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Nr. 133. Erstes Blatt.______Freitag deu 9. Juni
1893
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Sieben, 8. Juni 1893.
** Von der Universität. Preisausschreiben. Durch Anschlag in englischer Sprache ist den deutschen Universitäten, so auch der hiesigen, von einem Preisausschreiben der Smithsonion Institution zu Washington vom 31.März d. I. Kenntniß gegeben. Der Preis ist von der Institution auf Grund einer Schenkung von Thomas George Hodgkins, Newhork, veranstaltet. Die Themata lauten: 1) Ein Preis von 10000 Schilling für eine Abhandlung, die neue wichtige Entdeckungen über die Natur oder die Eigenschaften der atmosphärischen Luft enthält. Zugleich ist der Einfluß dieser Eigenschaften auf Meteorologie, Hygiene oder auf irgend einen Theil der Biologie oder der Physik zu untersuchen. 2) Ein Preis von 2000 Schilling für den besten Essay über zwei Themata, die ebenfalls sich auf die Eigenschaften der atmosphärischen Luft beziehen. 3) Ein Preis von 1000 Schilling für die beste volksthümliche Abhandlung über die atmospärische Luft, ihre Eigenthümlichkeiten und Verwandtschaften. Diese Arbeit, welche 20000 Worte nicht zu übersteigen braucht, muß in einfacher Sprache gehalten und für Volksbildung verwendbar sein. 4) Eine goldene Medaille der Smithsonion Institution nebst je zwei Abdrücken in Silber und Bronce soll jährlich oder alle zwei Jahre verliehen werden für wichtige Beiträge über die Kenntniß der atmosphärischen Luft und die practische Verwendung für die Wohlfahrt der Menschheit. — Alle Arbeiten können in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache geschrieben sein. Ihre Einreichung hat an den Secretär der Smithsonion Institution bis zum 1. Juli 1894 zu erfolgen, die Abhandlung über das Thema für den ersten Preis bis zum 31. December 1894. Nähere Auskunft ertheilt P. S. Langley, Secretär der Smithsonion Institution zu Washington.
** Schwurgericht. Die gestrige Verhandlung des Schwurgerichts gegen Heinrich Döring von Windhausen wegen Meineids wurde auf Antrag deS Vertheidigers, Rechtsanwalt Dr. Fuhr auf heute (Donnerstag) Nachmittag 4 Uhr vertagt, da noch ein Zeuge geladen werden mußte.
** Sitzung des Schwurgerichts der Provinz Oberheffe« am 8. Juni 1893. Zur Verhandlung kommt die Strafsache gegen den StationSdiätar Johann Philipp Krug von Gießen wegen Verbrechens im Amte. Die Anklage vertrat der Großh. Erste Staatsanwalt Jöckel,- vertheidigt wurde der Angeklagte von Rechtsanwalt Weidig. Als Geschworene wurden ausgelooft die Herren: Jacob Appel II., Heinrich Korell, Conrad Ohler, Otto Karl Martin Henkel, Johannes Frank II., August Gros, Johannes Carle II., Wilhelm Han- stein, Johannes Müller II., Ludwig Hanner, Wilhelm Althaus und Philipp Amend IÜ. — Der StationSdiätar Johann Philipp Krug ist angeklagt, daß er im Laufe der Monate Februar, März und April 1893 nach und nach 1785 Mk. 5 Pfg. Gelder, die er in amtlicher Eigenschaft empfangen und in Gewahrsam hatte, unterschlagen und mit Beziehung auf diese Unterschlagungen die zur Eintragung der Einnahmen bestimmten Register und Bücher unrichtig geführt habe. Der
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Deutsche» Reich.
Darmstadt, 7. Juni. Zur Feier des Höchsten Geburts- festeS Ihrer Großherzoglichen Hoheit der Prinzessin Alix fand gestern Nachmittag 2 Uhr im Jagdschlösse Kranichstein Großherzogliche Tafel statt, woran Seine Erlaucht der Graf und Ihre Durchlaucht die Gräfin zu Erbach-Schönberg, so- wie Seine Hoheit Prinz Albert zu Schleswig-Holstein theil- nahmen. Die Capelle des 1. Großh. Jnf.-(Letbgarde-)Regi- ments Nr. 115 concertirte während der Tafel.
Berlin, 7. Juni. Zur Wahlbewegung liegt wesentlich Neues von allgemeinem Interesse nicht mehr vor - jetzt schwebt nur noch die Frage nach dem Ausfall der am nächsten Donnerstag vor sich gehenden Hauptwahl zum Reichstage auf Aller Lippen. Allerdings kann es schon jetzt so gut wie gewiß gelten, daß vielleicht in der Hälfte aller Wahlkreise die endgiltige Entscheidung nicht am 15. Juni, sondern erst durch die Stichwahlen gebracht werden wird, da ja in den allermeisten Wahlkreisen mindestens drei Candidaten vorhanden sind. Immerhin läßt sich schon aus den Ergebnissen der Hauptwahl gewiß schon ein annähernder Schluß auf die muthmaßliche Zusammensetzung des neuen Reichstages ziehen, da sich alsdann auch der Character der Stichwahlen in Berücksichtigung der hierbei wahrscheinlichen Parteigrupptrungen einigermaßen beurtheilen lassen dürfte. Der Zeitraum zwischen der Hauptwahl und der Stichwahl soll überall, wo letztere erforderlich wird, thunlichst verkürzt werden, soweit dies die gesetzmäßigen Bestimmungen gestatten, damit dann das neugewählte Parlament möglichst bald zusammentreten kann. Darüber, ob sich dasselbe neben der auf Grund des Antrages Huene umgearbeiteten Militärvorlagr noch mit anderen Sachen in seiner ersten Session zu befassen haben wird, herrscht noch Ungewißheit. Da indessen wiederum commissarische Vor- berathuug der Militärvorlage stattfinden dürfte, so wird die Regierung doch wohl eine oder die andere kleine Vorlage hervorsuchen, um das Plenum während der muth- mählichen Commissionsverhandlungen über das HeereSgesctz zu beschäftigen.
— Zu der Frage der anderweitigen Kostendeckung in Sachen der Militärvorlage hat die Reichsregierung bislang eine ziemlich unbestimmte Stellung eingenommen. Speziell war es seither ungewiß, ob man sich regierungsseitig zum Verzicht auf die so unpopuläre Erhöhung der Bier- und Branntweinsteuer wirklich entschließen würde, obwohl ja der „Reichsanzeiger" schon angedeutet hatte, daß die verbündeten Regierungen an ihren dem früheren Reichstage unterbreiteten Vorschlägen zur Deckung der Kosten nicht starr festhalten würden. In der That bezeichnet es jetzt eine neuere offiziöse Preßstimme aus Berlin als sicher, daß die Verdoppelung der Brausteuer nicht wiederkehren werde- über den etwaigen Verzicht der Reichsregierung auch auf die Branntweinsteuer enthält diese Prcßäußerung allerdings noch keine Andeutung. Ebensowenig läßt sie sich auf einen Hinweis darauf ein, auf welche andere rationelle Weise man in Regierungskreisen den etwaigen Ausfall der erhöhten Brau- wie Branntweinsteuer zu ersetzen gedenkt. In dieser Hinsicht wird wohl erst die Zusammensetzung des neuen Reichstages bestimmend für die Entschließungen der verbündeten Regierungen sein, wie dies die erwähnte Preßstimme auch , selbst zugiebt.
Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Berlin, 7. Juni. Der „Reichsanzeiger" publicirt eine Verordnung, betr. die Auseinandersetzung zwischen Staat und Gemeinde Helgoland hinsichtlich der Helgoländer Grundstücke. Danach werden die Grundstücke des Oberlandes an Preußen, des Unterlandes nebst der Düne und der Austernbank der Gemeinde Helgoland überwiesen. Der Gemeinde verbleiben ferner vom Oberland das Wasserreservoir und die Schul- und Kirchen-Grundstücke, dem Staate verbleibt vom Unterland das Gerichtsgebäude und das Post- gebäude, sowie mehrere bestimmte Grundflächen. Die von der Marineverwaltung durch Ausschüttung hergeftellte Grundfläche verbleibt dem Reiche.
Wien, 7. Juni. Fortwährend laufen Meldungen ein über große Hochwasserschäden in Galizien und in der Bukowina, wo der Eisenbahnverkehr vielfach eingestellt ist. In Wiznitz wurden 30 Häuser fortgeschwemmt.
Depeschen deS Bureau .Herold".
Berlin, 7. Juni. Die „Nordd. Allg. Ztg." wendet sich gegen den Leitartikel der „Hamb. Nachr." und „Freis. Ztg." rmd vertritt entschieden das Recht der Regierung, im .Falle
einer abermaligen Verwerfung der Militärvorlage den Reichstag nochmals aufzulösen.
Berlin, 7. Juni. Die Maurer von Berlin und Umgebung beschlossen gestern in einer Versammlung, überall da, wo weniger als 55 Pfg. Stundenlohn gezahlt werden, heute die Arbeit niederzulegen, über die betreffenden Bauten die Sperre zu verhängen und den Strikenden für den Tag 3 Mk. Unterstützung zu gewähren. Morgen werden Flugblätter verbreitet.
Leipzig, 7. Juni. Heute hat vor dem Reichsgericht der Hochverrathsproceß gegen Grasser und Genossen begonnen,- 19 Zeugen und Sachverständige sind geladen. Auf Antrag des Oberreichsanwaltes wurde wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit des Staates für die Dauer des Processes die Oeffentlichkeit streng ausgeschlossen. Das Urtheil wird wahrscheinlich Samstag verkündet werden.
München, 7. Juni. Die Bayerische Notenbank erließ ein CommuniquL anläßlich des Falles Heßlein, welches die Vornahme von Maßregeln zum Schutze des Publikums ankündigt.
Bamberg, 7. Juni. Nach amtlichen Meldungen ergaben sich bei dem Concurse Heßlein keinerlei Wechselfälschungen.
Rom, 7. Juni. Die in der Nähe von Novara gelegene Pulverfabrik ist in die Luft geflogen. Drei Personen wurden getödtet.
London, 7. Juni. In hiesigen Fachkreisen wird die Abwesenheit der deutschen Vertreter bei dem Congreß der Feuerwehrmänner und Rettungsmannschaften sehr bemerkt.
Petersburg, 7. Juni. Aus Orel, Lipowetzk, Morchansk und Rovno liegen günstige Saaten st andsberichte vor.
Odessa, 7. Juni. Dieser Tage ging die erste Sendung südrussischer Steinkohlen nach Petersburg ab, wo sie nach und nach die englische und deutsche Kohle verdrängen sollen.
Liffaboo, 7. Juni. Das „Journal offiziel" erklärt die Häfen von Marseille und Bordeaux für choleraverdächtig.
Newyork, 8. Juni. Eine geheime Verbindung von Chinesen beschloß, das Local einer anderen Verbindung in die Lust zu sprengen. Die Polizei sand bei einer borge- nommenen Haussuchung Sprengstoffe und einen unterirdischen Gang zu dem bedrohten Local. Zahlreiche Verhaftungen wurden vorgenommen.
Die unterschiedliche Behandlung der Bauordnungen
für das Innere, die Außenbezirke und die Umgebung von Städten war mit Gegenstand eingehender Verhandlungen des „deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege", wie solche auf der letzten Generalversammlung in Würzburg gepflogen wurden. Der Gegenstand beschäftigt gegenwärtig eine große Zahl von Städten, deren schnelles Wachsthum die Uebelstände der gar zu engen Bebauung, der zu weit gehenden Ausnutzung der Baugrundstücke in einem gar zu deutlichen Maße hat zu Tage treten lassen. Daß diesen Uebelständen vorgebeugt werden muß, so weit sich das bei den noch nicht bebauten Landflächen, bei Anlage neuer Stadttheile also, thun läßt, ist zur festen Ueberzeugung weiter Kreise geworden, und auch die Würzburger Verhandlung gab dieser Ueberzeugung einmütigen Ausdruck. Die einleitenden Vorträge lagen in den Händen der Herren Oper- bürgermeister Adtckes - Frankfurt a. M. und Oberbaurctth Baumeister-Karlsruhe. Beide Redner kamen darauf hinaus, daß bei den bereits bebauten Stadttheilen die Bauordnung nicht schonungslos in bestehende Rechte eingreifen dürfe, daß sie aber um so entschiedener auf den noch nicht bebauten Flächen die Errichtung von Miethskasernen zu hindern habe. Die Einwände, welche, wohl ausschließlich von beteiligter Seite, gegen die landhausmäßige Bebauung der Außengebiete erhoben zu werden pflegen, seien theils hinfällig und durch die Erfahrung, z. B. in Frankfurt a. M. widerlegt, theils wenigstens übertrieben und nicht ausreichend, die Vorzüge dieser Bauart in den Schatten zu stellen. Es liege somit hauptsächlich an dem festen Wollen namentlich der Behörden, deren Schlendrian oder Aengstlichkeit das schlimmste Hinderniß bei der Sache bilde. Zudem werde die Sache erleichtert durch eine kräftige Bewegung von unten herauf, welche sich gegenwärtig in der Sache geltend mache und beispielsweise in Frankfurt den Widerstand der Bauspeculanten gegen den Erlaß der neuen Bauordnung rasch unschädlich gemacht habe. Was diejenigen Bezirke anlange, welche das Zwischenglied zwischen dem Stadtinnern und den Außenbezirken bilden, so müsse die Bauordnung dafür sorgen, daß dem grundsätzlich
für diese Bezirke noch gestatteten Miethskasernenbau durch einschränkende Bestimmungen seine schlimmsten Schäden genommen werden. Die Schwierigkeiten, welche dem Erlasse einer einheitlichen Bauordnung für die Umgebung der Städte wegen der dieser Umgebung angehörigen selbständigen Gemeinden entgegenstehen, seien durch Einverleibung der bettcffenden Gemeinden zu überwinden. Ein durchgreifenderes Mittel freilich würde die Erwerbung größerer Bauflächen durch die Städte — nöthigensalls im Enteignungsverfahren — bilden- wenn die Städte selbst sich im Besitze der zu bebauenden Gelände befänden, so fei das überhaupt ein Zustand von allergrößter socialer und hygienischer Tragweite. Was die beispielsweise bei der neuen Bauordnung für die Berliner Umgebung so vielfach bemängelte Abgrenzung der Zonen betreffe, so möge man auch darin nicht gar so ängstlich fein. Selbst wenn bei solcher Abgrenzung Fehler begangen werden, so seien diese Fehler nicht so Ichlimm, als der Zustand, der sich bei willkürlicher Bebauung ergebe. Am Schluffe der Erörterung, welche den Vorträgen folgte, nahm die Versammlung folgenden, von Lent-Köln eingebrachten Antrag an: „Der deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege erkennt die von den Berichterstattern geforderte unterschiedliche Behandlung der Bauordnung für das Innere, die Außenbezirke und die Umgebung von Städten als ein dringendes Bedürfniß an und empfiehlt den Staatsregierungen, sowie den beteiligten Gemeindebehörden, von diesem Gesichtspunkte aus in eine Revision der bestehenden Bauordnungen und, soweit erforderlich, der Gesetzgebung baldigst einzutreten."


