Ausgabe 
13.1.1893 Erstes Blatt
 
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§893

Ur. 11 Erstes Blatt.

Freitag den 13. Januar

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Ter Hleße«er Anzeiger erscheint täglich, >«it Ausnahme drS Montags.

Die Gießener Damikieuötttter werden dem Anzeiger «tchmtlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeiger

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Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gieren.

| Hratisöeitage: chießener Aamitienökatter.

Amtlicher Theil

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Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgegen.

Deutscher Reichstag.

18. Sitzung. Mittwoch, 11. Januar 1893.

Die erste Berathung der Brausteuervorlage wird fort- ^^Abg. Grill en berg er (Soc.) lebnt diese Steuererhöhung ab, die, wenn auch tndtrect, von den minder bemittelten Klassen werde getragen werden müssen. Die Regierung habe sich nicht einmal dazu ausgeschwungen, in den Gesetzentwurf ein Verbot der Surrogate auf­zunehmen. Sie habe nicht einmal den Anschein zu verbergen versucht, daß es ihr hier lediglich aus eine Geldschneiderei ankomme. Die Darstellung Röfickes von den Schankstätten in Bayern treffe nicht zu: ein märk.scher Dorfkrug stehe sehr weit hinter den reinlichen Dorfwirlhschaften Bayerns zurück. Die Bayern säßen keineswegs eingepfercht wie die Heringe in den Restaurationen; der Bayer nehme in der Regel an sich schon mehr Raum ein, als ihm Rösicke zumesse. Bierpaläste gebe es in Bayern auch, aber das Bier werde dort auch mit 15 Pfg. pro Liter verkauft, während die norddeutschen Brauereien häufig ungebührliche Gewinne nehmen. Die Arbeiterverhältntsse in den bayerischen Brauereien seien allerdings schlechte und nach Ein­führung der hier oorgeschlagenen Steuererhöhung weiden sich auch die Berhältniffe der norddeutschen Brauereiarbeiter entsprechend ver­schlechtern. Der bayerische Malzsteuerzuschlag habe Preis und Confum des Bieres beeinflußt. Das Münchener Hofdrauhaus babe allerdings den alten Preis beibehalten, wie man sagt, weil Finanzminister o Riedel, der an der Spitze der Verwaltung des Hofbrauhauses steht, den Beweis liefern wollte, daß trotz der Steuererhöhung das Bier zu dem früheren Preise geliefert werden könne. Aber alte Stamm- gLste des Hofbrauhauses behaupten, daß das Bier dafür auch dünner geworden sei. Die Erhöhung der Biersteuer und die dadurch ver­anlaßte Erhöhung des Bierpretses habe auch in verschiedenen Gegenden Bayerns die Leute zum Schnapsgenuß verwiesen. Man berufe sich auf die hohen Dividenden einzelner Brauereien, um fpeciell diesen Betrieb heranzuziehen. Warum halte man sich nicht an andere Großbetriebe, die noch höheren Gewinn abwerfen? Warum lege

die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes entsprechen.

Die Mitglieder derselben sind daher von der Verpflichtung, der Gemeindekrankenversicherung oder einer nach Maßgabe des Krankenversicherungsgesetzes errichteten Kaffe anzugehören, befreit.

Das'Gleiche gilt zufolge der Bestimmungen des Reichs­gesetzes vom 14. December 1892, Gesetzblatt Nr. 47, vor­läufig da die abgeänderten Statuten derselben noch nicht genehmigt werden konnten bis zum 1. Juli l. I. für die Mitglieder der Kranken« und Sterbekaffen zu Heuchelheim und Rödgen.

Das Nämliche gilt schließlich für die Mitglieder solcher außerhalb unseres Kreises domizilirler eingeschriebener Hülfs- kaffen, deren Bezirk über die Grenzen eines Bundesstaats hinausreicht, wenn dieselben entweder eine Bescheinigung des Reichskanzleramts des Inhalts beibringen, daß ihre Kaffe den Anforderungen des § 75 des cit. Gesetzes entspricht, oder nachweisen, daß sie bereits vor dem 1. Januar l. I. die Ab­änderung ihrer Statuten mit dem Antrag auf fernere Zu- laffung oder Genehmigung bei der zuständigen Stelle ein­gebracht haben.

v. Gagern.

Neueste Nachrichtens»

Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Straßburg i. E., 11. Januar. Der Kaiser ist so­eben unerwartet hier eingetroffen und ließ sofort die Garnison alarmiren.

Straßburg, 11. Januar. Der Kaiser hat sich nach seiner Ankunft zunächst inß Milffärlazareth und nach dem Exerzierplätze begeben. Um 4*/2 Uhr kehrte er an der Spitze des 138. Infanterie-Regiments vom Polygon zurück und ritt, von der Menge begrüßt, zum Palast des Statthalters. Die Fürstin Hohenlohe machte bei dem Abendessen zu Ehren des Kaisers die Honneurs. Der Kaiser beauftragte Herrn v. Putt« kamer, der Straßburger Bevölkerung seine hohe Befriedigung über den herzlichen Empfang bei seiner völlig unerwarteten Ankunft kundzulhun. Der Kaiser übernachtete im Hofzuge und reist morgen S'/2 Ufjr nach Karlsruhe- früh 10 Uhr findet die Truppenübung bei Ettlingen statt. Abends erfolgt dte Abreise von Karlsruhe.

Gießen, den 10. Januar 1893. Betr.: Ausrüstung mit.Feuerlösch-Requisiten.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

an die «retzh. Bürgermeister eie« de- Kreises.

Nachdem die Pflichtseuerwehren mit den nothwendigften Gegenständen ausgerüstet sind, erscheint es erforderlich, die Ausrüstung in folgenden Punkten zu ergänzen:

1. Von den Steigern sind nur die Mannschaften, nicht aber die Führer mit Gurten versehen worden. Es ist un­bedingt nothwendig, daß auch die Steigerführer und Stell­vertreter Steigergurten erhalten.

2. Die Zahl der bezogenen Gurtkarabiner genügt nicht zur Ausrüstung sämmtlicher Steiger. Es sind deshalb noch so viele Karabiner zu beschaffen, daß jeder Steiger, Steiger­führer und Stellvertreter hiermit versehen ist.

3. Die Führer der anderen Abteilungen abgesehen von den Steigern sind ebenfalls mit Beilen, nicht aber mit Gurten versehen worden. Es erscheint geboten, daß jeder mit einem Beile ausgerüstete Führer und Stellvertreter noch eine Gurte erhält. Auch erscheint es angezeigt, daß die Feuerwehrbefehlshaber und Stellvertreter mit Gurten ausge­rüstet werden. .

Die Gurten für die unter 3 aufgesührten Personen brauchen nicht die Breite der Steigergurten zu haben, es ge­nügt der Koftenersparniß halber eine geringere Breite.

4. Ferner erscheint es nothwendig, daß nunmehr auch die für die Feuerwehren erforderlichen Anftellleitern geliefert werden. Wir haben Ihnen bereits früher bemerkt, daß die Anfertigung derselben, um billige Preise zu erzielen, m den Gemeinden selbst erfolgen kann. Damit indeß em einheitliches, practisches System gewählt wird, werden wir Ihnen in Kürze eine Zeichnung und Beschreibung zugehen taffen, wonach die Leitern in der einer jeden Gemeinde bereits bekannt gegebe­nen Zahl zu fertigen sind.

Indem wir Sie beauftragen, die nach Vorstehendem nothwendigen Gegenstände anzuschaffen, bemerken wir bezüg­lich der Gurten, Karabiner und etwa'ßerbem von Ihnen noch zu beziehenden Ausrüstungsstücke, daß Herr C. L. Gail, Gießen, Settersweg 22, sich erboten hat, diese Gegenstände in derselben Qualität und zu den gleichen billi­gen Preisen wie bei der durch uns vermittelten Hauptlieferung Ihnen zu beschaffen.

Ihren Berichten darüber, was auf Grund gegenwärtiger Verfügung von Ihnen bezogen worden ist, sehen wir bis 1. April l. I. entgegen.

Zum Schluß bemerken wir zur Bedeutung der Gemeinde- Einnehmer, daß es, wenn die Zahlung für die gelieferten Ausrüstungsstücke wie überhaupt jede Schuldentricht- ung durch Posteinzahlung erfolgt und wenn der zu zahlende Betrag 50 Mark nicht übersteigt, nicht erforderlich ist, von dem Empfänger des Geldes eine Quittung zu ver­langen, daß vielmehr der Postschein für die Gemeinderech­nung als Quittung genügt.

v. Gagern.

Gießen, am 11. Januar 1893.

Betr.. Die eingeschriebenen HülfSkaffen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

<m die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Seitens Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz ist bis jetzt nachfolgenden eingeschriebenen Hülsskafsen unseres Kreises:

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis »orm. IO Uhr.

Bekanntmachung.

Die ordentliche Sitzung des Kreistags findet Samstag den 21. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, m dem Regierungsgebäude dahier mit folgender Tagesordnung statt:

1) Prüfung der Ergänzungswahlen zum Kreistage.

2) Erqänzungswahl zum Kreisausschuffe. (Ende 1892 haben auszutreten: Rentner A. Heß-Gießen, Bürgermeister Bopp-Bellersheim und Bürgermeister Faulstich- Weitershain; weiter ist eine bis Ende 1895 gültige Ersatzwahl für das verstorbene Mitglied Oberamts­richter i. P. Langsdorfs' Gießen vorzunehmen).

3) Wahl der Mitglieder und Ersatzmänner der Einschätzungs­commission für die erste Abteilung der Einkommensteuer auf drei Jahre in den Steuercommissariatsbezirken Gießen (Landgemeinden dieses Bezirks), Grünberg und Hungen.

4) Wahl von zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern für die verstärkte Ersatzcommission auf drei Jahre.

5) Wahl von Sachverständigen für die nach dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 vorzu­nehmenden Abschätzungen auf sechs Jahre (§§ 12, 13 14 und 33 des Gesetzes).

6) Wahlen für die Musterungs« und Ausbebungscommissionen zur Beschaffung der Mobilmachungspferde auf sechs Jahre.

7) Wahlen zum Provinzialtag. (Dem Dienstalter nach scheiden auS: Hüttenbesitzer Buderus-Lollar, Rechts­anwalt Curtman-Gießcn, Oberbürgermeister Gnauth- Gießen und Gutspächter von Oven-Hungen; außer­dem ist für den verstorbenen Freiherrn Adalbert von Nordeck zur Rabenau in Friedelhausen eine bis Ende 1895 gültige Ersatzwahl vorzunehmen).

3) Vorlage der Kreiskafferechnung pro 1891/92; hierzu Bericht des KreisauSschusses über die Verwaltung und den Stand der Kreisverbands-Angelegenheiten; sowie Antrag auf Genehmigung der vorgekommenen Credit- Überschreitungen unter Rubrik 23 a, 25, 26, 27 und 33 zu Lasten der nachgewiesenen Deckungsmittel.

9) Festsetzung des Kreiskasse-VoranschlagS für 1893/94.

10) Anschaffung einer Nippold'schen Telephonbrücke behufs Prüfung von Blitzableitern.

Gießen, den 9. Januar 1893.

Der Vorsitzende des Kreistags des Kreises Gießen.

v. Gagern.

2)

3)

man nicht auf die Krupp'schen Werke eine fpecielle ©ten« ? Die Krupp schen Werke hätten ja großen Vortheil von dem MilttarttzmuS. Führe man doch eine Einjährtg-Freiwilligensteuer ein oder He rnan die Liebesgabe an die Schnapsbrenner auf, wenn man b e Mititär- vorlage bewilligen wolle. Die Socialdemokraten bewilligen keinen Mann und keinen Groschen. m

Bayer. Finanzminister v. Riedel: Mit Bezug aus Bayern seien vielfach irrige Behauptungen aufgestellt worden, die Grillenberger zum Tbeil widerlegt habe. Nach dem ersten Theil der Grillenberger- ichen Rede habe er das Gefühl gehabt: wir Bayern sind doch bessere Menschen. Später sei dieser gute Eindruck allerdings etwas vn- wischt worden (Heiterkeit.) Der billige Bierpreis habe sich in Bayern meist erhalten und daS Bier sei besser geworden. Das gelte auch vom Münchener HofbrauhauS; das Publikum sei der beste Richter und es sei seit dem Malzsteuerzuschlag mehr getrunken worden. Der an sich geringe Schnapsconsum habe seit jener Zeit in Bayern nid,t « Maltzahn-Gültz: Ein Verbot der Surrogate wurde in die Vorlage nicht aufgenommen, weil man bei dieser Gelegenheit ein tieferes Eingreifen in den Betrieb selbst Der-

1) der Kranken- und Sterbekaffe zu Watzenborn-Steinberg, Garbenteich,

Abg. Möller (natL): Die Vorlage fei sehr oberflächlich ab* gefaßt; so berücksichtige sie den Umstand gar nicht, daß m Nord­deutschland viel obergahriges Bier gebraut werde und für welches eine differentielle Behandlung nölhig fei. In ^efer Fassung habe die Vorlage keine Aussicht auf Annahme ®r beantrage KarnenB seiner politischen Freunde die Ueberweisung der Vorlage an die Militär commission, damit über die Steuersätze erst dann entschieden werde, wenn über die Militärvorlage entschieden ist.

Staatssecretär Frhr. v. Maltzahn: Die in den Motiven an­gegebene Durchschnittszahl des Verdienstes am Bier beziehe sich nur 0Uf "Aba^vr^B?ch e m (Str.): Von den neuen Steuervorschlägen sei der der Erhöhung der Brausteuer der unerfreulichste. Die kleinm und mittleren Brauereien haben sich erheblich vermindert und zwar zu Gunsten weniger Groß- und Colossalbelriebe. Dem social­politischen Gesichtspunkte trage diese Vorlage gar nicht Rechnung. Wollte man ein Gesetz machen, so mußte dasselbe 0«ignet fein, jener bedenklichen Verschiebung entgegenzutreten. Der Mittelstand müsse erhalten werden, als Puffer zwischen Großcapital und Arbetterstand. die nach Beseitigung des Mittelstandes umehlbar ou^"a^ ta6en würden. Unter der Voraussetzung, baß eine höhere überhaupt nöthig werde, gebe eine Petition aus Hildesheim den besten Anhaltspunkt dafür, wie man diele Steuer gestalten solle. Jedenfalls sollte man zu allerletzt auf die Biersteuer kommen.

Abg. Dr. Brömel (dsr.): Der Staatssecretar des ReichS- schatzamts habe der Brausteuer den Character der ^onsumsteuer ges nommen. Es werde hier ein einzelner Betrieb herausgemiffen, um einer besonderen Besteuerung unterworfen -u werden. Eine so^e Sondersteuer widerspreche der Verfassung. Man proc amire damit den Grundsatz:wir nehmen, was wir kriegen in voller Nacktheit. Eine solche Steuerpolitik sei eine Politik der Wegelagerei. (Vtce- prafibent Dr. Saumbad) rügt diesen Ausdruck als unparlamen- tarisch.) Die Branntweinbrenner habe man anders behandelt, aber hier beiße es' Ja, Bauer, das ist ganz was anderes.

$ Abg. Böckel (Antisemit) stimmt als principieller Gegner der Militärvorlage auch gegen die damit zusammenhängenden Steuer- projecte. Wenn er also auch gegen diese Drausteuernooelle stimu^, so geschehe dies nicht au8 Sympathie für die Grodbrauereien. Er bedauere, daß auch das Brauereigewerbe den Actienbettteb und den Börsenschwindel hineingezogen worden sei. Er sei gegen Dteie Vorlage namentlich deshalb, weil unter der Erhöhung der Brausteuer die Landwirthschast leiden würde. Die Gersten- und Hopfenpreise würden weiter gedrückt werden, obschon sie schon jetzt kaum die Kostm ^^Abg. v. Gerl ach (conf.): Nachdem der Reichstag sechsmal eine Erhöhung der Brausteuer abgelebnt, müßten ganz außerordent­liche Umstände Dorliegen, um diese Erhöhung aussichttzvoll zu machen. Solche Umstände lägen allerdings mit der Militärvorlage vor, über welche seine Freunde dringend ehre Verständigung wünschen. Hoffentlich werde es gelingen, einen größeren Antheil des Steuer- bedarss von der Börse zu ziehen, die leistungssähiger fei, als das Brauereigewerbe. Durch die Erhöhung der Brausteuer dürfe nicht die Landwirthschast ober bas Brauereigewerbe geschädigt werden^die Steuer bürfe nur bieConsumentm treffen und man müssedenMuth haben, das auszusprechen. Zu erwägen sei die volle Freilassung obergährigen Bieres, welches den Haustrunk der «einen Leute bilde.

Die Debatte wird geschlossen und die Vorlage an die Militär- C°mm^ortgeneriöUbr0:' Interpellation betr. den Nothstand; Berathung der Branntweinsteuernovelle.