Ausgabe 
14.2.1893 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Itle6a"1"^

Ä

!flnbd*ot&lt'n&en mmatft bei Um-

5e für blei n ^iben weit bie&

i°-r i«e Ä"1; t der 9iikr y w^autz: LKZL ftÄ* «t

SKA.

Ää rrrs'S Z«SL LSL«. i'vnsiouen unb die (ort flebradlt Jeb^ Subfcription Vo/-abeiLSeI)t bk' ?xyim SLerlhm ,u- m bleibe treibt. Cbne flrogete Sebeulung ge-

Loch.

OUPS vom

3./n.

IO.jIL

Ou.89 rb. Gold-

26.70

27 50

isenbahn-

78.40

79.90

M.L.A..

81.10

81.20

bligJ880r

104 30

104.50

to. Lil. v.

21.65

21.95

old-W.

43.80

45.-

prio. $tnl.

94.30

9495

STOtofttt \\M35\MW10

U da. . jer Gold. ilb(W) ifef Silber reit Stil. ihn .

w Wmd. ta* yanll. ln.Sec.stft.

98.- 85.20 100.50 101.90 82,75

57.10 65.30

95.30 94.50

81.10

99- 65.20

100.75 101.70

82.80

88-

65 40 95.70

9505 | 81.-

ilD.Mct.ll86.- «

*»S3 ,m' '. . I 89.80 MW

143.75

139.50

98.20

fort. 110lUV

E5Lf 124.25 124.8

I1S0.501192-

290/

120.101128 85

Wahl

294.- , 166-

rlflrt&nfMl1

ItW-

$rüiM; 1(.,.

mk-moerlc 1«.

,runbfä)tt>-; \ _ i/2.

iexibbx. - ?7.-

102.90

102.65

9630 IU1.10

9650

1/1.25

.hyV.-B-vk- znV»ndbr. do. A barbislSOo

:$tnbnNe

1;'

«'S

86.65

86.35

itr» 10,90

8T

f« ^Pa'cist

>«-t* 100 90

Nr. 38 Erstes Blatt.

Dienstag den 14. Februar

1893

Der KKße»er feiger erscheint täglich, eit Ausnahme de» Montags.

Die Gießener £e*iCU*mi(tr «erden dem Anzeiger wöchentlich dreimal öeigelegt.

Gießener Anzeiger

Kenerak-Anzeiger.

Bierieljähriger ASonnementsprets» 2 Mark 20 Plg. mt4 Bringerlohn.

Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Psg.

Rebartion, Trpeditia» und Druckerei:

Kchutftraße Ar.L, Fernsprecher 61.

Aints- und Anzeegeblntt für den Kreis Gieren.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Borm. 10 Uhr.

-!

Gratisbeilage: Gießener Kamilienblatter.

Alle Annoncen-Bureaux de» In- und Ausländer nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

betreffend Maul- und Klauenseuche zu Gießen.

Nachdem die in zwei Gehöften zu Gießen ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche erloschen ist, haben mir die angeorduete Gehöflesperre wieder aufgehoben.

Gießen, den 13. Februar 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__________________v. Gagern.________________

Gießen, am 8. Februar 1893. Betr.: Ausschreiben öffentlicher Arbeiten und Lieferungen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien deS KreiseS.

Aus gewerblichen Kreisen ist der Wunsch ausgesprochen worden, daß die von den Großh. Staats- und Communal- behörden ergehenden Ausschreibungen öffentlicher Arbeiten und Lieferungen durch Bekanntgabe in einem den Gewerbtreiben- den leicht zugänglichen Blatte größere Verbreitung als seither in vielen Fällen erhalten möchten.

Die in Darmstadt wöchentlich einmal erscheinende Zeit­schrift des LandesgewerbevereinsGewerbeblatt für das Grostherzogthum Hessen" wird bei derartigen Ankün­digungen einen Rabatt von 40 °/0 bewilligen. Indem wir Sie hierauf Hinweisen, empfehlen wir Ihnen, alle von Ihnen zu erlassenden öffentlichen Ausschreibungen von Arbeiten und Lieferungen, bei denen ein Wettbewerb des Handwerks statt­findet, auch durch dasGewerbcblatt" anzukündigen.

v.« Ga gern.

Bekanntmachung,

betreffend Feldbereinigung in der Gemarkung Steinbach.

Die Arbeiten des III. Abschnitts des II. FeldbereinigungS- 'bezirks zu Steinbach (Feld zwischen der Kreisstraße nach Garbenteich und dem alten Anneröder Weg), nämlich die bei Bildung der Ersatzgrundstücke angefertigten Zutheil- ungSkarten, das Zutheilungsverzeichniß, die Güter-Geschosse, das Verzeichniß der übergehenden Obstbäume liegen in der Zeit vom 15. bis einschliesjlich 28. Februar l. I. auf dem Amtszimmer der Grosrh. Bürgermeisterei Steinbach zur Einsicht der Beihttttgten offen.

Termin zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Arbeiten findet Mittwoch den 1. März l. Nachmittags von 2Vr bis 4 Uhr in dem Rathhaus zu Steinbach statt.

Ich lade zu diesem Termin die Betheiligten unter dem Hinweis darauf, daß die Nichterscheinenden mit Einwendun­gen ausgeschlossen sind.

Gießen, 11. Februar 1893.

Der Vollzugs-Commissar:

Nebel, Amtmann. ______

Das Gr. Steuer-Commiffariat Gießen

an die Grosch. Bürgermeistereien des Bezirks.

Wir ersuchen Sie die, Ihnen dieser Tage zugehenden, Gewerbspatente auszufertigen, mit den dabei befindlichen Marken zu bekleben und letztere gehörig zu entwerthen.

Die Patente wären sodann unterschrieben bis längstens 14. k. M. wieder, und zwar nach den Nummern gehörig ge­ordnet, anher einzusenden.

Die Anwendung von Streusand dürfte zu vermeiden sein. Gießen, den 13. Februar 1893.

Süffert. _____________

Deutscher Reich.

Berlin, 11. Februar. Der Professor Dubois-Rey- mond empfing anläßlich seines heutigen 50jährigen Doctor- jubiläums zahlreiche Ehrungen. Im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers erschienen der Cultusminister Bosse und Geheime« rath Althoff und überbrachten dem Jubilar die Ernennung zum Geheimen Ober - Medicinalrath mit dem Range der Räche zweiter Klasse.

Berlin, 11. Februar. Das Staatsministerium hielt heute unter Vorsitz des Grafen Eulenburg eine Sitzung ab. In parlamentarischen Kreisen verlautet, es habe der russische Handelsvertrag zur Beralhung gestanden.

Bremen, 10. Februar. Prinz Heinrich von Preußen hat gestern nach dem Toast auf Bremen nochmals das Wort genommen und sagte u. A., das Heer und die Flotte müßten dafür sorgen, daß Deutschland im Falle eines Krieges nicht | ker Amboß, sondern der Hammer sein werde.

Deutscher Reichstag.

42. Sitzung. Samstag, 11. Februar 1893.

Tie Genehmigung zur fhafredjUldien ^rfol-iung des Abg. Dr. North wird eiusprecvend dem Anklage der GeschäflsordnungS- commtffion (Ref. Abg. Dr. Porfch) etnsttwm'g erthetlt. Gegen Dr. North, Dtrcctor der Bodencrcdit-Actiengefellschaft in Straßburg, liegt nach Ansicht der dortigen Staatsanwaltschaft der Verdacht eines Verstoßes gegen .die Vorschriften des Acttengefetzes vor, der neben anderen Strafen auch den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge haben kann. Dr. North hat die ihm zur Last gelegte Handlung bestritten und angegeben, daß er selbst von feinem Mttdtrecior hinter- gangen worden. Die Commifsion ist der Meinung, daß es fowohl im Interesse des Reichstags wie des Angeschuldigten selbst liegt, wenn die Sache sobald als möglich zum gerichtlichen Austrag ge­bracht wird.

Dann wird die Berathung des Etats des Innern fort­gesetzt.

Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) bedauert, daß es nicht möglich ist, die Sonntagsruhe-Bestimmungen für Industrie und Handwerk am 1. April einzusühren und empfiehlt, daß bei der Ausführung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe den örtlichen Verhältnissen nach Möglichkeit entsprochen werde. Insbesondere dürften die seßhaften Geschäfte nicht durch den Hausirbetrteb leiden. Der vom Minister empfohlenen orttzstatutarifchen Regelung seien vielfach Seitens der höheren Verwaltungsbehörden Schwierigkeiten gemacht worden. Im Ganzen werde die Sonntagsruhe wohlthätig wirken und die daraus entstehenden Nachtheile würden durch die Vortheile ausgewogen. Die Frage der Arbeitsordnungen gehöre nicht hierher. Die Arbeitgeber müßten das Recht haben, die Bedingungen festzustellen, unter denen sie Arbeiter beschäftigen wollten. Es sei ganz in der Ordnung, wenn Socialdemokraten aus den Staatswerkstätten ferngehalten würden.

Abg. v. Vollmar (soc.): Der christlich-religiöse Standpunkt der Majorität hätte diese doch zur vollen Sonntagsruhe führen müssen; statt dessen sei mit den fünf Verkaufsstunden ein Kompromiß zwischen Religion und Geschäft geschlossen worden. Der Lärm über die Sonntagsruhe fei nicht von den Arbeitern, sondern von den Christlich-Religiösen geschlagen worden. Die Regierungsbehörden capitulirten auf Schritt und Tritt gegenüber den Bestrebungen auf Einschränkung der Sonntagsruhe, besonders in Bayern. In Nürn­berg und Fürth, auch in ganz Schwaben sei von der Sonntagsruhe kaum noch etwas übrig geblieben. Die Regierung solle endlich einmal den Unternehmer-Interessen gegenüber Rückgrat zeigen. Im Gast- wirthszewerbe sollten die Angestellten jeden dritten Sonntag frei bekommen. Redner wendet sich dann gegen die Fernbaltung social- demokratischer Arbeiter von den Staatswerkstätten. Wollte man dem Staate hierzu das Recht zugestehen, so könnte der Staat auch das Recht beanspruchen, daß seine Beamten conseroativ seien. Die Social­demokraten boykottirten blos in den Fällen, wo man ihnen allein etwas verweigere, was man allen anderen Parteien gewähre. Mit diesen Boykotts könne man die Arbeitsordnungen der Staalswerk- stätten nicht vergleichen.

Bayrischer Bundesbevollmächtigter Landmann rechtfertigt die Ausführung der Sonnlagsruhebestimmungen. Die bayrische Re­gierung verhalte sich reservtit; sie warte ab, bis sich die Verhältnisse mehr geklärt haben und schreite nur da gegen getroffene Ausnahmen ein, wo es unbedingt nölhig sei. Im Wesentlichen handle es sich bei den getroffenen Ausnahmen um Genußmittel und gerade in dieser Branche müsse den Ortsbehörden möglichst freier Spielraum gelassen werden. Es sei übrigens angeordnet, daß Leute, die Sonntags sieben Stunden arbeiten müssen, den zweiten oder mindestens dritten Sonntag ganz frei haben müssen. Die Bewohner des platten Landes seien in der Wahl ihrer Etnkaufsstunden nicht so frei, wie die Leute in Berlin. Man möge nicht zuweitgehende Forderungen stellen, damit nicht das Wort zur Wahrheit werde: Vernunft wird Unsinn, Wohlthat Plage.

Abg. Frhr. v. Pfetten (Ctr.): Die Ausführung der Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten unterstehe nicht der Competenz des Reichstags. Für Oberbayern seien die getroffenen Ausnahmen

Ausland.

Wien, 11. Februar. Infolge der Entlassung eines wegen socialistischer Umtriebe bestraften Arbeiters stellten auf mehreren dem Staate gehörigen Schichten des Büxer Kohlen­bergwerks alle Arbeiter die Arbeit ein.

Rom, 11. Februar. Gestern Abend um 10 Uhr fand wiederum eine Explosion in der Nähe des Gensdarmerie- postens am Bahnhofe statt. Es entstand nur ein materieller Schaden. Eine Verhaftung wurde vorgenommen.

Rom, 11 Februar. DerDiritto" dementirt das Gerücht von einem Zwist zwischen Kaiser Wilhelm und dem König Humbert. Das Gerücht sei von der Opposition in Umlauf gefetzt worden, um den Kaiser zu verleumden.

Bremen, 11. Februar. An Bord des Dampfers des Norddeutschen LloydKöln" sind während des Aufenthalts desselben in Santos Erkrankungen am gelben Fieber vorgekommen- in Folge derselben sind gestorben: Der erste Offizier Moeller, der erste Maschinist Roth, der zweite Maschi­nist Wessels, der Arzt Hofstetter, der Bäcker Funke und der Matrose Dornemann. Weitere fünf Mann der Besatzung sind krank im Hospital in Santons zurückgeblieben. Der DampferKöln" hat inzwischen die Rückreise über Rio und Bahia nach Bremen angetreten. Die übrigen brasilianischen Häsen sind fieberfrei. DerNorddeutsche Lloyd" hat bekannt­lich seine Fahrten nach Santos eingestellt.

nothig; ohne dieselben hätte man das seßhafte Gewerbe zu Gunsten des Hausirhandels schwer geschädigt.

Abg. Wöllmer (bfr.) erklärt, die von den Soclaldemokraten bemängelten Bestimmungen der Arbeitsordnungen staatlicher Werk­stätten nicht gebilligt zu haben; er könne nur nicht finden, daß dieselben ungesetzlich seien. Die Sonntagsruhe anlangend, könne er nur wünschen, daß alle Gesetze so gut wirken wie dieses.

Abg. Buhl (natl.): Das Interesse der Selbsterhaltung erfordere, das Eindringen socialdemokratifcher Einflüsse in den Arbeiterstamm zu verhindern. In dieser Anschauung sei er noch durch den Spott der Socialdemokratie über die Spar-Agnes bestärkt rooiben, kenne er doch manchen Arbeiter, der sich durch Sparsamkeit emporgeschwungen habe. Mit der Handhabung der Sonntagsruhe in Bayern sei sowohl im Interesse der Gewerbetreibenden wie der Arbeiter gehandelt worden. Das Gesetz müsse unter voller Wahrung des Princips, möglichst schonend durchgeführt werden.

Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) weist die Behauptung Vollmars zurück, daß die Arbeitgeber einen Kamps gegen die Art eiter führten. Der Kampf gelte den socialdemokratischen Abgeordneten,die ebenso wohlgenährte Bourgeois sind wie wir". (Heiterkeit.) Er habe übrigens nicht von der Boykottirung der Wiithe, sondern von der der nicht socialdemokratischen Arbeiter gesprochen.

Abg. Grillenberger (Soc) verurtheilt die bayrische Hand­habung der Sonntagsruhe; die Sonntagsruhe selbst werde dadurch illusorisch gemacht. Für Oberbayern sei dos Ge'eh thatsächlich außer Krast gesetzt. Eine Nothwendigkeit für so weitgeh-nde Ausnahmen bestehe nicht. Unter der Freigate des dritten Sonntags habe man keine Controle. Er sei kein Unitarier, aber ein oberbayrisches Reservatrecht in diesem Falle billige er nicht. .Der Hausirhandel sei durch die getroffenen Bestimmungen erst gefördert worden. Redner polemisirt ferner gegen den Abg. v. Stumm, der sich das Recht an- gemaht habe, seinen Arbeitern das Heirathen zu verbieten.

Schließlich wird die Weiterberathung auf Dienstag vertagt.

Locales unt provinzielles.

Gießen. 13. Februar 1893.

Oeffentliche Sitzung des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen vom 11. Februar 1893. 1) Recurs des Moses Joseph zu AUendorf a. Lda. wegen verweigerter Cvncession zum Gastwirthschaftsbetrieb. Der KreisauSschuß Gießen hat das Gesuch des pp. Joseph unter Verneinung der Bedürsnißfrage abschlägig beschieden. Hiergegen hat derselbe mit der Begründung Recurs verfolgt, daß fremde Reisende in Allendorf a. Lda. nur mit Mühe Unterkommen finden, bezw. gar nickt übernachten könnten. Die Zeugenvernehmung bestätigte diese Angabe und ergab weiter, daß in Allendorf auch nur vier Wirthschasten bestehen. Das Unheil des Kreis- ausschusses wird aufgehoben und die nackgesuchte Erlaubniß erthcilt. 2) Reclamation gegen die Bürgermeister­wahl in Ulsa. Gegen die fragliche Wahl war reclamirt worden, weil der dieselbe leitende Bürgermeister Döll im Wahllocale auf seinen Namen lautende Stimmzettel ausgelegt, auch au Wähler verabfolgt und dadurch eine Stimmbeeinflussung ausgeübt habe. Der Kreisausschuß des Kreises Schotten har diese Reclamation abgewiesen, wogegen nun Recurs eingelegt worden ist. Die Vernehmung der beiden Zeugen ergab, daß Stimmzettel hinter dem Sitze des Wahlvorsitzendcn lagen, daß manche Wähler sich solche selbst genommen, andere auch solche verlangt haben, sowie daß der Bürgermeister einigen Leuten Stimmzettel angeboten oder dargereicht hat. Stimm­zettel der Gegenpartei waren im Wahllocale nicht aufgelegt, weißes Papier ist zwar da-, jedoch nicht vorbereitet gewesen, nach Angabe der Zeugen sind Stimmzettel im Wahllocal auch nicht geschrieben worden. Rechtsanwalt Grünewald, als Ver­treter der Reclamanten, beantragt Aufhebung des Kreis- Ausschuß-Erkenntnisses, indem er darauf hinweist, daß das Ausgebcn Ser Zettel im Wahllocale von Seilen des Bürger­meisters als ein Agitationsstück von bedeutendem Emfluffe erscheine. Der Vertreter des Bürgermeisters, Rechtsanwalt Hir'chhorn, stellt Antrag auf Verwerfung des Recurses, da aus dem Umstande, duß der Bürgermeister einigemal Stimmzettel an Wähler abgegeben habe, weder Wahlbeeinflussungen noch Verletzung des Stimmgeheimnisses zu folgern seien. Der Provinzial Ausschuß erkannte, daß das Urtheil des Kreis­ausschusses Schotten aufzuheben und danach die Wahl zu cassiren sei- die Kosten fallen der Gemeinde Ulfa zur Last. 3) Beanstandung der Gemeinderathswahl zu Orleshausen. Diese Wahl wurde durch den Großherzogl. Kreisrath zu Büdingen beanstandet, die Beanstandung seitens des Kreisausschusses nach Vernehmung der Zeugen jedoch nicht für begründet erkannt und daher der Gemeinde Orleshausen die Kosten nebst einem Aversum von 10 Mk. auferlegt. Gegen diese Kostenverurtheilung hat der Gemeindevorstand Recurs erhoben und beantragt, die Kosten einem gewissen Ludwig Faßbinder, welcher mit seinen unwahren Aussagen die Be­anstandung herbeigeführt habe, aufzuerlegen. Der Provinzial- Ausschuß erkannte, daß der vom Kreisausschuß angefetzte Aversionalbetrag von 10 Mk. wegzufallen habe- im Uebrigen wurde das angefochtene Urtheil bestätigt.

Ein Beautten-Verein wurde am Samstag in unserer Stadt errichtet. Der Verein, welchem alle Beamte des