Ausgabe 
4.11.1893 Erstes Blatt
 
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irr. 260 Erstes Blatt. Samstag den 4. November

Drr A-zeiger «schont täglich, «M Uu»nahw.e de» Montag».

Dir Gießener ^emtrUeltitter »erden dem Anzeiger ^AcheMlrch dreimal d «gelegt.

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

1893

BieNeljidrtger jLßexxrmrntiprrUi 2 Mark 90 Psg.* krmgcrlohn. Durch die Poft d^oge» 2 Mark 50 Psg.

«edaction. LxvrdiNex und Drudtrn:

-chxtßr.tze Ar.7. Fernjprrcher bl.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gietzen.

Kratisbeilage: chießener Kamikienßkätter

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für dm folgenden Lag erscheinenden Nummer bi» Bonn. 10 Uhr.

Alle Lnnoncen-Bureaux de» In. und Auslande» nehmen Anzeigen für dmGießener Anzeiger- mlgegm.

Amtlicher Theil.

Gießen, den 1. November 1893.

IS e tr.: Die Vertilgung der Blutlaus.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

«i die Grssth. Bürgermeistereien de- Preise-.

Soweit Sie unserer Verfügung vom 2. September l. I. Kreisblatt Nr. 209 nicht nachgekommen sind, erinnern wär Sie an Erledigung binnen acht Tagen.

v. Gagern.

Gießen, den 2. November 1893. sv-etr.: Die Feuervisitationen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Da es wiederholt vorkommt, daß in denjenigen Fällen, in welchen Schornsteine von den Feuervisitatoren beanstandet werben, die Hausbesitzer dieselben hiernach neu errichten, ohne bc^u unsere Genehmigung einzuholen, wodurch vielfach vor- sch riftswidrige Bauausführungen veranlaßt werden, beauf­tragen wir Sie, die Interessenten jeweils ausdrücklich zu be­bauten, daß auch in derartigen Fällen die Neuerrichtung ohne Genehmigung strafbar ist. In Ihren Begleitberichten wollen Eie dann jedesmal besonders darauf Hinweisen, daß es sich 1 um ein solches beanstandetes Kamin handelt.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

bettreffend die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des Großherzogthums; hier Gesuch des Ortsgewerbevereins zu Ossenbach um Erlaubniß zur Abhaltung einer Verloosung.

Der Ortsgewerbeverein zu Offenbach beabsichtigt mit einer Weihnachtsausstellung eine Verloosung von Mobiliar» uub Gebrauchsgegenständen zu verbinden, um die Mittel zur thr-ilweisen Deckung der Ausstellungskosten zu gewinnen.

Großh. Muisterium des Innern und der Justiz hat die lio-chgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 3000 Loose, zu 50 Pf. das Stück, ausgegeben werden dürfen und min- beftenS 60 pCt. des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zuin Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.

Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet.

Gießen, den 1. November 1893. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend die North British and Mercantile Feuer- versicherungSges ellschaft.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat der North British and Mercantile Feuerversicherungsgesellschaft die Erlaubniß zur Ausdehnung ihres Geschäftsbereichs auf den Abschluß von Versicherungen gegen jede Art von Schaden, der durch den Transport von Mobiliar zu Land und Waffer entsteht, gestattet.

Gießen, den 1. November 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_______v. Gagern.____________________

Gießen, den 1. November 1893.

Betr.: Ermittelungen der landwirthschaftlichen Bodenbe­nutzung und des Ernteertrags im Jahre 1893.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

** di« Grstzh. Bürgermeisterei«« de- «reise-.

Soweit Sie noch mit Einsendung der rubricirten Ver­zeichnisse im Rückstände sind, erinnern wir Sie unter Hinweis auf unsere Verfügung vom 4. October d. I. Kreisblatt Nr. 235 an deren alsbaldige Vorlage.

v. Gagern.

i Die landwirthschaftliche Haushaltuugs- schule zu Lindheim, Provinz Oberheffen.

Die zu Lindheim von dem landwirthschaftlichen Verein für die Provinz Oberhessen und dem landwirthschaftlichen Bezirksverein Büdingen seit fünf Jahren gegründete Haus­haltungsschule hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von etwa 16 bis 20 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bäuerlich- bürgerlichen Haushaltung erforderlich sind, sie an Reinlichkeit, Pünktlichkeit und Fleiß, Ordnung und Unter­ordnung, sowie an Sparsamkeit im Haushalt zu gewöhnen, und auch auf Geist und Gemüth bildend einzuwirken.

In dieser Lehranstalt erhalten die Mädchen Unterricht und practische Anleitung im Kochen, indem die Unterweisung

hierin abthellungswcise an zwei Kochherden erfolgt und auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen sogen. Hausmannskost gerichtet ist, im Conserviren von Nahrungsmitteln, wie Einmachen von Gemüsen und Früchten, Einfalzen von Fleisch, Räuchern von Fleisch und Wurstwaaren, im Backen, Waschen, in der Behandlung der Wäsche und

. Kleidung, im Bügeln, Putzen, im Molkereiwesen und zwar in der Behandlung der Milch und Bearbeitung von Butter und Käse in der der Anstalt zugehörigen, in dem Anstallsgebäude eingerichteten Molkerei, in der Bestellung und Ausnutzung des

' Gemüsegartens, sowie Unterricht in der Zucht und Pflege des Schweins und des Geflügels. Es werden ferner die Mädchen in der Fertigung weiblicher Handarbeiten gründlich unterwiesen und zwar im Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der Hand und der Maschine, und erhalten Anleitung zum Kleidermachen, wobei sie sich für den eignen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen. Auch wird in den Fortbildungsfächern, nämlich im Rechnen, in der Abfassung von Aufsätzen und Briefen und in der Buch­führung Unterricht ertheilt, wie auch Unterweisung in den Anfangsgründen der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt. Es ist in der Anstalt für eine geist- und gemürhsbildende Lectüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt. Ein Clavier ist der unentgeltlichen Benutzung der Mädchen überlassen.

Die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung der Anstalt ist einer Vorsteherin (Hausmutter) und einer Assistentin (Jndustrielehrerin) übertragen, welche beide in dem Anstalts­gebäude wohnen. Außerdem ertheilen in der Anstalt noch der Großh. Kreisarzt zu Büdingen, ein Landwirthschaftslehrer und ein Volksschullehrer Unterricht. Es finden jährlich zwei Unterrichtscurse von je 5 Monaten statt, in welchen jede Schülerin für Unterricht und Logis 20 Mark bei dem Ein­tritt und für Kost und Verpflegung pro Tag 1 Mark in Monatsraten praenumerando zu entrichten hat. Außerdem sind noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu be­streiten.

Vom Tag des Eintritts an, also während des Curfus, dürfen die Mädchen ohne Erlaubniß oder Auftrag der Hausmutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren und haben sie sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich . zu fügen. Insbesondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Ge­horsam und Unterordnung gegen das Aufsichts- und Lehrer- personal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebevoller Verkehr . untereinander, und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Arbeiten zur strengsten Pflicht gemacht.

An Sonn- und Feiertagen werden die Mädchen ver

Feuilleton.

Meine spsrssme Frsu.

HauSwirthschaftttche Studie eines jungen Ehemannes.

Von Wilh. Herkenrath.

(Nachdruck verboten.)

Es half alles nichts, was ich auch dagegen einwenden machte, meine Frau blickte mich böse und dann wieder bittend an, so daß ich zuletzt meinen Widerspruch aufgab und mich des lieben Friedens willen entschloß, mit ihr auf den Warft zu gehen.

Nun wirst Du einmal sehen, Männchen," sagte sie, ihren Hut auffetzend,wie gut und vortheilhast ich einkaufe, lind bist Du jetzt auch noch so sehr dagegen, mit mir zu gehen, ich bin sicher, daß Dir das Essen heute Mittag noch einmal fo gut schmecken wird."

Wir wollen sehen," sagte ich trocken, eine Cigarre m steckend. L , ,

Bald waren wir auf dem Markte angelangt und lenkten unsere Schritte zur ersten besten Bude. Es waren hier Südfrüchte zum Verkauf ausgeboten. Meine Frau trat auf anen der Behälter zu und erkundigte sich nach dem Preise der Pflaumen.

Diese hier kosten fünfzig Pfennige das Pfund, lautete ter Bescheid,und von diesen schlechteren lasse ich Ihnen zwei jZssund zu siebzig Pfennigen."

Fünfzig Pfennig für ein Pfund Pflaumen?" ließ meine Frau erstaunt vernehmen.Was fällt Ihnen ein, Mensch! b sind doch in diesem Jahre so viel Pflaumen gewachsen I"

Ja, aber eine Frucht ist nicht wie die andere. Ver­suchen Sie nur!"

Und meine Frau steckte eine Pflaume in den Mund, iitibefe sie auch mir eine anbot.

Wie schmeckt Dir die, Männchen?" fragte sie.

Sehr gut. Ich meine, davon kannst Du einige Pfund taufen."

Ja, aber nicht für fünfzig Pfennig das Pfund. Das I ist zu viel! Sagt, Frau, wollen Sie mir drei Pfund für eine Mark zwanzig Pfennig überlassen?"

Ich kann es unmöglich, und wenn Sie meine leibliche Schwester wären. Sie kosten mich selbst mehr."

Ach was, mir können Sie sie doch zu dem Preis lassen."

Ja, das sagen sie alle, und wenn ein Mensch auf das Gerede hören sollte, so gäbe es rein nichts mehr zu verdienen."

Aber ich kaufe doch immer bei Ihnen, sehen Sie sich doch die Leute besser an. Hier ist das Geld und nun schütten Sie mir drei Pfund in meine Tasche, aber gut gewogen, hört!"

Das Geschäft war erledigt.

Siehst Du nun, wie gut und vortheilhast ich kaufe?" sagte meine Frau, während wir weitergingen.Nun wollen wir mal sehen, ob wir billig ein Huhn bekommen können. Hier sind schon welche. Was kostet so ein Thierchen, Mann?"

./Fünfzehn Groschen, äußerster Preis!"

Was, fünfzehn Groschen?" rief meine Frau, wie ent­setzt über fo viel Unverschämtheit.Vorgestern hab ich noch ein Huhn für eine Mark gekauft."

Das kann wohl sein, aber dieses Thier kann ich Ihnen auf keinen Fall billiger geben. Suchen Sie doch ein kleineres ans, wenn Sie nicht mehr anlegen wollen."

Nein, ich will dieses haben!"

Nun ja, ich habe Ihnen den äußersten Preis genannt. Ich kann keinen Pfennig davon ablassen und wenn Sie mich todtschlügen."

Komm, laß uns gehen," sagte ich etwas ungeduldig. Du siehst doch, daß Ihr mit Eurem Handel nicht einig werdet."

Das wollen wir doch sehen," entgegnete meine Frau. Sagt, Mann, ich gebe Ihnen zwölf Groschen! Sind Sie damit zufrieden? Sonst gehe ich."

Ich kann nichts daran machen, es thut mir leid."

Dann gebe ich noch zehn Pfennige dazu. Hier ist ! das Geld."

Nun denn, aber ich verdiene keinen rothen Pfennig daran."

Meine Frau machte noch einige andere Einkäufe, wobei nicht viel abzuhandeln war, und erstand schließlich noch einen fetten Aal, den die Handelsfrau nach großem Wortgefecht für eine Mark gab, nachdem sie zwanzig Pfennig mehr ge­fordert hatte.

So, jetzt habe ich, was ich kaufen wollte, und wir können nach Hanfe gehen," sagte mein Frauchen. Ich ging schweigend neben ihr und dachte nach über das soeben Erlebte.

Kaufe ich nicht gut und billig?" fragte meine Gefährtin auf dem Heimwege.

O gewiß, sehr billig, Du hast mindestens heute ganze fünfundsiebzig Pfennige gespart."

Ja, spotte nur. Heute sünfundsiebzig Pfennig, morgen eine Mark, und das fo jeden Tag, das macht im Jahre fchon ein hübsches Sümmchen. Meine Mutter hat mich sparen ge­lehrt. Achte auch auf das Geringste, sagte sie immer, und deßhalb gebe ich auch der Anna keinen Zucker in den Kaffee, ich gebe ihr lieber jeden Monat fünfundzwanzig Pfennig, dann spare ich noch etwas."

Jawohl, Du zwackst dem armen Kinde fünf ober zehn Pfennig im Monat ab," erlaubte ich mir zu bemerken. Aber da hatte ich in den Apfel gebissen.

Abzwacken! ?" rief meine Frau aus.Ich abzwacken! Bei anderen Leuten bekommen die Mädchen überhaupt keinen Zucker und die geben auch kein Geld an dessen Stelle, wie ich. Ich glaube, daß Anna nicht über mich zu klagen hat. Hätte sie es allezeit so gut!"

Ich schwieg.

I *

Wir hatten soeben Kaffee getrunken- ich rauchte meine Cigarre und trachtete, mich in eine angenehme Stimmung zu bringen. Das Huhn hatte mir heute Mittag nicht geschmeckt.