Ausgabe 
23.8.1892
 
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»r. 195 Erstes Blatt Dienstag den 23. August

1892

Dcr Hietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.

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Bekanntmachung.

Bei der infolge der außergewöhnlichen Hitze eingetretenen außerordentlichen Zunahme des Wasserverbrauchs, verbunden mit dem infolge der anhaltenden Trockenheit eingetretenen empfindlichen Rückgang des Quellenergusses, wird hiermit zur Vermeidung der damit verbundenen Unzuträglichkeiten und

Amtlich«» EbeiL

Gießen, am 20. August 1892. tetr: Die Invalidität- und Altersversicherung der sog.

Kleinaccordanten von Gemeinde-Arbeiten.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien deS Kreises.

Auf mehrfache Anfragen eröffnen wir Ihnen, daß hin- chtlich der Kleinaccordanten, welche die unselbständige Aus- lhrung von Wegbau- und sonstigen Gemeinde-Arbeiten gegen ccord-(Stück-)Lohn übernehmen, sowie hinsichtlich derjenigen mlfspersonen, welche der Kleinaccordant zur Ausführung er Arbeiten annimmt, in der Regel die Gemeinde als Ar- eitgeber zu gelten hat. Es ist daher dafür zu sorgen, daß ie Heranziehung dieser Personen zur Versicherung unter ebernahme der Hälfte der Beiträge auf die Gemeinde erfolgt.

Soweit es sich jedoch um Kleinaccordanten handelt, »eiche Richt-Berussarbeiter, z. B. solche Personen, die ihrem Zerus nach selbstständige kleine Landwirthe sind, werden in tanchen Fällen die Bestimmungen über Befreiung vorüber- ehender Beschäftigung von der Versicherung Platz greifen oergl. Reichs-Gesetzblatt Nr. 31 von 1891). Findet bei enjenigen Personen, welche keine Berussarbeiter sind, die Beschäftigung nur in wenigen Wochen des Jahres statt, so »ird daher regelmäßig Versicherungspflicht nicht vorliegen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

c Ausführung des Gesetzes vom 28. September 1890, die BrandversicherungS-Anstalt für Gebäude betreffend.

Nach der Bestimmung des Art. 52 des obigen Gesetzes oben die Versicherten, wenn ein Gebäude nach der Aufnahme i die Brandversicherungs-Anstalt eine feuergefährliche Be- inunung und Benutzung überhaupt oder höheren Grades rhält, hiervon der Gr. Bürgermeisterei binnen 14 Tagen om Beginn der Benutzung an Anzeige zu erstatten. Dieser Vorschrift ist, unerachtet der für ihre Nichtbesolgung an- edrohten Strafe, von den Gebäude-Eigenthümern nach den isherigen Erfahrungen vielfach und wohl meist aus Unkenntniß icht entsprochen worden. Zur Vermeidung derartiger Mißstände rachen wir die Gebäude-Eigenthümer auf die ihnen durch as Gesetz auferlegte Verpflichtung nochmals besonders auf­

merksam und fordern dieselben zu deren pünktlichen Beachtung für die Folge hierdurch auf.

Gießen, den 20. August 1892.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Artikel 52. Erhält ein Gebäude nach der Ausnahme in die Anstalt eine feuergefährliche Bestimmung und Benutzung überhaupt oder höheren Grades, so hat der Versicherte hier­von Der Bürgermeisterei binnen 14 Tagen vom Beginne der Benutzung an Anzeige zu erstatten. Die Bürgermeisterei theilt die Anzeige dem Brandversicherungsinspector alsbald mit, welcher die Entscheidung der Brandversicherungskammer veranlaßt.

Artikel 69. Wer die in Artikel 7 und 52 v^geschrie­bene Anzeige der feuergefährlichen Bestimmung und Benutzung des Gebäudes wissentlich unterläßt, oder wissentlich eine un­richtige Angabe macht, durch welche geringere, als die schul­digen Brandversicherungsbeiträge zur Erhebung gelangen, hat den zweifachen Betrag der hinterzogenen Beiträge als Strafe zu entrichten.

Beruht die Unterlassung der Anzeige ober die unrichtige Angabe auf Fahrlässigkeit, so tritt an die Stelle der vor­bemerkten Strafe eine Ordnungsstrafe bis zu fünfzig Mark.

Die zu wenig gezahlten Beiträge sind vorbehältlich der Bestimmungen des Artikels 57 nachzuentrichten.

Gießen, den 20. August 1892.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

sm die Grotzh. Vürgermeist^eiert des KretkeA.

Unter Bezugnahme aus vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie hierdurch an, die bei Ihnen einlausenden Anzeigen über die einer erhöhten Feuers- oder Explosions­gefahr unterliegenden Gebäude alsbald dem Gr. Brandver- sicherungs-Jnspector Zimmer zu Gießen zuzusenden.

v. Gagern.

Gefahren die Entnahme von Wasser aus den öffent­lichen Ventilbrunnen der Quellwasserleitung für gewerbliche und landwirthschaftliche Zwecke aus Grund des Art 56 pos. 2 der Städteordnung bei Meidung einer Polizeistrafe bis zu 90 Mark untersagt.

Des weiteren wird davor gewarnt, durch Offenstehen- lassen der Brunnenventile, sowie unnöthiges Aus­spülen von Gefäßen und ähnliche Handlungen, Waffer aus der Wasserleitung zu vergeuden.

Vorstehende Anordnung bleibt in ihrem ganzen Umfange während der nächsten vier Wochen in Kraft.

Gießen, den 19. August 1892.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Den Gemeinden des Rabbinats theile ich zu gefälliger Beachtung mit, daß Großh. Provinzialdirection auf meinen Antrag den Herrn Lehrer und Cantor Marx hier ermächtigt hat, mich in Verhinderungsfällen bei Trauungen und Beerdigungen zu vertreten.

Rabbiner D r. Levi.

Detttfcher «eich.

Berlin, 20. August. Der Reichskanzler General Graf Caprivi wird, einer Einladung des Kaisers folgend, an einem Theil der diesjährigen Kaisermanöver, insbesondere der badischen und württembergischen, theilnehmen.

Berlin, 20. August. DieNordd. Allgem. Ztg." be­spricht die Erörterungen der Presie über die Stellung des Grafen Caprivi zur Frage des zweijäbrigen Heeres­dienstes: Sie erinnert an des Reichskanzlers Reichstagsrede vom 16. Mai 1890, worin derselbe sich gegen die prinzipielle Verkürzung der Dienstzeit aussprach- das Blatt fügt hinzu, alle militärischerseits zur Prüfung der Organisationsfragen vorgenommenen Schritte hätten zu abschließenden Ergebnissen bisher nicht geführt und nicht führen können.

Berlin, 20. August. DieNordd. Allg. Ztg." bemerkt zur Mittbeilung derNationalzeitung" über die Aeußerung des Kaisers betreffs der zweijährigen Dienstzeit, der Versuch, den Reichskanzler zum Parteigänger für die zwei­jährige Dienstzeit hinzustellen, sei verfehlt. Die einzige authentische Stellungnahme des Reichskanzlers sei in der Reichstagsrede vom 16. Mai 1890, die wörtlich von der

Feuilleton.

Nr. 81691".

Nooellette von B. Corony.

(1. Fortsetzung.)

Als die jungen Gatten sich beim Mittagessen wieder -äsen, konnten beide ihre Verstimmung nicht verbergen.

Papa hat mir meine Bitte rundweg abgeschlagen und inzugesügr, es müßte schon ein ganz besonderer Glücksfall ^treten, wenn er sich zu solch einer Ausgabe entschließen -llte. Er rieth mir, den Vertrag wieder rückgängig zu lachen," sagte Hermann endlich.Warst Du glücklicher?^

Leider nein," erwiderte Grethchen kleinlaut.Es ist bscheulich! Die Tante gab mir auf meine dringenden Vorstellungen zur Antwort:Vermiether die drei Zimmer, :ir welche es euch an Möbeln fehlt. Einen Schemel und inen Kleiderständer könnte ich euch allenfalls noch ablassen, der weiter nichts." Und als ich ihr nun klar machte, was Dir eigentlich wollen, schlug sie die Hände über dem Kopf usammen und ries:Wenn ich einmal eine unvermuthete rrbschast mache oder einen verborgenen Schatz finde, dann annst Du wieder Anfragen. Bis dahin müßt ihr euch chon so behelfen." Welch ein Fehlschlag! Es wird nichts oberes übrig bleiben als daß Du den Contract wieder ffest."

Das versuchte der Doctor denn auch in der That, aber er Hauseigenthümer, froh, vermielhet zu haben, wollte von inem Rücktritt nichts wissen. So oft die junge Frau an em stattlichen Gebäude vorüberging, trieb thr bitterer Ver­ruß die Thränen in die Augen bei dem Gedanken:Die 'ante und der Schwiegervater könnten uns so leicht aus der Verlegenheit Helsen, wenn sie nur nicht so schrecklich hart- ackig wären."

Fräulein Ludovika Koch und der Steuerratb Welker aren auch wirklich ein paar ganz merkwürdige und eigen- nnige Leute. Sollte man sie eigentlich befreundet oder ver­

feindet nennen ? Es würde schwer gewesen sein, darüber ein bestimmtes Unheil abzugeben. Sie schienen sich nicht entbehren zu können, denn seit er verwittwet war, also seit länger als zwanzig Jahren, trank der Rath wöchentlich zwei­mal seinen Thee bei der alten Dame und spielte einige Partien Schach mit ihr. Sie ihrerseits nahm das als etwas ganz Selbstverständliches an, erlaubte nicht, daß sich Jemand in den Lehnstuhl setzte, welchen er zu benutzen pflegte, sorgte Dafür, daß im Zimmer stets die Temperatur herrschte, die ihm am zuträglichsten war, und blickte mit unverkennbarer Unruhe nach der Uhr, wenn er nicht pünktlich erschien.

Das war die Macht der Gewohnheit. In ungestörter Eintracht verlebten aber die beiden diese Abendstunden keines' Wegs. Im Gegentheil! Kaum brannte das blaue Flämmchen unter dem Theekessel, so fingen sie auch schon an, sich zu widersprechen und oft recht scharfe Wortgefechte zu führen. Gewöhnlich gab das Schachspiel die erste Veranlassung dazu, doch dieser Einleitung hätte es eigentlich gar nicht bedurft. Es genügte vollkommen, daß Fräulein Ludovika eine Ansicht äußerte, um sie sofort energisch bekämpfen zu hören und gerade so erging es Welker. Jeder brachte daher seine Meinung mit einer gewissen herausfordernden Miene vor, gleichsam den Angriff des Gegners erwartend, wie zwei ge^ harnischte Ritter bei Beginn des Turniers auf den Moment harrend, wo sie mit eingelegten Lanzen auseinander lossprengen werden. Geschah es aber zufällig was freilich höchst selten vorkam daß ein Vorschlag sofort acceptin wurde oder einer Behauptung keine Einwendungen folgte, so wirkte das ernüchternd und geradezu wie eine Enttäuschung. Diese kleinen Zungenduelle machten einen Theil des geistigen Wohl­befindens der beiden aus, sie waren ihnen so unerläßlich wie das Salz an den Speisen.

Nur in einem Punkt herrschte vollkommene Ueberein- stimmung zwischen Fräulein Koch und dem Steuerrath. Ob­schon wohlhabend, huldigten sie in gleichem Maße einer weisen Sparsamkeit und haßten alle Neuerungen, die Geld kosteten. Dehalb hatten sie sich bewogen gefühlt, den jungen Leuten abschlägigen Bescheid zu geben, konnten aber doch ein gewisses

Bedauern darüber nicht unterdrücken. Dieses seelische Miß­behagen, diese innere Widerspruchsqual, äußerte sich in ge­steigerter Reizbarkeit, und als bei der obligaten Schachpartie Welker nicht ohne boshafte Genugthuung die Hand ausstreckte, um die feindliche Königin zu anncctiren, rief das alte Fräu­lein ärgerlich:Es gilt nichts! Sie haben unterlassen, gardez zu sagen."

Verzeihen Sie, aber das ist ein Jrrthum Ihrerseits. Ich brauche wohl nicht zu versichern, daß ich mit den Regeln des Spieles hinlänglich vertraut bin," wandte der Rath etwas pifirt war.

Ich kann nur wiederholen, daß ich nichts hörte, und keineswegs gesonnen bin, mir ohne vorherige vorschriftsmäßige Warnung diese wichtige Figur nehmen zu lassen."

Also Partie remis, da wir jeder bei unserer Be­hauptung bleiben," entschied Welker, das Schachbrett zurück­schiebend.

Ganz nach Ihrem Belieben."

Während er aufstand und ein wenig auf- und abging, griff Ludovika nach der Zeitung. Sie hatte eben etwas bemerkt, wodurch ihre Aufmerksamkeit gefesselt wurde. Da stand nämlich zu lesen:Erste Ziehung der dritten Klaffe der Königlich Preußischen Lotterie." Ach, sie spielte nun schon seit undenklichen Zeiten ein Viertel und jetzt eigentlich nur mehr em Achtel, denn da ihr noch nie ein Gewinn zugefallen war, hatte sie sich aus Sparsamkeitsrücksichten mit dem Steuerrath dahin geeinigt, daß er die Hälfte der Kosten trug. Das Loos selbst wurde jedoch nach wie vor von ihr ausbewahrt.

Ties über das Blatt gebeugt, las sie fuhr sich mit der Hand über die Augen, las nochmals und rief endlich, halb von dem Stuhl emporfahrend:

Welker!"

Nun?" fragte er etwas mürrisch.

Unsere Nummer 81691 hat gewonnen."

(Fortsetzung folgt.)