Ausgabe 
21.4.1892 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 92.

Der

Gießener Anzeiger erscheint täglich, Bit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener P««ttienStLlter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Zweites Blatt.

Donnerstag den 21. April

1892

Kenerak-Unzeiger.

Vierteljähriger AvonuemeutsprelZr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

KchukstratzeKr.7.

Fernsprecher 51.

Amts-und Attzeigeblatt für ben TLreis Grefzen.

Hratisöeikage: Hießener Kamitienötatter,

April. Die zweite Kammer der sicher in der zweiten Hälfte des

Alle Annoncen-Vureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger^ entgegen.

nn Darmstadt, 18. Stände wird nunmehr Monats Mai zu einer Dabei wird aber weder

Annahme von Anzeigen zu drr Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nu >mer bi» Borin. 10 Uhr.

liegen derselben Veranlagung, wie das höher belastete Gebäude.

Artikel 51.

Die Festsetzung des tarifmäßigen Zuschlags wegen der feuergefährlichen Bestimmung und Benutzung eines Gebäudes steht der Brandversicherungskammer zu.

Gegen den Beschluß der Brandversicherungskammer kann der Versicherte, falls er sich beschwert erachtet, bei Unserem Ministerium des Innern und der Justiz Einspruch erheben.

Die Entscheidung Unseres Ministeriums des Innern und der Justiz ist endgiltig.

Cocalcs rrnd provinzielles.

Gießen, 20. April 1892.

Sonntagsruhe im Gigarrenhandel. DerVerein deutscher Tabakfabrikanten und Cigarrenhändler" bat in einer an den Bundesrath gerichteten Petition, ihren Geschäften auch am Sonntage das Offenhalten der Läden bis zum Abend zu gestatten. Aus der in die Presse übergegangenen Antwort des Unterstaatssecretärs von Rottenburg geht hervor, daß der Bundesrath Ausnahmebestimmungen für den Cigarrenhandel nidjt für gut fand, so daß vom 1. Juli ab höchstens fünf Stunden Cigarrenlädeu offengehalten werden dürfen.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Landwirthschaftslehrer Dr. von Peter zu Friedberg, Sonntag den 24. ds. Mts., Nachmittags sy2 Uhr in dem Saale des Gastwirths KeßlerZum Löwen" zu Großen-Linden, einen Vortrag über Molkereiwesen abhalten wird, wozu alle Mitglieder des landw. Vereins und Freunde der Landwirthschast ergebest eingeladen werden. Die Herren Bürgermeister der oben­genannten Gemeinde und der benachbarten Gemeinden werden ersucht, auf möglichst zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.

Gießen, den 14. April 1892.

Der Director des landw. Bezirksvereins Gießen.

Schlitz, 16. April. Wie verlautet, trifft Se. Majesiät der Kaiser am 25. d. M. zur Jagd beim Grafen Görtz hier ein.

kurzen Berathung zusammentreten, die Revision der Verwaltungsgesetze noch die schon fange in Vorbereitung begriffene Dammbauten­vorlage zur Verhandlung gelangen. Dagegen werden unter Anderem die Regierungsvorlagen für Verwilligung von 586,000 Mk. für Erbauung einer Reparaturwerk­stätte für den Bahnhof Gießen, ferner für An­schaffung von Westinghouse-Bremsen (diese sogenannten Ein­kammer-Schnellbremsen werden auf den sämmtlichen hessischen Eisenbahnen an Stelle der Carpenterbremse nunmehr definitiv eingeführt), sowie für die Erweiterung des Bahnhofs zu Alsfeld zur Debatte gestellt werden. Diese neuen Forderungen werden in dec Kammer lebhafte Debatten veranlassen, umso­mehr, weil die oberhessischen Staatsbahnen kaum mehr als Vs p^t. von 100 Mk. Anlagekapital abwerfen. Auch die Regierungsvorlage wegen Verwilligung der Civilliste für Großherzog Ernst Ludwig wird hierbei dem Hause zur Berathung vorgelegt werden, weil verfassungsmäßig bei jedem Regierungswechsel die Civilliste des neuen Landesherrn mit den Ständen zu vereinbaren ist. Die im Lande vor­handenen Domänen, soweit sie nicht Eigenthum des Staates sind, bilden das unveräußerliche Familien-Eigenthum deS Großh. Hauses, auf dessen Einkünfte die zu den Bedürfnissen des Landesherrn erforderlichen Summen zunächst rcbucirt stnd. Bei Feststellung der Civilliste Großherzog Ludwigs IV. wurde von den beiden Kammern diese Bestimmung dahin ab­geändert, daß die Civilliste des Landesherrn nur auf das Bedürfniß des Großh. Hauses und Hofstaates und mit be­sonderer Rücksicht auf die Steuerkraft des Landes, ganz ab­gesehen vom Reinertrag der Domänen festzustellen sei. Die Civilliste Großherzog Ludwigs IV. betrug 1,096,288 Mk., wobei noch gewisse Verbindlichkeiten mit übernommen wurden.

Amtlicher* Theil.

Bekanntmachung,

Unter Bezugnahme auf die im Abdruck nachstehenden Artikel 49 bis 51 des Gesetzes vom 28. September 1890, die Brandversicherungsanstalt für Gebäude betreffend, bringen mir hiermit zur Kenntniß der Betheiligten, daß die von Großh. Brandverficherungs-Comimsslon ausgestellten Ver­zeichnisse über die durch ihre Bestimmung und Benutzung einer erhöhten Feuers- oder ts-xplo- sionsgcsahr unterliegenden Gebäude und über die Tarisirung dieser Gebäude nach Maßgabe des von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz in Nr. 16 des Regierungsblatts von 1891 veröffentlichten Tarifs während 14 Tagen auf dem Bureau der unterzeichneten Behörde zur Einsicht der Betheiligten offenliegeu und daß Einwendungen hiergegen binnen gleicher Frist bei uns zur Weiterbeförderung abgegeben werden können.

Gießen, den 14. April 1892.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. G n a u t h.

Artikel 49.

Das Umlageeapital eines Gebäudes wird in der Regel durch die Versicherungssumme (den Versicherungsanschlaqt deffelben gebildet.

Jlt jedoch ein Gebäude durch feine Bestimmung und Benutzung einer erhöhten Feuers- oder Explosionsgefahr aus­gesetzt, so tritt zu der Versicherungssumme ein Zufchlagcapilal hinzu. Beide zusammen bilden alsdann das Umlagecavital des Gebäudes.

Die Höhe des Zuschlageapitals wird nach Maßgabe des durch Ministerialvorschrift unter Berücksichtigung der Bauart und Bedachung zu erlaffenden Tarifs der durch ihre Be- stimmung und Benutzung einer erhöhten Feuers- oder Ex­plosionsgefahr unterliegenden Gebäude bemessen und beträgt, je nach der Höhe der Feuersgefahr, Vio bis 30/lü der Ver­sicherungssumme.

Artikel 50.

Gebäude, welche mit einem anderen, einem höheren Zu­schläge unterliegenden Gebäude unmittelbar zusammenhängen, ohne durch eine Brandmauer davon geschieden zu fein, unter«

(schwarze, weiße u. farbige) Mk. 1.86 bis 11 65 glatt, gestreift und gemustert (ca. 32 versch. Qual.) versendet toben« und stückweise porto- und zollfrei das Fabrik-D^pst Henn «berg (K. u K Hoflies.) Zürich. Muster um. Sehend- Doppeltes Briefporto nach der Schweiz. 827

Feuilleton.

Zwei Bllermorgrn.

Criminalnovklle von Th. Schmidt.

(3. Fortsetzung.)

III.

Die Reichshauptstadt war wieder einmal um eine Sen- sations Nachricht reicher. Die Abendblätter berichteten bereits über die Verhaftung des Schauspielers Runde, welcher am * Theater zu den hervorragendsten Künstlern gehörte. Zwei Tage später wurde Dr. Wichert zur letzten Ruhe bestattet- ein großes Gefolge, in dem die medicinische Welt stark ver­treten war, begleitete den Trauerwagen.

Dr. Fischer hatte die Frau des Verstorbenen richtig benrtheilt. Die schnell hintereinander erfolgten schweren Schläge hatten die arme Frau zwar noch mehr gebeugt, aber nicht niedergeworfen. In festem Gottvertrauen und in dem unumstößlichen Glauben an des Sohnes Unschuld trug sie ihren Schmerz mit bewundernswerthem Muthe. War der Verhaftete nun wirklich unschuldig, so blieb die Frage offen, wer hatte seinem Stiefvater den Gifibecher bereitet? Nach der Untersuchung war das in dem Magen und Blute des Getödteten vorgefundene Gift ein mineralisches, sarb- und geschmackloses, aber stark wirkendes, welches den Tod eines Menschen innerhalb weniger Stunden herbetsühren muß. Die Möglichkeit, daß eines der übrigen Familienglieder oder die Magd beteiligt seien, konnte man aneschließen, da ja die Existenz aller drei Personen von dem Verstorbenen abhing. Rach Lage der Sache blieb -der Verdacht nur allein an dem Verhafteten hängen, dieser allein halte jenen tief gehaßt. Gegen Runde wurde denn auch alsbald das förmliche Anklage- verfahren eingeleitet. Die Hast ertrug er anfangs scheinbar mit dumpfer Resignation. Als ihm aber eines Tages be­kannt gegeben wurde, daß der von ihm gewählte Vertheidiger als solcher der berühmteste Berlins nach Einsicht der Acten die Vertheidignng rundweg abgelehnt habe, bemächtigte sich seiner eine tödtliche Unruhe, die sich mehr und mehr hfigcrtc, je näher der Tag der Hauptverhandlung heran­

rückte. _ Der letztere fiel auf den ersten Tag der Woche vor dem Osterfeste und war einer der großartigsten der ganzen Sitzungsperiode. Bereits eine Stunde vor Eröffnung der Verhandlung war der geräumige Schwurgerichtssaal bis aus den letzten Platz gefüllt und immer neue Schaulustige beider- let Geschlechts, vorzugsweise aus den besseren Ständen, strömten herbei. Eine lebhafte Bewegung ging durch die Üarrenbe Menge, als zwei Uesoerschleierte, einfach gekleidete Damen, begleitet von einem fein gekleideten ernsten Herrn, unsicheren Schrittes den Saal betraten und auf der Zeugen­bank Platz nahmen. Dr. Fischer glaubte den Damen diesen Dienst schuldig zu sein, da durch ihn ja die furchtbare Kata- strophe herbeigeführt war, freilich ohne daß ihn deßweqen irgend ein Vorwurf treffen konnte, er that ja nur als Arzt und Mensch seine Pflicht. Er war ein Ehrenmann und löste sein verpfändetes Freundeswort im Vanfe der Zeit voll ein. lieber den Angeklagten konnte er in feiner Eigenschaft als Physiater kein abschließendes Urtheil abgcbcn, da er ihn kaum gesehen.

Nur einmal, als der Angeklagte in Begleitung eines Gerichtsdieners, hier und da unter hörbarem Murren des Auditoriums, in den Saal geführt wurde, schlugen beide Damen den Schleier für kurze Zeit zurück und ein Theil des Publikums konnte ein gramdurchsurchtes Mutterantlitz be- trachten, wie es sich voll Schmerz, aber doch auch wieder voll Stolz, Liebe und Zuversicht nach dem Sohne hinwandte. Nur kurze Zeit ruhten die Blicke der drei Personen ineinander, denn der Gerichtshof erschien in diesem Augenblicke und nahm seine Plätze ein; aber dieser Momentblick redete eine Sprache, die von unerschütterlichem Glauben, innigster Mutterliebe und felsenfestem Vertrauen, wie des Schicksals Würfel heute auch fallen würden, Zeugniß ablegte. O, wie mag das Herz der Mutter geblutet haben, alö diese den Sohn, ihr heißgeliebtes Kind, ihren Stolz und Halt auf dieser Welt, nach 'monate­langer Haft, blaß, hohläugig, tiessurchigen Antlitzes wieder- sah ihn, der sonst das vollkommenste Bild echter, frischer Männlichkeit und der vergötterte Liebling der Gesell­schaft war.

Nach der Zeugenvereidigung nahm die Verhandlung den üblichen Gang. Das Zeugenverhör förderte nichts Neues und für das etwas enttäuschte Publikum Sensation Erregendes

zu Tage. Dagegen lauschte alles mit angehaltenem Äthern her Anklagerede des Staatsanwalts, welche in der^That ein juristisches Meisterwerk war, dem gegenüber die etwas rabu- llstische Rede des dem Angeklagten zugetheilten VertheidiqerS matt und wirkungslos dahinsloß. Auch die kurzen Erwide­rungen des Angeklagten, der oft vom Präsidenten befragt mürbe, vermochten nicht den Eindruck von seiner Schuld ab* zuschwachen. Sein Beruf wurde, wenn er wirklich unschuldig mar hier in dieser Stunde für ihn mit verhängnißvoll. Als Milderungsgruitd für den Angeklagten läßt der Staatsanwalt die ungeziemende Behandlung von Seiten des Stiefvaters gelten, ferner, daß er vorher gereizt sei und sich sogleich ein

Pfunden hätte, mit dem er seinen Rachedurst auf der Stelle befriedigen konnte. Demgemäß lautete der Antrag nicht aus Mord, sondern aus Todtschlag. Den meisten im ^ltzungvsaale ist das Resultat des Verdiets nicht mehr zweisel- hast. Und das bangende Mutierhcrz? Noch klammert es sich mit allen Fasern an der Hoffnung sest, er würde frei« gesprochen werden. Es ist ja undenkbar, daß man ihn in ben Kerker werfen könnte, ihn, den sie unter dem Herzen getragen, dessen Schlaf sie sorgend bewacht, in dessen junges «"perj sie nur ben edelsten Samen pflanzte, der alle Tugenden eines wohlerzogenen, folgsamen Sohnes besaß und nie etwas that, ohne sie zu befragen, und der, zum prächtigen Manne herangereift, immer noch mit rührender Liebe an ihr hing, baö Gemeine haßte und dem Idealen nachstrebte! Armes Mntterherz, wer hört dein ängstliches Klopsen? Niemand! Nur Thatsachen entscheiden, nicht das Empfinden einer unglücklichen Mutter. Fiat Justitia et pereat mundus! __

Menschlich zwar ungeheuerlich, unglaublich, aber juristisch erwiesen, da ist den Richtern der Weg vorgezeichnet.

Der Gerichtshof hat sich zurückgezogen und der An­geklagte mag ahnen, daß ihn nichts mehr ans diesem entietz- lichen Labyrinth retten kann. Starr blickt er in die Höhe, an die Wand, wo in großen goldenen Buchstaben über dem Sitz des Präsidenten badJus undLex* steht, aber nach dem Ausdruck seines Antlitzes kann man eher glauben, baß ei L anteö Worte:Lasciato ogni speranza. v6i chentrate4 dort von der Wand abliest.

(Fortsetzung folgt.)