1893
Sonntag den 9. April
61
Amts- und Anzeiseblatt für den Arei» Giefzen.
Hratisbeikage: Hießmer Aamitienökätter
2lmtiid?6r Theil
wir
und
Märkte anberaumt worden und zwar:
am 6.
Mai
1.
n
2.
3.
das Doppelte der oben erwähnten Wieggebühren erhoben.
wird
SS*'
zu
des
der
n
n
15
20
Psg-
Pfg- Pfg.
1fr ltme*cm-euttam b<< 3*. exfc
laati|tti für den „flMrttncr legtigtr* talgig*.
8.
9.
10.
12.
13.
10
2
leeel ■< Razrlgea zu der Watyaiftagl fto Vb ende« tag erschrlnenden Vhnn*tr big Bene, K) Uh*.
Pfg.
//
E!Wlon W 8
von unterrichteter Seite versichert, daß die genannten Verhandlungen einen erfolgverheißenden Fortgang nehmen. Ueb* rigens meldet eine Petersburger Depesche, daß sich die meisten russischen Handelskammern zu Gunsten eines deutsch-russischen Handelsvertrages ausgesprochen haben.
Gießen, den 9. März 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
thrrttlKbngtt ^gaeemnctauraU^ 2 Mark 20 Psg. mfl Vrmgtrlohn Durch die Poft btgn* 2 Mark 60 Vf,
Nrtxwttan, BpebWea ttnb Druckerei
ihnen zugehenden Aufforderung alsbald Folge zu leisten.
Die Aufforderung hat von den Betheiligten (Käufer ober Verkäufer) bircct an den Wiegmeister zu geschehen. Wenn der Wiegmeister der Aufforderung nicht entspricht, so ist sich
Arr-Land.
— Das neue französische Ministerium kann auf ein befriedigendes parlamentarisches Debüt zurückblicken. Am Donnerstag stellte es sich zunächst in der Depu- tirtenkammer vor, mit einer längeren Erklärung, welche allerdings nichts sonderlich Bedeutsames aufweist- trotzdem fand die Kundgebung eine günstige Aufnahme. Nach Verlesung der Erklärung forderte Finanzminister Peytral die Genehmigung der letzten Artikel des Budgets, sowie de« Budgets im Ganzen nach den zuerst gefaßten Beschlüssen, die Kammer kam diesem Verlangen auch nach. Alsdann wurde die Sitzung unterbrochen, um die Entschließungen des Senats abzuwarten. Hierauf nahm die Kammer die Sitzung wieder auf, um sich schließlich bis zum 25. April zu vertagen. Im Senat wurde die vom Justizminister Gutrin verlesene Erklärung des Cabi- nets gleichfalls mit Beifall aufgenommen; nachdem dann das Budget der Finanzeommission überwiesen worden war, vertagte sich der Senat gleich der Kammer bis zum 25. April.
ewh-a»»«”1“
UtonimW
§ 5. Gebührentarif
A. von Ortsei nwohnern.
An Wieggebühren sollen erhoben werden: für Kleinvieh, als Schweine, Schafe, Kälber, u. s. w. von jedem Stück......
für Großvieh, Ochsen, Kühe, Rinder u. s. w. für jedes Stück .........
über 10 Gentner von einem jeden Stück für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln u. s. w. bis zu 3 ...............
für jeden weiteren Gentner......
B. von Ortsfremden
Statut, die Benutzung der Gemeinde Biehwaage Burkhardsfelden betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums
Bekanntmachung,
den Ankauf von Remonten für 1893 betreffend.
Bekanntmachung,
betreffend den Ankauf von Remonten im Jahre 1893.
an die Grobherzogliche Bürgermeisterei zu wenden, welche denselben zum Wiegen anhalten und nötigenfalls Großherzoglichem Kreisamt Anzeige erstatten wird.
§ 3.
Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben über die von ihm besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fortlaufenden Nummern anzugeben ist:
a. der Ort des Wieggeschäfts,
b. der Name des Verkäufers und Käufers,
c. Datum der Verwiegung,
d. Art der gewogenen Gegenstände,
e. das Gewicht der einzelnen gewogenen Gegenstände, f. der Betrag der erhobenen Wieggebühren.
§ 4.
Der Wiegmeister hat dem Käufer oder Verkäufer einen dem Eintrag ins Tagebuch gleichlautenden Wiegschein auszustellen, aus dem sowohl das Gesammtgewicht der einzelnen verwogenen Gegenstände, als auch der erhobene Gebührenbetrag zu ersehen ist.
dStarlte
M M M
Ionia. Bclg.Mam-sn M 1
vennrschtes.
* lieber die neueste Herrenmode beschwert sich eine Berliner Dame, indem sie u. A. schreibt: Ich möchte einen lebhaften Schmerzensschrei ausstoßen über eine neue Herrenmode, die mir im Entstehen begriffen zu sein scheint, und die, wenn dieselbe sich fortpffanzt und einbürgert, uns armen, „putzsüchtigen" Frauen gar nicht angenehm sein kann — weil wir dann fast gar keinen Schmuck mehr vor den Männern voraus haben. Es ist dies die Mode Ohrringe zu tragen, die ich in letzter Zeit bei verschiedenen Herren zu beobachten Gelegenheit hatte — theils auf der Straße und anderswo. (Alle diese Herren stammten anscheinend aus vornehmen Gesellschaftskreisen, denn sie waren gewählt, ja elegant gekleidet und machten weder einen verweichlichten, noch stutzerhaften Eindruck.) In mehreren Fällen traf ich Herren mit ziemlich großen, mattgoldenen Schlangen-Ohr- ringen, die mit funkelnden. Steinchen geziert waren. Em Herr trug k eine, aber sehr dicke hellfchirnmernde, goldene Ringe, die an den Ohrläppchen glänzende, goldene Knöpfe zeigten. Ein anderer hatte große, goldene Knöpfe mit vielfach geschliffenen Flächen — so daß sie wie Brillanten blitzten, an Stiften zum Einschrauben, in den Ohren. Einer, mit dem ich in der Stadtbahn suhr, trug sogar als Ohrenschmuck sogenannte „Boutons" von Gold und mit emaillirtem Muster — also Ohrringe, die bisher nur bei Damen üblich waren, und ferner habe ich bei einem Herrn, der in einem Locale des Ostens, wo ich mit Familienangehörigen saß, an einem Nebentische sein Bier trank, zierliche goldene Herzchen mit einer Wachs-Perle in der Mitte — an den Ohrläppchen wahrgenommen. Derselbe trug auch ein goldenes Ketten- Armband mit goldenem Herz als Medaillon. — Ich berichte diese Fälle als sichtbare Zeichen einer bevorstehenden Herren- mode, die zwar den Juwelieren und Goldwaarenhändlern sehr erwünscht sein wird — von welcher wir Frauen aber wenig erbaut sein werden, weil dieselbe uns ein Modegebiet streitig macht, das wir bisher als uns allein gehörig zu betrachten gewohnt waren.
* Eme höfliche Katze. Ein Londoner Herr, bekannter Tbiersreund, verbürgt folgende Geschichte seiner Katze: Ich hatte eine Katze, welche bei jeder Mahlzeit am Tische neben mir saß, sie bekam ihre Serviette umgebunden, ihren Teller vorge etzt, auf welchen Fleisch oder Fisch gelegt wurde. Selten ließ sie Theile ihrer Mahlzeit auf das Tischtuch fallen, sie bewahrte sorgfältig den Anstand. Eines Tages, als wir schon lange bei Tische saßen, ließ die Katze, ganz gegen ihre gewohnte Pünktlichkeit, immer noch auf sich warten. Wir läuten im ganzen Haufe mit der Tischglocke, auf welche sie stets genau horte. Plötzlich kam sie mit einem großen Sprung ins Zimmer, im selben Moment war sie auch schon auf ihrem Stuhl. Doch was sah ich? Die Katze hatte zwei Mäuse jn ihrem Maul. Bevor ich es verhindern konnte, legte sie eine Maus auf ihren Teller, die andere auf meinen. Die Katze war so zutraulich und wuß>e genau, daß ich ihr stets von meinem Esfen gab und nun wollte sie sich revanchiren. (Die Geschichte wird unter dem 1. April erzählt)
* Aufschwung der deutschen Tapetenindnstrie. Unter denjenigen deutschen Industriezweigen, welche sich im Auslande
§ 2.
Der Wiegmeister ober dessen Stellvertreter haben
Nachstehende Bekanntmachung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Remontirungs-Abtheilung, bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
täglich, eü Nosnahm« bfi
Montags
Wt Mrßann
Mrttn btm lagdfn aäch—Nch beeieel
Rr. 83 Drittes Blatt.
Miiisen
HeWmße 17
Zum Ankäufe von Remonten im Alter von drei ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzog- thums für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende
Gießener Anzeig er
Keneral'-Unzeiger.
Innern und Justiz vom 3. April 1893 zu Nr. 9167 M. I. und unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gießen wird wegen Benutzung der Gemeinde-Viehwaage zu Burkhardsfelden bestimmt:
§ 1.
Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände muffen durch einen verpflichteten Wiegmeister gewogen werden.
Außer dem Wiegmeister und dessen Stellvertreter hat Niemand das Recht, auf der Waage wiegen zu lassen.
Lampertheim, Bickenbach, Groß-Gerau, Gernsheim, Reinheim, „ io. „ Nieder-Wöllstadt.
Die von der Remonte Ankaufs Commission erkauften
Wnni9tm linig.
---------
iranstalt,
'“Stadt 3. Main, (Bcsmd).
Uesammtes •er- Heilverfahren, '■ E|ectricität. Prosp. gratis.
üevungnWJtd-r überallhin SorderiperPosikarteStell.-n-AuS, miet, Berlin-Mend L, [3m ten HandlungshäuBeri empfiehlt
pnfrpi 8e*ne ^*ens*e zur ße- vllll Dl getzuDgallerimComp- len, Luger oder für die Reise -nden Stellen der Kiufmännlsohß
Frankfurt (Malo). 5 42
k) iwUia liiniw Mih
- VtmUnUM tf*-
Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Lande»- gesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurück zunehmen, ebenso Krippensetzer und Klophengste sowie Wallache mit ausgeprägter Hengstmanier, welche sich in den ersten zehn bezw. achtundzwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche erweisen.
Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Commission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschloffen.
Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke, rind lederne Trense mit starkem Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei, mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abstammung der vorgeführten Pferde seststellen zu können, sind die Deckscheine rsep. Füllenscheine mitzubringen, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen. Ferner ist es dringend erwünscht, daß ein zu massiger oder zu weicher Futterzustand bei den zum Verkauf zu stellenden Remonten nicht stattfindet, weil dadurch die in den Remontedepots vorkommenden Krankheiten sehr viel schwerer zu Überstehen sind, als dies bei rationell und nicht übermäßig gefütterten Remonten der Fall ist. Die auf den Märkten vorzustellenden Remonten müffen daher in solcher Verfassung fein, daß sie durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der Musterung ihrem Alter entsprechend in Knochen und Muskulatur ausgebildet sind.
Berlin, den 25. Februar 1893.
Königlich Preußisches Kriegsministerium; Remontirungs- Abtheilung.
(gez.) Hossmann-Scholtz.
Garantie»"
lütte. . Hauba™
§ 6.
Sogleich nach ftattgefunbener Wiegung sind die vor- bemerkten Wieggebühren nebst 5 Pfg. Vergütung für jeden gewogenen Gegenstand an den Wiegmeister zu entrichten.
§ 7-
Am Schluffe eines jeden halben Jahres hat der Wiegmeister das Tagebuch abzuschließen, und einen Auszug aus demselben über die im verflossenen Halbjahr gewogenen Gegenstände und die bezogenen Gebühren anzufertigen, welcher in beglaubigter Form der Bürgermeisterei zu überreichen ist.
Die erhobenen Wieggebühren werden sodann dem Gemeinde-Einnehmer nach Maßgabe des oben aufgeführten Gebührentarifs in Einnahme becretirt unb von bem Wiegemeister an benfelben ausbezahlt.
§ 8.
Der Wiegmeister unb dessen Stellvertreter werden von dem Ortsvorstand ans Widerruf ernannt und von Großh. Kreisamt verpflichtet unb unterliegen als Gemeindebeamte den für solche geltenden Disciplinarvorschriften.
Gießen, den 7. April 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
____________v. Gagern.____________________
Deutsches Reich.
Berlin, 7. April. Das offizielle Programm für den Besuch des deutschen Kaiserpaares in Neapel liegt nun ebenfalls vor. Die Majestäten ireffen, von Rom kommend, am 27. d. M. Nachmitlags 1 Uhr in Neapel ein, woselbst am Abend große Serenade zu Ehren der hohen Gäste stattfindet. Für den 28. ist eine Rundfahrt des Kaiserpaares im Golfe von Neapel, sowie eine Gala Oper im San-Carlo Theater in Aussicht genommen. Am 29. April Beiuch von Pornpej', Abends Ball im Gasino Unione. Am 30. soll die Wiederabreise der Majestäten erfolgen.
— Die internationale ©anitätSconferenä in Dresden wird demnächst ihre Verhandlungen beenden. Die erste von ihren drei eingesetzten Commissionen, welcher die Erörterung von Fragen mehr allgemeinen Charakters oblag, ist mit ihrer Aufgabe noch vor dem Osterfeste fertig geworden, und in diesen Tagen hat auch der zweite Ausschuß, dem die Durchberathung mehr specstller Fragen, namentlich solcher des Landverkehrs und der Seequarantaine, übertragen worden war, seine Arbeiten zum Abschluß gebracht. Im Großen und Ganzen braucht die Conferenz jetzt nur noch das gesammie Material zu sichten und in zweckentsprechende Form zu kleiden.
— Jn den letzten Tagen waren über den Stand der deutsch -russischen Handelsvertragsunterhandlungen wieder ungünstige Nachrichten verbreitet worden. Dieselben entbehren indeffen der Begründung, vielmehr wird
Mimst erthtM er Becke SKardly.^86 fcthof, General^^31D- ?r. Schaaf'n Oj* ' ryfi
Werpei


