tzibt, nur vier Geschütze, die 4 reitenden und 239 fahrenden Batterien mit dem mittleren Etat dagegen 6 Geschütze und beide Arten führen im Frieden keine MunitionSwagen. Die 19 reitenden und 24 Batterien mit hohem Friedensstande führen sechs bespannte Geschütze und zwei solche MunitionSwagen.
Nach diesen ErarS ist also die Bespannung und die Anzahl der Mannschaften verschieden, woraus bei der Rekrutirung Rücksicht genommen wird. So stellt sich die Organisation unserer Feldartillerie auch nach der HeereSoerstSrkung nicht als eine so einheitliche und gleichmäßige dar wie etwa die der Jnfamerie-Divisioneo.
Vevrn^chte».
* Frankfurt a. M., 29. August. Die größten Släbte brr Erde. Nach dem Ergebnisie der letzten Volkszählungen, sowie den neuesten, sonst bekanntgewordenen Nachrichten und Schätzungen giebt eS gegenwärtig aus der Erde 35 Städte bon einer halben Million oder mehr Bewohnern. Zwölf dieser Plätze sind Millionenstädte- vier derselben liegen in Europa (London, Paris, Berlin-Charlottenburg und Wien), fünf in Asien (Kanton, die vereinigten Städte Hankou- Hanyang Wutschang, Tokio, Siangkan und Singan) und drei in Amerika (Newyork-Brooklyn, Philadelphia und Chicago). Bon den dreiundzwanzig Städten mit über einer halben bis zu einer Million Einwohnern befinden sich acht in Europa (Petersburg, Konstantinopel, Moskau, Glasgow, Hamburg- Altona, Manchester-Salford, Liverpool und Birmingham), zwölf in Asien (Tientsin, Bombay, Calcutta, Hangtschou, Tschingtu, Futschou, Pekings Sutschou, Tschangtschou, Schaohing, Lantschou und Fatschan), drei in Amerika (Rio de Janeiro, Boston und Buenos-Ayres). In Australien und Afrika besitzt keine Stadt eine halbe Million Bewohner- die volkreichsten Städte dieser beiden Erdtheile sind Melbourne (385 795 Einwohner) und Kairo (374 838 Einwohner), welche an Volkszahl noch hinter sieben europäischen, sechs asiatischen und zwei amerikanischen Städten von über 400 000 bis zu einer halben Million Bewohnern zurückstehen. Ordnet man die Städte mit über 500000 Einwohnern nach der Größe ihrer Bevölkerung, so erhält man folgende Reihe: London 4415958, Paris 2712598, Newyork-Brooklyn 2352150, Berlin-Charlottenburg 1655 653, Kanton 1 600000, Wien 1364548, Hankou - Hanyang - Wutschang 1 200 000, Tokio 1 155 290, Philadelphia 1 105277, Chicago 1099850, Siangtan und Singan mit je 1 000000 Einwohnern- ferner Petersburg 954 400, Tientsin 950000, Konstantinopel 873565, Bombay 821 764, Calcutta 810686, Hangtschou, Tschingtu und Rio de Janeiro mit je 800000, Moskau 798 742, Glasgow 772 040, Hamburg - Altona 734 625, Manchester-Salford 703 479, Liverpool 697 901, Futschou 636000, Boston 598660, Birmingham 570460, Buenos- AhreS 554 713, Peking, Sutschou, Tschangtschou, Schaohing, Lantschou und Fatschan mit je 500000 Bewohnern.
'bitt interessanter Markeaschnhprozeß. Die zweite Ferienftrafkammer des Berliner Landgerichts I verhandelte vor einigen Tagen in fünfstündiger Sitzung unter der Leitung des LandgerichtSdirectorS Brausewetter gegen die Drogisten Felix Rubeau, Emil BeckerShoff, Wilhelm Sperling und A. Horn, welche des Vergehens gegen das Marken- schutzgesetz angeklagt waren, und den Druckereibesitzer Selmar Bayer, der der Anstiftung zu diesem vergehen beschuldigt war. Bekanntlich wird seit einer Reihe von Jahren durch die Firma I. Zacher! in Dien ein Mittel gegen lästige Jnsecten in den Handel gebracht, welche- den Namen „Zacherlin" führt. Der umfangreiche Betrieb dieses ArttkelS hat den Angeklagten Bayer veranlaßt, die geschützten Marten und Etikett- der Firma I. Zacherl mit so -leinen unwesentlichen Abänderungen nachzuahmen, daß eine Unterscheidung von den geschützen Merkmalszeichen nur bei besonderer Prüfung möglich ist. Diese Nachahmungen hat Bayer vielen Drogisten zum Stauf angeboren. Seine Abnehmer haben dann gewöhnliches Jnsectenpulver auf Flaschen gefüllt, welche ebenfalls hinsichtlich Größe und Gestalt den ächten Zacherlist- Flaschen glichen, diese Flaschen dann mit den nachgemachten Zeichen versehen und ihre Waare dann als „Zacheriin" verkauft. Die obengenannten vier Drogisten sind nur ein kleiner Theil derjenigen, welche von der Firma Zacherl wegen Vergehens gegen daS Maikenschutzgesctz zur Verantwortung gezogen sind. Die Angeschuldigten führten sämmtlich Unkenntniß zu ihrer Entlastung an. Der Staatsanwalt hielt eS für zweifellos, daß sämmtliche Angeklagte von der Unrechtmäßig- keit ihres ThunS überzeugt waren. Er beantragte gegen Bayer 250, gegen die vier Drogisten je 300 Mk. Geldstrafe. Der Vertreter der Firma Zacherl beantragte als Nebenkläger nur der Form wegen eine Geldbuße von je 5 Mk., da er nur den Zweck verfolge, den gewährten Markenschutz vom Gericht anerka mt zu sehen. Der Gerichtshof entschied dahin, daß der Angeklagte Bayer in allen vier Fällen als Mir schuldiger anzusehen sei. Derselbe wurde zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurtheilt. Gegen die vier angeklagten Drogisten lautete daS Unheil auf je 200 Mk. Geldstrafe und je 5 Mark Geldbuße, sowie auf Veröffentlichung deS ErkenntniffcS.
* Ei« Tribut. Der Kaiser von China bezieht bekanntlich von seinem Reiche keine bestimmte Civilliste, wie die europäischen Souveräne, sondern die Provinzen und einige hervorragende Städte sind verpflichtet, an den kaiserlichen Hof jährlich so und so viel .Scheffel Getreide, so viele Schafe rc. zu liefern. So sind auch drei Städte im Süden deS chinesischen Reiches verpflichtet, ihrem Souverän jährlich dreitausend Stück gelbseidene (gelb ist die Farbe des chinesischen Hofes) Taschentücher zu liefern- diese stattliche Zahl ist am vergangenen 4. Juli dem kaiserlichen Palastmarschall in Peking übergeben worden. Dieser muß den Empfang der Tücher schriftlich bestätigen.
* Echt amerikanische Neclame betreibt ein Milch- Händler in Berlin. Er vertheilt an den Markthallen und an sonstigen verkehrsreichen Orten Zettel, welche besagen,
daß Derjenige, welcher bei thm ein Jahre-abonnement auf Lieferung von mindesten- einem Liter Milch täglich nimmt, entweder einen „eleganten Kinderwagen^ oder ein vollständiges Kinderbett oder eine Damenuhr erhält.
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Citeratur unfr Ann st.
ttfanmun Handels- wtHMtieefu« |ür alten und jünger« Kaufleute, foeic für Fadri» fanten, fewet bleibende, VerketzrSdeamte, Anwälte und Richter. Tü7te bearbeitete Auflage. In 21 Lieferungen i 50 Pja.
VfL sprach- und Handel«wifieuschoit (Dr. P. Langenscheid!), SöCTlta bW. 46. — Die dritte und vierte Lieferung der fünsten Auflage dieses alten, bewährten Bekannten, welcher in allen Weluheilm auf dem Pulte deutscher Kaufleute den Ehrenplatz einnimmt, ging unS soeben )u und »rügt von dem raschen Weiterschreiten de» Unternehmen». Tie Lieferungen beweisen wiederum die Sorgfalt und Gründlichkeit der Bearbeitung und veranlassen un» von Neuem, all« unferea Lesern den Bezug de» Werke» angelegentlich tu empfehle», s
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Mineralwasser Anstalt
der
Pelikan-Apotheke Gießen.
Attest.
Auf Verlangen wird hiermit dem Herrn ö»Utt Weitz, Apotheker in Gießen (Mettenheimer sche Apotheke) bescheinigt, daß nach stattgehabten Revisionen deS Großherzogl. «reißgesundheit«. amt» Gießen da» zur Herstellung de» Mineralwasser» verwendete Waffer sämmtlich au» der städtischen Wasserleitung stammt, zuvor aber noch ein Skohlensandntter paifrrt, au« welchem e» fast chemisch rein, befiiüitUm Wasser sehr ähnlich, hervorgehi.
Die verwendete Kohlensäure wird in den bekannten schmiedeeisernen Flaschen in flüssigem Zustande bezogen. Alle diese Ingredienzien und verwendeten Stoff« sind ohne nachthetlige Einwstkung aus die menschliche Gesundheit.
Der ganze Betrieb ist setze gut auSgestaltet, alle Regeln der Reinlichkeit sind beachtet. Apparate und sonst verwendete» Material entsprechen in jeder Beziehung nicht allein den gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch den weitgehendste« Ansorderungen der Gesundheitspflege.
Gießen, den 5. Auzust 1893.
«roßherzogliche» Polizeiamt Vietze«.
Fresenius. 7253
Bedeutende Betriebsersparnisse wtx^'n maschinellen Anlage der Großindustrie, b<4 Kleingewerbe» ober der Landwirthschast durch Ausstellung einer Wolf'schen Locomobtle al» Betriebsmaschine erzielt- Die von der rühmlichst bekannten Maschinenfabrik von R. Wolf in «agdeburg-VuLau seit mehr al» 80 Jahren als Specialität gebauten baldstalionären und fahrbarenLokomobilen mit ausziehbaren Röhrenkesseln übertreffen an Sparsamkeit de« Brennmaterialoerbrauchs, Dauerhaftigkeit und Lei- stunasfähtakeit jegliche Motoren anderen Ursprungs u- baden auf allen deutschen Locomootb Konkurrenzen den Sieg davongtttagen [4276
Bekanntmachung,
betreffend: Die Herbstübungen der Großh. Heff. (25.) Division.
Im Auftrage Großh. Kreisamts Gießen bringen wir das nachstehende Ausschreiben dieser Behörde mit dem Anfügen zur Kenntniß der Grundbesitzer der hiesigen Gemarkung, daß die durch Zuschauer verursachten Schäden aus der Militärkaffe nicht ersetzt werden.
Gießen, den 19. August 1893.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth.
Bekanntmachung,
betr. di! Herbstübungen der Großh. (25.) Division; hier die Flurschäden.
Im Laufe dieses Monats werden auf einem noch au-zuwählendeu Gelände bei Gießen die Uebungen der Infanterie-Regimenter Nr. 115 und 116 (verstärkt durch das Jäger-Bataillon 11) ihren Anfang nehmen und es wird sodann die 49. Infanterie Brigade bis zum 10 September auf dem betr. Felde exerciren. Sodann finden in der Zeit vom 11. bis 15. September die Brigade-Manöoer der verstärkten 49. und 50. Infanterie-Brigaden in dem Dreieck Lich—Wetzlar—Butzbach und in dem Bezirk Butzbach—Usingen—Friedberg--Hungen—Münzenberg und im Anschluß hieran die Divisions-Manöver in dem Landstrich Hungen— Gießen—Wetzlar—Butzbach statt.
Zur thunlichsten Vermeidung von Flurschäden in Folge der Uebungen ergeht hierdurch an die Grundbesitzer die Aufforderung, ihre Grundstücke noch vor Beginn der Exercitien bezw. Manöver, soweit dies überhaupt möglich ist, abzuernten und Diejenigen Grundstücke, welche während der Uebungen noch mit Früchten bestanden sind, sowie die vorzugsweise zu schonenden Ländereien, wozu in diesem Jahre besonders die mit Futterpflanzen bestellten gehören, durch Anbringen von etwa zwei Meter hohen Stäben mit Strohwischen schon von Weitem erkenntlich zu machen.
Zur rechtzeitigen Wahrung ihrer Interessen machen wir die Kreisangehörigen noch auf folgende gesetzltche Bestimmungen aufmerksam:
1) Grundstücke, deren Benutzung bei Truppenübungen gänzlich ausgeschlossen ist (Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Pflanzgärten rc.) müssen, insofern deren Eigenschaft als solche nicht! ohne Weitere» erkennbar ist, an den Enden durch hochstehende Tafeln mit Aufschrift bemerklich gemacht werden.
2) Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen, sondern auf andere W»ise, besonder« dadurch entstanden sind, daß die Belheiligten da« rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.
3) Arbeiten und Aufwendungen, oon welchen die Interessenten ge- wußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen einen Anspruch auf Schadloshaltung gleichfalls nicht.
Gießen, den 16. August 1893.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
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