5040
Lilie frer.
Uhr
m
l,h"N s*
luni:
i»T
»sÄSÄ :t spatn billig 'm ?2L" ?Lg»ud&gh BjsÖgfr y^ntr Laden mit LoM ist
"SL«»
Viel®1 ^Wt, Mllckt- 'n- Zugang Mrrgassc.
* «* 6.
Ilhelrn“ (2. Grossh.He» *r.H6) s Herrn 0. Krausse.
erbaron“ (Strauss), 2'i Oaver- id Chor aus ,?aust' (Oounod). li). 5) Ouvertüre „Tannhäuser"
Suite ,LArlesienne" (Bixei). i6 a. i. „Hugenotten1, (Meyer- ’ln“. 11) „Ma wmwi JeitWiwl, mwMktmgwtat ater). M
- Entree 30 Pfg.
te zur inneren Zohnnneskirche. weiter für die neue Kirche $u*
15 Mk.
g, W« baar 50 Mk. in Berlin baar 100 Mk. f diesem Wege unseren -ey-
V5039 it-Kirchenvorstand. inn. ____
Nr. 129. Zweites Blatt.Sonntag deu 4. Juni
1893
Kenerat-FCnzeiger
Redaction, Expcditi und Druckerei:
Schukfiraße Ar.
Fernsprecher 51.
wöchentlich dreimal beigelegt.
Lierteljähriger Abonnementspreis: ö Mark 20 Pfg. mit Brmgcrlohn.
Durch tue Post beiofltn 2 Mark 50 Pfg.
WGießener Anzeiger «erden dem Anzeiger - — -
Amts- und Anzeigeblutt für den Kreis Gieren.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den I tG*Ue «nnoncen-Bureaux deS In. und Auslandes nehmen
folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr. | INrUttVvkNUlje. HUUlUtl.Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Amtliche». Theil.
Polizei-Verordnung, betreffend die Benutzung der öffentlichen Brunnen und der städtischen Quellwasserleitung in der Stadt Gießen.
Auf Grund des Art. 56 pos. 1 der Städteordnung wird hierdurch nach Anhörung der Stadtverordneten-Verfammlung unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 15. Mai zu Nr. M.-J. 13 879 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt:
§ 1.
Die Benutzung der auf den öffentlichen Straßen und Plätzen aufgestellten Bentilbrunnen der städtischen Quellwafferleitung ist nur für den gewöhnlichen Hausbedarf gestattet; jede weitergehende Entnahme von Wasser aus diesen Brunnen, insbesondere zu gewerblichen oder landwirthschaft- lichen Zwecken, oder unter Verwendung von Schläuchen oder Fuhrwerken ist verboten.
Gleiches Verbot kann nöthigenfalls vorübergehend auch für die öffentlichen Pumpbrunnerr auf Veranlassung der Großh. Bürgermeisterei erlassen werden.
Das Wasser aus allen öffentlichen Brunnen darf nur mit reinen Zübern, Eimern und kleineren Gefäßen entnommen werden.
Ein unnützes Laufenlasscn der Ventilbrunnen ist verboten.
Beim Wasserholen gebührt dem zuerst Kommenden für die Füllung höchstens zweier Gesäße der Vorzug.
§ 2.
Jede Verunreinigung der öffentlichen Brunnen, sowie der zugehörigen Ständer, Schächte und Vorschächte, Ab- laufsschalen, Tröge und Rinnen, desgleichen das Ausspülen, Ab- und Auswaschen aller Art von Gegenständen, sowie das Waschen von Gemüse rc. und das Viehtränken an den öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbeschadet der Befugniß zur Entnahme von Wasser zu letzterem Zweck.
Desgleichen sind verboten alle Handlungen beim Gebrauch der öffentlichen Brunnen, welche im Winter zu gefährlicher Eisbildung Anlaß geben können, ferner das Entleeren von Wasser in die Schächte der Pumpbrunnen und in die Vor- (oder Einlauf-)Schächte der Ventilbrunnen.
§ 3.
Die unbefugte Entziehung von Wasser aus der Quellwasserleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Benutzung der Wasserleitung ist verboten.
Bei Brandausbruch in der Stadt sind alle Zapfstellen der Privatleitungen bis nach Bewältigung des Feuers möglichst geschlossen zu halten.
Während der Dauer außergewöhnlichen Wassermangels kann durch Bekanntmachung Großh. Bürgermeisterei die Abgabe von Wasser aus der Wasserleitung im Allgemeinen auf gewisse Tagesstunden eingeschränkt und im Einzelnen auf Veranlassung Großh. Bürgermeisterei durch die unterzeichnete Behörde die Verwendung solchen Wassers seitens der Privaten zum Speisen von Springbrunnen, zum Besprengen von Gärten und Trottoirs, sowie zu gewerblichen Zwecken vorübergehend untersagt werden.
8 4.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei-Verordnung und die auf Grund derselben erlassenen Verbote werden, sofern nicht höhere gesetzliche Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafen bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Falle des Unvermögens Haft tritt, bestraft.
§ 5-
Diese Polizei-Verordnung tritt alsbald in Kraft.
Gießen, den 25. Mai 1893.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Bekanntmachung,
die Abgabe der Capitalrentensteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1894/95 betr.
"" Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Capi- talrentensteuer betreffend, vom 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welcher jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Er- klärungen ist das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen, jährlich spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern.
Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungecommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Capitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Capitalzinsen erlangt haben.
Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Capitalrentensteuererklärung abzugeben:
1) für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter-
2) für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände ober Verwalter;
3) in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezuges, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrentensteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat.
Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Erreichung von Capitalrentensteuer- erklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten 1. Juli d. I. an die betreffenden Bürgermeistereien gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungscommission übersendet werden.
Das Formular zu den Capitalrentensteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 1. Juni 1893. Die Grobherzoglichen Steuercommissariate.
Süffert. Bähr. Snell. Schmitt.
lieber „Reformen auf dem Gebiete der Brodbereitnng"
sprach in einer der Sitzungen des „Vereins für öffentliche Gesundheitspflege" Herr Universitätsprofessor Dr. Lehmann- Würzburg. Herr Dr. Lehmann führte zunächst auS, daß es eine schwere Aufgabe sei, über ein so prosaisches Ding, wie das Brod, zu sprechen, doch wolle er einige Hauptfragen kurz skizziren. Er habe Betrachtungen über das Brod als Volksnahrungsmittel angestellt und 150Brode im hygienischen Institute untersucht. Den Roggen bezeichnet Redner als Haupt- brodfrucht, eine Beimischung von zweiter und dritter Qualität Weizen sei empfehlenswerth. ReineS Roggenbrod würde nur noch in geringem Umfange genossen. Das reine deutsche Arbeiterbrod ist mehr oder weniger von grauer Farbe, von mitlelsauerstarkem Geschmack und ordentlich ausgebacken. Das mittelsauere Graubrod sei die allgemeine Volksuahrung. In Süddeutschland würden noch allerlei Gewürze, wie Kümmel, Anis rc. zugesetzt. Der Unterschied der Brode ist in den einzelnen Städten nicht so groß wie in Stadt und Land. Nun kam Redner aus das in Nord- und Westdeutschland hauptsächlich vorhandene Schrotbrod zu sprechen und erör* terte die diesbezüglichen traurigen Verhältnisse, indem er herdorhob, daß der Bauer nicht in der Lage sei und gezwungen werden könne t sein Getreide ohne Unkraut abzu-
^„str-ß- 21
^Concert
Feuilleton.
Chicago.
Chicago, die amerikanische Weltausstellungsstadt mit über 1000 Straßen, 80000 Häusern und nahezu l1/® Millionen Einwohnern ist — kaum 60 Jahre alt? Um das Fort Dearborn herum, welches die Bundesregierung im Anfänge dieses Jahrhunderts am Chicagofluß zum Schutz einer Handvoll kühner weißer Männer hatte errichten lassen, die mit den Indianern Tauschhandel trieben, bildete sich gegen das Jahr 1820 auf weiter Prairie ein Dorf: Chicago. Im Jahre 1848 zählte das Dors schon 20000 Einwohner und wurde zur Stadt. Im Jahre 1852 wurde diese Stadt durch eine Eisenbahn mit dem Osten verbunden. Von da "an ging es mit Siebenmeilenstiefeln vorwärts. Im Jahre 1872 zählte Chicago schon über 300000 Einwohner und 60000 Häuser, von denen allerdings gegen 40 000 nur ein- oder zweistöckige Holzbauten waren. Da trat jenes furchtbare Ereigniß ein, welches in die Geschichte Chicagos mit blutigen Lettern niedergeschrieben ist: der entsetzliche Brand vom 7., 8. und 9. October 1871, welcher den Kern der Stadt mit allen Maaren und Vorräthen zerstörte, zahllose Menschenleben forderte, über 17 000 Häuser in Asche verwandelte, über 100 000 Personen obdachlos machte und im Ganzen einen Verlust von 290 Millionen Dollars verursachte, 47 Prvcent des gesammten Besitzthums der Stadt.
Für nahezu jede andere Stadt wäre solch eine Katastrophe gleichbedeutend mit dem Ruin gewesen- sür Chicago bedeutete der Brand nur eine kurze Unterbrechung in der Fortentwicklung, und aus den rauchenden Trümmerhaufen erstand, ein moderner Phönix, jene Riesenstadt, welche bald
Boston, Philadelphia, Cincinnati und Baltimore überflügelte und in der Frage: „Wo soll die Weltausstellung stattfinden?" sogar Newyork schlug, das bis dahin stets die unbestrittene Hegemonie gehabt hatte, wenn es sich um eine gemeinsame Staatenangelegenheit der Union handelte.
Und mit Recht fiel der Sieg in diesem Kampfe Chicago zu! Denn Chicago ist zwar weder die größte, noch die schönste, noch die angenehmste unter den Großstädten der Union, aber ganz gewiß die — amerikanischste. In zwanzig Jahren hat sie über eine Million Etnwohner gewonnen, und wenn die Zunahme in den kommenden Jahren 'auch nur annähernd gleichen Schritt hält wie in den jüngstvergangenen, so wird Chicago nach abermals zwanzig Jahren eine Fünfmillianenstadt fein.
Dor vierzig Jahren erhielt die damalige Kleinstadt am Chicagofluß die erste Bahn- heute münden in der Großstadt am Michigansee 27 verschiedene Eisenbahnlinien und der Tonnengehalt der Chicagoer Binnensee-Schifffahrt kommt dem des Londoner Welthafens gleich. Chicago ist ebensowohl der Handelsmittelpunkt für den der Cultur bereits längst erschlossenen Osten bis nach Newyork, Boston und Baltimore, wie für den Westen mit seinen zum Theil noch ganz unbekannten, zum Theil noch nicht voll ausgenutzten Schätzen, bis zur Küste des Stillen Oceans. Von Meer zu Meer herrscht Chicago mit seinem Handel, seiner Industrie, seinem Geld. Hier strömt Alles zusammen, was etwas kann und etwas will- hier herrscht die wilde Jagd nach dem Dollar und der blutige Kampf ums Dasein in den gewaltigsten Formen.
Da der bis zum Ungeheuerlichen gesteigerte Werth von Grund und Boden das Bauen erschwert, so errichtet man Riesenhäuser von 16 bis 21 Stockwerken, in denen die Fahrstühle wie Expreßzüge herumsausen, moderne Thürme von
Babel, vom Voikswitz „Wolkenstürmer" und „Himmelskratzer" genannt. Und da der Verkehr in den Straßen trotz deren Breite und Weite heute thatsächlich nicht mehr zu bewältigen ist, so schlägt man vor: alle in die Stadt einlausenden Bahnen bis auf das Niveau des Wassers zu versenken, alle Straßenwagengeleise (tramways) auf ein Niveau von 25 Fuß über dem Straßenpflaster zu erheben, alle Straßen mit Fußwegen aus Eisen und Glas zu überbrücken, die jetzigen Straßen nur dem Fuhrwerk (Privat- und Lastwagen) zu überlassen und den Verkehr zwischen Eisenbahn, Straße, oberem Fußwege und Tramway durch Fahrstühle zu bewerkstelligen.
In Europa würde man solche Pläne kurzweg als Lustschlösser und Märchenträume abthun. Dort drüben hat man nicht das Recht dazu: ein Blick auf die Entwicklung Chicagos in den letzten beiden Jahrzehnten, ein Blick auf die in die Wolken hincinragenden zwanzigstöckigen „Himmelskratzer" führt uns mit der zwingenden Gewalt sieghafter Thatsachen ins Bewußtsein, daß hier in der Thal Dinge vor sich gehen, die wir Europäer für unmöglich halten würden, wenn wir sie nicht mit Augen sehen, mit Händen greifen könnten. Aber diese Dinge sind amerikanisch und diese amerikanischen Dinge wiederum sind insonderheit Schöpfungen jenes Riesengeistes, der nur in Chicago umgeht und in einer den Beobachter manchmal schier unheimlich anwehenden Größe nach Belhäligung ringt und in menschliche Kraft umgesetzt wird. Und daher war denn auch Chicago vor allen anderen Städten der Union berufen, alle Völker der Erde zu Gaste zu laden, um ihnen zu zeigen, wie dieses Amerika vierhundert Jahre nach seiner Entdeckung dasteht. Nur Chieagv, der Typus des Amerikaner - thums, die Verkörperung des amerikanischen Ringen-, Schaffens und Gelingens, war dazu im Stande.


