Ausgabe 
31.12.1892
 
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Nr. 306

Erstes Blatt. Samstag den 31. December

1892

Der

Ok-e»er A»zeiger «scheint tögltd), Ü Ausnahme de- MomagS.

Die Gießener Woiktea Stät^er Derben dem Anzeiger »öchenillch dreimal ^ctgdcgL

Wchmer Anzeiger

Henerat-Mnzeiger.

vierteljähriger Atonnementsprrt» l 2 Mark 20 Pfg.

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Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pf-,

Redaction, Enredittsn und Druckerei:

Ach»t-r«tz-Mr.1.

Fernsprecher 61.

Amts- und Anzeigeblatt für den ^Lreis Gieren.

Annahme von Anzeige« zu der Nachmittag- für den fOlgenden log -rscheinenden Nummer bi- vann. 10 Uhr.

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Hratisöeikage: chießener Kamitienbtätter.

Alle Lnnoacm-Bureaux beS In» und Au-landc- nehme» Anzeigen für denGießener Anzeiger^ entgegen.

Anrtlicher TheiL.

Gießen, den 28. December 1892.

Betr.: Ausführung des Jnvatidiläls- und Altersversicher­ungsgesetzes.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grostherzoglichcn Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie daraus aufmerksam, daß zufolge der Neu­festsetzung der ortsüblichen Taglöhne gewöhnlicher Tagarbeiter Gießener Anzeiger Nr. 266 keine Aenderung in der Höhe der zu verwendenden Beitragsmarken der JnvaliditätS- und Altersversicherung eingetreten ist.

Es sind daher nach wie vor für land- und forstwirth- fchaftliche sowie solche Arbeiter, für die als Jahresarbeits- Verdienst der 300 fache Betrag des ortsüblichen Taglohns ge­wöhnlicher Tagarbeiter gilt:

a) männlichen Geschlechts Marken II. Klasse zu 20 Pf., b) weiblichen Geschlechts Marken I. Klaffe zu 14 Pf.

einzukleben, einerlei ob der thatsüchliche Arbeitsverdienst des betreffenden Arbeiters höher oder niederer ist als der in An­wendung kommende Pauschal - KlaffenjahresarbeilSverdienst. Letzteres gilt insbesondere auch für die versicherungspflichtigen Gemeindebediensteten, deren wirklicher Gehalt weniger als 350 Mark beträgt. (§ 22 des Jnvaliditätsgesetzes). Sie wollen Vorstehendes ortsüblich veröffentlichen und die Ge­meinde-Einnehmer bezw. Inhaber der örtlichen Stelle hiernach bedeuten.

v. (Sagern.

Bekanntmachung, die Nachsuchurig der Berechtigung zum einjährig - freiwMgen Dienst aus Grund von Schulzeugnissen betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen­den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll­ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum gestellungs- pflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufent­haltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein/ jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen (Wenn z B. mit Rücksicht auf das Lebens« alter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinaus- geschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schluffe des Schuljahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeden, daß das Schulzeugniß bis 1. April Nachfolgen werde

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden Auch ist die nähere Adresse anzugeben.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburiszeugniß;

d) Einwilligung- - Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit, den Freiwilligen während einer ein­jährigen actioen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real- Symnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien. Real- hulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch den Director der Anstalt, für .alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ooer ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt fein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach Schema 18 zur Wehr - Ordnung vom 22. November 1888 Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. PrüfungS - Commission für Einjahrig-Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende: Dr. 3eller.

Bekanntmachung.

Wir sehen uns veranlaßt, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß das Gratuliren zum neuen Jahr in der Absicht, dadurch Geschenke zu erhalten, als Vetteln bestraft wird und daß das Aufsichtspersonal angewiesen ist, solche Bettler vorzuführen bezw. zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 29. December 1892.

GrKßherzogliches Polizeiamt Gießen. _______Fresenius.

Gießen, den 29. December 1892.

Die Strafregister; hier die Nachweisungen der im / II- Halbjahr 1892 verstorbenen, seit dem 1. October 1882 bestraften Nersonen.

Der Großh. Mste Staatsanwalt beim Landgericht der Provinz Oberheffen an sämmtliche Ortspolizeibehörden des Kreises

Gießen.

Ich ersuche Sie, die obenerwähnten Nachweisungen bezw. die Fehlanzeigen bis zum 1. Februar 1893 ohne nochmalige Erinnerung an mich einzusenden.

Jöckel.

Die Weltlage zum Jahreswechsel.

Wenn man dem nun zur Rüste gehenden Jahre 1892 das begründende Zeugniß auestellen darf, daß es durch seinen Verlaus den Friedenshoffnungen entsprochen hat, mit denen es von den Völkern Europas bei feinem Beginn begrüßt wurde, so kann man hieran zugleich die Erwartung an- knüpsen, daß auch das neu anhebende Jahr unter einem friedlichen Stern wenigstens für unieren Welttheil stehen werde. Obwohl in der europäischen Politik die Gegensätze, welche schon seit länger als Jahr und Tag zu der jetzigen Gruppirung der maßgebenden Mächte des Continents geführt haben, in ihren Grundlinien noch immer unverändert fort­bestehen, so haben sie doch jene bedrohliche Zuspitzung ver­loren, die noch vor ein paar Jahren wiederholt den Aus­bruch eines Weltkrieges beinahe als unvermeidlich erscheinen ließ. Diese immerhin erfreuliche Wendung in der allge­meinen politischen Situation machte sich namentlich in der Behandlung des nach verschiedenen Selten hin jo empfind­lichen und so vielverschlungenen orientalischen Problems seitens der Großmächte bemerklich. Allseitig unterließ man es, gleichsam als ob hierüber eine stillschweigende Uebereinhinft zwischen den Mächten stattgesunden hätte, an die mancherlei D'fferenzpunkte, welche die Balkanfragen für die europäische Politik ja noch immer barbieten, zu rühren. Zwar unter­nahm Rußland in den bulgarischen Angelegenheiten ver­schiedene diplomatische Vorstöße, dieselben sollten indessen lediglich die bekannte diplomatische Stellungnahme des Czaren- reiches gegenüber den bulgarischen Dingen erneut zum Aus­druck bringen, keineswegs aber eine ernstere Action Rußlands einleiten und in der That haben diese Schritie der russischen Diplomatie weitere Folgen nicht gezeitigt. So bietet denn heute das politische Gesammtbild der Balkanhalbinsel keinen Anlaß zu besonderen Befürchtungen für die nächste Zukunft dar und es ist nach menschlicher Voraussicht sogar wahr- cheinlich, daß die eingetretene verhältnißmäßige Festigung der Verhältnisse im Orient auch noch fernerhin andauern wird, womit bet dem hervorragenden Einflüsse der jeweiligen Ge- taltung der orientalischen Angelegenheiten aus die allgemeine Lage Europas bic Frnbenshoffnungen für daS Jahr 1893 nur eine Verstärkung erfahren können.

Diese Hoffnungen gründen sich allerdings zum wesent­lichen Theile noch immer auf den unerschütterlichen Fort­bestand des Dreibundes, und Wahrnehmungen im gegenteiligen

Sinne müßten zweifellos den Bestrebungen der vorhandenen Kriegsparteien bedenklich zu Gute kommen. Nun hat es * zwar auch im gegenwärtigen Jahre, wie schon früher, nicht \ an Ausstreuungen über Verstimmungen zwischen den Mächten der mitteleuropäischen Allianz gefehlt, aber wiederholt ist von den maßgebenden Kreisen der drei verbündeten Reiche durch eine Reihe von bemerkenswerten Kundgebungen aller Welt geoffenbart worden, daß Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Italien nach wie vor über die Richtung ihrer Politik in den schwebenden großen europäischen Fragen vollkommen einig 1 sind. Hierin liegt auch fernerhin die gewichtigste Friedens- bürgschast für Europa und ihr gegenüber kommt die Frage nach der Gestaltung des russisch-französischen Freundschafts­verhältnisses und dessen Bedeutung für den europäischen Frieden erst in zweiter Linie. Auch über denZweibund" ist in dem verflossenen politischen Sommer mancherlei Sensa­tionelle colportirt worden und es gingen bereits Gerüchte, wonach der Bündnißvertrag zwischen dem nordischen Coloß und der französischen Republik endlich zu Papier gebracht worden sein sollte. Trotzdem scheint dem Vertrag noch immer das bekannteTipserl auf dem i" zu fehlen, zum Mindesten hätte sonst das Auftreten der beiden Mächte^ in der europäi­schen Tagespolitik gewiß einen entschiedeneren, prononcirten Character getragen; offenbar befinden sich die französisch- russischen Beziehungen selbst jetzt lediglich im Stadium einer flirt, einer Liebelei, die von einerAlliance", einem festen politischen Ehebündniffe, noch weit entfernt ist.

Ja, die Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen, daß die durch die Panama Affaire ans Tageslicht gezogenen scandalösen Zustände in den parlamentarischen wie in den Regierungs­kreisen von Frankreich ihren Rückschlag auf das französisch- russische Verhältniß ausüben, denn in Petersburg soll man ungemein betreten über die Weiterentwickelung des Panama^ Scandals sein. Sollte jedoch derselbe in der That eine Abschwächung der bisher so dicken russisch-französischen Freund­schaft nach sich ziehen, so könnte eine solche Wahrnehmung den Unmut und die Entrüstung weiter Volksklassen in Frankreich gegen die jetzigen Machthaber in Paris leicht zum gewaltigen Sturm entfachen, der das Regime der Carnot, Freycinet und Genossen über Nacht beseitigte, und eine der­artige politische Katastrophe jenseits der Vogesen würde dann in ihren Einwirkungen auf den Gang der europäischen Tages­politik freilich durchaus unberechenbar sein.

Deutsches Reich.

Berlin, 28. December. Von verschiedenen Seiten war gemeldet worden, die Reichsregierung beabsichtige behufs ge­nügender Deckung der kommenden neuen Heeresbedürsnisse doch noch auf den Tabak als weiteres Steuerobject zurück­zugreifen. Es hieß, es solle die Form einer Tadaksabrikats- steuec gewählt werden und habe die jüngste Anwesenheit des bayerischen Finanzministers Dr. v. Riedel in Berlin mit dem erwähnten Projecte zusammengehangen. Nunmehr erklärt indessen derReichsanzeiger" die ganze Meldung als völlig unbegründet, welches osffcielle Dementi man in den Kreisen der deutschen Tabaksindustrie gewiß mit großer Genugtuung begrüßen wird.

Der Generaladjutant des Sultans, Kamphoevener Pascha, ist mit einem eigenhändigen Neujahrsglückwnnschschreiben des Sultans an Kaiser Wilhelm, sowie mit mannigfachen Neujahrsgeschenken für die kaiserliche Familie 'in Berlin eingetroffen. Diese Sendung Kamp­hoevener Paschas zeugt sicherlich in besonders bemerkens­werter Weise für das bestehende intime Verhältniß zwischen dem deutschen Ka serhofc und dein Sultan.

Die Untersuchung in Sachen des Diebstahls militärischer geheimer Actenstücke in Wesel ist be­endigt der Schuldige konnte nicht ermittelt werden.

Bei der bevorstehenden Reichstagsnachwahl in Liegnitz candidiren die Antisemiten den bekannten Ingenieur Earl Paasch. Eine ganze Anzahl hervorragender antisemitischer Wortführer werden sich in den Wahlkreis be­geben, nm die Candidatnr Paasch' mit allem Nachdruck zu betreiben, was der Wählerschaft dieses Wahlkreises die Aus­sicht auf recht bewegte Wochen eröffnet.

Ausland.

Die französische Republik nimmt die Last des Panama- Sc an dal s unvermindert mit in daS Jahr 1893 hinüber. Die Lösung des ganzen tragischen Conflic s wird und muß das neue Jahr zwar bringen, aber in welchem Sinne dies geschehen wird, dies ist noch völlig ungewiß. Zu verwundern ist es indessen nicht, daß sich in Paris schon die Sturmvögel der Revolution zeigen. Die Socialisten kündigen wegen des