Ausgabe 
3.7.1892 Zweites Blatt
 
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Wahlkamps. Gladstone hat kürzlich ein Manifest erlassen, in dem er die bekannte Forderung einer selbständigeren Der- waltung und eines SonderparlamentS für Irland (sogen. Homerule) fordert, eine Aenderung des Wahlmodus in demo­kratischem Siyn . verlangt und die Kürzung der Arbeitszeit als eine nationale Ausgabe bezeichnet. Minister Salisbury hat sich dagegen aus das Entschiedenste gegen Homerule aus­gesprochen, durch die die protestantische Minderheit Irlands zur Revolution gedrängt werde. Inzwischen hat ein glücklich abgelavsenes Attentat aus Gladstone dessen -Popularität wesentlich erhöht. Die auch für Deutschland wichtige Ent­scheidung in diesem Wahlkampfe wird bis spätestens 18. Juli eingetreten sein. In Venezuela hat der Ausstand mit der Abdankung des Präsidenten Palacio geendet. Dagegen dauern die Unruhen in der brasilianischen Provinz Rio Grande immer noch an.

Der Schutz kleiner Forderungen.

Wenn heute nach den Ursachen für die unerquicklichen Verhältnisse im gewerblichen Mittelstände, die sich so häufig zeigen, geforscht wird, dann wird nicht selten ein Punkt zu wenig beachtet, der doch außerordentliche Beachtung verdient, die Frage des Credits. Es ist ein großes Leiden, daß der gewerbliche Mittelstand, welcher doch, da er nicht mit großen Capitalien arbeitet, ganz naturgemäß aus die möglichst prompte Begleichung seiner Forderungen angewiesen ist, hierauf weit länger warten muß, als die Großbetriebe. Unrndlich viel ist schon dagegen gesprochen und geschrieben worden, aber wenn heute die kleinen Gewerbetreibenden ihre Rechnungsbücher einmal offen vorlegen und aufzählen wollten, wie viele Rechnungen noch unbeglichen sind, es würden staunenerregende Ziffern zusammenkommen. Nun mag ja eingeräumt werden, daß die hauswirthschastlichen Ausgaben im Laufe dieses Jahres doch groß genug waren, so daß manches Versäumniß in dieser Beziehung sich erklärt, aber diese Erklärung für das laufende Jahr kann nicht so ver­allgemeinert werden, daß man diese Verhältnisse für nicht der Besserung bedürftig erachtet. Sie lassen thatsächlich sehr zu wünschen übrig und in manchem Kleinbetriebe würden die Dinge aus ganz anderen Augen schauen, wenn mit diesem Schlendrian krästig ausgeräumt würde. Nach den Ursachen desselben zu sorschen, ist müßig, denn damit wird nichts gebessert, man muß energisch handeln und darauf bestehen, nicht blos wünschen, daß es beffer wird. Es ist der Vor­schlag gemacht, im Wege des Gesetzes festzustellen, daß kleine Forderungen im Laufe einer gewissen Frist bezahlt werden müssen- hinzugesetzt ist, daß diese Frist keineswegs über ein Jahr ausgedehnt werden soll. Wenn es schon ein recht starkes Verlangen ist, wenn Jemand einen Credit über ein Jahr hinaus aus reiner Bequemlichkeit verlangt, so ist eine gesetz­liche Begrenzung dieser Art doch nicht zu empfehlen. Nicht nur, daß manche Kreise des Publikums sich daran stoßen könnten, würden auch die Gewerbetreibenden selbst solchen Personen gegenüber in Verlegenheit kommen, denen sie aus bestimmten Äusnahmegründen einen Ausnahmecredit gewähren wollen. Solche Fälle kommen im Geschäftsleben ziemlich häufig vor und werden auch nie aussterben. Man muß also etwas Anderes thun, solche Forderungen kleiner Gewerbe­treibenden unbedingt und ein für allemal zu schützen wissen, so daß der Schuldner sich in keiner Weise durch Hinterthüren von seinen Verpflichtungen befreien kann. Man kann sagen, solche Bestimmungen möchten unter Umständen hart erscheinen! Du lieber Gott, wer einen armen Handwerker um einige

Mark, aus die er sich fest verläßt, prellt, handelt auch hart genug.

Mann kann, ohne zu übertreiben, sagen, daß von allen kleinen Forderungen aus irgend mde rn Gründen der zehnte Theil nicht bezahlt wird, und von bufa Gläubigern der Betrag in den Schornstein geschrieben werden muß. Es gibt bös­willige Schuldner, die sich in Wohlgefallen auflösen, wenn sie bezahlen sollen, und die dann hinterher sich auf die Ver­jährung berufen, es gibt Personen, die kaltblütig den Mani­festationseid leisten, wenn es ans Bezahlen geht, es gibt Leute, welche mit den einschlägigen Justizbestimmungen so genau bekannt sind, daß sie auf das Nichtbezahlen ihrer Bestellungen förmlich reifen, und immer wieder durch eine gesetzliche Hinterthür entschlüpfen. Der kleine Gewerbe­treibende kann sich in gewissen Fällen nun auch dadurch sichern, daß er vor Ablauf der Verjährungsfrist die Klage anstrengt. Aber, und nun kommt der Hak^n, er thut es nicht gerne, weil ein Prozeß ihm oft mehr Schaden bringt, als die Sache werth war. Der verehrte Schuldner, der so lange vergebens in der höflichsten Weife um Begleichung feiner Schuld gebeten ist, bezahlt dann, erzählt aber feinen Bekannten voller Wuth, der unverschämte Mensch habe geklagt- dem dürfe man natürlich in keinem Falle wieder Aufträge zuwenden. Die unglaublichsten Dinge passiren aus diesem Gebiete thatsächlich, da hört das Verwundern aus. Ganz abgesehen hiervon, muß man aber auch die Verhältnisse, in welchen ein kleiner Gewerbetreibender sich befindet, berück­sichtigen. Beim besten Willen hat der Mann keine Zeit, fortwährend Prozesse zu führen und Termine zu vertreten. Man kann ihm auch keine besondere Neigung zur Prozeffirerei und zum Studium der Gesetzeskunde zumuthen. Um so mehr aber bedarf er für seine auf Credit gelieferte Arbeit eines gewissen Schutzes, und da sollte man vor allen Dingen erwägen, ob es sich nicht empfehlen würde, für solch kleine Forderungen vM. Handwerkern und Gewerbetreibenden, die nicht in das Firmenregister eingetragen find, jede Verjährungs- srist auszuheben. Man wende nicht ein, daß es sich hier um Kleinigkeiten handle, die nicht so viel Aushebens verdienten - für die Gewerbetreibenden, welche hier in Betracht zu ziehen sind, sind 10 Mk. keine Kleinigkeit mehr. Hand in Hand damit gehen sollte in keiner Weise eingeschränktes Vorzugs­recht bei Massenforderungen irgendwelcher Art. Und endlich sollte man dem gemeingefährlichen Treiben von solchen Personen das Handwerk legen, die den Manifestationseid geleistet haben, und sich darauf berufen, wenn sie bezahlen sollen.

Der allzu ausgedehnte Credit ist im deutschen Geschäfts­leben schon seit Jahren ein Krebsleiden, dem gar njcht scharf genug zu Leibe gegangen werden kann. Man versucht ihn einzudämmen, aber durchzusetzen vermögen das, von einzelnen Ausnahmefällen abgesehen, nur die. wirtschaftlich Starken, während die wirthschastlich Schwachen nur um so mehr leiden. In anderen Ländern ist diese Creditwürdigkeit auch nicht entfernt so ausgedehnt, wie bei uns, obgleich jene Länder durchaus nicht immer wohlhabender sind, als wir. Vor Allem handelt es sich aber um den Schutz der Forderungen der kleinen Gewerbetreibenden, deren Geschäftsunkosten in erheblich stärkerem Maße wachsen, als ihr Verdienst. Daß dem so ist, kann Niemand bestreiten, der mitten im gewerblichen Leben steht. Mag aber auch eine andere Unsitte dieses gewerblichen Lebens, die aus Brodneid sich aufbauende wenig honette Concurrenz, welche das Borgwesen so ungemein fördert, gründlich ausgerottet werden. Bei solchem Treiben hat Niemand Vortheil, das verzogene Publikum spannt seine Ansprüche nur so hoch, daß schließlich weder Arbeitgeber noch Arbeiter etwas verdienen können.

Literatur und Aunft.

Wilddieb und Förster, wenn die beiden aneinander- gerathen, gtdts einen harten Kampf. Wtevtele brave Beamte Haden schon ihren Pflichteifer bei Verfolgung des diebischen Gesindels mit dem Leden bezahlen müssen und deshalb ist es leicht begreiflich, bah der Forstschutzbeamte angesichts eines Wilderers keine großen Um­stände macht und nicht erst wartet, dis der Verwegene ihm aus den Leib ruckt. Ehe er ihn anruft, legt er sein gutes Gewehr schußbereit an die Wange, und wagt es der Wilddieb, sein Rohr dennoch in Anschlag zu bringen, bann wehe ihm! Oft ist's aber auch umgekehrt, und der räuberische Schlingel Herr der Situation, aus welcher mancher brave Förster schon nicht mehr heimgekehrt ist. In den Bergen ist der Forstschutz noch mit größeren Gefahren verbunden und es kommt dort zwischen den beiden bitterfetnben Parteien zu harten Kämpfen. Einen solchen Kampf, einen wahren Verzweiflungskampf auf Leden und Tod, schildert uns Julius Geertz auf seinem Oelgemälde, das wir in der beliebten Jagdzeitschrift ret» Hubertus* (Verlag in Eöthen, Anhalt) reproductrt finden. Förster und Wilderer halten sich in grausiger Umarmung umschlungen und einer sucht den andern an den nahen Abgrund zu drängen, um ihn htnunterzuschleudern in den sicheren Tod. Ader auch an anderen Illustrationen sind die letzten Nummern der vielverbreiteten waidmännischen Zeitschrift ungeheuer reich und der Text wirb mit jeder Nummer gediegener uno vielgestaltiger. So finden wir jetzt wieder eine Bereicherung im St. HubertuS" durch das Beifügen eines Appendix:Von unseren Hunden", in welchemadie neuzeitigen kynologischen Bestrebungen eine durchaus sachgemäße Behandlung erfahren. DerSt. Hubertus" genießt denn auch vermöge seiner inneren und äußeren Vorzüglichkeit selbst in strengsten Fachkreisen eine solche Anerkennung, daß er aus der jüngst ftattgehabten großen Hundeausstellung in Berlin prämtirt wurde.

verkehr, Land, und volkriyirthschaft.

Der neue Weltpoftvertrag, welcher bekanntlich am 1. Juli d. I. in Kraft getreten ist, enthält wesentliche Aenderungen für dir Versendung von Postsachen innerhalb der Vereinsländer. Der amt­liche Briefposttarif und der Packetposttarif, welche sämmtlicke für das correfponbircnbe Publikum wissenswerthe Aenderungen des neuen Vertrags enthalten, sind soeben erschienen und werden durch R. v. Decker's Verlagsbuchhandlung (G. Schenk) Berlin auch an das Publikum verkauft. Unfrankirt etngelieferte Postkarten werden im Vereinsverkehr nicht von der Beförderung ausgeschlossen, wie bisher, sondern nach der Taxe für unfrankirte Briefe bestellt. Für Sendungen mit Warenproben ist die zulässige Ausdehnung bis auf 30 cm in der Länge, 20 cm in der Breite und 10 cm in der Höhe festgesetzt worben. Postanweisungen mit kleinen Beträgen nach bat Vereinsländern werden dadurch billiger, baß bie Minbeftgebühr von 40 Pf. wegfällt.

Der deutsch-spanische Handelsvertrag, lieber die deutsch-spanischen Handelsvertrags - Verhandlungen hört man noch immer nichts Bestimmtes, sie scheinen völlig ins Stocken gerathen und zu Gunsten der Verhandlungen Spaniens mit Frankreich zu­rückgestellt zu sein. Es ist neuerdings die Rede von einem weiteren Provisorium, das bis zum 1. December d. I. abzuschließen wäre, für den Fall, daß auch andere Staaten auf ein solches Provisorium ein- gehen sollten. Was indesien dadurch gewonnen sein wird, muß als recht zweifelhaft bezeichnet werden, da man in Spanten fest entschlofien zu sein scheint, die in Bezug auf Euba und Portorico den Ver­einigten Staaten eingeräumten Begünstigungen anderen Staaten unter keinen Umständen zuzugestehen.

Zum Handelsverkehr in England und Deutschland. Der Güterverkehr auf den englischen und deutschen Eisenbahnen zeigt in deutlichster Weise die großartige Entwickelung des Handels und der Industrie Englands, hinter welchen der entsprechende Ver­kehr in Deutschland noch weit zurücksteht. Der Güterverkehr auf den englischen Bahnen bezifferte sich Im Jahre 1891 auf 300 Milli­onen Tonnen gegen 159,5 Millionen Tonnen auf den deutschen Eisenbahnen, also beinahe noch einmal soviel. Der Unterschied tritt aber noch greller zu Tage, wenn wir die Gütermenge auf den Kilo­meter berechnen. Dann stellt sich die englische Verhältnißzahl auf 9231, die deutsche dagegen auf 3700 Tonnen, ein sehr charakteristischer Werthmesser für das wirthschaftliche Leben in beiden Ländern.

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