Ausgabe 
2.11.1893 Erstes Blatt
 
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1893

Donnerstag den 2. November

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2lnrtr- und Anzeigeblutt für den Ttreir Gieren.

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Feuilleton

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Der frUlewer Anzeiger erscheint täglich, eit A»«nähme de« Montags

Bit Gießener

»erdrn dem Anzeiger »Hchenlllch dreimal dngelrgt.

bisher der Fall war und einen anderweiten Organisations­plan des Museums durchzuführen. Die Grundzüge dieses Planes gehen, soweit derselbe die finanzielle Fundirung der Anstalt betrifft, dahin, daß künftig die Kosten der laufenden Unterhaltung persönlicher und sachlicher Art ausschließlich aus den zu diesem Zweck zu erhöhenden jährlichen Zuschüssen des Reichs, des Staates Bayern und der Stadt Mrnberg zu bestreiten sind, während alle übrigen Einnahmen der Anstalt, welche in der Hauptsache aus den freiwilligen Beiträgen deutscher Fürsten, Standesherren, Corporationen, Vereine und Privatpersonen im Betrage von zur Zeit etwa 48000 Mk. und aus den auf etwa 10000 Mk. jährlich zu veranschlagen­den Eintrittsgeldern bestehen, zu Gunsten der Erweiterung der Sammlungen und des Ausbaues des Gebäude verwend­bar sein würden. Auf der Grundlage dieses Planes sind über die zur Durchführung desselben im einzelnen erforder­lichen Festsetzungen, insbesondere über die Höhe der für die laufende Unterhaltung erforderlichen Bedarfssumme, über bie Untcrvertheilung derselben auf die genannten drei meist- betheiligten Factoren, ferner über die durch die neue Organi­sation bedingte Umarbeitung der Satzungen der Anstalt, zwischen Vertretern des Reiches, der königlich bairi­schen Regierung, der Stadt Nürnberg und der Museums­verwaltung commissarische Berathungen gepflogen worden. Dieselben haben zu einer Verständigung darüber geführt, daß das Reich statt des bisherigen Beitrages von 48 000 Mark, 62000 Mk., der bayrische Staat statt 12000 Mk. nunmehr 18000 Mark und die Stadt Nürnberg statt 3000 Mark 5200 Mark beizutragen haben. Nach einer ferner getroffenen Verständigung bleibt auch im Falle einer Erhöhung der Be­darfssumme von 85 200 Mark eine Erhöhung des Beitrages des Reiches so lange ausgeschloffen, als die etatsmäßigen laufenden Unterhaltungskosten des Museums den Betrag non 93 000 Mk., von welchen 62000 Mk. zwei Drittel darstellen, nicht übersteigen.

gegen und harrt voll Jntereffes der wichtigen Entscheidungen, welche unter allen Umständen von diesen Verhandlungen zu erwarten sind.

Der Kaiser gedenkt am 7. November in Baben- Hausen, einem der Jagdschlöffer des Königs von Württem­berg einzutreffen, entsprechend einer an ihn bereits vor einiger Zeit ergangenen Jagdeinladung seitens des Königs Wilhelm. Stuttgart wird der Kaiser bei diesem seinem jüngsten Besuche in Württemberg nicht berüdren.

Erbprinz Bernhard von Meiningen ist wieder in den activen Heeresdienst zurückgekehrt, er ist vom Kaiser zum Co mm and eur der 22. Division in Cassel ernannt worden. Die Nachricht von dieser Reactivirung deS Prinzen Bernhard, der bekanntlich eine besondere miliiärische Befähigung besitzt, wird gewiß auch außerhalb der militärischen Kreise mit Genugthuung ausgenommen werden, zumal sie den Gerüchten über bestehende Differenzen zwischen dem Kaiser und dem künftigen Herzog von Meiningen das denkbar beste Dementi entgegensetzt.

Der neue preußische Kriegsminister, General Bronsart von Schellendorf, scheint die Frage einer Reform der Militärstrafprozeßordnung energisch in Fluß bringen zu wollen. Wie aus Berlin gemeldet wird, sind im Kriegsministerium die Vorarbeiten zu dieser Reform, die unter Herrn v. Kaltenborn gänzlich ruhten, wieder aus­genommen worden und nehmen ihren regelmäßigen Fortgang. Es heißt, der jetzige Kriegsminister sei der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit beim Militärstrasversahren, wie solche in Bayern b-steht, nicht abgeneigt, welche Meldung indessen wohl noch der Bestätigung bedarf.

Eine bedeutsame politische Rede von allge­meinstem Interesse hat Herr von Crailsheim, der bayerische Ministerpräsident, in der Montagssitzung der Ab­geordnetenkammer gehalten. Anlaß hierzu gab eine abfällige Aeußerung des Centrumsabgeordneten Dr. Orterer über die Stellungnahme der bayerischen Regierung in der Militär- frage. Dem gegenüber betonte der Ministerpräsident, die Staatsregierung habe nicht voraussehen können, wie das Votum des Reichstages in Sachen der Militärvorlage aus- fallen werde- der Militarismus der verbündeten Regierungen bestehe einfach in dem Wunsche, die zur Sicherung des Friedens und Abwehr eines etwaigen feindlichen Angriffes unerläßliche Stärke der Armee und nothwendigen militärischen Einrichtungen zu besitzen. Im Anschlüsse hieran sühne Herr v. Crailsheim aus, das deutsche Reich könne unmöglich mit der Abrüstung vorangehen. Weiter kam er aus die Ange­legenheit des deutsch-russischen Handelsvertrages zu sprechen

glaubt, Herzen mit leichtsinnigen Gefälligkeiten aufgeschlossen und elend gemacht. In dem drohenden Verlust Mariannens erkennt er deßhalb die Gerechtigkeit eines vergeltenden Schick^ sals. Selbst Fabrice, der nur als Hebel der Handlung gilt, ist anmuthig-behaglich gezeichnet. Das kleine Stück wurde sehr bald nach der Vollendung auf dem Liebhaber­theater in Weimar gespielt- Goethe selbst gab den Wilhelm, Amalie Kotzebue, Schwester bes Lustspielschreibers, die Marianne. Die Tradition hat daraus erdichtet, es sei in dem Stücke eine Neigung zwischen diesen beiden behandelt- als ob nicht schon die Widerlegung in dieser Erdichtung felbst läge. Goethe konnte ein solches Verhältniß nicht als Acteur profaniren. Von anderer Seite hat man das Stück aus Goethes Ver­hältniß zu Frau v. Stein erläutern wollen, und es läßt sich zugeben, daß zwischen beiden halb geschwisterliche, halb wirk­liche Liebe bestand, nur hätte dann Goethe sich mehr als die Stein in der Marianne zu erkennen gegeben. Jndeß schreibt er der Stein, sie solle sich die Hanrscdrift deS Stückes von der Herzogin zurückgeben lassen:Es muß uns 'bleiben!" Man folgert daraus eine individuelle Beziehung. Und eine solche liegt denn auch deutlich genug in Wilhelms Verhältniß zu jener Charlotte, die mit der Stein denselben Namen führt, wie denn auch deren briefliche Aeußerung, daß Wil­helm ihr die Welt wieder lieb gemacht habe, die Gesinnungen der Stein gegen Goethe ausdrückt, der auch mit dem steten Lobe der Frau Weimar so ermüden mochte, wie Wilhelm den Fabrice.

Für das Germanische Museum in Nürnberg, dessen Bestand auf freiwilligen Beiträgen beruht, welche bisher das Reich in Höhe auf 48000 Mk., der bayrische Staat mit 12000 Mk. und die Stadt Mrnberg mit 3000 Mk. jähr­lich u. s.w. leisteten, soll ein erhöhter Beitrag um 14000 Mk., also statt 48000 Mk. auf Höhe von 62000 Mk. vom nächsten Jahr an eintreten. Es ist diese Erhöhung in der Hoffnung, beantragt, die Zukunft der Anstalt besser zu sichern als es

Deutsches Reich.

Berlin, 31. October. Mit der amtlichen Bekanntgabe des Termins für den Zusammentritt des Reichs­tages, welcher also aus den 16. November anberaumt worden ist, hat ein neuer wichtiger Abschnitt im parlamentarischen Leben Deutschlands seine Einleitung erfahren. Noch steht das Arbeitsprogramm deS Reichsparlaments für die anhebende neue Session in seinen Einzelheiten nicht fest, aber doch läßt sich bereits jetzt mit gutem Fug behaupten, daß auch die heranziehende Tagung der deutschen Volksvertretung sich ebenso bedeutungsvoll gestalten wird, wie ihre Vorgängerin. Erhielt die jüngste Reichstagssession ihr characteristisches Gepräge durch die endgültige Genehmigung der Militäroor- lage, so wird die am 16. November anhebende Session im Zeichen der mit der Heeresreform so eng zusammenhängenden Steuergesetzentwürfe stehen Zweifellos werden sich um die­selben ebenfalls lebhafte und interessante parlamentarische Kämpfe entspinnen, wie sie schon der Entscheidung über die Militärvorlage vorangingen, und keineswegs läßt sich bereits jetzt etwas Bestimmtes hinsichtlich des Ausganges der bevorstehenden Steuerdebatten im Reichstage sagen. Mit um so größerer Spannung sieht man ihnen daher allseitig ent»

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zu beziehen haben, sind Zweifel darüber entstanden, welcher Gehalt der Berechnung des Ueberschuffes einer solchen Lehrer­stelle vom 1. April 1892 an zu Grund zu legen ist, die nach Maßgabe des Art. 10 des Gesetzes vom 9. März 1878, die Gehalte der Volksschullchrer betr., ständig offen zu halten, oder bei welcher auf Grund des Art. 17 dieses Gesetzes der betr. Gemeinde gestattet worden ist, nur den Gehalt eines Schulverwalters nebst Wittwenkasse-Beitrag aufzubringen.

Wir sehen uns daher veranlaßt, mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz weiter zu bestimmen, daß dieser Berechnung stets derjenige Gehalt zu Grunb zu legen ist, welchen ein Schulverwalter zu beziehen hat, der die Bedingungen zur definitiven Anstellung erfüllt, somit die Schlußprüfung bestanden hat, zur Zeit also ein Gehalt von 800 Mark.

In denjenigen Fällen, in welchen dem betr. Schulver­walter nicht der 'vorzusehende höchste Gehalt überwiesen ist, kann in Gemäßheit des Art. 3 des Gesetzes vom 28. October 1874, die Wittwen- und Waisenkaffe der Volksschullehrer betr., der Beitrag zur Schullehrer-Wittwenkasse aus dem Gehalts­überschuß entnommen werden, andernfalls ist der Bettrag neben dem Gehalt noch besonders aufzubringen.

v. Knorr. Achenbach.

Gießener Anzeiger

Keneral-Wnzeiger.

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Zu Nr. M. I. 29 589.

Darmstadt, am 16. October 1893.

Bett.: Die Ablieferung der Vacanzüberschüffe erledigter Lehrerstellen an die Provinzialschulfonds.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz,

Abtheilung für Schulangelegenheiten,

an die Großh. Kreisämter.

Nachdem mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz bestimmt worden ist, daß bie Schul- vermalter und Schulgehülfen bezw. die Schulverwalterinnen unb Schulgehülfinnen mit Wirkung vom 1. April 1892 an a.. vor bestandener Schlußprüfung einen Gehalt von leben-

falls 700 Mark und

b. nach bestandener Schlußprüfung einen Gehalt von min­destens 800 Mark

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G. Mndnln.

D i e Geschwister".

Von Goethe.

Dem morgen Donnerstag Abend im Theater-Verein zur Ausführung kommenden EinacterDie Geschwister" von Soethe widmet K. Goedeke folgende Betrachtungen:

Glücklicher als inStella" ist eine andere zarte Ver­wickelung künstlicher Verhältniffe in denGeschwistern , die im letzten Drittel des October 1776 entstanden, aber etfi elf Jahre später im dritten Bande der Schriften er­schienen, behandelt worden. Marianne, die sich für die rchwester Wilhelms halten muß, uns aber gleich in den nften Worten desselben als die übernommene Tochter einer »erstorbenen edlen Frau (Charlottes) bekannt wird, hat das wnie kleine Stück hindurch keine andere Aufgabe zu lösen, ds eine wirkliche Geschlechtsliebe, die sie für bloße Geschwister- liebe ansehen muß, in ihren herzlichsten und zartesten Aeuße- ningen anschaulich zu machen. Das Verhältniß, in bem sie ter Wilhelms Augen auf ber Bühne erscheint, ist baffelbe, ne bas, in welchem sie ber Zuschauer erblickt, nur baburch Merschieden, daß Wilhelm sich über seine Siebe von Anfang m bewußt gewesen ist und Mariannens Seele doch in voller naiver Unbefangenheit erhalten hat. Zum Ausbruch feiner Leidenschaft gelangt er erst, als er sieht, daß ihm Marianne, nob ber behutsamsten Vorsicht, dennoch entrissen werden könnte. Marianne erkennt erst, als Fabrice, ein guter Mensch, sie zur Frau begehrt, den Unterschied zwischen Neigung iufr Achtung und Wohlwollen und zwischen Liebe, die sie auch da noch für Geschwifterltebe ansieht. In ihrer Characteristik Lcrmht das Stück- aber auch Wilhelm ist nicht ohne tiefere Grunbtöne angelegt. Er hat die Neigung einer edlen Frau ,ch<abt, die seinetwegen daö Leben wieder liebgcwonnen hatte, cbe-r er hat auch Andere zu lieben geschienen, zu lieben ge-

Amtliche»- Theil.

Bekanntmachung,

betreffend Unfallversicherung.

ES wird hierdurch zur Kenntniß der Jntereffenten ge­bracht, daß der Vorstand der Lederindustrie-Berufsgenossen- schaft den Gr. Fabrikinspector Krauß in Darmstadt zum Beauftragten im Sinne des § 82 des Unfallversicherungs­gesetzes ernannt hat.

Gießen, den 31. October 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. G a g e r n. ______

Gießen, 30. October 1893.

Betr.: Die Ablieferung der Vacanzüberschüffe erledigter Lehrerstellen an den ProvinzialschulfondS.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien und Schul­vorstände des Kreises.

Das im Abdruck nachstehende Ausschreiben Großh. Mi- Meriums des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schul- angelegenheiten, vom 16. d. MtS., zu Nr. M. I. 29 589, theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit.

v. Gagern.