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Depeschen de? BureauHerold".

Berlin, 1. December. Die Steuervorlagen gehen dem Reichstag Mitte nächster Woche zu, unmittelbar darauf beginnen die Berathungen über die Militärvorlage. Die Vorlegung des Zolltarifs an den Bundesrath wird baldigst erfolgen, da die Aufstellung des neuen amtlichen Waaren- verzeichnisies beinahe beendigt ist.

Berlin, 1. December. DieKreuzztg." veröffentlicht einen conservativen Vermittelungsantrag zur Mi­litärvorlage: Unter Beibehaltung des jetzigen Dienst­pflicht-Modus und Erhöhung der Friedenspräsenzstärke um 26 500 Mann bei einem jährlichen Rekrutencontingent von 11000 Mann würde die Durchführung dauernd 12 bis 14 Millionen erfordern.

Berlin, 1. December. Der Vorstand des conserva­tiven Wahlvereins hat seinen Programmentwurs für den demnächstigen Parteitag sestgestellt. Der Passus bezüglich der Judensrage lautet: Wir bekämpfen den vielfach sich vor­drängenden zersetzenden jüdischen Einfluß aus das Volksleben, verlangen für das christliche Volk christliche Obrigkeit, christ­liche Lehrer für christliche Schüler und verwersen die Aus­schreitungen des Antisemitismus.

Berlin, 2. December. Von den Freisinnigen wurde ein Antrag im Reichstage eingebracht, dem Grundsätze der Un­verletzlichkeit von Privateigenthum zur See in Kriegszeiten auf einer internationalen Conserenz die völkerrechtliche Anerkennung zu verschaffen

Berlin, 2. December. Mit der Branntweinsteuer- Novelle soll die Gewährung der Ausfuhrvergütung auf diejenigen im freien Verkehr erzeugten Trinkbranntweine ausgedehnt werden, welche in der Gestalt schon von der Brennerei hervorgebracht und deßhalb unter den Begriff Fab­rikate aus Branntwein nicht zu ziehen sind. Ferner ist eine Ermäßigung der Materialsteuer für kleine Landwinde ge> plant, welche die von ihnen geernteten Mengen Obst und Rester von Wein als Branntwein verarbeiten.

Hamburg, 1. December. Der Senat macht die Absicht bekannt, allen Denjenigen, welche in der Voraussetzung, für ihre Thätigkeit mit 20 Mark täglich honorirt zu werden, in den Hamburger Krankenhäusern thätig gewesen seien, das Honorar nachträglich zuz uw eisen.

Köln, 1. December. DerKöln. Ztg." wird aus Petersburg gemeldet: Gutem Vernehmen nach wurde dem Reichsrath der Maximalzolltarif unterbreitet, der gegen diejenigen Staaten, welche Rußland keine Vergünstigung ge­währen, angewandt werden und besonders Fabrikate hoch be­steuern soll, weniger Halbfabrikate, Rohmaterialien und Lebensmittel. Für Staaten, die Rußland Vergünstigung ge­währen, wird der gegenwärtige Tarif als Minimaltaris bei­behalten.

Paris, 1. December. Fretzeüiel und Ribot wurden Portefeuilles für das njuft Cabinet nicht angeboten. Brisson will Frevü^r beseitigen. Ribot erklärt sich mit tfv solidarisch. Brisson bot daö ^Ministerium des Aeußern Casimir Perrier, des Kriegs dem General Ferron, Inneres Sarrien und Unterricht Bourgeois an.

Petersburg, 1. December. Das Finanzministerium con- statirt dieZuckerrüben-Campagne für 1892/93 aus 24 Millionen Pud, den Vorrath von der 1891 /92er Cam« pagne aus 1,5 Millionen Pud. Die derzeitigen Spesen der Zuckerraffinerie per Pud betragen in den Fabriken ßi/2 Rubel, der Nutzen per Pud 50 Kopeken.

Belgrad, 2. December. In Palanska stürmten die Liberalen das Rathhaus, um den radicalen Gemeinde­rath zu vertreiben.

Bukarest, 2. December. Die Phylloxera vernichtete in fünfzehn Bezirken Weingärten von 183,894 Hectare- 31,919 Hect. wurden infizirt.

totales und provinzielles.

Gießen, 2. December 1892.

-r Oessentliche Sitzung des KreiSausschuffes vom 28. No vember. Zur Verhandlung gelangt zunächst die R e c l a m a t i o n gegen dieBeigeordneten-Wahl zuLich. Gegen die sragl. am 12. October d. I. abgehaltene Wahl war seitens des Carl Fischer reclamirt worden, weil 1) die Wahl - Com­mission nicht ordnungsmäßig gebildet worden sei und 2) der Vorsitzende sich aus längere Zeit aus dem Wahllocal entfernt habe. Von Großh. Kreisamt Gießen wird dieselbe Wahl event. beanstandet, weil am Wahltage Wirthshausspenden verabreicht worden seien. Der Vertreter des Reclamanten beantragte Aushebung der Wahl, da gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen worden fei, während der Anwalt des zum Beigeordneten gewählten PH. Chr. Heller II. ausführte, daß die Verstöße ohne Einfluß auf das Wahlresultat geblieben und als erhebliche nicht zu erachten seien. Nach Eintritt in die Verhandlung bezüglich der von Großh. Kreisamt erhobenen Beanstandung wurden verschiedene Zeugen vernommen, die sich hauptsächlich über das im Gasthauszur Rose" verabfolgte Freibier zu äußern hatten. Hierbei ergab sich, daß einige Fäßchen Bier, die aus der Brauerei des Ph. Chr. Heller II. in die Wirthschastzur Rose" verbracht worden waren, während der Wahl daselbst kostenlos verzapft worden sind - es wird jedoch seitens des Sohnes und Schwiegersohnes des Gewählten bestritten, daß Letzterer hierum gewußt habe. Der Kreisausschuß verwarf die erhobene Reclamation, trat jedoch der Beanstandung Großh. Kreisamts bei und erklärte ' demgemäß die Wahl für ungültig. Der zweite Gegenstand I der Tagesordnung betrifft die Reclamation gegen die j Gemeinderathswahl zu Nonnen rot h. Johs. Rinker j von da hat gegen die Gemeinderathswahl reclamirt mit der Begründung, daß 1) die Wahlzeit nicht richtig eingehalten- insbesondere zu spät begonnen und zu früh geschlossen worden sei, i 2) ein Wähler zur Abstimmung zugelassen worden sei, der seine Communalsteuerschuld nicht an den Gemeinde-Einnehmer bezahlt, sondern in dem Wahllocal deponirt habe. Durch die

Zeugenvernehmung wird die erstere Behauptung widerlegt, die letztere aber als richtig bestätigt. Der Kreisausschuß beschloß die Wahl für ungültig zu erklären.

Theater.Die Grille", welche man gestern Abend auf unserer Bühne gab, ist eines der bekanntesten und belieb­testen Stücke von Charlotte Birch-Pfeisser, und mit Recht das, ist doch in ihr die zu Grunde liegende Idee, welche ja an und für sich keine besonders bedeutende genannt zu werden verdient, meisterhaft durchgesührt. Die Handlung schreitet in den sieben Acten unaufgehalten vorwärts, nirgends unterbrochen durch große Reflexionen, sodaß der Zuschauer trotz der langen Dauer des Stückes nicht ermüdet, sondern sein Interesse auch über die häufigen und umständlichen Sceneriewechsel hinaus stetig wach gehalten wird. Zudem birgt dieGrille" eine solche Fülle höchst anziehender und trefflich gezeichneter Charaktere, daß sie, wie der Besuch des gestrigen Abends wiederum zeigte uns will bedünken be­sonders von unserer Damenwelt immer wieder gern ge­sehen wird. Entspricht schon das leichtere Genre von sich aus eher dem weiblichen Geschmack, so mag dieGrille" den­selben um so mehr befriedigen, weil sie in ganz hervorragender Weise an das Mitleid appelliert. Sie, das arme Vater- und mutterlose, von aller Welt verstoßene und geschmähte Mädchen, findet selbst bei der alten, als Hexe verschrieenen Großmutter kein liebevolles Entgegenkommen, nichts als Schläge und harte Brotrinden sind ihre tägliche Kost. Da will das Schicksal, daß eines Tages sich der reiche Landry, der Sohn ihres größten Feindes Barbeaud, in sie verliebt- sie erwidert dessen Leidenschaft, sucht dieselbe jedoch von sich abzuschütteln und verläßt deshalb ihr Heimathsdorf. Nach Jahresfrist erst betritt sie es wieder, um an dem Begräbniß der Großmutter theilzunehmen- da läßt Landry sie nicht mehr ziehen, sein Vater wird auf desHerrn" Pfarrers Wunsch ihr Vormund und sie weiß selbst diesem soviel Achtung abzuringen, daß er persönlich als Freiwerber für seinen Sohn bei ihr erscheint und sich so alles in Wohlgefallen auflöst. Zum dritten Male sahen wir gestern Abend Frl. Klinkhammer auf unseren Brettern und wir können nicht umhin, dem geschätzten Gaste zum dritten Male unseren wärmsten Beifall zu bekunden. Fürwahr, es ist eine eigene Sache, wenn der Kritiker, der Frl. Klinkhammer alsNora" mit Lobsprüchen überschüttete, sich gezwungen sieht, derselben Dame alsGrille" die höchste Anerkennung zu zollen. Nur ein schauspielerisches Genie, wie unser beliebter Gast es ist, vermag den Menschen so zu bannen, daß er jene, sich eigentlich gegenseitig ausschließenden Handlungen gerechtfertigt begehen kann. Frl. Klinkhammers PannerLandry" wurde von Herrn Sille gespielt- es scheint, daß unsere erste Beurtheilung des Künstlers im Wesentlichen das Richtige getroffen hat, Herr Sille zeigte ein sehr tempe­ramentvolles Spiel, das jedoch leider wieder beeinträchtigt ward durch sein wenig ansprechendes Organ. Frau Copps alsHexe" fühlte sich in ihrem Element und riß, wie Herr Stückel,Didier", dem die^.Iiolle ebenfalls, wie die Schau­spieler sagen,auf den Leib geschrieben ist", das Publikum zu offenem Beifall hin. Herr Rupp war sowohl alsMartinau", wie besonders alsCollin" in Maske und Spiel meisterhaft, ohne ihn hätte die große Volksscene im zweiten Acte sicher das tragische Geschick des Einbrechens gehabt. Herr Mar- tiensenVater Barbeaud" ließ uns Anfangs kühl, erst gegen Ende des Stückes konnten wir ihm das gewohnte Lob spenden. Seine FrauMutter Barbeaud" (Frl. Copps) war entschieden zu jung, besonders in Sprache und Geberdenspiel. Die üb­rigen Mitwirkenden, vor Allem Herr HalpernVater Cail- lard" waren ganz zu unserer Zufriedenheit, nur die Regie ließ beim Ensemblespiel in manchen Scenen etwas zu wünschen übrig.

Theaterverein. Einem on dit zu Folge, aber einem aus guter Quelle stammenden, sind wir in der Lage zu be­richten, daß der dritte Theaterabend am Donnerstag, den 15. D ecembe r, stattfinden wird. Leider können wir nicht verrathen, zu welchem Stück sich diesmal der Vorstand ent­scheiden wird, so viel ist aber sicher, es soll diesmal einem deutschen Dichter das Wort ertheilt werden und zwar einem C l a s s i k e r. Wir begrüßen diese Wahl mit ausrichtigster Genugthuung, denn, wenn wir auch keineswegs Gegner fremdländischer Autoren sind und keineswegs die schwierige Lage des Vorstandes bei der Auswahl der Stücke verkennen wollen, so halten wir doch die Werke unserer deutschen Clafsiker für die edelsten Genüsse, die geboten werden können, zumal wenn jene in so vollendeter Weise wiedergegeben werden.

(Verspätet.) Am Samstag den 26. November ttc;- der Gießener Mänuergesang Verein seine erste musikalische Abendunterhaltung in dem Saal desLass Leiv" ad. Dieselbe verlief in der schönsten Weise, wozu das relchhalt ge abwechselnde Programm genügend beitrug. Das hier selten gehörteVaterlandslied", Chor von Hanisch, eröffnete den gesanglichen Part. Ihm folgten als ChorliederWander­lied" von Fischer,Haiden-Röslein" von Werner. Auch für die Komik war gesorgt durch den Vortrag desSchneider- Hymnus" (Chor von Böhm), des CoupletsDie armen Klosterbrüder", welches alle Lachmuskeln in Bewegung setzte. Die Solis:Ich hatte einst ein schönes Vaterland" (von Lassen), welchem die ZugabeO schöne Zeit" (Götze) folgte, lagen in bewährten, guten Händen. Wir wünschen dem Verein, der unter der Direction des Herrn Musicdirec- tors Krauße uns schon manchen angenehmen Abend ge­bracht, ferneres Gedeihen. Die Musik, von Mitgliedern unserer Regiments-Capelle, leistete Vorzügliches, besonders heben wir den Violin Vortrag der Beethoven'schen (F-dur) Romanze, welche Herr Langenhagen in künstlerischer Weise zu Gehör brachte, besonders hervor.

Um Erlangung einer Fernsprechverbindung aus der Strecke Frankfurt a. M.-Gießen Kassel-Nordhausen-Halle be­müht sich auch die Handelskammer zu Kassel. Die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft werden die von der Kasseler Handelskammer angeregte und von der Frankfurter Handels­

kammer befürwortete Eingabe an das Reichspostamt auch ihrerseits unterstützen.

Das Regierungsblatt Nr. 32, ausgegeben Darmstadt, 28. Nov., enthält: Gesetz, die Versicherung van Mobilien in Feuerversicherungsanstalten betr., vom 21. November 1892. Der Inhalt des Gesetzes ist wie folgt: Um die Mobiliarversicherung der Arbeiter in Fabriken und anderen größeren gewerblichen und landwirthschaftlichen Unternehmungen zu befördern, wird in Vollziehung des Gesetzes vom 25. November 1871, die Versicherung von Mobillen in Feuerversicherungs-Anstalten betr., Folgendes verordnet: § 1- Den Eigentümern von Fabriken und anderen größeren gewerblichen und landwirthschaftlichen Unternehmungen ist es gestattet, die Mobilien der bei ihnen beschäftigten, im Groß- herzogthum wohnenden Arbeiter und Angestellten auf deren Antrag für die Dauer ihrer Beschäftigung bei den fraglichen Fabrikunternehmern rc. bei einer der im Großherzogthum zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Mobiliar-Feuerversicherungs­anstalten mittels einer Collectiv - Versicherung gegen Feuers­gefahr unter Beobachtung der nachstehenden Vorschriften zu versichern:' 1) Jeder Teilnehmer muß bei seinem Eintritt oder bei einer Veränderung der Versicherungssumme ein spezielles Verzeichniß über seine zu versichernden Mobilien unter Bezeichnung des Werthes derselben und unter Angabe des Ortes und der Nummer der Wohnung, in welcher sich die Mobilien befinden, aufstellen, eigenhändig unterzeichnen und dasselbe, nachdem es von der Bürgermeisterei seines Wohnorts mit der Bescheinigung versehen worden ist, daß fie gegen die Versicherung in der beantragten Höhe nichts einzu­wenden habe, und daß die Gegenstände nicht anderweitig ver­sichert sind, den Eigenthümern der betr. Fabrik rc. überreichen. Die Bürgermeisterei hat für diese Bescheinigung eine von dem Ministerium des Innern und der Justiz festzufetzende Gebühr zu beziehen. 2) Der Eigenthümer der betr. Fabrik rc. ist verpflichtet, die von den Theilnehmern an der Collectiv-Ver- sicherung eingereichten Mobiliarverzeichnisse auszubewahren und ein Generalverzeichniß nach Gemeinden getrennt anzulegen, aus welchem Namen und Wohnort der Theilnehmer, die von jedem Einzelnen angemeldete Gesammtversicherungsfumme und der Tag der Anmeldung ersichtlich ist. 3) Abschrift dieses Verzeichnisses, nebst den Anträgen der Theilnehmer, ist dem Collectiv - Versicherungsanträge beizuschließen, welcher dem Kreisamte vorzulegen ist. 4) Das Kreisamt ertheilt nach vorgängiger Prüfung des Antrags, und nachdem es die etwa erforderlichen Vervollständigungen hat eintreten lassen, unter dem Antrag die Genehmigung -und sendet denselben, nebst den Anträgen der Theilnehmer, an den Eigenthümer der Fabrik rc. zurück. 5) Die hiernach in Uebereinstimmung mit dem vom Kreisamte genehmigten Versicherungsantrag anzufertigende Police muß mit dem Visa des Kreisamts versehen werden. Die Police sendet das Kreisamt an den Eigenthümer der Fabrik rc. zurück, den genehmigten Versicherungsantrag behält es bei seinen Acten. 6) Tritt ein Theilnehmer an der Collectiv - Versicherung aus der Beschäftigung bei dem betr. Fabrikeigenthümer rc. aus, so erlischt von dem Tage des Aus­tritts dessen Versicherung. Der Fabrikeigenthümer rc. ist ver­pflichtet, den austretenden Arbeiter hieraus ausdrücklich auf­merksam zu machen und dem Kreisamte, sowie der Versicherungs­gesellschaft den Tag des Austritts anzuzeigen. 7) Im übrigen bleibt die Festsetzung der Versicherungsbedingungen der freien Vereinbarung des den Versicherungsantrag abschließenden Fabrikeigenthümers rc. mit der Versicherungsgesellschaft über­lassen. § 2. Die Bestimmungen der Verordnung vom 11. December 1871, die Versicherung von Mobilien in Feuer­versicherungsanstalten betr., bleiben, soweit sie nicht durch die Bestimmungen des § 1 dieser Verordnung eine Abänderung erleiden, in Kraft.

Schutzmittel gegen das Ausgleiten bei Glatteis. Während der Winterzeit, wo oft während der Nacht plötzlich Glatteis auf den Fußsteigen und Straßen eintritt und das Gehen gefährlich macht, fei auf folgendes Schutzmittel gegen das Ausgleiten auf Glatteis aufmerksam gemacht. 50 Gramm dicken Terpentin, 200 Gramm Colophomum, 50 Gramm Benzin und 250 Gramm Spiritus läßt man in einer Flasche an einem warmen Orte, so lange stehen, bis eine Lösung des Terpentins und Colophoniums erfolgt ist. Mit dieser Lösung bestreicht man einige Male die Schuhsohlen und läßt die Flüssigkeit eintrocknen. Dieses Mittel, welches Chemiker E. Soxhlet mit dem NamenLedersohlen - Fluid" belegt hat, conservirt auch das Leder. Drogisten empfehlen wir die Anfertigung dieses Präparats als guten Handverkaufs­artikel.

Friedberg, 30. November. Gestern, Morgens 8 Uhr, versammelten sich dahier eine größere Anzahl, etwa 50, Jäger, um auf Einladung zweier hiesiger Jagdpächter ein Treib- jagen in dem zwischen Ober-Wöllstadt und Ober-Roßbach gelegenen Felde abzuhalten. Das Ergebniß des Jagens muß als ein ganz vorzügliches bezeichnet werden, da im Ganzen 247 Hasen erlegt wurden.

Hiihnlein, 30. November. Dieser Tage spielte dahier ein Kind mit Bohnen, wobei dasselbe unglücklicherweise eine Bohne in die Nase steckte, welche sitzen blieb, so daß außer ärztlicher Hilfe in der Nacht noch am andern Morgen die Hilfe eines Arztes in Darmstadt in Anspruch genommen werden mußte, welchem es gelang, die Bohne wieder aus der Nase zu entfernen. Dieses Vorkommmß dürste zur Vor­sicht mahnen.

Darmstadt, 1. December. Bei den gestrigen Stadt- Verordnetenwahlen siegte der Wahlvorschlag der Nationalliberalen, von den freisinnigen Candidaten ging einer durch. Die Antisemiten hatten keinen Erfolg.

Darmstadt, 1. December. Nach den Mittheilungen der hessischen Centralstelle für Landesstatistik betrugen die Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern im Großherzogthum im Rechnungsjahr 1891/92 13,454,791 Mark. Die Brau- steuer ist dabei mit 923,629 Mark, die Uebergangsabgabe von