St». 126
Der chleffener Anzeiger erscheint täglich, eit Ausnahme des Montags.
Die Gießener Aamitien v kälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal bfiflflfdt.
Erstes Blatt. Donnerstag den 1. Juni
1893
Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
Liertrljähriger ASonnementspreisr 2 Marl 20 Pfg. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezog» 2 Mark 50 Pfg.
Redaclion, Expedition und Druckerei:
Kchulflratz« Ht.7.
Fernsprecher 51.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gietzen.
Gratisbeitage: Gießener Iamilienbtätter.
i)
2)
3)
Deckungs-
die Verstärkung einstweilen ge- und für sich in
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.
Kosten war es eben — da auf lebhaften Wider- Beweggründen und dem
Alle Annoncen-Burcaux de» In. und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
als dies bis jetzt scheinen könnte. Art und Weise der Bestreitung der
populär geblieben, trotz aller für sie inS Feld geführten Gründe. Nur die stärkere Heranziehung der Börse zu den Kosten der Militärvorlage erfteute sich von Anfang an fast allgemeinen Beifalls, und nachdem die angesehensten Vertreter der Berliner Börse inzwischen offen erklärt haben, daß ihnen die Durchführung der Militärvorlage im Jntereffe eines gesicherten Geschäftsganges nur erwünscht sei, fällt daS Argument, die Börse würde durch eine erhöhte Besteuerung ihrer Geschäfte schwer geschädigt werden, hinweg.
Ob nun die Reichsregierung bei der Wiedereinbringung der Militärvorlage im neuen Reichstage den Verzicht auf die neue Brau« und die Branntweinsteuer aussprechen wird, steht allerdings noch dahin. Die jüngsten Auslastungen des „Reichsanzeigers" über das Deckungsprogramm zur Militärvorlage geben wenigstens in dieser Beziehung nicht genügend klaren Aufschluß, immerhin gestattet aber die Versicherung des genannten amtlichen Organs, die verbündeten Regierungen seien keineswegs gesonnen, an der vorgeschlagenen Art der Deckung starr festzuhalten, die Annahme, daß man regierungsseitig die Erhöhung der Brau« und der Branntweinsteuer unter Umständen preisgeben werde. Sollte dieser Fall that- sächlich eintreten, so müßte natürlich nach anderen Mitteln zur Bestreitung der mit der Militärvorlage zusammenhängenden Mehrausgaben Umschau gehalten werden. Bereits war der Reichsregierung von verschiedenen Seiten die Absicht zu« geschoben worden, zur Deckung der militärischen Neuforde- rungen die Tabaksteuer zu erhöhen und ein Rohspiritusmonopol einzuführen. Der „Reichsanzeiger" hat aber in seiner erwähnten Kundgebung entschieden bestritten, daß man sich in den Kreisen der verbündeten Regierungen mit derartigen Pro- jccten trage, welches Dementi jetzt von Berliner halbamtlicher Seite wiederholt wird, demnach handelt es sich bei den betreffenden Gerüchten wohl nur um Wahlmanöver. Dagegen scheint man regierungsseitig den Plan einer Luxussteuer ernstlich zu erwägen, denn osficiös wird angedeutet, daß von der Reichsfinanzverwaltung eine wirksamere Besteuerung von Luxusgegenständen ins Auge gefaßt sei. Bekanntlich besteht in England und in Frankreich bereits eine derartige Steuer und liefert sie sehr befriedigende Ergebnisse, so daß ein Versuch in dieser Richtung auch in Deutschland gemacht werden könnte, obwohl die Sache ihre unverkennbare Schwierigkeiten aufweist. Auch der Vorschlag, Steuerzuschläge auf die größeren Einkommen, vielleicht von 15,000 oder 20,000 Mk. an, zu erheben, hat Manches für sich, freilich würde die Einführung einer progressiven Reichs Einkommensteuer in der Praxis auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen.
Daneben bliebe noch ein anderweitiges Steuerprojrct in Hinblick auf die Militärvorlage zu erwägen übrig, auf welches in der Tagespresse schon wiederholt aufmerksam gemacht worden ist, das einer Wehrsteuer. Für eine solche spricht namentlich der starke ethische Grund, daß Derjenige, welcher sich nicht persönlich dem Waffendienste für das Vaterland weihen kann, wenigstens zu den Kosten der Rüstung beitragen sollte, selbstverständlich nach Maßgabe seiner Vermögensverhältnisse. In Oesterreich Ungarn entrichten die zum Militärdienst Untauglichen eine Steuer bis zu 100 Gulden für jedes Jahr der Dienstzeit. Würde sich dieses Beispiel nicht auch in Deutschland nachahmen lassen? — Jedenfalls könnten die verbündeten Regierungen ihren Standpunkt in der Militär« frage erheblich verbessern, wenn sie mit einem mehr populären, gewissermaßen reformirten Deckungsprogramm vor das künftige Parlament treten würden, und mancherlei Anzeichen deuten darauf hin, daß dies vermuthlich auch geschehen wird.
Deutsches Reich.
Berlin, 30. Mai. Als letzter in der Reihe der Wahl- aufrufe ist jetzt auch derjenige der dänischen Protestpartei in Nordschleswig erschienen. Er vertritt, wie dies auch nicht anders zu erwarten war, den nacktesten Proteststandpunkt, eine Kriüsirung der Kundgebung ist daher wohl überflüssig. Als Candidat der Dänenpartei für ganz Nordschleswig ist der bisherige Reichstagsabgeordnete Johannsen- Flensburg aufgestellt worden.
— Zwischen Deutschland und Serbien ist laut einer Belgrader Meldung der Abschluß eines provisorischen Meistbegünstigungsvertrages erfolgt. Derselbe gilt bis Ende des laufenden Jahres, vorbehältlich einer etwaigen früheren Genehmigung des neuen Vertrages seitens des deutschen Reichstages, in welchem Falle der Vertrag gleich in Kraft tritt. Zur nämlichen Zeit ist, wie eine Mittheilung im „Reichsanzeiger" besagt, die nochmalige Verlängerung des zwischen Deutschland und Spanien getroffenen provisorischen Handelsabkommens erfolgt. Letzteres gilt nunmehr bis zum 30. Juni 1893.
Die Militärvorlage und die frage.
Nerreste Uad^id^cit*
Wolffs telegraphisches Eorrespondenz-Bureau. *
Berlin, 30. Mai. Im königl. Feuerwerkslaboratorium bei Spandau ist der Chemiker Dr. Schloer durch eine Explosion von Knallsilber getödtet worden.
Hamburg, 30. Mai. Der Senat beantragte bei der Bürgerschaft, die Regulirung des Walles zwischen dem Holsten- und dem Hasenthor vorzunehmen. Die Kosten des Grunderwerbes belaufen sich auf rund 33/4 Millionen Mk., die Baukosten werden auf 2,533,000 Mark veranschlagt. Durch diese Regulirung sollen in der Hafengegend zahlreiche alte Häuser, deren Beseitigung aus Gesundheitsrücksichten wünschenswerth ist, entfernt werden.
Amsterdam, 30. Mai. Die von auswärtigen, namentlich englischen Blättern verbreitete Meldung, daß die Gesundheit der Königin Wilhelmine angegriffen sei, wird von unter- richteter Seite für unbegründet erklärt. Die Königin erfreut sich vollkommenen Wohlseins.
Newyork, 30. Mai. In Tennessee, Mississippi, Arkansas und Louisiana sind gestern und vorgestern andauernde Regengüsse niedergegangen. Der Nordosten von Louisiana steht unter Wasser und etwa 10,000 Personen sind obdachlos und ohne Nahrung. Der Gouverneur hat Zelte und gebens« mittel hingesandt.
Deutschen des Bureau »Herold^.
Berlin, 30. Mai. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Gesetz vom 26. Mai 1893, betreffend die Ersatzver- t'h eilung.
Berlin, 31. Mai. In hiesigen industriellen Kreisen herrscht über die Angelegenheit der Preisvertheilung auf der Chicagoer Ausstellung eine schwer zu beschreibende Verstimmung. Man erinnert sich jetzt in ziemlich gereizter Weise daran, daß durch die Reichsregierung lediglich zu Gunsten der amerikanischen die deutsche Welkausstellung vereitelt worden sei. Eine Kundgebung in diesem Sinne wird vorbereitet.
Berlin, 31. Mai. Im Reichsamt des Innern trat gestern unter dem Vorsitz des Staatssecretärs von Bötticher die Commission des Reichstagsbaues zu einer Sitzung zusammen. Dem Vernehmen nach handelte es sich dabei hauptsächlich um die künstlerische Ausschmückung des Gebäudes und namentlich um die Besichtigung von Gemäldeentwürfcn für die Glasfenster.
und ist es auch noch — die vielfach spruch stieß, wo man sonst mit den eigentlichen Zweck der beabsichtigten Heeresreform ganz ein« verstanden gewesen wäre. Dies kann wenigstens von der Erhöhung der Brau- und der Branntweinsteuer gelten, denn die hierauf zielenden Regierungsvorschläge sind offenbar un
Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß der deutschen Wehrkraft, wie sie durch die scheiterte Militärvorlage geplant wird, an viel weiteren Kreisen der Nation volle Zustimmung findet, Aber die vorgeschlagene
langt haben. , ,
Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Capitalrentensteuererklärung abzugeben:
für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter- für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genoffenschaften, Gantmassen, Erbmaffen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;
in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezuges, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrenten- steuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz
Amtlichem Theil.
Bekanntmachung,
die Abgabe der Capitalrentensteuererklärungen behufs der
Veranlagung für das Steuerjahr 1894/95 betr.
Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Capi- talrentenfteuer betreffend, vom 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welcher jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen, jährlich spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern.
Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungscommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Capitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommensverbefferung aus Capitalzinsen er«
Berlin, 30. Mai. Allgemein wird angenommen, daß der neue Reichstag alsbald nach dem Wahltage, etwa am 27. Juni, zu einer nur kurzen Tagung zusammentreten werde, und das wird sich wohl auch bestätigen. Der neue Reichstag wird sogleich die erste Lesung der Militärvorlage vornehmen können; jeder Abgeordnete kennt ihren Inhalt längst, und ein Zwischenraum von mehreren Tagen oder einer Woche zwischen der Eröffnung und dem Beginn der materiellen Verhandlung, wie er sonst nach dem Eingang wichtiger Vorlagen üblich ist, um den Abgeordneten Zeit zu laffen, erscheint daher in diesem Falle nicht notwendig. Ebenso wird sich die Einsetzung eines Ausschusses nicht empfehlen, sofern aus den Wahlen eine ausgesprochene Mehrheit für oder gegen die Vorlage hervor- gegangen ist. Ein Abhandeln an den Zahlen der Vorlage ist nach den abgegebenen Erklärungen nicht mehr möglich, und sollten etwaige nebensächliche Aenderungen von der Mehrheit gewünscht werden, so wird es zur Entscheidung darüber keiner Ausschußverhandlungen bedürfen. Wird aber die Vorlage in einem Zuge erledigt, so kann die Tagung auch bet eingehenden Debatten im Plenum in zehn bis vierzehn Tagen höchstens beendigt sein. Anderer BerathungSstoff, als die Militärvorlage, wird dem neuen Reichstage voraussichtlich nicht zugehen. Von den Finanzvorlagen zur Deckung der Mehrausgaben ist hierbei abgesehen. Welche Mittel die verbündeten Regierungen Vorschlägen, ist bekannt, und ebenso auch, daß sie bereit sind, nöthigenfalls auch auf andere Vorschläge einzugehen. Findet sich im neuen Reichstage eine Mehrheit, die die Hauptsache, die geforderte Verstärkung der Wehrkraft, zu bewilligen bereit ist, so wird wohl auch eine Verständigung darüber nicht schwer herbeizuführen sein, daß die Entscheidung über den finanziellen Theil der Militärreform nicht unter den außergewöhnlichen Verhältniffen der ersten in den Sommer fallenden Tagung vorgenommen werde, sondern der nächsten regelmäßigen Parlamentszeit Vorbehalten bleibe. Wäre aber der neue Reichstag noch ungünstiger zusammengesetzt als der alte, so würde die Voraussetzung für Debatten über die Deckung neuer Ausgaben für das Heer ganz wegfallen und auch die Opposition keine Lust verspüren, über die Kosten zu einer Reise, die man gar nicht machen will, in der unbequemen Sommerszeit zu streiten._______
zu kommen hat.
Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Erreichung von Capitalrentensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten 1. Juli d. I. an die betreffenden Bürgermeistereien gelangen zu laffen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungscommission übersendet werden.
Das Formular zu den Capitalrentensteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 1. Juni 1893. Die Großherzoglichen Steuercommissariate.
S ü f f e r t. Bähr. Snell. Schmitt.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Arbeiten an der Wafferleitung bleibt die Bahnhofstraße von der Wolkengaffe bis zur Kaplans- gaffe auf einige Tage für Fahren, Reiten und Viehtreiben gesperrt.
Gießen, den 31. Mai 1893.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.


