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Nr. 292 Erstes Blatt.
Dienstag den 12. December
1893
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Berlin, 9. December. Die wirtschaftliche Vereinigung des Reichstages ist behufs endgiltiger Stellungnahme zu den Handelsverträgen auf den 11. dss. Mts. einberufen worden. Es wird dann auf Grund der Berichte der Referenten v. Kardorff und Dr. Hahn Beschluß gefaßt werden.
Berlin, 9. December. Die socialdemokratische Partei wird das Andenken des verstorbenen Tölke durch die Herausgabe seiner Biographie ehrens
Berlin, 9. December. In einer Versammlung des Bezirksvereins am Potsdamer Thor erklärte der Reichstags« abgeordnete Julius Oskar Galler aus Stuttgart, gegenwärtig hindere noch das socialpolilische Programm eine Verschmelzung der deutschfreisinnigen Volkspartei mit der süddeutschen Volkspartei. Er hoffe, daß die norddeutschen Demokraten sich zu den Anschauungen seiner Partei belehren würden.
Berlin, 9. December. Die deutsch-russischen Handelsvertragsunterhandlungen in Berlin werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach in das neue Jahr hineinziehen; 1 die erst in den letzten Tagen wiederum aufgetauchten Ver- j sicherungen, der erstrebte deutsch-russische Vertrag könne so ; gut als perfect betrachtet werden, sind wohl nichts als will- । kürliche Muthmaßungen. Immerhin scheint es doch, als ob s diese Unterhandlungen endlich in ein günstigeres Fahrwasser ' eingelenkt hätten, von verschiedenen Seiten wird übereinstimmend , gemeldet, daß die russischen Unterhändler sich jetzt zu größeren j Zugeständnissen bequemt hätten, welche die Aussicht auf einen • positiven Erfolg der schwebenden Verhandlungen eröffneten.
Ausland.
Paris, 9. December. Heute Nachmittag wurde ein anarchistisches Attentat gegen die Deputirtenkammer ausgesührt. Eine wahrscheinlich von der für das Publikum , reservirten Gallerte unter die Deputirten geworfene Bombe explodirte und verwundete etwa 10 Abgeordnete. Der Attentäter ift; verhaftet.
Paris, 9. December. Wie der Senat, so erklärte sich auch die Commission der Kammer einstimmig für die Gesetzesvorlage, nach welcher die Oeffentlichkeit bei Hinrichtungen ausgeschlossen werden soll.
Paris, 9. December. Der gestrige Ministerrath hat sich mit der Auflösung des socialisttschen Gemeinderaths von St. Denis beschäftigt.
Paris, 9. December. Der ehemalige serbische Gesandte har die Operation der Brustöffnung glücklich überstanden. Es konnten nahezu zwei Liter verdorbenen Blutes entfernt werden. Der Patient bedarf noch der größten Schonung und ist jeder Besuch auf das Strengste untersagt worden.
Paris, 9. December. Nächsten Montag wird eine in-
I teressante Kammersitzung erwartet, da die Frage des Ausstandes erörtert werden soll. Die Regierung wird die Discussion in dieser Angelegenheit für Montag annehmen und, falls nöthig, die Cabinetsfrage stellen, obschon der Ausstand unter dem Eabinet Dupuy ausgebrochen ist. Die Bergarbeiter-Syndicate senden Deputationen nach Paris, um der Kammer und der Regierung die Forderungen der Berg- f arbeiter zu unterbreiten. Die Arbeiter verlangen: 1. eine Pension von täglich 2 Francs nach 25jähriger Arbeit ohne Rücksicht auf das Alter- 2. proportionelle Pension für Arbeiter, welche 10 Jahre in Bergwerken beschäftigt waren - 3. achtstündigen Arbeitstag- 4. Durchsicht der Gesetze über
। die Arbeiter-Delegirten.
Loudon, 9. December. Seit der verflossenen Nacht wüthet ein heftiger Sturm, besonders in Irland und Schottland. Viele Schiffsunfälle werden gemeldet.
London, 9. December. In Aldershot fanden zwischen den dort garnisonirenden Soldaten des Füsilterregiments und denen des Hochlandregimenls tumultuarische Scenen statt, die in einen blutigen Straßenkampf ausarteten. Die Polizei konnte nur mit vieler Mühe die erhitzten Parteien trennen. Beide Regimenter erhielten Kasernenarrest. Mehrere schwer verwundete Soldaten wurden in das Lazareth geschafft.
Neapel, 9. December. Der Director der Schwefelgrube „Grottarosa" und mehrere seiner Unterbeamten wurden am Hellen Tage von circa zehn maskirten Briganten mit unglaublicher Frechheit über fallen und bis auf den kleinsten Gegenstand ausgeplündert.
Stockholm, 9. December. Die Influenza ist aus den südlichen Theilen des Landes jetzt auch hierher gekommen - nach den ärztlichen Anmeldungen erkrankten vom 19. bis 25. v. M. hier in der Hauptstadt 228 Personen und in der Umgegend 48 Personen an der Influenza.
Gotheuburg, 9. December. In der Vorwoche wurden hier 530 Erkrankungsfälle an Influenza angemeldet.
Deutscher Reichstag.
16. Sitzung. Samstag den 9. December 1893.
Schleunige Anträge der Abgg. Liebermann v. Sonnenberg und Genossen wegen Aufhebung schwebender Strafverfahren gegen die Abgg. L e u ß und Dr. König.
Abg. Atchbtchler (Ctr.) begründet den von ihm mit anderen Centrumsmitgliedern eingebrachten Antrag: 1. Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, mit Rücksicht aus die allenthalben in den be- thetligten Kreisen bestehenden schweren Klagen über das Alters- und Jnvaltditätsversicherungegesetz Erhebungen zu veranstalten, inwieweit eine Abänderung dieses Gesetzes, insbesondere in Bezug auf Ausdehnung und Organisation der Versicherung erforderlich erscheint und auf Grund dieser Erhebungen thunlichst bald dem Reichstage einen bezüglichen Gesetzentwurf vorzulegen; 2. der Erwartung Ausdruck zu geben, daß die Seitens der verbündeten^Regterungen in
Deutsches Reich.
Darmstadt, 9. December. Seine Königliche Hoheit der Groß Herzog empfingen heute u. A. eine Deputation des Königlich Bayerischen 5. Infanterie-Regiments (Großherzog von Hessen), den Erbmarschall Georg Riedesel Freiherrn zu Eisenbach in Altenburg, den Professor Kölsch aus Büdingen, den Amtsrichter Fritz aus Alsfeld, den Obersteuerinspector Bornscheuer von Gießen, die Hauptlehrer Wenck ans Büdingen, Meyer auS Nidda, Kilz aus Alsfeld.
Darmstadt, 9. December. Programm für die Eröffnung des 2 9. Landtags. Mittwoch den 13. l. M., Nachmittags l1/2 Uhr, wird der 29. Landtag von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog eröffnet werden. Zu diesem Acte versammeln sich im Großherzoglichen Schlöffe um 1 Uhr: die dienstthuenden Kammerherrn und Hofjunker: in den Russischen Zimmern- um l1/« Uhr: die Mitglieder der Ersten Kammer: in den Affemblsezimmern - die Mitglieder der Zweiten Kammer: in den Russischen Zimmern - die Mitglieder des Staatsministeriums: in dem Fahnensaal- die Hofstaaten und Adjutanten, sowie der Vorstand des Cabinetts: in dem Rampensaal. Die Zweite Kammer wird durch den als Ceremonienmeister dienstthuenden Kammerherrn Freiherrn von Ricou in den Thronsaal eingeführt. Nachdem dieselbe ihre Plätze eingenommen hat, erfolgt die Einführung der Ersten Kammer durch den Ober-Ceremonienmeister und hierauf diejenige der Räthe der Ministerien durch den als Ceremonten- meister dienstthuenden Kammerherrn Freiherrn Röder von Diersburg. Die Erste Kammer erhält ihre Plätze zur rechten, die Zweite Kammer zur linken Seite des Thrones, demselben gegenüber, die Räthe der Ministerien nehmen die Plätze zur linken Sette des Thrones ein, in dem Raume zwischen demselben und den Sitzen der Abgeordneten zur Zweiten Kammer. Seine Königliche Hoheit der Großherzog begeben sich auf die Meldung des Ober-Ceremonienmeisters, daß die Einführung der Versammlung stattgefunden habe, in den Thronsaal. Bei Eintritt des Zuges in den Saal erhebt sich die Versammlung von ihren Sitzen. Nach gehaltener Thronrede verliest der Staatsminister auf Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die Eidesformel und fordert diejenigen Mitglieder der beiden Kammern, welche den landständischen Eid noch nicht geleistet haben, zur Eidesleistung auf. Die Mitglieder treten auf den Namensaufruf einzeln vor den Thron, leisten das Handgelöbniß, sprechen mit aufgehobener Rechten: „ich schwöre" und begeben sich auf ihre Plätze zurück. Nach der Eidesleistung erklärt der Staatsminister auf Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs den Landtag für eröffnet. Seine Königliche Hoheit der Großherzog verlassen hiernach in Begleitung Allerhöchst Ihres Dienstes in der nämlichen Ordnung wie beim Eintreten den Thronsaal.
Feuilleton.
Dss Friedberger Malefichuch.
(Fortsetzung).
Eine besondere Strafe erleidet 1582 der beurlaubte Wächter der Burg Friedberg Adam Heß- während seines Dienstes hatte er sich nicht nur fahrlässig erwiesen, „sondern auch seiner Händt vnfromb vnd verdächtig erzeigt"- nach seiner Beurlaubung aber hat er sich gelüsten lassen, dem Burggrafen selbst und anderen Leuten in die Gärten zu steigen und Obst zu stehlen. Um Mitternacht wurde er auf drr That ergriffen, auch in seiner Wohnung noch gestohlenes Obst gesunden. Leugnen konnte er nicht- er brachte bei der Untersuchung nur unerhebliche Vorwände, wie daß ihn der Unverstand dazu gebracht habe. Das Urtheil lautete, daß Adam „in den Schnellkorb gesetzet und daraußer in den Pfuel drunden zu den Garten, Jme zu woluerdienter Straff vnd Andern zum abscheuligen exempel gesprenget werden solle. Am 27. Oclober 1582, 9 Uhr Morgens, wurde der Rathsentscheid vollzogen- er Adam wurde hinab zur Weeden geführt, durch den Nachrichter in den Korb gesetzt und aufgezogen, durch sein selbst Abschneiden in solchen Pfuhl ge« ichnepft, auch folgends durch den Nachrichter ihm wieder berausgehoifen, welches alles und jedes also geschehen ist in Aeiwesen und Gegenwärtigkeit des Secretärs Jakob von Othra, Wigand Storck, Substitut, Joh. Mohr, Wachtmeister, Christoph Bornmann, Büchsenmeister, Herrn. Pfraunheimer, Stubenknecht, als wolvermeldeter Sarg Friedberg Diener hierzu sonderlich verordnet.
Daß die Folter bei den Untersuchungen angewendet wurde, läßt sich aus den im Malefizbuch angeführten Fällen
von 1560—82 nicht herauslesen. Ausgeschlossen war sie natürlich nicht.
Als 1582 Claus Schöffer, Bürger zu Friedberg angeklagt wurde, auf Neujahrstag eine ledige Magd auf dem Felde überwältigt zu haben, wurde er in der Haft erstlich in der Güte, aber folgends mit Ernst befragt und gestand er dabei nicht nur das begangene Verbrechen, sondern auch noch andere, die viel schwerer wogen. Wie viel von diesen Geständnissen auf Rechnung der angewendeten Folter zu setzen ist, läßt sich natürlich nicht feststellen. Er wurde Mitte März vor das peinliche Hilssgericht gestellt. Sein Fürsprecher Georg M e i e r h ö f e r gab zu, daß sein Client der begangenen Uebelthaten nicht abredig sein könne, aber zu solchen durch Anreizungen, unbedachtsame Jugend und des leidigen Satanas Verführung leider kommen und gerathen sei, darüber äußerste Reue und Leid trage und darum bitte, die Schärfe des Rechts hintanzusetzen und ihm ein mildes Urtheil gedeihen zu laffen. Auch mündlich bat er um Verzeihung seiner Miffethat, und um Gnade und Barmherzigkeit. Das Urtheil lautete, daß der Beklagte deren begangenen und öffentlich bekannten Verbrechen halben dem Nachrichter an die Hand gegeben und von ihm vom Leben zum Tod mit dem Schwert gerichtet werden sollte.
Darauf erhob sich der Burgschultheiß Johann Beck, zerbrach den Stab und übergab den Armen dem Nachrichter mit dem Befehl, das Urtheil zu vollziehen. Also führte derselbe den Armen nach der gewöhnlichen Richtftatt- der Schultheiß, und bei ihm derBurgsecretarius Jakob von Otthera, auch beide Bürgermeister folgten zu Pferd nach, während die Untergrafen von Altenstadt und Heldenbergen, sowie des Burggrafen Reisige vorausritten.
Und als sie zum Gericht kommen, hat der Nachrichter seinem Befehl gebührliche Vollstreckung gethan und darauf
den Schultheißen öffentlich angerufen und befragt, ob er dem, was ihm befohlen worden, ein recht Genügen gethan. Hat der Schultheiß geantwortet, er hätte gethan, was vom Herrn Burggrafen als hoher Oberkeit befohlen und von den Schöffen geurtheilt worden sei.
Von der Richtstatt aus wurde dann in voriger Ordnung wieder in die Stadt bis vor das neue Haus geritten, wo sich der Zug auflöfte.
1583 im April wurde an einem Sonntag auf dem Jahrmarkt in Friedberg eine Weibsperson, so sich Anna genennet, wegen Diebstahls verhaftet. Sie gab an, daß sie in der Stadt Nürnberg daheim und eines Bäckers Tochter sei. Mit einem Landsknecht, der in Heidelberg von ihr abgewichen, war sie sortgezogen. Sie wurde mit etlichem Gezeug, Kleidern, Geld und anderem, das aus der Herberge zum Ochsen entwendet war, ergriffen und in der Stadt Haften und Gefängniß eingelegt. Am 12. und 19. April wurde sie mit der Folter ernstlich angegriffen und ziemlich gefragt, aber aller Pein ungeachtet blieb sie auf ihrer ersten Aussage, eine andere Weibsperson habe die Gegenstände oben in der Kammer in einen Sack gesteckt und ihr, als sie auf der Treppe gewartet, befohlen, Alles bis vor die Pforte hinauszutragen- dabei habe sie vorgegeben, sie diene im Haufe und das Zeug gehöre ihr. Damit aber stand im Widerspruch, daß als die Angeklagte Anna von dem Hausgesinde auf der Treppe sitzend ergriffen wurde, sie vorgab, ihr Mann habe sie auf dem Markt geschlagen und sie sei ihm entlaufen und müsse sich vor ihm verbergen.
Gleichzeitig wurde auf dem Markt eine Mannsperson eingezogen, die sich mit Geberden und Worten verdächtig erzeiget, bei der Verhaftung sich zur Wehr setzte und einen Bürger verwundete. Und obwohl man ihn in Gegenwart des Schultheisen dem Nachrichter vorgestellet und ihn dieser zur


