Nr. 39 Zweites Blatt. Dienstag den 16. Februar
1892
Der Lietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des MontagS.
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Amts- und Anzeigeblatt für den Nveis Gießen.
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Amtlicher Tl?eil.
Bekanntmachung.
Die Lahnbrücke bei Ruttershausen wird hiermit für den Fuhrwerksverkehr bis auf Weiteres gesperrt.
Gießen, den 10. Februar 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
£ocofc$ unö provinzieller.
(Siegen, 15. Februar 1892.
— Ernennungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 10. Februar den Oberamtsrichter bei dem Amtsgerichte Herbstein Dr. August Scriba zum Oberamtsrichter bei dem Amtsgerichte Alsfeld, — an demselben Tage den Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Friedberg Ludwig Bötticher zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Herbstein, — an demselben Tage den Ge- richtsaffessor Carl Landmann aus Homberg zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Friedberg, — am 11. Februar den Gerichtsassessor Dr. August Nagel aus Ossenheim zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Oppenheim — zu ernennen.
— In Bezug aus die Betheiligung deutscher Obftzüchter, Obst- und Beerweinsabrikanteu an der Weltausstellung in Chicago wird noch berichtet, daß sich zum Zwecke einer collectiven Ausstellung deutscher Obst- und Beerweine, sowie sämmtlicher für den Export geeigneter Erzeugnisse des deutschen Obstbaues auf der Weltausstellung in Chicago vor Kurzem in Frankfurt a. M., ein Gönnte gebildet hat, welchem der Polizeipräsident v. Müffling, der Landtagsabgeordnete Stadtrath Heineken, der Oeconomierath Müller-Darmstadt, der Director Baist und andere namhafte Kenner des Obstbaues angehören. Mit Entgegennahme der Anmeldung ist der Schriftführer des Comites, Hoflieferant Fromm in Frankfurt a. M. betraut. Das Zustandekommen dieses Unternehmens würde für die deutschen Obstweine, deren besondere Güte im Auslande anerkannt wird und deren Herstellung in auch nur annähernder Güte in Amerika bekanntlich nicht gelingt, von nicht zu unterschätzender Bedeutung sein. Dasselbe gilt von Obstconserven, getrockneten Zwetschen, Kirschen und anderen Erzeugnissen des Obstbaues, welche in großen Mengen ausgeführt werden. Es wäre zu wünschen, daß die Jnter- esienten, zu denen sämmtliche Obstzüchter, Conserven- und Mussabrikanten, Obst- und Beerwein-Producenten, Saftpressereien und Obstliqueur-Fabrikanten zu rechnen sind, der Anregung Folge leisten.
— Nährwerth des Fischfleisches. Bei den hohen Preisen
des Rindfleisches kann gar nicht genug daraus hingewiesen werden, wie billig das Fischfleisch im Verhältniß zu demselben ist. Namentlich in der kühlen Jahreszeit sollte der Consum diesem entsprechend ein viel größerer sein. Vielfach ist allerdings die Meinung verbreitet, das Fischfleisch habe einen weit geringeren Nährwerth, das ist jedoch nicht der Fall, wie die verschiedenen Untersuchungen gezeigt haben. Unter diesen seien hier nur die von Voit und Atwater erwähnt. Ein Hund wurde sechs Tage mit Schellfischfleisch und weitere sechs Tage mit magerem Rindfleisch gefüttert; der Mann (ein Studirender der Medicin) erhielt die gleiche Kost mit einigen Zusätzen, doch wurde hier die Diät nur je vier Tage innegehalten. Die Untersuchung ergab, daß die Bestandtheile des Fischfleisches ebenso gut ausgenutzt wurden, wie die des Rindfleisches. Das Fischfleisch stellt mithin keine minder- werthige Nahrung dar. Es ist dabei nur zu berücksichtigen, daß das Fischfleisch im Allgemeinen wasserreicher ist als das Rindfleisch, so daß z. B. in den obigen Versuchen aus 370 Gramm Rindfleisch 500 Gramm Schellfisch gegeben werden werden mußten. Wird aber das Fischfleisch in gleichen Mengen Trockensubstanz gereicht, so besitzt es denselben Nährwerth, wie das magere oder vom Fett befreite Rindfleisch- beide sind in dieser Beziehung gleichwertig. Es ist das Fischfleisch also in vorzüglicher Weise geeignet, den Eiweißbedarf des Menschen zu decken und namentlich auch die Kost des kleinen Mannes zu verbeffern.
— Wie find die Geburtstage zu zahlen? Ist der Tag, an welchem das Kind ein Jahr alt wird, dessen erster oder zweiter Geburtstag? Das Reichsgericht hat sich hierüber ausgesprochen. Es war gegen ein Schwurgerichtsurtheil die Revision eingelegt, weil eine Zeugin, welche am Tage ihrer Vernehmung und Vereidigung 16 Jahre alt geworden war, noch nicht eidesmündig sei. Das Reichsgericht erklärte, daß die Zeugin mit Beginn des Termintages, „ihres 17. Geburtstages", die Eidesmündigkeit erlangt habe. Es ist hiermit also die alte (Streitfrage durch höchsten Richterspruch des Reiches dahin erledigt, daß man mit Vollendung des 16. Lebensjahres den 17. Geburtstag begeht, daß also der Tag, an welchem das Kind ein Jahr alt wird, sein zweiter Geburtstag ist.
Vermifcbics.
* Frankfurt a. M., 10. Februar. Eine achtbare Bürgerstochter aus Wiesbaden wurde heute Nachmittag auf dem hiesigen Hauptbahnhofe von einem Knaben entbunden. Die Mutter, sowie der neue Weltbürger wurden in eine hiesige Anstalt verbracht und befinden sich dort den Umständen nach wohl.
* Guben, 10. Februar. Nach einer Erklärung des Ersten Bürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung wird das Ergebniß der Selbsteinschätzung für den hiesigen Ort ein derartig günstiges sein, daß die Steuerzahler der unteren Klaffen um die Hälfte weniger als bisher zu zahlen haben werden.
Literatur ««d rinnst.
— Wie umfangreich und kostbar ist doch die Bibliothek meiner Freundin, wie bescheiden die meinige dagegen. Mein ganzer Bucher- fchah besteht aus den Bänden 1—9 des practischen Wochenblattes »Fürs Ha«S", denen ich jedes Jahr einen neuen Prachtband hinzu- süge. Dteses Handlexikon im wahrsten Sinne des Wortes ist mein treuer Berather in allen Lebenslagen, mein unermüdlicher Freund und Begleiter geworden. Wie ost kommen nicht Freundinnen zu mir, nm sich Rath darin zu erholen und niemals ist es vorgekommen, daß eine unbefriedigt wieder fort ging. Der Gediegenheit seines Inhalts und Billigkeit (vierteljährlich nur ] Mark) verdankt das Blatt seinen Weltruf, zählt es doch seine Leserinnen in allen Erd- theilen, die sich aus dem Schatze ihrer Erfahrungen gegenseitig das Wisienswerthefte mitlhellen. Probenummern sind in jeder Buchhandlung zu haben.
Vergehe, Land- nnd Volkswivthschaft.
— «affeerückstLnde als Hühnerfutter. Es ist bekannt, daß das Grünfutter fowohl bei den Haussäugethieren als auch beim Hausgeflügel einen ungemein belebenden, diätetisch günstigen Einfluß auf die Verdauung und das gesammte Wohlbefinden der Thiere ausübt. Im Winter müssen wir aber umsomehr für derartig wirkende Futtermittel sorgen, als die Bewegung bedeutend eingeschränkt ist. Beachtung verdienen in dieser Hinsicht als Geflügelfutter die Kaffee- rückftände, in denen sich stets mehr oder minder nervenbelebende Stoffe noch vorsinden, auch besitzen dieselben immerhin noch einigen Nährwerth.
Ieiden-Damaste schwarze, weiße u. farbige v. Mk. 2.35 bis Mk. 12.40 p. Mtt (ca. 35 Qual.) — versendet roben- und stückweise porto- und zollfrei das Fabrik - Depot G. Henne- ' berg (K. u. K. Hoflief.) Zurich. Muster umgehend. Dop- ! pelteS Briefporto nach der Schweiz. 620
erzielt man nur, wenn die Annoncen zweckmäßig abgefaßt und typographisch ange» messen ausgestattet sind, ferner die richtige Wahl der geeigneten Zeitungen getroffen wird. Um dies zu erreichen, wende man sich an die Annoncen-Expedstion
Rudolf Messe, Frankfurt a. M., von dieser Firma werden die zur Erzielung eines Erfolges erforderlichen Auskünfte kostenstei ertheUt, sowie Jnseraten-Entwürfe zur Ansicht geliefert. Berechnet werden lediglich die Original-ZeUenpreise der Zeitungen unter Bewilligung höchster Rabatte bei größeren Aufträgen, so daß durch Benutzung dieses In stitutes neben den sonstigen großen Vortheilen eine Ersparniß an Jn- serationskosten erreicht wird.
Vertreter in Gießenr Heinrich Wallach. 746
Erfolg
Lnch Ammn
Fenilleton.
Das große Loos.
Novellette von O. Otto.
(2. Fortsetzung.)
Diese Frage mochte den Lieutenant im Lause des Tages beschäftigen- er mußte beim Dienste seine Aufmerksamkeit gewaltsam zusammenraffen, war beim Mittagessen so schweigsam, daß er sich den Fragen und Neckereien der Kameraden aussetzte, und betrat erst gegen Abend seine Wohnung wieder.
Indem er durch den Vorflur ging, warf er einen Blick auf das Thürschild zu dem oberen Stockwerk. „Justizrath Wöllner" trat mit dicken schwarzen Buchstaben auf der weißen Porzellanfläche hervor. Kopfschüttelnd betrat Günther seine Stube. Wilhelm entzündete die Lampe und stand wartend an der Thür. Oben ertönte wieder das Clavierspiel.
Der Bursche hustete, rückte einen Stuhl und stellte den Degen in den Ständer. Der Lieutenant regte sich nicht - er saß auf dem Sopha und horchte augenscheinlich auf das Clavierspiel oben. „Die Brahms'schen Tänze," murmelte er, „ble spielte sie auch bei M."
„Herr Lieutenant," begann Wilhelm endlich, „ich habe die Wohnung gekündigt, es —"
„Bist Du wahnsinnig oder wieder unverschämt," fuhr ihn fein Herr heftig an, „wie kannst Du Dir so etwas erlauben?"
„Aber der Herr Lieutenant haben es ja heute Morgen besohlen," unterbrach ihn der Bursche. „Ich sollte gleich jum Ersten künftigen Monats kündigen, sagten Sie."
„Dummkopf!" schrie ihn Günther an, „das war nicht
so gemeint; ich hatte mich am Abend noch gar nicht umgesehen, jetzt gefällt mir das Zimmer recht gut."
„Aber die Fensteraussicht nach dem Hofe —" „Diese Aussicht ist mir ganz genehm."
„Und das Claviergeklimper oben?"
„Ich höre sehr gern Musik. Jetzt kannst Du gehen,- ich will ungestört sein."
Wilhelm verließ das Zimmer, ganz verblüfft über die plötzliche Sinnesänderung seines Gebieters.
„Erst soll ich kündigen und nun ich es gethan, schilt er mich Dummkopf," murmelte er. „Erst beklagt er sich über das Claviergeklimper, jetzt hört er es gern! — So unwirsch war er noch nie; aber das macht die Nummer 440, die ist ihm in den Kopf gestiegen. Na, das Glück wird schon kommen, ein solcher Traum lügt nie!"
* * *
In dem mit allem (Somfort und Luxus der Jetztzeit reich ausgestatteten Salon der ersten Etage des Hauses 440 war unter der hellstrahlenden Deckenlampe der mit (Silber- geräth und Porzellan besetzte Theetisch aufgestellt, an welchem der Justizrath Wöllner nebst Frau und Tochter und der Lieutenant Günther Platz genommen hatten. Die beiden Herren waren in ein lebhaftes Gespräch über die heute gemeldete Ueberschwemmung in den Ostsee-Provinzen begriffen, Gabriele mit der Bereitung deS Thees beschäftigt und die Justizräthin häkelte eifrig an einer Decke, von der sie zuweilen den Blick erhob und mit demselben prüfend den Lieutenant streifte.
Jetzt ließ sie ihre Arbeit ganz ruhen, rückte einige Male ungeduldig mit dem Stuhle und benutzte die erste kleine Gespräckspause, um in dasselbe einzugreifen.
„Herr Lieutenant Günther," redete sie diesen an, „als Hausfrau fühle ich mich zu der Frage berechtigt, was Sie
I veranlaßte, Ihre Wohnung in diesem Hause sogleich wieder I aufzugeben, nachdem Sie nur eine Nacht unter dessen Dache zugebracht hatten. Ueber welche Mängel haben Sie sich zu beklagen? Nennen Sie mir dieselben, um sie vielleicht während Ihres hier noch gezwungenen Aufenthalts beseitigen zu können."
Günther war glühend roth geworden.
„Gnädige Frau," begann er, und stockte wieder, als er bemerkte, wie die Blicke von Vater, Mutter und Tochter gespannt auf ihm ruhten.
Da faßte er einen herzhaften Entschluß: Wahrheit, ungeschminkte Wahrheit konnte ihn allein dieser peinlichen Verlegenheit überheben.
„Gnädige Frau," wiederholte er gefaßt, „ich muß aufrichtig bekennen, daß zu der unstatthaften Kündigung meiner Wohnung mein Bursche die Veranlassung war, der dieselbe gemietet und eingerichtet hatte, ohne daß ich sie vorher gesehen. In meinem Unmuthe über seine Eigenmächtigkeit sagte ich allerdings, daß ich am Ersten künftigen Monats wieder ausziehen wollte, ohne zu ahnen, daß er diese nur an ihn gerichtete Drohung gleich mit der Kündigung bewahrheiten würde."
„Aber," fiel der Justizrath ein, „wie konnte sich Ihr Bursche überhaupt die Freiheit nehmen, eine Wohnung zu mietijen, und wie kam er darauf, diese von Ihrer Kaserne so entfernte zu wählen?"
„Ich mußte ausziehen, da die Wirthin mein Zimmer benutzen wollte, was sich erst während meiner mehrtägigen Abwesenheit als dringend herausstellte, insofern war mein Bursche berechtigt, eine andere Wohnung zu suchen, wenn auch nicht berechtigt, dieselbe gleich zu miethen; daß er diese in Ihrem Hause wählte, beruht lediglich auf dessen Nummer 440." ‘ (Schluß folgt.)


