Ausgabe 
12.2.1893 Drittes Blatt
 
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Abstimmung gebracht würden, dann sei darüber abzustimmeu, ob baß Statut in der veränderten Fassung zum Beschluß erhoben werden solle... Falle ein dahingehender Antrag, so würde über die Aushebung, und im Falle Berneinung der Aufhebung über die Aufrechterhaltung des bisherigen Onsstawts zu beschließen sein. Herr Bogt fragt an, ob nicht auch die Metzger eine Eingabe gemacht hätten. Herr Georgi bejaht dies und theilt mir, daß die Metzger ersucht, den Beschluß wegen Aenderung des OrtSstatutS auf die Tages­ordnung der nächsten Stadtverordneten-Versammlung zurück- zustellen, weil angenommen würde, daß die Metzger noch zwei in den Nachmittag bezw. Abend fallende Berkaufsstunden haben wollten. Herr Bogt ersucht darauf hin, diesen Gegenstand für heute von der Tagesordnung abzusetzen, da wahrscheinlich noch andere Geschäfte um Bewilligung weiterer Verkaufsstunden einkommen würden. Herr Scheel ist gegen Vertagung, ebenso Herr Oberbürgermeister Gnauth, welcher den Eintritt in die allgemeine DiScussion empfiehlt. Herr Vogt glaubt, daß eine lange DiScussion vermieden werde, wenn nach Eingehen weiterer Anträge von Seiten anderer Interessenten nochmals aus CommlssionSberathung Zurück- gegangen werde. Herr Petri empfiehlt, das Drreftotut nochmals auf ein Jahr zu belassen- man müsse auch die demnächst zur Emsührung kommende mitteleuropäische Zeit in Berücksichtigung ziehen- vor allem aber solle vermieden werden, nach irgend einer Seite hin zu verletzen, da cklle Strömungen Beachtung verdienten. Herr Beigeordneter Georgi findet eS auffallend, daß Herr Vogt Berücksichtigung der Metzger wünsche, nachdem er für Beibehaltung des bis­herigen Statuts eingetreten. Die vorgeschlagene DiScussion sei gut, da auS ihr die Commission erfahren könne, was das Plenum wolle. Herr Hornberger ist gegen die von Herrn Vogt beantragte Absetzung des Gegenstandes von der heutigen Tagesordnung- wenn Verbesserungen an dem Statut vorgenommen werden sollten, so sei es bester, dieselben bald eintreten zu lasten; den Wünschen der Metzger könne nach­träglich Rechnung getragen werden. Herr Wallenfels ist ebenfalls gegen Vertagung, auch dagegen, daß mit Ab­änderung deS Statuts, wie Herr Petri vorgeschlagen, noch ein Jahr gewartet werden möge- es würden jedenfalls bis dahin die Geschäfte, wenn man sich nicht eingelebt, sehr ge­schädigt- den Wünschen der Metzger könne ohne Vertagung entsprochen werden. Der Antrag des Herrn Vogt auf Vertagung wird abgelehnt und in die DiScussion über die von den Manufacturisten beantragte Aenderung eingetreten. Herr Sch eel erklärt, der Antrag der Commission auf Beibehaltung des bisherigen Statuts habe ihn nicht über­rascht, da er angesichts der Zusammensetzung der Commission nicht« Anderes erwartet habe. Er erkläre nochmals, daß die Manufacturisten die verlangten Stunden nicht entbehren könnten, für sie sei es eine Nothwendigkeit, an Sonntagen länger offen zu halten. Der Ausfall an Einnahmen seit Einführung des Ortsstatuts betrage nach gefertigten Aus­stellungen monatlich bis zu 2000 ML., ohne daß die Einnahmen an den Wochentagen sich gebessert hätten, ein Ausfall von 810000 Mk. jährlich bilde einen sehr großen Theil der Einnahmen. Die Gründe der Gegenseite, daß man noch nicht hinreichend orientirt sei über die Wirkungen des ' Ortsstatuts, seien nicht ernst zu nehmen- wenn man die Sache noch mehr in die Länge ziehe, so könnten sich die Leute überhaupt von Gießen wegziehen, und zwar nicht nur zum Schaden der Geschäfte, sondern auch zum Schaden der Stadt. Trete dieser Fall ein, so sei es nicht möglich, das Gehilfen­personal zu behalten- das Personal habe den ganzen Vor-

ich noch immer genügend Zeit, um mich durch den Sprung ins Ungewisse zu retten.

Frierend, zitternd uud zähneklappernd verbrachte ich die Nacht auf dem Dache, bei jedem Geräusch, das der Wind verursachte, erschrocken zusammenzuckend und nach dem Feuer­haken greifend, aber der Mörder zeigte sich nicht.

Endlich wurde eS hinter den Bergkämmen im Osten hell. Mit dem neuen Tag kehrte auch neuer Muth zurück. Steif an allen Gliedern, kroch ich jetzt wieder nach dem Zimmer zurück, legte mich auf daö Belt und schlief ein.

Lange mochte mein Schlummer noch nicht gewährt haben, als mich ein Pochen an der Thür jäh aufschreckte. Dann hörte ich die rauhe Stimme deS Kutschers, die mir aber wie Sphärenmusik klang, rufen:

Herr Glvcklein, wollen Sie nicht aufstehen?"

Eilends hob ich die Blokade der Thür auf und wollte den Kutscher eintreten lasten. Wer beschreibt aber mein Ent­setzen, als einer der Kerls von gestern Abend schnell sich hcreindrängte, den Kutscher bei Seite schiebend und ihm die Thüre vor der Nase zuklappend.

Starr wie eine Bildsäule blickte ich den Eindringling an, unfähig, mich von der Stelle zu rühren.

Ich hätte gern gestern Abend noch mit Ihnen ge­sprochen," begann der Mordgeselle,aber Sie gingen vorher weg. Deßhalb Sie werden doch wissen, was uns herführte?"

Unb ob ich'S wußte! Meine Zähne klapperten wie bei 10 Grad Celsius.

Na um eS kurz zu fasten," setzte der Räuber seine Rede fort,wir wollen Ihnen hundert Gulden geben, wenn Die sofort abreisen und ttnin, al- wenn Sie nichts von der Sache wüßten. Wollen Sie?"

Ich war sprachlos. Schon zog er einen Hunderter aus der Tasche und streckte mir denselben hin.

»Nun, wollen Sie? Ja oder nein! Wenn Sie nicht wollen, werden wir Ihnen schon die Hölle heiß zu machen wtsten!" rief er drohend.

Natürlich wollte ich, ach, und wie gerne. Mit zitternden Händen griff ich nach der Banknote.

Das nennt ich vernünftig?" lachte der Räuber und verschwand. (Schluß folgt.)

mittag frei und von 4 Uhr Nachmittags ab auch- den Be­richten kaufmännischer, vorwiegend den Gehilfeninteresten dienender Blätter zufolge, sei eS den Gehilfen nur angenehm, wenn sie nur einmal antreten müßten, wenn auch nicht bis 4 Uhr, so doch bis 3 Uhr. In Bayern wie in Württemberg habe man hinsichtlich der Verkaufszeit Anordnungen getroffen, die eine Befriedigung der Jnterestenren ermöglichten, m Baden treffe man Anstalten dazu. Ebenso sei in den Kreisen Alsfeld unb Lauterbach daS Offenhalten ber Geschäfte bis 4 Uhr gestattet; in Wetzlar schwebten die Derhandlungen noch - gestehe man bort eine längere Verkaufszeit zu, so müste Gießen nicht nur mit Butzbach, sondern auch mit Wetzlar rechnen - die für Gießen recht in Betracht kommenden größeren One, z. B. Großen Linden würden sich dann nach Butzbach wenden. Er glaube nicht zu weit zu gehen, wenn er be­haupte, daß dle oberen Behörden den Wünschen der Geschäfrs- treibenden mehr Rechnung tragen, als dies seitens deS Stadt- vorstandeS beabsichtigt fei. AuS all den hier bargelegten Gründen beantrage er Aufhebung des OrtSftatutS. Herr Grünewald erklärt, daß er der Minorität in der Commission angehöre- die Petenten hätten aber keinen Grund, unzufrieden zu fein; er habe die Colonialwaaren- händler so verstanden, daß eS ihnen auch recht fei, wenn die Geschäfte bis 3 Uhr offengehalten würden. RechtSungleich- heit, wie angeführt, könne nicht gefunden werden, wenn den Manufacturisten länger freigegeben würde, denn Colonial- waaren und Manufacturwaaren concurrirten nicht mit ein­ander, auch müßten die Inhaber gemischter Geschäfte sich erklären, welcher Branche sie zugetheilt werden wollen, fayS ein Unterschied in der Verkaufszeit eintrete - die Manufacturisten würden sich wohl nicht beschwert haben, wenn sie durch den bisher üblichen Geschäflsschluß keinen Schaden hätten. Die Forderung des freien Sonntags sei zu beachten, sie trete aber hinter dem Gesichtspunkte zurück, daß den Geschäften eine möglichst große Prosperität gesichert werden müsse. Wenn die Stadtverordneten-Versammlung nicht den Handels­gewerbetreibenden entgegenkomme, so werde die obere Behörde viel größere Ungleichheiten gestatten. Man solle deshalb die Petenten nicht nölhigen, sich an die oberen Verwaltungs­behörden zu wenden, es entspreche dem RechtSzustande, wenn man deren Wünsche entgegenkomme. Herr Hornberger: Ihn habe der Majoritätsbeschluß befremdet; man solle den Manufacturisten, deren Verhältnisse er sehr genau kenne, entgegenkommen, daß ihnen nur einigermaßen durch die Zeit von 12 bis 4 Uhr das ersetzt werde, was ihnen entgangen - zudem sei es gesetzlich zulässig, fünf Stunden offen zu halten. Die Manufacturisten seien durch das Ortsstatut in eine Zwangslage gebracht- in den Nachbarstädten sei man deshalb zur Einsicht gekommen, daß eine Abänderung nöthig sei, die Leute würden sich dorthin wenden. Von der nicht zusammen­hängenden Zeit gehe viel verloren durch Kommen unb Weg gehen sowohl der Kunden wie des Personals, man solle allen Kaufleuten Rechnung tragen, ohne im Allgemeinen die Sache umständlicher und schwieriger zu machen. Wenn lieber tretungen durch gemischte Geschäfte beobachtet würden, so sei die Polizei da, um solche Ucbertretungen zu ahnden. Herr Wallenfels: Man habe den Einfluß beobachten können, den das Statut auf die Geschäfte gehabt, man nehme mit Bedauern wahr, daß die Einbuße eine große sei. Die Verkaufsart zwischen Manusactur- und Colonialwaaren unter­scheide sich sehr, der Colonialwaarenhändler brauche nicht die längere Verkaufszeit, er könne seine Kunden schneller bedienen als der Manufacturist, der mit einer Kundschaft zu rechnen habe, die oft recht lange wähle, ehe sie sich zum Kaufe entschlösse, besonders trete dies bei den Landleuten zu Tage. Durch den infolge der zu kurzen Verkaufszeit ent­stehenden Ausfall in den Einnahmen profitirten die Confum- vereine und die Hausirer- es frage sich, ob es nicht rathsam wäre, daß die Colonialwaarenhändler sich bezüglich der Ver­kaufszeit den Manufacturwaarenhändlern anschlössen.

(Schluß folgt.)

Citeratur und Kitnft.

Dr. Beerwalb unb Brauer: Das Turnen im-ause. Leibesübungen zur Förderung und Erhaltung der (Sefunbbett für Jung unb Alt. In fortlaufender Reihenfolge. Mit 140 Holzschnitten und 2 Bilderiafeln. Leipzig. Th. GriebenS Verlag (L. Fernau) Preis 3 Mark gebunden. Heroorgegangen aus jahrelanger Praxis eines wistenschastlichen Mediciners und eines erfahrenen Turnlehrers ist das Buch werth, allen Familien zur Anschaffung empfohlen zu werden. Es enthält nicht bloße Aufzählung der einzelnen Turnübungen, sondern insttuctioe Erläuterungen durch leichtoerständliche Worte unb klare, saubere Bilber. Die Hebungen sind eingetheilt in Freiübungen ohne Belastung der Hände, Hantelübungen, Stabübungen und Hebungen an Hausgeräthen (Äuhl, Tisch, Belt rc.). Vorthellhaft unterscheidet sich das Buch von schon vorhandenen Unternehmen ähnlichen Inhaltes dadurch, daß es sich nicht in langalhmigen Au-einaiidersehungen über Ursache und Verlauf der zu behandelnden Krankheiten ergeht, sondern klar angiebt, was zu thun ist, um sich zu kräftigen, um ohne fremde Anleitung häusliches Gesundheitsturnen, schon von Kindheit an, auSführen zu können. Die jedem Alter am Meisten enttprechende Wiederholungszahl ber einzelnen Hebungen ist beigegeben. DaS Buch bürste beshalb auch bei Allen, denen die geistige unb körperliche Entwickelung der ihnen anvertrauten Kinder am Herzen liegt, wie Lehrer unb Erzieherinnen, die größte Beachtung uerbienen. Beigegeben sind dem sehr gut ausgestatteten Werke zwei vortrefflich ausgeführte Wandtafeln, die in übersichtlicher Weise die miteinander verwandten Hebungen gruppenweise zusammenstellen.

Die Heilgymnastik. Gemeinverständlich bargestellt von Dr. med. H. A. Rambohr, Besitzer unb Leiter der Anstalt für Heil- gvmnastik unb Massage, deS mebico-mechanischen Zander-Institutes in Leipzig. Mit 115 in den Text gebrucklm Abbildungen. Preis 3 Mark; in Leinwand gebunden 4 Mark. Verlag von I. I. SBebet in Leipzig. Die Heilgymnastik spielt unter den Heilmitteln der Gegenwart eine hervorragende Rolle unb noch immer ist ihr Ansehen im Steigen begriffen. Trotzdem findet man über dieselbe noch vielfach recht un­klare Vorstellungen verbreitet, nicht nur bei den Laim, sondern selbst bei einer großen Zahl von Aerzten. Die» rührt zum Theil daher, daß eS an Büchern fehlt, welche in knapper und gemeinverständlicher Darstellung das gefammte Gebiet deS Gegenstände- bebanbeln, welche nicht nur über den Werth und die Verwmdbarkeit, sondern auch über die Autzführung ber verschiedenen Methoden der Heilgymnastik Aufschluß geben. Diese Lücke in ber Literatur au-zusüllen ist bas vorstchende Buch bestimmt. Die Darstellung zeugt von dem ge­

funden Blicke unb der reichen Erfahrung deS Derfaffers unb Hete* eine Fülle bedeutsamer Dmke.

Bei der Nedaction eingegangeue Bücher re.:

Jugendfreund. Heft 2 und 3. Jllustrirte Wochmfchrift für die Jugend von 1016 Jahrm. Herausgegeden von Max Hübner. Verlag von Franz Goerltch in Breslau. S>. Preis per Heft (3 Bg.) 30 Pfg. Monatlich ein Heft. Eine Prüfung des JnhaltS ergiebi, daß die bübfch ausgestatttte Monatsschrift hätt, was sie verfpricht unb sonach geeignet ist, ein wirklich empfohlene« nett«« Buch für die Jugend darzustellm. Möge e« in jeder gesitteten Familie Einaana ftnben.

Bekanntmachung.

Aufschrift der Postsendungen.

Aar Sicherung schneller Beförderung und Bestellung der Postsendungen müstm auf denselben Empfänger und Bestimmungs­ort so genau bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit oorgebeugt wird. Dabei find namentlich folgende Punkte zu deachtm:

L Bei Poftsenbunaen nach gröberen Orlen ist in der Aufschrift die Wohnung de« Empfängers möglichst genau anzugeben. Auch ist e« von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangade stets an derselben Stelle der Aufschrift, nämlich unten rechts, unmittelbar unter der Angabe de« Bestimmungsortes, erfolge.

2. Auf dm nach Berlin bestimmten Smdungm ist, außer der Wohnung de« Empfängers, der Postdezirk (0., NO. k.), in welchem die Wohnung sich befindet, hinter der Ortsbe- zeichnung .Berlin* nt vermerken.

3. Gibt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Poftorte, so ift dem Ortsnamm eine zusätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Ansätze für die OrtSnamm im Postoerkehr al« maßgebmd anzusehen find, ergibt fich aus dem .Berzeichniß gleichnamiger oder ähnlich lautmder Post- orte*, das zum Preise von 10 Pf. durch KcrmittluM jeder Reichs Postanstalt bezogen werdm kann.

4. Wmn der im Reich« Postgebiel belcgene Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen, dessenungeachtet aber nicht als allgemein bekannt anzunehmm ist, so empfiehlt es sich, die Lage deS Orts in ber Aufschrift ber Sendung noch des Näheren zu bezeichnen. Zu betartigen Bezeichnungen eignet sich die Angabe de« Staate« und bet größeren Staaten des politischen Bezirks (Provinz, RegierungSbezük u. s. w.), in welchem der Bestimmungsort belegen ist, ober auch die Angabe von größeren Flüffen [(Ober), (Elbe), (Rhein), (Main) ober von Gebirgen s(Harz), (Riesengebirge) k.) Richt minder sind zusätzliche BezeiLnungm, wie s(Thüringm), (Altmark), Mic.1 für den Zweck geeignet.

tknoungen nach Ortschaften ohne Poftanftalt ist außer dem eigentlichenBestimmungsottenoch bieienige Post- anstalt anzugeben, von welcher auS die Bestellung ber Senbuna an ben Empfänger bewirkt werben bez. bie Abholung erfolgen soll.

6. Wmn ber Bestimmungsort einer Senbung in einem fremden Postgebiete belegen unb zu ben weniger bekannten Orten »u rechnm ist, so ist außer bem Ortsnamen noch ba« betreff enoe Lanb bez. ber LanbeStheil auf der Sendung anzugeben.

Die Beachtung dieser Punkte wird lur Herbeiführung einer schleunigen Uebertunft der Sendungen an den Empfänger wesentlich beitragen, unb e« liegt daher im eigenen Interesse der Absender, bU Aufschriften ber ©enbungen hiernach genau anzufertigen.

Seitenstück

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(Giessener Anzeiger)

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Mresskarten

Verfälschte schwarze Seide.

Man verbrenne ein Müsterchen befl Stoffe«, von bem man kaufen will, unb bie etwaige Verfälschung tritt sofort zu läge: Aechte, rein gefärbte Selbe kräuselt fofort zusammen, verlöscht bald und binterläßt wenig Asche von ganz hellbräunlicher Farbe. ver­fälschte Selbe (bie leicht speckig wird unb bricht) brennt langsam fort, namentlich glimmen bieSchußfäben* weiter (wenn sehr mtt Farbstoff erschwett), unb hinterläßt eine bunfelbraune Asche, bie sich im Gegensatz zur achten Selbe nicht kräuselt, fonbem krümmt. Zerdrückt man bie Asche ber ächten Seide, fo zerstäubt sie, bie ber verfälschten nicht. Die Geidenfadrik ti. Ilenneberg, lK. u. ft. Hoslieferantt Zürich versendet gern Muster von ihren echten Seidenstoffen an Jedermann und liefert einzelne Roben unb ganze Stücke porto-- unb zollfrei ins Hau«. 8449