1893
Samsla, den 9. September
91t. 212
Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gissten
Kratisbeikaqe: Hießen er Aamitienblälter.
Deutscher Reich.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» vorm. 10 Uhr.
Der Oktzeier Anzeiger «richeinl täglich, «tt Ausnahme de» Montag»
Die Sirhener b litter •crttn dem Anzeiger gMHMlich dreimal VkigklegU
um vermeintlich der an ihm herrschenden Gefahr zu entgehen. Hiervor ist umsomehr zu warnen, als man bei dem Verlassen bereits angesteckt sein kann und man andererseits durch eine geeignete Lebensweise und Befolgung der nachstehenden Dorsichtsmahregeln besser in der gewohnten Häuslichkeit, als in der Fremde und zumal auf der Reife, sich zu schützen vermag.
3. Jeder, der sich nicht der Gefahr aussetzen will, baß die Krankheit in sein Haus eingeschleppt wird, hüte sich, Menschen, die aus Cboleraorten kommen, bet sich aufzunehmen. Schon nach dem Auftreten der ersten Cholerafälle in einem Ort sind die von daher kommenden Personen als solche anzusehen, welche möglicherweise den Krankheittzkeim mit sich führen.
4. In Cholerazetten soll man eine möglichst geregelte Lebensweise führen. Die Erfahrung hat gelehrt, dah alle Storungen der Verdauung die Erkrankung an Cholera vorzugsweise begünstigen. Man hüte sich deswegen vor Allem, was Verdauungsstörungen Hervorrufen kann, wie Uebermah von Essen und Trinken, Genuh von schwerverdaultcden Speisen.
Ganz besonders ist Alles zu meiden, was Durchfall verursacht oder den Magen verdirbt. Tritt dennoch Durchfall rin, dann ist so
Man genieße keine Nahrungsmittel, welche auS einem Hause stammen, in welchem Cholera herrscht.
Solche Nahrungsmittel, durch welche die Krankheit übertragen werden kann, z. B. frisches Obst, frische« Gemüse, Milch, find an Choleraorten nur in gekochtem Zustande zu genießen, sofern man über die unverdächtige Herkunft nicht zuverläsfig unterrichtet ist. Nach gleichm Grundsätzen ist mit derartigen Nahrungsmitteln zu verfahren, welche aus Choleraorten herrühren. Insbesondere wird vor dem
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Im Lause dieses Monats werden aus einem noch auszuwählenden Gelände bei Gienen die Hebungen der Infanterie. Regimenter Nr. 115 und 116 (verstärkt durch da- Jäger- Bataillon 11) ihren Anfang nehmen und es wird sodann die 49. Infanterie - Brigade bis zum 10. September auf dem belr. Felde exerciren. Sodann finden in der Zeit vom 11. bi« 15. September die Brigade. Manöver der verstärkten 49. und 50. Infanterie - Brigaden in dem Dreieck Lich— Wetzlar—Butzbach und in dem Bezirk Butzbach—Usingen— --------------------
^riedbera—Hunaen—Münzenberg und im Anschluß hieran früh wie möglich ärztlicher Rath einzuholen, die Divisions-Manöver in dem Landstrich Hungen—Gießen o. Man genieße keine Nahrung.
Maßnahmen gegen die Cholera.
velshrvns über das Wesen der Cholera «nd das während der CholerazeN z« beobachtende Verhalte«.
1) Der Ansteckungsstosf der Cholera befindet sich in den Ausleerungen der Kranken, kann mit diesen auf und in andere Personen und die mannigfachsten Gegenstände gerathm und mit den- selbm verschleppt werdm. , ~
Solche Gegenstände sind beispielsweise Wäsche, Kleider, Speisen, Wasier, Milch und andere Getränke; mit ihnen allen kann auch, wenn an oder in ihnen nur die geringsten, für die natürlichen Sinne nicht wahrnehmbaren Spuren der Ausleerungen vorhanden find, die Seuche weiter verbreitet werden.
2. Die Ausbreitung nach anderen Orten geschieht daher leicht zunächst dadurch, daß Cholerakranke oder kürzlich von der Cholera genesene Personen den bisherigen Aufenthaltsort verlasse»,
Gebrauch ungekochter MUch gewarnt.
6. Alles Wasser, welches durch Koth, Urin, Kuchenabgange I oder sonstige Schmutzsloff« verunreinigt sein könnte, ist strengstens I jü vernietden.^ Wasser QU§ Kesselbrunnen gewöhnlicher Bauart, I welche gegen Verunreinigungen von oben her nicht genügend geschützt I sind, ferner aus Sümpfen, Teichen, Wasserläufen, Flüsien, sofern I das Wasser nicht einer wirksamen Ftlttatton unterworfen worden ist. I Als besonders gefährlich gilt Wasser, daS durch Auswurfstoffe von I Cholerakranken in irgend einer Weife verunreinigt ist. In Bezug I hierauf ist die Aufmerksamkeit vorzugsweise dabin zu richten, daß die I vom Reinigen der Gefäße und beschmutzter Wäsche herrührenden I Spülwässer nicht in die Brunnen und Gewässer, auch nicht einmal I in deren Nahe gelangen. Den besten Schutz gegen Verunreinigung I drs Brunnenwassers gewähren eiserne Röhrenbrunnen, welche direct I in den Erdboden und in nicht zu geringe Tiefe deffelben getrieben I sind (abessinische Brunnen).
7 Ist es nicht möglich, sich ein unverdächtiges Wasser im Sinne I der Nr. 6 zu beschaffen, dann ist es erforderlich, das Master zu kochen I und nur gekochtes Wasser zu genießen.
8. Was hier vom Wasser gesagt ist, gilt aber nicht allein vom I Trinkwasser, sondern auch von allem zum Hausgebrauch dienenden I Wasser, weil im Wasser befindliche Krankheitsstoffe auch durch das I .um Spülen der Küchengeräthe, zum Reinigen und Kochen der Speisen, i zum Waschen, Baden utw. dienende Wasser dem menschlichen Körper I zugesührl werden können.
Ueberhaupt ist dringend vor dem Glauben zu warnen, daß das I Trinkwasser allein als der Träger des Krankheilsstoffes anzusehen I sei ufib daß man schon vollkommen geschützt sei, wenn man nur I i untadelhaftes oder nur gekochtes Wasser trinkt.
9. Jeder Cholerakranke kann der Ausgangspunkt für I weitere Ausbreitung der Krankheit werden und es ist deswegen I rathsam, die Kranken, soweit eS irgend angängig ist, nicht im Hause I »u pflegen, sondern einem Krankenhause zu übergeben. Ist dies nicht I aussührbar, dann halte man wenigstens jeden unnöthtgen Verkehr I von dem Kranken fern.
10. Es besuche Niemand, den nicht seine Pflicht dahin führt, I ein Cholerahaus.
Ebenso besuche man zur Cholerazeit keine Orte, wo größere I Anhäufungen von Menschen stattfinden (Jahrmärkte, größere Lustbarkeiten usw.). _, _, , , ,
11. In Räumlichkeiten, in welchen sich Cholerakranke befinden, soll man keine Speisen oder Getränke zu sich
I nehmen, auch im eigenen Interesse nicht rauchen.
12 Da die Ausleerungen der Cholerakranken besonders ge- | fahrlich find, so sind die damit beschmutzten Kleider und die I Wäsche entweder sofort zu verbrennen oder in der Weise, wie es in । der gleichzeitig veröffentlichten DeSinfectionsanwetsung (II. Nr. 3) angegeben ist, zu destnftciren.
13. Man wache auch auf das Sorgfältigste darüber, daß Cboleraausleerungen nicht in die Nähe der Brunnen I und der zur Wasserentnahme dienenden Flußläufe usw. gelangen. I 14. Alle mit dem Kranken in Berührung gekommenen Gegen- I stünde, welche nicht vernichtet oder desinficirt werden können, müssen in besonderen Desinfectionsanstalten vermittelst heißer Dämpfe unschädlich gemacht oder mindestens sechs Tage lang außer Gebrauch gesetzt und arf einem trockenen, möglichst sonnigen, luftigen Ort auf- I bewahrt werden.
I 15. Diejenigen, welche mit dem Cholerakrankm oder dessen | Bett und Bekleidung in Berührung gekommen sind, sollen die Hände und die etwa beschmutzten Kleidungsstücke alsbald besinfictren. (II. Nr. 3 der Desinfectionsanwetsung.) Ganz besonders ist dies I erforderlich, wenn eine Verunreinigung mit den Ausleerungen des Kranken stattgefunden hat. Ausdrücklich wird noch gewarnt mit ungereinigten Händen Speisen zu berühren oder Gegenstände in den Mund zu bringen, welche im Krankenraum verunreinigt sein können, z. B. EH- und Trtnkgeschirr Cigarren.
16. Wenn ein Todesfall rtntritt, ist die Leiche sobald als irgend I möglich aus der Behausung zu entfernen und in ein LeichenhauS zu bringen. Kann das Waschen der Leiche nicht im Leichenhause vorgenommen werden, dann soll es überhaupt unterbleiben.
Das Leichendegängniß ist so einfach als möglich einzurichten. I Das Gefolge betrete daS Sterbehaus nicht und man bethetlige sich I nicht an Letchenfestlichketten. m Q, k
17 Kleidungsstücke, Wäsche und sonstige Gebrauchsgegenftände von Cholerakranken oder -Leichen dürfen unter keinen Umständen in | Benutzung genommen oder an andere abgegeben werden, ehe fte des-
vieneljährigcr >6onafm<nt5prtUi 2 Mark 20 Pfg. nnt Brnigerlohn. Durch die Post dezo,e» 2 Mark 50 Pf,.
Äfbactxon, Expedition und Druckerei:
-chulfiratelAr.7.
Fernsprecher 51.
infictrt find. Namentlich bürfen sie nicht unbeSinficirt nach anbeten ^^^^Den^ Empfängern von Senbungen. welche derartige Geaen- stände aus Choleraorten erhalten, wrrb bringenb geralhen, dieselben sofort womöglich einer DesinfecttonSanstalt zu übergeben oder unter den nöthtgen Vorsichtsmaßregeln ^lbst zu bestnycirem
Cholerawäsche soll nur dann zur Reinigung angenommen werben, wenn dieselbe zuvor deStnfictrt ist.
18. Andere Schutzmittel gegen Cholera, alS die hier g^ nannten, kennt man nicht, und eS wird °om Gebrauch duta Cbolerazeiten regelmäßig angeprtesenen medikamentösen Schutzmittel (Cboleraschnaps usw.) abgerathen.
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Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
Ausland.
— Die österreichischen Kaisermauover in Galizien haben mit der Anrede des Kaisers Franz Joseph an die von ihm in JaroSlau empfangene polnische Abelsdeputativn eine vielbesprochene Kundgebung hervorgebracht. In der kaiserlichen Rede wird nämlich der polnischen Verwaltung m Galizien wie auch dem polnischen Patriotismus uneingeschränktes Lob gespendet, obwohl die Verwaltung in Galizien
Amtliche»' Theil.
Bekanntmachung, belr. die Herbslübungen der Großh. (25.) Division; hier die Flurschäden.
Alle Annoncen-vureaux de» In- und AuSlandr» nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
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Straßburg, 6. September. Die Vorbereitungen zum Empfang des Kaisers sind in vollem Gange. Am Bahnhofe zu Neudorf wird ein großes Zelt errichtet, vor dem der Kaiser nach seiner Ankunft von Metz zu Pferde steigt, um sich auf das Paradefeld zu begeben. Am Tage der Kaiserparade (9. September) werden Sonderzüge nach Straßburg aus anderen Städten des Reichslandes abgefertigt, bet denen das einfache Billet zur Mckfahrt berechtigt. Sammt- liche elsässischen Kriegervereine sollen an der Parade theil- nehmen- ein bevorzugter Platz ist ihnen eingeräumt worden. Der Großherzog von Baden gedenkt bereits am Freitag Abenv hier einzutreffen und wird alsdann eine Serenade von zwanzig Vereinen des elsaß-lothringischen Sängerbundes ent- gegennehmen._________ __
Bersin, ? September. Die glanzvolle Kaiser» woche von Lothringen gehört nun bereits der Geschichte an, zweifellos werden aber die Metzer Kaisertage in der öffentlichen Meinung nicht nur Deutschlands, sondern auch ganz Europas noch lange nachhallen. Haben sie doch vor Allem durch die überaus bedeutsame Rede Kaiser Wilhelms bei der Galatafel der Civilbehörden in Metz eine politische Kundgebung gezeitigt, die überall ihrem Werthe und ihrer hohen Bedeutung nach entsprechende Würdigung findet. Denn klipp und klar sagte eS hierbei der kaiserliche Herr, daß die Lothringer deutsch seien und deutsch bleiben würden, und mtt markanter Betonung erklärte er zugleich, das Deutsche Reich sichere ihnen den Frieden, sie möchten daher ruhig ihren Beschäftigungen nachgehen. Dies ist eine Bekräftigung der Zu- gehörigkeit Lothringens und natürlich auch des El aß zum Deutschen Reiche, wie sie aus so hohem Munde besonderen Eindruck machen muß und einen solchen hat denn auch diese Kaiserrede allenthalben hinterlaffen. Beachtung verdient auch der schließliche Hinweis des Kaisers auf daS deutsche Schwert, nicht aber, als ob in dieser Schlußwendung em bedrohliches Symptom liege, sondern weil sich hierin der feierliche Ent- schluß bekundet, daß Deutschland im Nothfalle zu wahren wissen werde, was es sich einst so schwer errungen. Im Uebrigen hat der Verlauf der Kaisertage in Lothringen von Anfang bis Ende deutlich genug bewiesen, daß die German,- sirungsarbeit auch in diesem Theile des Reichslandes hocherfreuliche Fortschritte verzeichnen kann, daß auch hier das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit Altdeutschland immer lebendiger wird. Selbst die nach Metz entsandten Bertcht- erstatter der Pariser Blätter müssen diese Thatsachc, wenn auch widerwillig, zugeben, und in diesem französischen Zu» | geständnisse liegt wohl die beste Anerkennung der fortschreitenden Verdeutschung Lothringens. Als speziell bemerkens- werth verdient aus den lothringischen Kaisertagen noch die Begrüßungsansprache, die Bischof Dr. Fleck an den Kaffer in Urville richtete, hervorgehoben zu werden, da der Bischof hierbei rückhaltlos die Reichstreue und loyale monarchistische Gesinnung des lothringischen Klerus betonte.
_ Nach längerer Pause hat wieder einmal eine I Reichstags Nachwahl stattgefunden, diejenige im Wahlkreise Kattowitz.Oppeln-Zabrze. Sie war dadurch I nothwendig geworden, daß der bisherige Mandatsinhaber, der I Centrumsabgeordnete Letocha, aus Gründen, die mit den I Meinungsverschiedenheiten im Centrum in der Militarsrage I zusammenhingrn, sein Mandat niedergelegt hatte. Herr Letocha I isi nun ift der Nachwahl mit bedeutender Mehrhett gegenüber seinen Coneurrenten, dem Antisemiten Liebermann v. Sonnen- I berg und dem Soeialdemokraten Markowski, wtedergewahlt
—Wetzlar—Butzbach statt. I
Zur thunlichsten Vermeidung von Flurschäden in Folge der Hebungen ergeht hierdurch an die Grundbesitzer die Aufforderung, ihre Grundstücke noch vor Beginn der Exercitien bezw. Manöver, soweit dies überhaupt möglich ist, abzuernten und diejenigen Grundstücke, welche während der I Hebungen noch mit Früchten bestanden sind, sowie die vor- I zugsweise zu schonenden Ländereien, wozu in diesem I Fahre besonders die mit Futterpflanzen bestellten gehören, durch Anbringen von etwa zwei Meter hohen Stäben mit 1 Strohwischen schon von Weitem erkenntlich zu machen.
Zur rechtzeitigen Wahrung ihrer Interessen machen wir die Kreisangehörigen noch auf folgende gesetzliche Bestimmun- I gen aufmerksam:
1) Grundstücke, deren Benutzung bei Truppenübungen I gänzlich ausgeschlossen ist (Gärten, Parkanlagen, H^olz- schonungen, Pflanzgärten:c.) müssen, insofern deren Eigenschaft als solche nicht ohne Weiteres erkennbar I ist, an den Enden durch hochstehende Tafeln mit Aufschrift bemerklich gemacht werden.
2) Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen, I sondern auf andere Weise, besonders dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Abernten Unterlasten haben, begründen keinen Anspruch auf Ver- gütung.
3) Arbeiten und Aufwendungen, von welchen bie Interessenten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen einen Anspruch auf Schadloshaltung gleich- I falls nicht.
Gießen, den 16. August 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr. Melior.________________
Gießen, den 16. August 1893.
Betr.: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
MN die Grsßh. Bürgermeister eie« des «reifes.
Soweit Ihre Gemarkungen nach vorstehender Bekanntmachung und der Ihnen mit unserem Ausschreiben vom 11. d. M. (Kreisblatt Nr. 190) mitgetheilten Unterkunftsliste voraussichtlich von den diesjährigen Truppenübungen berührt werden, wollen Sie diese Bekanntmachung alsbald und sodann mit Zwischenräumen von 8 Tagen zweimal auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Zugleich beauftragen wir Sie, Ihren Polizeibediensteten und Feldschützen ganz besonders die Ueberwachung des Publikums auf den Uebungsfeldern und bei den Biwaks zur Pflicht zu machen, damit Flurbeschädigungen durch dasselbe möglichst vermieden werden. Durch Zuschauer verursachte Schaden werden aus der Mllitärkaste bekanntlich nicht ersetzt.
I. V.: Dr. Melior.
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