1893
Nr. 1 Zweites Glatt
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Kenerat-Htnzeiger
Amts» und Anzeigeblatt für den Tireir Gietzen.
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Feuilleton
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Mit diesen Worten wies der
Die Schose ist also über sechs Monate her. —
nachten.
Dors.: Unsinn, das Gericht stellt Ihnen keinen
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Dors.: Sie werden Ihre siegesgewisse Miene schon ablegcn müssen. Lassen Sie doch alle Weitläufigkeiten bei Seite. — Angekl.: Denn bitte ick, bet mir en Vertheidiger jestellt
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U«««hm« boi Lnzeige« zu brr Nachmittag- für bca folgendrn Lag erscheinenden Nummer bis vor». 10 Uhr.
Sonntgg den 1. Januar
der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein
em Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist-
ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen
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Dir Gtrgmer IleeirireiraUei Bttfcen dem Rnzrißer »-chnttlich dreimal bdfldcgt
zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegeu.
Heber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden
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>*|tqn erscheint täglich, eM Ausnahme btf Montags.
Vorsitzende des Schöffengerichts die Beisitzer auf die Verhandlung hin, die gegen den Handelsmann Heinrich S. stattfinden sollte. Dieser, ein etwa 40jähriger Mann, mit verschmitzt blitzenden Augen, erbat sich vor Eintritt in die Verhandlung das Wort. Er meinte die Sache sei „verjähren", indem der sogenannte Bedrug bereits am 14. Juni ausjefiehrt sein soll, un heite schreiben wir schon den Dag vor Weih
etwas komischen Beigeschmack."
en kleenet Erbtheil zu erwarten hat. Nu hatte sie mir jebeten, ick möchte ihr doch mal eenen Handelsmann mit'n Reisekorb rufschicken, wenn ick mal so'n Mann uf die Straße treffen dhäte. Als ick en Paar Dage später bei't neie Thor bin, sehe ick so'n Jndividibum da mit en Handwagen voll Korbwaaren halten. Ick jehe an ihn ran un sage: Sie, sage ick, kommen sie Heike vielleicht noch nach Moabit? Det könnte möglich sind, meente er. So, sage ick, denn jehen Sie mal nach die Havelbergerstraße, un denn beschreibe ick ihm genau, wo ick wohne und sage ihm, det meine Frau eenen Neisekorb koofen will, und sage noch, wenn sie vielleichte nich zu Hauke sollte sind, denn sollte er man bci'n Budiker in derselbe Haus jehn, den hädde meine Frau ooch jebeten, ihr eenen Korbwaarenhändler ruszuschicken un der würde bet Jeld ooch jerne auslegen. Er besinnt sich eine Weile un macht benn een Jesicht, so ehrbar als ’ne Töpperschürze. Nee, meent er denn, nach Mojabit komme ick heite doch nich mehr, da werde ick wohl erst nächste Woche hinkommen. Aber ick könnte ja eenen Reisekorb koofen un ihn hier an't neie Thor bei eenen Restaurateur unterstellen un denn könnte ick ihn ja uf'n Abend mit nach Hause nehmen. So Unrecht hatte er ja nich, ick foofe, denn och so'n Ding for sieben Mark un bezahle jleich un jebe denn noch eene jroße Weiße zum Besten. Als ich uf'n Abend mit’n Korb uf die Schulter nach unser Korridor rinkornrne, kriege ick feenen jelinden Schreck, als- ick da ooch eenen rieten Korb stehen sehe. Meine Frau kommt raus, kiekt mir un meinen Korb mit große Oogen an un sagt „Nanu? Noch eenen?" Un denn kommen wir zu die Auseinandersetzung un sie erzählt mir, bet der Mann so um viere rum jekommen wäre un hätte ihr jesagt, bet ick ihn zu ihr jeschickt hätte, indem sie eenen Reisekorb benöthigt wäre. Un sie hatte bet ooch jegloobt un hatte eenen Korb jekooft, aber für acht Mark. Wie wir uns nu so über den schlechten Kerl äijern, da kloppt det un rin kommt der Budiker von unten. Det heeßt, er wäre beinahe rinjefallen, denn er stolperte ieber die beiden Reisekörbe.
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Drei Körbe.
Meine Herren, die jetzt folgende Geschichte hat einen
Vertheidiger. Wollen Sie sich denn noch bei klarem Sachverhalt auf's Leugnen legen? — Angekl.: Det jrade nick, aber die Sache hat doch ihren ganz apartigen Fummel un so mit zujedrückte Oogen läßt man sich doch nich jerne verknacken. Wenn ick keenen Vertheidiger jestellt kriege, lasse ick mir uf nischt in. Ick werde mir doch nich eigenhändig eine sogenannte Schlinge um den Hals lejen? — Vors.: Schön. Sie hoben das Recht, jede Auslassung zu verweigern. Wir haben ja die Zeugen hier. — Zunächst wird der Zimmermann P. vernommen. Er wirft dem Angeklagten wüthende Blicke zu: „Herr Präsident, wat ick durch den Menschen for Aerger jehatt habe, bet is nich zu sagen, noch heute uzen sie mir in die janze Nachbarschaft mit die ollen Reisekörbe un mit meine Frau wäre ich deswegen beinahe auseinanderjejangen. Ick möchte doch bitten, die janze Strenge des Gesetzes wallen zu lassen. — Vors.: Erzählen Sie nur möglichst kurz. — Zeuge: In dem Monat Juni wollte meine Olle nach ihrer Heimath in Thüringen reisen, wo sie noch
Colonialpolitik in weiteren Kreisen bekannt gemacht haben kehren in allen Berichten wieder. Es sind die Namen Schröder-Poggelow und Karl v. d. Heidt! — Der Militär- commission sind vor acht Tagen elf Uebersichten und Tabellen zugegangen, die dasjenige weitere Zahlenmaterial zur neuen Militärvorlage enthalten, welches stets bei Militärvorlagen nach ihrer Einbringung nachgeliesert zu werden pflegt. Es handelt sich hauptsächlich um speciellere und genauere Angaben über die Einzelheiten der im Ganzen ja längst bekannten Heeresverstätkungen und Mehrkosten, also beispielsweise um die Verkeilung der Lasten auf die einzelnen Bundesstaaten und ähnliches. Nur ein kleiner Bruchtheil des in Sachen der Militärvorlage neuerdings mitgetheilten Materials ist den Commissionsmitgliedern mit der Bitte um Geheimhaltung zugestellt worden. Doch sind auch von den sekret zu haltenden Mittheilungen nach den Versicherungen Eingeweihter die Hauptsachen bereits früher durch das Militärwochenblatt der breiten Oeffentlichkeit bekannt geworden. — Heber die im Jahre 1892/93 bisher gemachten Sparkasseneinlagen hat die amtliche „Statistische, Correspondenz" vor Kurzem einige Zahlen veröffentlicht, welche deutlicher als alles andere illustriren, wie sehr gegenwärtig das Erwerbsleben am Boden liegt. Der Heberschuß der Einlagen über die Auszahlungen betrug nämlich im Ganzen nur etwa 39 Millionen, d. h. so wenig, wie seit 1879 nicht mehr. Neue Sparkassenbücher sind in diesem Jahre volle 100 000 Stück weniger ausgegeben worden, als noch im Vorjahre. — Neu zugegangen sind dem Reichstage zwei Gesetzentwürfe, über die wir uns Vorbehalten, später eingehender zu berichten. Sie betreffen die Abzahlungsgeschäfte und den Wucher.
In Preußen wird gegenwärtig der Entwurf zu einem neuen Wahlgesetze bearbeitet. Bekanntlich sind durch die neuen preußischen Steuergesetze die Grundlagen für die Ausübung des Wahlrechtes derart verschoben worden, daß eine Neuregelung der Beziehungen zwischen Steuerlasten und Wahlrecht dringende Nothwendigkeit ist. Auch stach dem neuen Wahlgesetze sollen nach Maßgabe der von den Staatsbürgern ausgebrachten Steuerbeträge drei Wählerklaffen unterschieden werden. Ebenso wird auch künftighin die Wahl öffentlich und inbirect sein. Die einzige wesentliche Abänderung ber geltenben Bestimmungen besteht barin, baß künftig nicht mehr die Staatssteuern allein, sondern auch alle Provinzial-, Kreis- und Gemeindeabgaben in Rechnung gezogen werden sollen. — Bereits zugegangen ist dem Landtag ein Gesetzentwurf über die Verbesserung des Volksschulwesens und das Diensteinkommen der Lehrer. Die Vorlage will den Dispositionsfonds für die Ausbesserung
Apolitische Wochenschau.
Gießen, 31. December 1892.
In den beiden letzten Wochen haben insbesondere die Nachrichten über die geplante Bildung einer neuen Partei Aufsehen erregt, allerdings vielleicht nur um deßwillen, weil Programm, Ziel und Zusammensetzung der Partei vorderhand noch ziemlich in Dunkel gehüllt sind. Die neue Partei soll den Namen Nationalpartei tragen und sogleich nach Beendigung der parlamentarischen Weihnachlsferien constituirt werden. Zu diesem Behufe ist bereits eine Versammlung einberufen, zu welcher mehrere hundert angesehene Männer der verschiedensten Berufsarten und aus allen Theilen Deutschlands eingeladen worden sind. Mit den Vorständen der sogenannten Mittelparteien — Nationalliberalen und Conservativen — wollen sich die Begründer ins Benehmen setzen, um jene zur Aufgabe der „überlebten Parteiungen" zu veranlassen. Falls die Nationalliberalen und Conservativen dazu sich nicht verstehen sollten, will die „Nationalpartei" ihren Weg allein gehen. Heber diesen selbst ist bis jetzt nur sehr wenig bekannt geworden. Es heißt, daß die neue Partei den „Gefahren, welche von rechts durch die Antisemiten, von links durch die Socialisten dem Reiche drohen", entgegen zu treten gewillt ist. Heber die Führer der künftigen Fraction verlautet noch weniger Bestimmtes. Nur die Namen zweier Herren, welche sich durch ihre energische Agitation für die
Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1893.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich ber im Frühjahr 1893 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aiisgesordert, ihre deßsallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis znm 1. Februar 1893
bei der unterzeichneten Commission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Spe- ciellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs. Corn- Mission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Heffen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburlszeugniß;
b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit
Bekanntmachung.
Wir sehen uns veranlaßt, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß das Gratuliren zum neuen Jahr in der Absicht, dadurch Geschenke zu erhalten, als Betteln bestraft wird und daß das Aufsichtspersonal angewiesen ist, solche Bettler vorzuführen bezw. zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 29. December 1892.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Vierteljährign >leeÄC»eet»,nl» 3 2 Mark 20 Psg. urff Bringerlohn.
Durch dir Post btjofl« 9 Mark 50 Pf, «ebodion, tn>ebttie* und Druckrrei:
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gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur | Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 — Regierungs-Blatt Nr. 5 von 1889) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung- auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 19. December 1892.
Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende: Dr. Zeller.
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Un er hatte ooch so'n Ding uf’n Nacken: „Nu hört aber
Allens uf!" sage ick, det is der dritte. Un der Nachbar
setzt den dritten Korb hin und erzählt denn, bet en Handels- mann mit Körben bei ihm gewesen wäre und der hätte mir
genau beschrieben un er sollte bei meiner Frau en Korb
verkaufen un die wäre nu nich zu Hause und ob er ihm den Korb nicht abnehmen wollte. Un der Budiker hatte ooch keen Arg nich jehatt un hatte den Korb für sieben Mark und 50 Fennige jenommen. „Nu könnten wir ja ordentlich verreisen" meente er noch, als wir die drei Körbe so ansehen dhaten. Denken Sie bloß, Herr Jerichtshof, da is der Mensch jleich nachdem ich mit ihm jesprochen hatte, nach Mojabit rausjejondelt un hat uns so mit die Körbe rinjelegt. So wat iS denn doch noch nich dajewesen. — Vors.: Haben Sie alle drei Körbe behalten? — Zeuge : Nee, zwee habe ick wieder verkooft, aber natierlich billig, ick habe sechs Mark Schaden jehatt, der Spott is aber Ville höher zu rechnen, den ick ausgestanden habe. — Der Angeklagte gab dann zu, daß die Schilderung des Zeugen auf Wahrheit beruhe, seine Handlungsweise sei aber nur als ein „sogenannter Geschästs- kniff" anzusehen. Das Unheil lautete auf eine Woche Ge- fängniß. ____________
* Epidemisches. Ein Schulinspector kommt im Winter während der Schulzeit in ein Dorf und trifft die schulpflichtige Jugend dabei, sich auf dem Eise des Dorfteiches zu belustigen. „Warum seid Ihr denn nicht in der Schule, Kinder?" fragt der würdige Herr. — Wie aus einem Munde schallt ihm die Antwort entgegen: „Mer dürfen nid)’, mer han de Masern."
* Fatales Mißverstanduiß. Offiziersbraut (zu dem Burschen, der ihr ein Bouquet vom Bräutigam mitbringt). „Ah, ein Bouquet vorn Herrn Lieutenant! . . . Und noch Rosen um diese Zeit!" — Bursche: „Nicht wahr — am neunundzwanzigsten!"
Liebigstraße 66. en werten Kunden- kn und ^kannten iWM
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kahle drei Mark per Stück. tzbtl, MdhüMer.
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