Nr. 136
Mittwoch de» 15. Juni
1892
Der Gieße«« Z«-eiß« erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.
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Gichener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger.
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für d« folgenden Lag erscheinenden Nummer bis Vor». 10 Uhr.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
betreffend die Unterhaltung der Kreisstraßen.
Fuhrwerksbesitzern wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß von Montag den 13. Juni d. I. ab auf der Kreisstraße Grotzen-Buseek—Rödgen eine Dampfstraßenwalze in Thätigkeit ist.
Gießen, den 11. Juni 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Deutsche- Leich.
Berlin, 13. Juni. Das Project einer Wieder- I annäherung zwischen dem Kaiser und dem Fürsten Bismarck ist in den letzten Tagen in den Blättern erneut und mit einer gewissen Lebhaftigkeit erörtert worden. Dies | namentlich infolge der Nachricht eines Berliner Journals, eine bei der Kieler Kaiser-Zusammenkunft zugegen gewesene Persönlichkeit habe die Bereitwilligkeit des Fürsten Bismarck zu einem ersten entgegenkommenden Schritte erklärt. Er wolle darum gelegentlich seiner Reise nach Wien anläßlich der Vermählungsfeier des Grasen Bismarck eine Audienz beim Kaiser Wilhelm erbitten, um dem Monarchen verschiedene Aufklärungen zu geben. Dem gegenüber betont die neugegründete „Westd. Allg. Ztg." in Köln, welche Verbindungen mit Friedrichsruh unterhalten soll, es fehle jede Voraussetzung für eine wirkliche „Aussöhnung" zwischen dem Kaiser und dem Altreichskanzler, man habe an den maßgebenden Stellen gar nicht die Absicht, den Rath des Fürsten ernstlich in Anspruch zu nehmen. Augenscheinlich entbehren die gesammten Erörterungen über die angeblich geplante Wiederannäherung zwischen dem Kaiser und dem Schloßherrn von Friedrichsruh eines thatsächlichen Hintergrundes.
— Ueber die Frage, ob dem Reichstage die an» gekündigte Militärvorlag e schon in seiner nächsten Herbstsession oder erst später zugehen werde, liegen widersprechende Meldungen vor. Während auf der einen Seite behauptet wird, die signalisirte Vorlage sei für die kommende Reichs- ragssesfion noch nicht zu erwarten, versichert man auf der anderen Seite, es würden alle nöthigen Vorbereitungen so eifrig betrieben, daß die Einbringung des Entwurfs im Reichstage zum Herbste allerdings sehr wohl geschehen könne. In der That sollen diese Vorarbeiten schon im Gange fein.
— Die Erörterungen über die Kaiserzusammenkunft von Kiel verstummen allmälig wieder, nachdem sich diesem Thema absolut keine neue Seite mehr abgewinnen läßt. Im Allgemeinen lautet das Schlußurtheil über das Ereigniß dahin, daß dasselbe als ein erfreuliches Anzeichen fÜT den gegenwärtigen Stand der internationalen Politik zu betrachten sei, daß aber von ihm keine einschneidende Veränderung in der bekannten europäischen Constellation zu erwarten fei. Wenn hie und da das Bestreben auftritt, dem Kopenhagener Danktelegramm des Czaren an den Kaiser Wilhelm eine besondere Bedeutung beizulegen und dasselbe auch bezüglich der dem russischen Herrscher zugeschriebenen Versicherung zu thun, er dächte gar nicht daran, die Franzosen bei einem etwaigen Kriege wegen Elsaß-Lothringens gegen Deutschland zu unterstützen, so ist dies offenbar eine Ueberschätzung der Tragweite dieser Kundgebungen des Czaren. Biel Staub hat die improvisirte Pfingstfahrt des Großfürsten Constantin von Rußland nach Nancy ausgewirbelt, da sie so unmittelbar vor der Monarchenbegegnung in Kiel erfolgte. Natürlich geben sich die Franzosen redlich Mühe, den immerhin auffallenden Vorgang im Interesse der unentwegten Fortdauer der russisch-sranzösischen Freundschaft möglichst auszubeuten und politisch aufzubauschen, was man ihnen auch nicht verdenken kann. Jedenfalls ist aber der Besuch des Großfürsten Constantin in der Hauptstadt Französisch-Loth- ringens fast im selben Momente, da sich der Czar zu seiner Kieler Reise anschickte, ein seltsamer Beweis des politischen Tactgesühles der Russen.
Das Reichsgesetzblatt Nr. 32 enthält die Bestimmungen des Gesetzes über die Vorbereitung des Kriegs- zastandes in Elsaß-Lothringen. Es kann hiernach für den Fall eines Krieges oder im Falle eines unmittelbar drohenden feindlichen Angriffs jeder mindestens tn der Dienststellung eines Stabsoffiziers befindliche oberste Militärbefehlshaber zum Zwecke der Verlheidigung in dem ihm unterstellten Orte oder Landestheile vorläufig bis zu der unverzüglich einzuholenden Entscheidung des Kaisers über die Verhängung des Kriegszustandes die Ausübung der vollziehenden Gewalt übernehmen. Die Uebernahme erfolgt durch die Erklärung gegen
über der Civilverwaltungsbehörde. Die Civilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anordnungen und Aufträgen der Militärbefehlshaber Folge zu leisten. Für ihre Anordnungen und Aufträge sind die betreffenden Militärbefehlshaber persönlich verantwortlich. Ueber die getroffenen Verfügungen muß dem Bundesrathe und dem Reichstage Rechenschaft gegeben werden.
Berlin, 11. Juni. Die „Nationalzeitung" erfährt aus zuverlässiger Quelle, der Czar habe in Kiel die von der „Köln. Ztg." gebrachte Erklärung bezüglich der elsaß-lothringischen Frage dem Kaiser gegenüber nicht gegeben. Doch sei die Auffassung verstärkt worden, daß der Czar sich von französischer Seite den Krieg nicht ausdrängen lassen wird.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Correfpondenz-Bureau.
Berlin, 13. Juni. Abgeordnetenhaus. Bei der Berathung des § 1 des Tertiärbahngesetzes erklärte der Minister Thielen in Beantwortung einer aus dem Hause an ihn gerichteten Anfrage, er halte die Bedenken bezüglich der Frage, ob der § 6 der Gewerbeordnung sich auch auf Pferdebahnen beziehe ober nicht, für unbedeutend und gegenstandslos. Der Commission gebühre Dank für ihre sorgfältige Berathung. Nach kurzer Debatte wird auf Antrag des Abg. Jansen der von der Commission eingeführte Ausdruck „Local- bahnen" in „Kleinbahnen" umgeändert. Die §§ 1 a und 2 werden hierauf nach den Beschlüssen der Commission angenommen. Bei der Verhandlung über § 3, welcher den Umfang der polizeilichen Prüfung regelt, beanstanden die Abgeordneten Jmwalle und Rickert, daß die Fassung der Commission auch die Prüfung der Zuverlässigkeit der Beamten, sowie jeder Art Betriebsmaterial zulaffe. Der Minister betont dem gegenüber, behufs Ausschließung jeder Gefahr müffe die Polizei sowohl Pferde als Beamte entfernen können. Nach längerer Debatte wird hierauf der Vermittelungs-Antrag Hammacher angenommen, welcher die Prüfung der technischen Zuverlässigkeit der Beamten gestattet. Die folgenden Paragraphen bis § 12 werden den Beschlüssen der Commission gemäß angenommen. — In der nächsten Sitzung, die morgen um 11 Uhr beginnt, wird die Berathung fortgesetzt werden.
Berlin, 13. Juni. Der „Reichsanzeiger" meldet die Verleihung des Prädicats Professor an den Dr. Paul Güßseldt in Berlin.
Berlin, 13. Juni. Bezüglich der Meldung, daß für Kiel, Danzig und Stettin Freihäfen in Aussicht genommen feien, wird von unterrichteter Seite bemerkt, daß bezüglich Kiels und Danzigs noch nichts feststehe, bezüglich Stettins an eine Freiabtheilung in den von der Stadt Stettin zu erbauenden Hafenanlagen gedacht wird.
Wildpark, 13. Juni. Der König von Schweden ist hierfelbst eingetroffen, vom Kaiser, sämmtlichen Flügeladjutanten, dem Stadtcommandanten und Polizeipräsidenten empfangen. Die Begrüßung der Monarchen war herzlich. Sie begaben sich ins neue Palais, wo das Diner im engsten Kreise eingenommen wurde.
Brussel, 13. Juni. Anläßlich der morgigen Wahlen traf die Polizei besondere Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ruhe. Der Bürgermeister von Brüssel hatte diesbezüglich eine längere Unterredung mit dem Minister des Innern- er erklärte, alle erforderlichen Maßregeln seien getroffen. Der Minister betonte, es sei beschlossen, im Falle von Ruhestörungen energisch vorzugehen,- di- Truppen würden morgen in den Kasernen confignirt bleiben und die Bürgergarde wäre angewiesen, sich bereit zu halten, um der ersten Aufforderung zu entsprechen. Bisher läßt nichts auf den Eintritt von Ruhestörungen schließen.
Petersburg, 13. Juni. Ueber die letzten Beratungen der Getreidecommission verlautet, daß dieselbe mit allen gegen eine Stimme beschloffen habe, die Ausfuhr von Weizen, Gerste, Hafer und anderen Getreideproducten, ausgenommen Roggen und Kleie, zu gestatten. Der am Samstag beschlossene Termin wird erst nach der erfolgten Genehmigung des Czaren publicirt werden.
Depeschen des Bureau „Herold".
Berlin, 13. Juni. Nach Der „Nordd. Allg. Zeitung" werden die Bestimmungen über die Sonntagsruhe am 1. Juli noch nicht allgemein in Kraft treten, nur die das Handelsgewerbe betreffenden Vorschriften erlangen am 1. Juli Giltigkeit.
Berlin, 14. Juni. Die nationalliberale Fraction hat eine Interpellation in der Angelegenheit der Hosthcater in Hannover, Cassel und Wiesbaden eingebracht.
Der Knabenhandfertigkeitsunterrichr in der Volksschule.
Der Unterricht in der erziehlichen Knaben-Handarbeit ist ein Product der Neuzeit, obschon seine Spuren sich auf Jahrhunderte zurückverfolgen lassen und zwar darum, weil er erst in unseren Tagen greifbare Gestaltung angenommen und in allen Bevölkerungsschichten eine Bewegung hervorgerufen hat, die, fernab von der Schule ihren Anfangspunkt nehmend, ihren Ausgangspunkt jedoch in ihr finden dürste. Aus diesem Grunde scheint er sich denn von vornherein sein Bürgerrecht und eine bereitwillige Aufnahme in den Lehrplan der deutschen Volksschule gesichert zu haben. Zwar ist zur Zeit die Frage noch unentschieden: „Soll der Handfertigkeitsunterricht wahlfrei ober obligatorisch fein?" Doch dürfte die Entscheidung dieser Frage nicht die Folge haben, ihn von der Tagesordnung abzusetzen, vielmehr dürfte sie in nicht allzuferner Zeit gelöst werden. Zur Zeit scheint die Frage der Wahlfreiheit zu überwiegen, wenn auch die andere Richtung ihre gewichtigen Vertreter aufweist. Aus dem Congreß für Knaben-Handarbeit, der am Samstag in Frankfurt tagte, kamen denn auch beide Fragen zum Austrage und einigte man sich endlich zur einstimmigen Annahme der folgenden Erklärung: „Die Knaben-Handarbeit soll in erster Linie in den Dienst der allgemeinen Erziehung, aber auch in den Dienst der Schule gestellt werden. Für die gegenwärtige Entwickelung der Sache ist die Thätigkeit der Schulwerkstätten neben der Schule nothwendig, jeder Versuch aber, den Arbeitsunterricht bereits jetzt mit der Schule zu verbinden, ist mit Freude zu begrüßen." Hiernach scheint dieser Unterricht, gleichviel in welcher Form, zur Einführung in die deutsche Volksschule zu gelangen, wenn auch, wie wir glauben, zunächst nur in größeren Gemeinwesen, und werden diese daher gut thun, recht bald Stellung dazu zu nehmen, damit sie von den Tagesereignissen nicht überflügelt werden. —- Der Frankfurter Congreß, der sowohl vom Jnlande wie auch vom Auslande gut beschickt war, hat sich dcnn auch eingehend mit der Lösung der beregten Frage befaßt, ist auf der bereits betretenen Bahn rüstig fortgeschritten und hat die allgemeine Einführung dieses Lehrgegenstandes in die Schule als unerläßlich erachtet. Auch der Vertreter Hessens, Herr Geh. Oberschulrath Greim, hat erklärt, daß, wo ein Fortschritt auf dem Er- ziehungs- und Unterrichtswesen zu verzeichnen sei, Hessen nicht zurückbleiben werde. Die Einführung des Handfertigkeits- Unterrichts in die hessischen Seminare beweist auch, daß man Höchsten Orts gewillt ist, diesem Ausspruche plastische Form zu verleihen. Von dieser Erwägung geleitet, hat denn auch bereits unsere Vaterstadt Gießen Hand ans Werk gelegt, zumal wir hier ein hochentwickeltes und einheitlich geleitetes Volksschulwesen besitzen. Vom Schulvorstand wurde daher bereits vorigen Herbst eine jüngere Kraft des hiesigen Volksschullehrerstandes gewonnen und zwecks Ausbildung in diesem Fache nach Leipzig gesandt. Die von erwähntem Herrn dort angefertigten Handarbeiten wurden s. Z. einer Besichtigung resp. Prüfung unterzogen und als gute Leistung anerkannt. Auch wurde dafür Sorge getragen, daß Gießen bei dem Frankfurter Congreß fachmännisch vertreten sei, wozu Herr Oberlehrer Hahn ausersehen worden ist, der nun demnächst über die dort empfangenen Eindrücke zu reseriren haben wird. All' dieses aber veranlaßt uns zur Annahme, daß auch hier mit dem Knaben-Handarbeits-Unterricht ein baldiger Anfang gemacht werden dürfte. Wie wir hören, soll er zuförderst wahlfrei sein und daher nur an schulfreien Nachmittagen ertheilt werden. Ob er dieses bleibt, wird die Erfahrung lehren. In unserer Schwesterstadt Worms steht er zur Zeit schon auf dem Lectionsplane.
Localer provinzielle».
Gießen, 14. Juni 1892.
— Tagesordnung für die Sitzung der Stadverordnete« Donnerstag den 16. Juni 1892, Nachmittags 4Uhr: 1. Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891, die Abänderung der Gewerbeordnung bett.- hier insbesondere die Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. 2. Der Besuch der Waldungen- hier: Verbot des Rauchens außerhalb der Wege und des unbeaufsichtigten Waldbesuchs von Kindern unter 12 Jahren. 3. Der Wirthschastsplan über die Gießener Stadtwaldungen pro 1893/94. 4. Gesuch des Wilhelm Seuling um Erlaubniß zum Bauen an der Privatstraße Wetzsteingasse-Nordanlage. 5. Gesuch des Jean Dem um Erlaubniß zur Errichtung eines Anbaues an seinem Hause in der Westanlage. 6. Gesuch der Firma Ph. Lüdeking um Erlaubniß zur Vornahme von Bauveränderungen am Hause Seltersweg. 7. Gesuch des Ludwig Berger um Erlaubniß


