Erweitert
1864.
3236
ius statt.
nstalt
X
kor. t.
ing.
K
$ Kapital.
lß den Versicherten, gsgesahr.
ck.[3106 J
lügtMkllung
tin6 für Bogel« a. ecflflgti«
a Darmstadt am 8., 9 und 11893 in bin Räumen btt tmn: , WvStztzM. oetbunbtn mit Ber- g. - Eintrittspreis am 8.50 4.
30 am 10.20 4 - Loose durch Herrn tz. HUtdors zu adt (©emerbdjaHe) und im Aus- ilocült- (29-i8
DaS Uvßftellvvg»4lomttt.
ir Unterhaltung,
ige u. Bepflanzung rLvern und Graste« bei reeller ing, sowie in Anfertigung von juquets und Kränzen :t sich bifligft f3070
Wilh. ®*rb,
ätrohhüte
"sL-i-L,
Gute liltotWwo tm u'ÄecS-“b
-OLE
Freitag den 7. April
Nr. 81.
1893
Amts- und Anzrigeblutt fflr den Atveis Gieren.
ckratisöeilage: chießenn Kamitienötätter
Amtlicher Theil
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
9.
10.
11.
1.
2.
3.
■ ■na|nt eon Anzeige« zu der NachmittagZ sttr d« datamden lag erscheinenden Nummer hll Bar*. 10 üha.
Und ebenso wurden die Ziele des Bundes angenommen.
Die deutsche Landwirthschaft ist das erste und bedeutendste Gewerbe, die festeste Stütze des Reiches und der Einzelstaaten. Dieselbe zu schützen und zu kräftigen ist unsere erste und ernsteste Aufgabe, weil durch das Blühen und Gedeihen der Landwirthschaft die Wohlfahrt aller anderen Berufszweige gesichert ist.
Versammlungen;
durch Einwirkung auf die Wahlen, damit unabhängige Männer in die Parlamente gewählt werden, welche bereit sind, auch die Interessen der Landwirthschaft gerechter Weise energisch wahrzunehmen und zu diesem Zwecke sofort nach ihrem Eintritt in eine gesetzgebende Körperschaft einer wirthschaftlichen Vereinigung beizutreten;
durch angemessene Vertretung der landwirthschaft. lichen Interessen in der Oeffentlichkeit, besonders in der Presse.
Amerika. r r
Schonung der landwirthschaftlichen, besonders der bäuerlichen Nebengewerbe in steuerlicher Beziehung. Absperrung der Vieheinfuhr aus seuchenverdächtigen
waltung.
Schärfere staatliche Beaufsichtigung der Producten- börse, um eine willkürliche, Landwirthschaft und Consum gleichmäßig schädigende Preisbildung zu verhindern. rr m
Ausbildung des privaten und öffentlichen Rechtes, auch der Verschuldungsformen des Grundbesitzes und der Heimstättengesetzgebung auf Grundlage de- deutschen Rechtsbewußtseins, damit den Interessen von Grundbesitz und Landwirthschaft besser roie bisher genügt wird.
Möglichste Entlastung der ländlichen Organe der S e l b st v e r waltung._________
Bicrtitiähriß« i
2 Mark 20 Pfg. ■# Bringerlohn.
Durch die Poft bcgag*. 2 Mark 50 Pf«.
Rcbodieet, Lrpediti*, und Druckerei:
Schnlßrntze Mr.B»
51.
Deutsches Reich.
Berlin, 5. April. Im preußischen Abgeordnetenhause ist die bereits angekündigt gewesene Eisenbahnvorlage nunmehr eingegangen. In derselben verlangt die Regierung zum Baue von acht neuen Eisenbahnlinien und zur Beschaffung der nöthigen Betriebsmittel die Summe von 31487 000 Mk., ferner zu verschiedenen Bauausführungen auf schon bestehenden Eisenbahnanlagen 1 678000 Mk. und endlich zur Beschaffung neuer Betriebsmittel sür die schon bestehenden Staatsbahnen 15 000000 Mk.> im Ganzen fordert also der Entwurf die Summe von 48 165000 Mk. Seine Berathung im Abgeordnetenhause wird alsbald nach Ablauf der parlamentarischen Osterpause beginnen - an der Genehmigung sämmtlicher Regierungssorderungen ist wohl nicht zu zweifeln, da man sich auf keiner Seite der Erkenntniß von ihrer Noth- wendigkeit verschließt.
— Die Mitglieder der internationalenSanitäts- conferenz in Dresden, welche während des Osterfestes
Ineaxcm-eureouF frei 3*. ert luftanM nehm* lästige« für boi .Gießener l«|eiget* tntgegm.
Ländern.
Einführung der Doppelwährung als wirksamsten Schutz gegen den Rückgang des Preises der land- wirthschastlichen Erzeugnisse.
Gesetzlich geregelte Vertretung der Landwirthschaft durch Bildung von LandwirthschaftSkammern.
Anderweitige Regelung der Gesetzgebung über den UnterftützungSwohnsitz, die Freizügigkeit und den Contractbruch der Arbeiter.
8. Revision der Arbeiterschutzgesetzgebung, Besertigunss des Markenzwanges und Verbilligung der Ver-
§ 1.
Der Bund der Landwirthe umfaßt das Gebiet des Deutschen Reiches und hat seinen Sitz in Berlin.
§ 2-
Der Zweck des Bundes ist:
alle landwirthschaftlichen Interessenten, ohne Rück, sicht auf politische Parteistellung und Größe des Besitzes zur Wahrung des der Landwirthschaft ge> bührenden Einflusses auf die Gesetzgebung zusammen- zuschließen, um der Landwirthschaft eine ihrer Be- deutung entsprechende Vertretung in den parlamentarischen Körperschaften zu verschaffen.
§ 3.
Btkamltmachimg
betreffend Maul- und Klauenseuche zu Ruppertsburg.
Zu Ruppertsburg, Kreis Schotten, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Gießen, den 4. April 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
betreffend Maul- und Klauenseuche zu Ettingshausen.
Nachdem in einem Gehöft zu Ettingshausen die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist, haben wir die Sperre des betreffenden Gehöfts und weiter verfügt, daß Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine aus der genannten Gemarkung bis auf Weiteres nur zur sofortigen Abschlachtung und nur auf Grund thierärztlicher Gesundheitsscheine ausgeführt werden dürfen.
Gießen, den 4. April 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
betreffend den Bund der deutschen Landwirthe.
ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zu Gießen am 22. d. Mts. äbgehaltene außerordentliche Hauptversammlung des landw. Vereins von Ober- Hessen mit großer Majorität eine Resolution angenommen hat, welche lautet:
„Die heutige Generalversammlung des landwirth- „schastlichen Vereins von Oberhessen erklärt ihre Ueber- ,,einftimmung mit den Beschlüssen, welche die Vereinigung „deutscher Landwirthe in Berlin am 18. Februar d. I. „gefaßt hat, insoweit dieselben nicht mit den landwirth. „schastlichen Verhältnissen der Provinz im Widerspruch „stehen und erklärt sich mit der Bewegung in der vollen „Ueberzeugung einverstanden, daß der Bund geeignet
Wir fordern daher:
Genügenden Zollschutz für die Erzeugnisse der Landwirthschaft und deren Nebengewerbe.
Deshalb keinerlei Ermäßigung der bestehenden Zölle, keine Handelsverträge mit Rußland und anderen Ländern, welche die Herabsetzung der deutschen landwirthschaftlichen Zölle zur Folge haben, und eine entsprechende Regelung unseres Verhältnisses zu
Bekanntmachung,
betreffend die Maul- und Klauenseuche zu Garbenteich.
Nachdem unter den Schafherden zu Garbenteich die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, haben wir die- selben unter Sperre gestellt. Die Herden dürfen die ihnen von der Bürgermeisterei angewiesenen Weideflächen nicht überschreiten. Wir haben zugleich verfügt, daß Rindvieh, Ziegen und Schweine aus der Gemarkung Garbenteich nur zur sofortigen Abschlachtung und nur mit unserer jedeSmal besonders einzuholenden Erlaubniß ausgeführt werden dürfen.
Gießen, den 4. April 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Brt •tetCMt >«|ei«<r «scheint täglich, 8* Ausnahme bei Montags.
Gießener
werten dem Anzeiger WGchattlich dreimal '.dgriegt.
Dieser Zweck soll erreicht werden:
durch Besprechung und Beschlüsse der Mitglieder in
Gießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger.
„ist, die zwischen Großbesitz und Kleinbesitz thatsächlich „bestehende Interessengemeinschaft gleichmäßig zu fördern.
„Die Versammlung spricht aber weiter die Ansicht „aus, daß mit Rücksicht auf die satzungsgemäß be- „schränkten Aufgaben des landwirthschaftlichen Pro- „vinzialvereins der letztere die weiter einzuleitenden „Schritte einer aus eigener Initiative der Landwirthe „zu berufenden conftituirenden Versammlung überlassen „muß.
„Es wird allen Landwirthen aufs wärmste an- „empfohlen, sich der Bewegung des Bundes anzuschließen, „insonderheit werden die Vorsitzenden der Bezirksvereine „gebeten, thatkräftig im Bezirk ihres Vereins dahin zu „wirken."
Indem nachstehend die Satzungen des Bundes angefügt sind, werden die Landwirthe eingeladen, dem Bunde als Mitglieder beizutreten.
Gießen, den 4. Aprll 1893.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. Jost.
Feuilleton.
Ci« aussergewöhnliches Heirathshinderniss.
△Ha# Oberheffen, tm April.
Der alte Ben Akiba mar zwar ein großer Schlaukopf, als er sein berühmtes geflügeltes Wort: „es ist alles schon dagewesen", auSsprach. Hie und da passtren aber doch Dinge, welche noch nicht da waren und ein solches möchte ich den freundlichen Lesern vorführen.
War da in Dingsbach (so heißt der hübscbe Ort, dessen Name «eiter nichts zur Sache thut) ein gediegener Bauersmann, der ein schönes stattliches Anwesen, vollkommen schuldenfrei,—und daneben noch eine einzige, bildhübsche, sehr brave Tochter von zwanzig Jahren halte. Etwa 5 bis 6 Stunden entfernt davon, in Dingsheim, wohnte der Nochnachgeschwisterkindsvetter des Dingsbacher Bauers, der hatte zwei prächtige Söhne. Der älteste von 30 Jahren war verheirathet; der zweite von 26 Jahren noch ledig. Beide Söhne galten als die bravstm und tüchtigsten im Orte. Der älteste wird sicher bet der nächsten Wahl Bürgermeister und nach dem Jüngsten schauen alle Bauerntöchter aus.
Auf dem Sommermarkl in X-stadt kamen der Jüngste und sein Vater mit dem Nachnachgeschwisterkindsveiter aus Dtngsbach, welcher die schöne Lisbeth bet sich hatte, zusammen. Seit zehn Jahren hatten sich die Väter nicht mehr gesehen, die Kinder kannten sich überhaupt nicht, sanden aber bald Gefallen aneinander. Es war auch ein stattliches Paar und tanzen konnten sie, daß die beiden Allen, die sehr bald merkten, was sich gabeln wollte, ihre Helle Freude daran hatten.
„Du, was meinst Du?" sagte der Dingsbacher, „kannst den Fritz im Spätherbste, wenn die Arbeit getban ist, einmal herauf schicken. Der Bursch wäre mir recht, wenn die Lisbeth auch vielleicht 15 000 Mk. schwerer ist, als der Fritz." „Gemach Freundchen!" antwortete der Dingsheimer, „der Fritz hat vielleicht mehr Knöpv zu erwarten, als Du Dir einbildrft, aber er wird kommen." — Die Lisbeth und der Fritz hatten sich in den paar Stunden so lieb gewonnen, daß sie
ungefähr wußten, wie es mit ihnen stand, erklärt hatten sie sich aber nicht.
Im Spätherbst kam der Fritz nach Dingsbach; er gefiel der Lisbeth noch besser und auch die Mutter sprach sich sehr günstig über den jungen Mann aus. Die zwei jungen Leute verständigten sich, Fritz versprach mit seinen Eltern und Lisbeth mit den ihrigen zu sprechen und dann sollte Alles richtig werden. Noch an demselben Tage reiste Fritz zurück und am darauffolgenden Sonntage kam ein Brief vom Detter in Dingsheim, worin um Lisbeths Hand für Fritz angehalten wurde.
Mit Freuden nahm das Ehepaar in DingSbach die Werbung an und noch an demselben Tage erhielt Fritz eine Einladung für dm nächsten Sonntag. Er kam, Lisbeth war glücklich, die Eltern gaben ihren Segen und Alles war in Ordnung.
Nach dem Mittagessen zogen sich Fritz und der zukünftige Schwiegervater in das gute Zimmer zurück, um ungestört über allerhand plaudern zu können. Fritz zog die Ctgarrentasche hervor, bot dem Schwiegervater eine Cigarre an und nahm sich selbst eine andere hervor. Da der Schwiegervater gerade kein Messer zur Hand hatte, um die Cigarrenspitze abzuschneiden, griff Fritz rasch in die Tasche, holte sein hübsches Messer hervor, öffnete eine der Klingen und gab das Messer dem zukünftigen Schwiegervater. Dieser betrachtete das Messere, wurde plötzlich blaß, stammelte einige unverständliche Worte und verschwand durch die Thüre.
Als der Schwiegervater noch längerer Zeit nicht wieder erschien, begab sich Fritz zu Lisb-th und deren Mutter, um nach dem Verschwundenen zu fragen, allein sie vermochte keine Auskunft über ihn zu geben. Er kam auch nicht mehr zum Vorschein und Fritz reiste gegen Abend ab, ohne ihn noch einmal gesehen zu haben.
Spät Abends kam der Bauer nach Hause; Lisbeth war schon zur Ruhe gegangen. „Was hast Du so plötzlich gehabt, Alter?" fragte die Mutter, „und warum bist Du so lange weggeblieben?" — „Eich geb' dem Fritz mei’ Dochter näit und wann der Deubel uff Stelze gihl!" ries der Bauer tief erregt. „Er Hot 'n Messer, da ist ein Bingener Bleistift, ein Stopperzieher, dran und ich hab'
gehört und geträumt: wer einen Stopperzieher am Messer trägt, der wird ein Saufaus, er versäuft Haus und Hof — und einen solchen will ich nicht zum Schwiegersohn."
Alles Zuredm half nichts, die Bäuerin kannte ihren Mann. Es vergingen einige Monate und der Frühling zog ins Land. Lisbeths Wangen wurden etwas bleicher, aber Die Mutter tröstete sie. Der Geistliche deS Dorfes, ein alter, würdiger Herr, wurde ins Vertrauen gezogen. Wie zufällig kam er einmal im Vorübergehen in den Garten, wo der Bauer mit dem Ausputzm und Schneidm der Johannesbeersträucher beschäftigt war. Der Pfarrer fing an zu helfen und es zeigte sich, daß er auch einen Stopperzicher am Messer hatte. Die Rede kam auf die Stopperzieher und dabei erfuhr der Bauer, daß die meisten Darmstädter Herren, welche als solid und brav bekannt sind — denn Darmstadt ist als solide Stadt in der ganzen Welt anerkannt — Stopperzieher an ihren Taschenmessern haben. Von Lisbeths Hetrath sprach der kluge, geistliche Herr aber nicht; so war es mit der Bäuerin verabredet worden.
Am folgenden Sonntage nach dem Mittagessen fing der Bauer an: „Eich glaab, Alte, das Ding mit bene Stopperzieher is näit so gefährlich, als eich gelraamt hab; die Lisbeth mag meinetwegen den Fritz beiern. Aber das wär' mir doch sehr lieb, wenn der Fritz sich ein ander' Messer an wollt schaffen, eich kann und will die Messer mit bene Stopperzieher nun einmal nit geleire."
Ein Vierteljahr später war Hochzeit, wobei eS sehr hock herging. Der Fritz mürbe ein trefflicher Ehemann und versteht seine Oeconomie aus dem Fundamente; er behanbelt seine Schwiegereltern musterhaft und liebt sein schmuckes Weibchen über Alles. Das Messer mit dem Stopperzteher bat er abgelchafft, was den Schwiegervater sehr freut; noch viel mehr freuen den Letzteren aber die zwei pauspackigen Buben, seine Enkel, welche von dem Großvater in mancher Beziehung verhätschelt werden. „Eich will schon dafür sorgen", sprach der glückliche Großvater neulich zu dem Schreiber dieser Zeilen, »daß mir diese zwei Keils später keine Messer mit Stopperziehern in die Tasche kriegen, denn bas „tunn eich goar naut geleire."


