Ausgabe 
9.2.1893 Erstes Blatt
 
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lWnfrit, Wauftit,

Donnerstag den 9. Februar

1893

Nr 34 Erstes Blatt

Gießener Anzeiger

Kenerat-Wnzeiger.

Aintr- unb Anzeigeblatt für -en Kreis Gieren

Reboction, Expedirio« und Druckerei:

-chnlstratze Ar.A, Fernsprecher 5L

vierteljähriger ALsnuementrprei» i 2 Mark 20 Psg. xml Bringerlohn.

Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Psg.

Die Gießener ^mintwöfällrr »erden dem Anzeiger »ilchenilich dreimal bttgtltgu

Der Oteheuer Anjelger erscheint täglich, <*it Ausnahme deS MonraqS.

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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» sür den I Cast*. (4Vk>V><H1OT ' I Annoncen-Burcaux deS In- und Auslandes nehmen

.olgendm Tag erscheinenden Nummer bis Som. 10 Uhr. I ^TailULlCHVLUlitl. I Anzeigen für denGießener Anze.aer- entgegen

Amtlicher Theil.

Bekanntmachuna.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden rrmittellen Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Auf­schlags von Fünf vom Hundert, pro Monat Januar 1893 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 kg betragen;

Hafer JL 15.90, Heu JL 10., Stroh JL 6.30.

Gießen, den 7. Februar 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen- . v. (Sagern.

Gießen, am 6. Februar 1893.

Betr.: Obstbaumpflege.

Das Grotzher,mögliche Kreisamt Gietzen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Beim Herannahen des Frühjahrs wollen wir Ihre Auf­merksamkeit darauf richten, daß es sich empfiehlt, sobald die Witterung es erlaubt, die nothwendigen Arbeiten zur Pflege der Obstbävme in Angriff zu nehmen.

Es kann ja mit Befriedigung constatirt werden, daß in den letzten Jahren, besonders seitdem der Obstbauverein an­regend und belehrend wirkt, in der Obstbaumpflege sich Vieles gebessert hat und daß gerade auch viele Gemeinden ihren Bäumen mehr Sorgfalt zuwenden; es ist indeß nicht zu leugnen, daß noch manche Verbesserungen mit leichter Mühe und ohne große Kosten vorgenommen werden können.

Zunächst wollen wir Sie veranlassen, an den Gemeinde­obstbäumen überall die Baumscheiben umgraben und wenn irgend möglich den Bäumen etwas Dung zuführen zu lassen. Wir haben wahrgenommen, daß gerade in diesem höchst wesentlichen Punkt der Baumpflege Seitens der Gemeinden noch Vieles vernachlässigt wird.

Sodann machen wir darauf aufmerksam, daß es jetzt noch Zeit ist, die Bäume auszuputzen und zu schneiden, und erwarten, daß die Gemeinden auch in dieser Beziehung nichts versäumen.

Vor Allem aber fordern wir Sie dazu auf, die Arbeiten an ben Gemeinde-Obstbäumen nur kundigen Personen zu übertragen. Leider kommt es noch immer vor, daß die Baumpflege den bisherigen tüchtigen Wärtern entzogen und anderen Personen, manchmal sogar an den Wenigstnehmenden übertragen wird. Ein solch unverständiges Verfahren dient nur zum Nachtheil der Gemeinden; der Schaden, welcher durch schlechte Behandlung der Bäume entsteht, ist ungleich größer als der durch die Ersparniß an Arbeitslohn erzielte Gewinn. Wir erwarten deshalb, daß die Gemeinden zur Behandlung ihrer Obstbäume nur tüchtige Arbeiter, in erster Linie ausgebildete Obstbaumwärter nehmen.

Von dem Stand der Pflege der Gemeindebäume werden wir uns gelegentlich überzeugen.

v. ®agern.

Bekanntmachung,

betreffend Versammlungen des Oberhessischen Obstbauvereins.

Sonntag den 12. Februar d. I., Nachmittags 3 Uhr zu Muschenheim im Saal des Bürgermeisters Roth Vortrag des HerrnLandwirthschaftslehrers Reichelt von Friedderg überCnltnr und Pflege der Stein­obstbäume" sowieBerwerthung der Zwetschen".

Die Vereinsmitglieder und Freunde des Obstbaues wer­den zu zahlreichem Besuch freundlichst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister von Muschenheim und der Nachbarorte ersuche ich um gefällige ortsübliche Bekannt­machung.

Gießen, 7. Februar 1893.

Der Vorsitzende des Vereinsbezirks Gießen des Oberhess. Obstbauoereins.

Nebel, Amtmann.

Bekanntmachimg,

betreffend die Vertilgung der Raupennester.

Die Garten- und Feldbesitzer der Gemarkung Gießen werden hiermit aufgefordert, bis zum 1. April d. I. ihre Bäume, Sträucher und Hecken von den Raupennestern zu reinigen.

Diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht Folge leisten, verfallen in die in Art. 368 des Reichsstrafgesetzes bestimmte

Geld- ober Haftstrafe. Außerbem wirb bie Vertilgung ber vorhanbenen Raupennester auf Kasten bes Säumigen ange­ordnet werden.

Gießen, den 6. Februar 1893.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth.

Zehnter Saatmarkt zu Worms

im Worret'schen Saale am 17., 18. und 19. Februar 1893.

Der Saatenmarkt zu Worms hat den Zweck, die Züchtung von Felderzeugnissen in bester Qualität und in vollkommenster Reinheit zu befördern durch Vergleichung der Erzeugnisse zwecks Belehrung und Nacheiferung. Er soll den Absatz guter Erzeugnisse fördern und Bezugsquellen für solche bekannt geben.

Dadurch, daß den Landwirthen Gelegenheit geboten wird, vielerlei Früchte mit einander vergleichen zu können, wird der Sinn für die Erzeugung des Besten geschärft und der Muth erzeugt, es jedem Anderen an Leistung mindestens gleich zu thun. Es wird somit ein edler Wettstreit geschaffen, der nicht blos jedem Einzelnen nützt, sondern zugleich der All­gemeinheit Vortheil bringt, indem sich der Landwirth und schließlich die ganze Gegend, die Tüchtiges in Felderzeugnissen leistet, auch in weiteren Kreisen einen guten Namen verschafft und sich immer weitere unb lohnenbere Absatzgebiete erschließt.

Wir nehmen an, daß die Landwirthe diese Grundsätze als richtig erkennen und hoffen daher auch, daß Viele den Wormser Saatmarkt mit Proben ihrer Felderzeugnisse be­schicken werden und zwar auf Grund der folgenden Bestimm­ungen :

1. ES sollen zur Ausstellung gelangen in Mengen von 2 Kilogramm: Gerste, Hafer, Sommerroggen, Sommerweizen;

2. in Mengen von ca. 1 Kilogramm: die verschiedenen Kleearten, Erbsen, Bohnen, Linsen, Wicken und sonstige Gründüngungspflanzen, sowie Gras- und Oelfämereien;

3. Setzkartoffeln in Proben von mindestens 2 Kilo­gramm.

Die sämmtlichen für die Ausstellung bestimmten Gegen­stände sollen in Säckchen, die auf Wunsch den Ausstellern von hier zugeschickt werden, hierher gesendet werden.

Die zur Ausstellung kommenden Muster von einer Person ober auch von einer ganzen Gemeinde können zusammen in Kisten verpackt hierher gesendet werden und werden frachtfrei erwartet, wogegen auf Wunsch die aus­gestellten Muster von hier aus frachtfrei an die Aussteller zurückerstattet werden.

Die einzelnen Säckchen sollen hinsichtlich ihres Absenders und Inhaltes genau bezeichnet und. soweit es möglich ist. von den Früchten auch die Sortennamen (z. B. Chevalier- ober Landgerste, Probsteier Roggen rc.) angegeben sein, ferner die verkäufliche Menge und der verlangte Preis.

Bei Ankunft der Getreideproben werden die specifischen Gewichte bestimmt und auf besonderen. Jedermann zugänglichen Listen verzeichnet.

Das Saatmarkt-Comitö läßt die ausgestellten Proben überwachen und nimmt nach stattgehabten Verkäufen auf Wunsch versiegelte Muster in Verwahrung, ohne für etwa entstehende streitige Fälle weitere Verpflichtungen zu über­nehmen.

Die von der unterzeichneten Geschäftsstelle zu beziehenden Anmeldebogen ersuchen wir auszufüllen und bis spätestens zum 10. Februar an die Geschäftsstelle zu Worms gelangen zu lassen.

Wer bis zu diesem Termin nicht angemeldet hat, kann nicht beanspruchen, daß sein Name im Catalog aufgeführt wird.

Die zur Ausstellung bestimmten Sendungen sind zu adressiren: Saatmarkt in Worrets Etablissement (A. Kohl) zu Worms.

Die Geschäftsstelle des landw. Vereins für Rheinhessen.

Anmeldebogen zum Saatmarkt in Worms.

Nr.

Namen des Ausstellers

Wohnort btffdben

Ausgestellte Gegenstände

Vorräihige Menge

P-eis pr. 100 Kilo

Besondere Bemerkungen

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Es wird gebeten um Angabe der genauen Adresse.

Deutsches Reich.

Berliu, 7. Februar. Der jüngste Besuch des rusjischen Thronfolgers in Berlin hat so manches Gerücht entstehen lassen, welches sich hinterher als völlig unzutreffend herausstellt. Dies gilt u. A. auch von der in viele andere Zeitungen übergangenen Nachricht eines Berliner Blattes, der Czarewitsch habe am Berliner Hofe formell erklärt, es bestehe keinerlei Bündnißvertrag zwischen Rußland und Frankreich. In Berliner diplomatischen Kreisen weiß man aber von einer solchen angeblichen Erklärung des russischen Thronfolgers nichts, die ganze Nachricht muß daher in das Gebiet der politischen Fabel verwiesen werden.

Prinz Friedrich August von Sachsen traf am Sonntag Abend in Berlin an und meldete sich am anderen Tage in seiner Eigenschaft als Oberst ä la suite des preußischen Garde-Schützen-Bataillons beim Kaiser. Im Verlaufe des Montag Nachmittag begab sich der Prinz nach Großlichterfelde und ließ sich daselbst das genannte Bataillon vorstellen, woraus er nach Dresden zurückreiste.

In den verschiedenen Commissionen desReichs - tag es wird fleißig gearbeitet, doch ist noch keine derselben mit ihren Verhandlungen zum Abschlüsse gelangt. Seit Dienstag ist auch die Militäreommission des Reichstages wieder versammelt, da die eingesetzte Untereommission die ihr gestellte Ausgabe, die Militärvorlage in finanzieller Hinsicht einer Vorprüfung zu unterziehen, inzwischen bereits erledigt hat. Aus der Commission zur Vorberathung der Novelle zum Wuchergesetze verdient eine bemerkenswerthe Entscheidung hervorgehoben zu werden. Es sind nämlich aus dem § 302 d, welcher die Bestrafung des gewerbs- oder gewohnheitsmäßig betriebenen Wuchers ausspricht, auf Antrag der Conservativen die Wortegewerbs- oder gewohnheitsmäßig" gestrichen worden, zugleich wurde aber aus dem genannten Paragraphen I auf Antrag der Freisinnigen auch der Begriff desLeichtsinns | und Unerfahrenheit" entfernt. Diese wesentlichen Ab- |

Linderungen werden im Plenum jedenfalls lebhafte Debatten veranlassen.

Der Entwurf einesReichsseuchengesetzes" ist dem Bundesrathe nunmehr zugegangen. Das Gesetz zerfällt in sechs Abschnitte mit 46 Paragraphen. Der erste Abschnitt betrifft die Anzeig^pflicht, der zweite Abschnitt bezieht sich auf die Ermittelung der Krankheit, der dritte Abschnitt handelt von den zu ergreifenden Schutzmaßregeln, der vierte Abschnitt beschäftigt sich mit der Entschädigungsfrage, der fünfte Abschnitt enthält allgemeine Vorschriften und der letzte Abschnitt umfaßt die Strafbestimmungen, die ziemlich streng gehalten sind. Was die Organisation und Zuständigkeit der Ausführungs-Behörden, die Bestreitung der Kosten, das in Streitfällen über die Zweckmäßigkeit der angeordneten Maß­nahmen einzuschlagende Verfahren u. f. w. anbelangt, so soll die Regelung dieser Fragen den Landesgesetzgebungen über­lassen bleiben. Die dem Entwürfe beigegebene Begründung betont besonders, es könne nicht Aufgabe des neuen Gesetzes fein, alle Maßnahmen bei Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten bis ins Einzelne zu behandeln, vielmehr könnten in ihm nur die leitenden' Grundsätze aufgestellt werden.

Deutscher Reichstag.

38. Sitzung. Dienstag, 7. Februar 1893.

Die Berathung des Etats des Innern wird mit der Socia- listendebatte fortgesetzt.

Abg. Liebknecht (Scc): Die Bourgeoisie sähe gern, was sie koste; deshalb erkläre sie die Soc aldemokratie für vernichtet. Ihm sei es stets am besten gegangen, wenn ihn seine Gegner für vernichtet erklärten. Die ganze Debatte sei nur heroorgerufen, um die Auf- meiksamkeit von den Dingen abzulenken, die hinter den Coulissen rücksichtlich der Mtlttärvorlage vorgingen. Tue Möglichkeit oder Unmöglichkeit des Zukunftsstaats s i von ber Wissenschaft zu ent­scheiden; der Reichstag sei kein D battirclub. Unter WindtvorstS Führung des Centrums wären die Bachem'schen Reden unmöglich gewesen; Windthorst hätte erklärt: So was schickt sich nicht. Stumm habe den Zukunttsstaat ein Zuchthaus und einen Kaninchenstall genannt. Stumm möge nur einmal drei Monate in seiner Fabrck