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Dienstag den 1. August
Nr. 178
Amts- und Airzeigeblatt für den Ttveis Gieren
Hratisöeitage: chießener Kamitienblätter.
Milch preise.
Ausland.
waldet- die Bewohner haben sich bis jetzt sehr feindselig gegen
freiung nicht.
§ 4.
Annahme von Anzeigen zu der ^Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Norm. 10 Uhr.
Der GKtze*«r Anzeiger erscheint täglich, <dt Ausnahme deS Montags.
Die Gießener Ilamtkie« b lätter »erdm dem Anzeiger Q»Sche»tlich dreimal deigelegt.
Cholerafälle vor. p ,
Triest, 29. Juli. Hier wurde gestern Morgen em hef-
Chemnih, 29. Jult. Die heutige große Versammlung von Landwirthen beschloß unter Feststellung des bestehenden Nothstandes einstimmig eine erhebliche Erhöhung der
— In dem Conflicte zwischen Frankreich und Siam dürste zunächst die Blokade der siamesischen Küste durch die französischen Kriegsschiffe hervortreten. Die Maßregel ist bestimmt, die Siamesen durch Unterbindung ihres Handels Frankreich gegenüber „mürbe" zu machen, es fragt sich nur, ob sie nicht den bedeutenden Handel Englands und Deutsch« landS nach Siam noch weit mehr trifft, als denjenigen letzteren Landes selbst. Wie Londoner Meldungen besagen, erwägt die englische Regierung mit den Kronjurtsten gegenwärtig die Frage, wie die Blokade hinsichtlich des neutralen Handels
Biertkljährtgkr AöoauemeatopretS» 2 Mark 20 Psg. erit vringerlohn.
Durch die Post bqo|ca 2 Mark 50 Pf,.
Sebaction, Expedition und Druckerei:
ZchulstratzeVr.7.
Fernsprecher 51.
Deutsches Reich.
Berlin, 29. Juli. Der gegenwärtige Besuch Kaiser Wilhelms in England findet unter Fernhaltung jedes offiziellen Gepränges statt 'und besitzt das Ereigniß keinerlei politischen Hintergrund. Die Meldung verschiedener Blätter, wonach Lord Roseberry, der Leiter der auswärtigen Politik Englands vom deutschen Kaiser eingeladen worden sein sollte, ihn in Cowes zu besuchen, wird in unterrichteten Londoner Kreisen als durchaus unzutreffend bezeichnet. Man betont hier vielmehr, daß der diesmalige Aufenthalt deS deutschen Herrschers auf englischem Boden völlig privater Natur sei und lediglich einen verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Charaeter besitze.
Loeates und provinzielles,
Gießen, 31. Juli 1893.
*♦ Ruder-Regatta. Der diesjährigen 3. Ruder-Regatta, die nach den vorliegenden Nennungen hochinteressant zu werden schien, war leider das Wetter nicht günstig. Nicht nur die baulichen Veranstaltungen mußten unter heftigem Regen ausgeführt werden, sondern auch die Rennen litten unter dem nachtheiligen Einfluß von Regenwetter. Die gestern früh noch ziemlich günstigen Witterungsaussichten verschlechterten sich gegen Mittag und als sich dann em heftiger, wenn auch nicht lang anhaltender Regen einstellte, schien es, als sollte das ganze Fest gründlich verregnet werden. Jndeß, gefahren mußte werden,- die von der Weser,
— D-r Zollkrieg zwischen Deutschland und Rußland ist also doch unvermeidlich geworden, er wird mit dem 1. August, dem Tage des Inkrafttretens des neuen russischen Maximalzolltarifs, beginnen. Der Bundesrath hat in seiner am vergangenen Freitag abgehaltenen außerordentlichen Sitzung die Vorlage, betreffend die Einführung eines fünfzigprocentigen Zuschlages auf russische Producte, einhellig genehmigt, der Beschluß tritt gleichzeitig mit dem russischen Maximalzolltarif in Kraft. Die dem Bundcsrathe mit vorgelegte und im „Reichsanzeiger" veröffentlichte Denkschrift über den Verlauf der deutsch-russifchen Handelsvertragsunterhandlungen läßt klar erkennen, daß Rußland durch sein schroffes, rücksichtsloses Verhalten die eigentliche Schuld an dem neu eingetretenen Abbruche der zollpolitischen Beziehungen zwischen dem Czarenreiche und dem deutschen Reiche trägt und daß für Deutschland der beschlossene hohe Zollzuschlag auf russische Maaren eine von selbst gegebene Maßnahme angesichts des russischen Maximalzolltarifes war. Gewiß werden unter den abnorm hohen Sätzen des letzteren zahl- I reiche deutsche Industriezweige mehr oder weniger empfindlich zu leiden haben, ja, auch der Handel und die Landwirthschast Deutschlands werden die Wirkungen des Zollkampfes mit Rußland sicherlich vielfach unangenehm genug verspüren. Aber ganz zweifellos werden sich auch für Rußland die Wirtschaft- ------------ -------------- -
lichen Nachtheile dieses bedauerlichen Streites ungemein schwer «alomonsinseln anb sehr fruchtbar und meist noch nicht be- geüenb machen, vor Allem, was die russische Landwirthschast ' - - .............-
anbelangt, verliert sie doch jetzt bis auf Weiteres mit Deutsch- land ihr weitaus wichtigstes Absatzgebiet. Mit Recht betont I daher der „Retchsanzeiger", welches große Interesse die I russische Volkswirthschaft an der Offenhaltung des deutschen I Marktes besitze und daß Deutschland, wie die Erfahrungen I der letzten Jahre gelehrt hätten, keineswegs auf die russische I Getreideeinfuhr angewiesen sei — hoffentlich kommt man auch I an der Newa recht bald zu dieser Einsicht! — Ob es unter I den obwaltenden Umständen noch zu den angekündigten I commtssarischen Verhandlungen zwischen Deutschland und I Rußland kommen wird, erscheint recht fraglich. Wenigstens I stünde von ihnen kaum irgend ein Resultat zu erwarten, auch I deuten die Aeußerungen der „Nordd. Allg. Ztg." in dieser I Frage unverkennbar darauf hin, daß die signalisirten com- I miffarischen Berathungen schwerlich in Fluß kommen werden.
tiger Erdstoß verspürt. ir,,
Bukarest, 29. Juli. Die diesjährigen rumänischen Herbstmanöver werden unter Teilnahme vieler auswärtiger Fürstlichkeiten stattfinden. Zu denselben werden 126 Bataillone Infanterie, 124 Schwadronen Cavallerie unter Einberufung der Reserven von 1886 und der Urlauber von 1888 zusammengezogen werden.
Bukarest, 29. Juli. Die Cholera in Bessarabien gewinnt große Ausdehnung- dieselbe ist bereits in Bender ausgetreten. Die Sanitätsmaßregeln werden an der Grenze
die Weißen gezeigt. .
Triest, 29. Juli. In der Provinz Alessandria kommen nach italienischer Blättermeldung täglich mehrere
Wenn die Ladung eines Fuhrwerks oder Fahrzeugs neben oder hinten soweit vorsteht, daß Fußgänger, vorbeisahrende oder entgegenkommende Fuhrwerke dadurch in der Dunkelheit gefährdet werden können, so muß dieser Theil der Ladung durch eine Laterne besonders beleuchtet sein.
§ 5.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen unterliegen der Bestrafung nach § 366 pos. 10 des Reichsftrafgesetz- buches (Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen).
§ 6.
Diese Polizeiverordnung tritt sofort nach ihrer Verkündigung im Kreisblatte in Kraft.
Gießen, den 21. Juli 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr. Melior.
dieserhalb verschärft. , e
Paris 29. Juli. Nachrichten aus Bangkok melden, im gestrigen Ministerrath habe der Minister erklärt, die Unterhandlungen mit Frankreich nähmen einen günstigen Verlauf- er drückte die Hoffnung auf eine friedliche Lchung bCr London, 29. Juli. Zwischen der englischen und deutschen Regierung wird eine rege Correspondenz bezüglich der siamesischen Frage unterhalten. Es heißt, bezüglich der Blokade habe England sich mit Deutschland verständigt.
Loudon, 20. Juli. Bis jetzt striken tn den Kohlen- districten 100,000 Bergleute.
London, 29. Juli. Depeschen aus Bangkok zufolge drückte die siamesische Regierung dem abziehenden französischen Gesandten Pavin ihr Bedauern über deffen Abschied aus und sprach die Hoffnung auS, daß es zum Kriege nicht kommen werde. Die Blokade wird bis zu dem Augenblicke dauern, in welchem Siam Frankreich vollständig Genug- thuung geleistet.
London, 29. Juli. Wie hier verlautet, soll der französisch-siamesische Conflict schon beigelegt sein. Frankreich acceptire die siamesischen Vorschläge und habe den Anspruch aus die Territorien am oberen Mekong aufgegeben.
Konstantinopel, 29. Juli. Für Provenienzen aus dem Golf von Neapel ist eine fünftägige Quar antäne, für I Provenienzen aus Algier und Tunis ärztliche Untersuchung angeordnet worden.
Alle Annoncen-Bureaux beS In« und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Berlin,29. Juli. Ankunft des deutschen Kaisers in England. Die „Hohenzollern" mit dem Kaiser an Bord langte heute Morgen 5 Uhr auf der Höhe von Dover an, wo der Kaiser von dem Botschafter Grafen Hatzfeld und dem Personal der deutschen Botschaft begrüßt wurde, die sich an Bord der kaiserlichen Yacht begaben. Als die „Hohen- I zollern" gegen 11 Uhr Ryde passirte, gaben die Kriegsschiffe auf der Rhede von Spithead Salutschüsse ab. Der Prinz von Wales, in Uniform eines Admirals der Flotte, der Herzog von Connaught und Prinz Heinrich von Battenberg waren dem Kaiser auf der englischen Königsyacht „Osborne" eine Strecke entgegengesahren. Gegen Mittag traf die „Hohenzollern" bei günstiger Witterung auf der von buntbewimpelten Yachten und Vergnügungsdampfern nebst mehreren englischen und deutschen Kriegsschiffen gefüllten Rhede von Cowes ein, wo der Kaiser mit Kanonendonner und brausenden Hurrah- rufen der in den Raaen ausgestellten Matrosen und der nach Tausenden zählenden Zuschauer am Gestade begrüßt wurde. Bei der Einfahrt in die Rhede stand der Kaiser in englischer Admiralsuniform auf der Commandobrücke der „Hohenzollern", | I die neben der gelben Kaiserflagge den britischen Union Jack entfaltete. Der Kaiser wird heute Nachmittag in Ostcowes landen, um der Königin in Osborne einen Besuch abzustatten und wird bei der Königin dann das Mittagessen einnehmen. Die deutsche Marine auf der Rhede von Cowes ist durch die Schulschiffe „Gneisenau" und „Stein" vertreten.
Berlin, 29. Juli. Nach der „Voss. Ztg." wäre das Abschiedsgesuch des Reichsschatzsecretärs v. Maltzahn bereits vom Kaiser genehmigt und dürste die Veröffentlichung noch vor der Frankfurter Finanzminister- Conferenz erfolgen.
— Die neu zu errichtenden vierten Bataillone I sollen dem Vernehmen nach tn der Regel dort in Garnison I gelegt werden, wo sich die Regimentsstäbe befinden.
I Köln, 29. Juli. Nach einem Petersburger Telegramm I der „K. Ztg." hat der Czar dem Finanzminister Witte die I ausgedehntesten Vollmachten zu weiteren Repressalien gegen Deutschland gegeben- doch glaube man',mPeters- | bürg nicht an bereit Ausführung angesichts ber unausbleiblichen Schöben des Zollkrieges für russische Industrie und Finanzen, zumal die Cholera in erschreckender Weise tn Ruß- I land an Ausdehnung zunimmt.
Gießener Anzeiger
Henerat-Mzeiger.
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wirken werde.
— Die Salomonsiusel« im Stillen Ozean, zwischen dem 5. und dem 11. Grade südlicher Breite gelegen, sind von England annectirt worden. Die Gruppe zählt sieben größere und eine Menge kleinere Inseln mit einem Gesamrnt- flächenraume von 581 Quadratmeilen und einer auf 400,000 Köpfe geschätzten Bevölkerung melanesischen Stammes. Die
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Theil.
Bekanntmachung.
Nachdem die in dem Gießener Anzeiger Nr. 52 untern I 26. Februar 1889 publicirte Polizei-Verordnung, betteffend I die Beleuchtung der Fuhrwerke und Fahrzeuge zur Nachtzeit, als § 2 eine Zusatzbestimmung erhalten hat, bringen roir dte I hiernach abgeänderte Polizei-Verordnung nachstehend zur öffent- I lichen Kenntniß. I
Gießen, den 21. Juli 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr. Melior.
Polizei-Verordnung
für den Kreis Gießen.
Betr.: Die Beleuchtung der Fuhrwerke und Fahrzeuge zur I Nachtzeit.
Auf Grund des Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, I des § 366, pos. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs und des Art. 279 des Polizeistrafgesetzes wird unter Zustimmung des Kreis-Aus- schusies und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. Februar 1889 zu Nr. M. I. 4991, sowie vom 7. Juli d. I. zu Nr. M. I. 19379 hiermit verordnet:
§ 1- .
Alle auf den öffentlichen Straßen des Kreises Gießen verkehrenden, mit Zugthieren bespannten Fuhrwerke und Fahr- | zeuge müssen nach Eintritt der Dunkelheit mit einer an gut sichtbarer Stelle angebrachten, brennenden Laterne versehen sein. Personen-Fuhrwerke, welche auf den erwähnten Straßen während der genannten Zeit verkehren, müssen durch zwei hellbrennende Laternen, welche zu beiden Seiten des Kutschersitzes anzubringen sind, beleuchtet fein.
Für Personen-Fuhrwerke, welche auch in der Landwirth- schaft verwendet werden (Leiterwagen), genügt eine an gut sichtbarer Stelle (am Vordergestell unter der Deichsel) anzubringende brennende Laterne.
§ 2.
Die Verwendung roth und grün leuchtender Laternen ist für sämmtliche Straßen-Fuhrwerke verboten.
§ 3-
Landwirthschaftliche Fuhrwerke und Fahrzeuge, welche unmittelbar von der Feldarbeit in ihrer Ortsgemarkung oder der angrenzenden Gemarkung auf dem Heimwege begriffen sind, sind von den Vorschriften des § 1 befreit.
Für den Bezirk der Stadt Gießen gilt diese Be-


