Ausgabe 
3.7.1892 Erstes Blatt
 
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gezeichnet hat, insbesondere auch die Burschenschaft es sich zur Ehre rechnen darf, von Alters her in einem guten Verhältniß zur kiesigen Bürgerschaft gestanden zu haben, darf man auch diesmal auf eine außerordentliche Betheiligung der Stadt rechnen. Schon jetzt sei denjenigen Bürgern, die sich bereits in liebenswürdiger Weise zum Schmuck ihrer Häuser erboten haben, an dieser Stelle gebührender Dank dargebracht.

-r. Der hiesigen Rudergesellschaft ist außer der bereits von uns erwähnten Auszeichnung Seiner Königl. Hoheit des Großherzogs für ihre hervorragenden Leistungen und erfolg­reichen Bestrebungen zur Vervollkommnung der körperlichen Energie und der sittlichen Kräfte eine weitere Anerkennung zu Theil geworden: Die Stadtverordneten-Versammlung hat, gleich dem Vorbilde der meisten anderen deutschen Regatta­plätze zu der am 31. Juli d. I. hier stattfindenden Regatta einen einmaligen sogenannten Wanderpreis gestiftet, welcher alljährlich auf der Regatta zu Gießen im vierruderigen Renn­boot vertheidigt werden muß- der Sieger erhält bei Rückgabe des Wanderpreises von dem festgebenden Regatta-Comite einen Ehrenschild. Es liegt hierbei wohl in der Absicht der städti­schen Behörden, der Jugend zu gedenken, der Jugend, auf welcher die Zukunft des Vaterlandes und der Vaterstadt, so­wie die Blüthe der letzteren ruht. Sind es doch vor Allem gerade die Rudervereine, welche die männliche Tugend der Kraft, des Muthes, der Ausdauer und Entschlossenheit, der Umsicht und der Selbstbeherrschung, welche für das öffentliche und private Leben von größter Bedeutung sind, pflegen und ausbilden. Die Stiftung dürste in der Einwohnerschaft Gießens allseitigen Beifall und freudigen Widerhall finden.

Aus dem Justizdieust. Durch Verfügung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 21. Juni l. I. ist der Gerichtsaffessor Stein zu Gießen behufs Aushilfe­leistung in den Geschäften des Amtsanwalts in Mainz bis aus Weiteres beauftragt worden, die Dienstverrichtungen eines Amtsanwalts bei dem Amtsgericht Mainz und zwar für den IV. und V. Polizeibezirk der Stadt Mainz und die Orte Kastel, Kostheim, Mombach, Budenheim und Gonsenheim wahrzunehmen.

Zur Sountagsseier. Das am 1. Juli ausgegebene Großh. Regierungsblatt Nr. 19 enthält: Gesetz, die Abänderung des Artikels 227 des Polizeistrasgesetzes (Störung der Sonntagsseier und des Gottesdienstes) betreffend.

Ernst Ludwig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc.

Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen wie folgt:

Einziger Artikel.

Mit dem 1. Juli d. I. wird der Artikel 227 des Polizeistrasgesetzes vom 30. October 1855 durch nachfolgende Bestimmungen ersetzt:

Das Aushängen und Ausstellen von Waaren Seitens der Kauf-, Handels- und sonstigen Gewerbsleute ist an Sonn- und Festtagen untersagt, ausgenommen jedoch diejenigen nicht in die Zeit des Hauptgottesdienstes fallenden Stunden, während welcher nach der Gewerbeordnung (Gesetz vom 1. Juni 1891) und den auf Grund derselben erlassenen behördlichen Verfügungen und statutarischen Bestimmungen in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb stattfinden darf.

Insoweit nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung an Sonn- und Festtagen in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb nicht stattfinden darf, ist auch den nicht unter die Gewerbeordnung fallenden Consumvereinen jeder Absatz von Waaren untersagt.

Sind die Vorschriften des vorhergehenden Absatzes von Personen übertreten worden, welche der Vorstand des Consum- vereins zur Führung der Geschäfte oder eines Theiles derselben bestellt hatte, so trifft die Strafe diese Letzteren. Die Mitglieder des Vorstandes sind neben denselben strafbar, wenn die Uebertretung mit ihrem Vorwiffen begangen ist, oder wenn sie bei der nach den Verhältnissen möglichen eigenen Beaufsichtigung des Betriebes, oder bei der Auswahl oder der Beaufsichtigung der geschästsführenden Personen es an der erforderlichen Sorgfalt haben fehlen lassen.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und bei­gedrückten Großherzoglichen Siegels.

Langen-Schwalbach, den 1. Juli 1892.

Ernst Ludwig. Finger.

Der Getreidemarkt. Aus dem Getreidemarkt zeigen sich gegenwärtig diejenigen Erscheinungen, welche einem all­gemeinen Preisstürze voranzugehen pflegen. Unsicherheit und Zweifel herrschen bei Verkäufern und Käufern und die Speculanten sitzen in der Klemme der Zweifel. Ungünstiges Wetter und schlechte Ernteberichte aus Rußland und Frankreich wollten die Haussespeculanten zur Grundlage einer Hausse- speculation machen, aber das Experiment bekam ihnen schlecht. Das Ausland meldete niedere Preise für Roggen und Weizen und deshalb sank auch in Berlin und aus den anderen deutschen Märkten der Preis für Roggen und Weizen um 23 Mark pro Tonne. Der Preis für Roggen war für Mittelwaare 184187 Mk. per Tonne, bessere Waare 188195 Mk., für Weizen 172-209 Mk. pro Tonne.

§ Bolkartshain (Kreis Schotten), 1. Juli. In dem benachbarten Orte Lichenroth wurden heute einem Kinde beim Spielen mit anderen zwei Finger abgehackt. Dieser Fall mahnt wieder, wie nöthig eine Beaufsichtigung von Kindern da ist, wo mit schneidenden Werkzeugen gearbeitet wird.

nn. Darmstadt, 1. Juli. Die erste Kammer der Stände, welche heute Morgen zu zweitägigen Verhand­lungen zusammentrat, erledigte zunächst in geheimer Sitzung die Civilliste für Seine Königliche Hoheit den Groß- Herzog. Die Kammer trat dem Antrag der Regierung auf Erhöhung um 175,000 Mk., also jetzt 1,265,000 Mk., ein­stimmig bei. Die Berathung währte nur kurze Zeit. Im Verlaufe der weiteren öffentlichen Verhandlung erledigte das hohe Haus sämmtliche Anträge und Vorlagen der Regierung

gemäß den Beschlüssen zweiter Kammer. Nur bei Be­rathung des Antrages Haas und Genossen auf Abänderung des Art. 14 des Dammbaugesetzes, das Wafferrecht in den Gebieten des Rhein, Main, Neckar und den schiffbaren Theilen der Lahn betr., entspinnt sich eine längere Debatte. Der Ausschuß beantragt: Großh. Regierung um eine neue Gesetzesvorlage zu ersuchen, durch welche der Art. 14 des Dammbau-Gesetzes aufgehoben werden soll. Freiherr von Hehl zu Herrnsheim spricht sich für den Ausschuß­antrag aus. Er hebt hervor, wie der Staat verpflichtet sei, den durch eine Verlegung der Dämme geschädigten An­wohnern Entschädigung zu gewähren, dies umsomehr, weil die durch die Rückverlegung der Dämme Geschädigten des seit­herigen Schutzes entbehren und Einbuße an der Crescenz u. s. w. erleiden würden. (Der Art. 14 spricht von keiner Entschädigungspflicht des Staates bei Dammverlegungen.) Ebenso sprechen sich Fürst Jsenburg-Birsten,Graf Solms-Laubach für den Ausschußantrag aus. Staats­minister Weber lehnt jede Aenderung des jetzt bestehenden Gesetzes ab. Nach erfolgter Abstimmung wird der Antrag des Ausschusses mit 13 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Damit ist die Sitzung geschlossen.

Erbach i. O., 1. Juli. Vor einigen Tagen sand die erste Sitzung des Aufsichtsrathes der Fachschule für Elfenbeinschnitzerei und verwandte Gewerbe, die von Großh. Staatsregierung dahier ins Leben gerufen wurde, statt. Die Stadt Erbach stellt das Schulgebäude, das be­reits im Bau begriffen ist, und einen jährlichen Zuschuß von 1000 Mk. - einen weiteren Jahresbeitrag -leistet Se. Erlaucht der Gras zu Erbach-Erbach, welcher auch den Bauplatz schenkte, während die Hauptkosten von der Regierung getragen werden. Die Schule wird als Staatsanstalt am 1. August l. I., zunächst mit einem Vorcursus, eröffnet werden, der am 15. October zu Ende geht. Als Unterrichtsfächer sind für den Vorcursus vorgesehen: Linearzeichen, Freihandzeichnen nach plastischen Ornamenten, Figuren und Pflanzen, Modelliren in Thon und Wachs nach den gleichen Vorbildern, Vorträge über den Körperbau des Menschen und dessen Verhältnisse, Mate­rialienkunde und Styllehre. Die Unterrichtsstunden sind an den Wochentagen auf die Zeit von 711 Uhr Vormittags und von 25 Uhr Nachmittags festgesetzt- doch ist Schülern über 18 Jahren der Besuch an einzelnen Tagesstunden ge­stattet. Das Schulgeld für den Vorcursus beträgt 3 Mk., und ist der neue Hauptlehrer der Anstalt Herr Karl Görig ermächtigt, ins zum 25. Juli l. I. Anmeldungen von Schülern entgegenzunehmen und wird derselbe jede weitere Auskunft bereitwilligst ertheilen.

Dermifd>ie$.

* Bremen, 30. Juni. Der SchnelldampferTrave" stieß auf der Fahrt von Newyork nach Southampton mit einem fremden Schiffe zusammen. Letzteres Schiff sank. Die Mannschaft befindet sich auf der unbedeutend be­schädigtenTrave".

* Das kommt davon. Der Sohn eines Bankiers in Hagen, der als Einjährig-Freiwilliger gedient hat, glaubte sich vor der ihm bevorstehenden Hebung dadurch drücken zu können, daß er sichnach Amerika" abmeldete. Anstatt jedoch über das große Wasser zu gehen, amüsirte sich der junge Mann in Hagen weiter, bis das Bezirks-Commando die Sache merkte. Die Folge war, daß der Drückeberger sofort zur achtwöchigen Uebung einberufen, in 60 Mk. Strafe und drei Tage Arrest genommen und in einen späteren Ersatzjahrgang gestellt wurde. Beim Appell aber ist den Leuten die Sache zur Nachachtung publicirt worden.

Derfebr, Land, nnd volkrwirthschaft.

Gieße«, 2. Juli Marktbericht. Auf dem heutigen Wochemnarkt kostete: Hutter pr. Pfd. a 0,951,05, Hübnereier per Stück 6 4, 2 Stück 4, Enteneier 6 4, Gänseeier 1 St. 10 4, Käse vr. St. 5-8 4, Käsematte pr. St. 3 4. Erbsen pr. Liter 17 4, Linsen pr. Liter 30 4, Tauben pr Paar X 0,701,10, Hühner pr. Stück X 0,851.00, Hahnen pr. St X 0,75-1,40, Enten pr. St. X 1,40-1,80, Öchsensteisch pr. Psd 7076 4, Kuh- und Rindsteisck pr. Pfd. 6266 4, Schweinefleisch pr. Pfd. 60-70 4, Kalbfleisch pr. Pfd. 50-56 4, Hammelfleisch pr. Pfd. 60 -70 4, Kartoffeln pr. 100 Kilo 9,50-10,50 X, Weiß­kraut pr. Stück H, Zwiebeln pr. Zentner 11,5012,00 X, Milch pt. Liter 12 -18 H, Kirschen pr. Pfd. 2025 4-

"Kirchliche Anzeigen der Stadt Gietzen.

Evangelische Gemeinde.

Sonntag den 3. Juii, Nachmittags 3 Uhr: Christen­lehre für die neuconfirmitten Gymnasiasten und Stadtschüler. Pfarrer Schlosser.

Auszug au# öett Standesaintsregtst-rn

der Stadt Gießen.

Aasgevare.

Juni: 11. Matthias Kaiser, Geschäftsreisender von Watten­heim (Pfalz) mit Katharine Dell, geb. Vogt, Wittwe von Anton Dell dahier. 27. Karl Heinrich Pimper, Schneidermeister dahier, mit Eltsabethe Christiane Schmidt hierselbst. 29. Jacob Friedrich Wilhelm Weißenbach, Schuhmacher dahier, mit Gertraud Hampel hierselbst. Juli: 1. Valentin Karl Heidelbach, Arbeiter dabier, mit Elisabeths Balßer von Rödgen. 1. Jakob Andreas Leonhard, Zuschneider dahier, mit Katharine Eckert hierselbst.

Vheschließuttgr«.

Juni: 25. Joh. Fried. Ludwig Huntemann, Musiklehrer dahier, mit Maria Susanns Margaretha Appel dahier. Juli: 1. Georg Schmidt, Kutscher dahier, mit Elisabeths Wolf hierselbst.

Geborene.

Juni: 20. Dem Kaufmann Hermann Zülch ein Sohn. 20. Dem Kaminfeger Eduard Rupp ein Sohn. 24. Dem Kaufmann Paul Röhrle ein Sohn. 28. Dem Handelsmann Friedrich Benner ein Sohn, Karl Philipp. 29. Dem Rentner Liebmann Reiß eine Tochter, Emilie. 29. Dem Uhrmacher Emil Otto ein Sohn. 29. Dem Kauf­mann Carl Schäfer eine Tochter. 30. Dem Schuhmacher Wilhelm Kühr ein todtgeborenes Kind männlichen Geschlechts.

Gestorbene.

Juni: 24. Elisabeth Barbara Paula Lina Battenberg, 16 Tage alt, Tochter von Händler Eduard Battenberg dahier. 24. Christian Malkomesius, 72 Jahre alt, Flurschütz dahier. |27. Peter Kirchner, 43 Jahre alt, Wirth dahier. 28. Cath. Elisabeth.'Schäfer, geb. Waldschmtdt, 80 Jahre alt, dahier, Wittwe von Brigadier Schäfer

dahier. 29. Karl Ludwig Georg Wilhelm Korndölfer, 3 Monate alt, Sohn von Dachdecker Karl jKorndörfer dahier. 30. Robert Emil Karl Lüter, 10 Monate alt, Sohn von Schuhmachermetster Louis Suter dahier.

Auszug aus -en Kirchenbüchern

der Stadt Gießen.

Evangelische Gemeinde.

Getränte.

Den 25 Juni. Johann Friedrich Ludwig Huntemann, Mufik- lehrer in Gießen, und Marte Susanne Margarethe Appel, Tochter des Steigers Johannes Appel in Gießen.

Den 26. Juni. Karl Karpf, Schneider in Gießen, und Helene Funk, Tochter des verstorbenen Forftwarts Johann Jost Funk in Allendorf a. d. Lda.

Den 1. Juli. Georg Schmidt, Kutscher in Gießen, und Elisabeth Wolf aus Elbenrod.

Getaufte.

Den 26. Juni. Dem Schlosser Wilhelm Ranft eine Tochter, Johanna Karoltne Natalie, geboren den 21. Mai.

Denselben. Dem Möbelfabrikanten Georg Reiber ein Sohn, Georg Friedrich, geboren den 9. Juni.

Denselben. Dem Taglöhner Johannes Wtnnecker eine Tochter, Johanna, geboren den 5. Mai.

Denselben. Dem Metzgermeister Hermann Euler Zwillinge, Friedrich Wilhelm und Otto Philipp, geboren den 14. April.

Den 27. Juni. Ein unehelicher iSohn, Karl, geboren den 6. Juni.

Den 29. Juni. Dem Uhrmacher Fritz Scharmann eine Tochter, Elisabeth Anna, geboren den 19. Mai.

Beerdigte.

Den 26. Juni. Johannette Petri, Tochter des verstorbenen Weißbindermeifters Alexander Peter Petri, alt 56 Jahre, gestorben den 24. Juni.

Denselben. Christian Malkomesius, Flurschütz i. P., alt 72 Jahre, gestorben den 24. Juni.

Den 28. Juni. Peter Kirchner, Wirth, alt 43 Jahre, gestorben den 27. Juni.

Brodpreife

vom 3. Juli bis 17. Juli^l8S2.

Bei de« BLcker«. 4

1 Kgr. (2 Pfd.) Taselbrod.............32

2 , (4 ) , ..............64

1 , (2 ) Weißbrod..............30

2 (4 , ) , ..............60

1 (2 ) Schwarzbrod........... . 28

2 (4 ) ......'........56

3 , (6 ) .............84

bei Wilhelm Lange.... 82

bei L. Schneider .... 75

Bei den BrodverkLuser«.

1 Kgr. (2 Pfd.) Tafelbrod..............

2 (4 , 1 ...............

1 , (2 , ) Weißbrod..............

2 (4 , )

1 , (2 ) Schwarzbrot».............

2 , (4 , ) ..............

32

64

30

60

28

56

Gießen, den 2. Juli 1892.

Großh. Polizeiamt Gießen. Fresenus.

Bekanntmachung.

Aufschrift der Postsendungen.

Zur Sicherung schneller Beförderung und Bestellung der Postsendungen müssen auf denselben Empfänger und Bestimmungs­ort so genau bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird. Dabei sind namentlich folgende Puntte zu beachten:

1. Bet Postsendungen nach größeren Orten ist in der Aufschrift die Wohnung des Empfängers möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangabe stets an derselben Stelle der Aufschrift, nämlich unten rechts, unmittelbar unter der Angabe des Bestimmungsortes, erfolge.

2. Auf den nach Berlin bestimmten Sendungen ist, außer der Wohnung des Empfängers, der Poftbeztrk (0., N., NO. rc.), in welchem die Wohnung sich befindet, hinter der Ortsbe- zeichnungBerlin" zu vermerkm.

3. Gibt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Postorte, so ist dem Ortsnamen eine zusätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Zusätze für die Ortsnamen im Postverkehr als maßgebend anzusehen sind, ergibt sich aus demPerzeichniß gleichnamiger oder ähnlich lautender Poft­orte", das zum Preise von 10 Pf. durch Vermittlung jeder ReichS-Postanstalt bezogen werden kann.

4. Wenn der im Reichs-Postgebiet belegene Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen, dessenungeachtet aber nicht als allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt es sich, die Lage des Orts in der Aufschrift der Sendung noch des Näheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeichnungen eignet sich die Angabe deS Staates und bet größeren Staatm des politischen Bezirks (Provinz, Regierungsbezirk u. s. w.), in welchem der Bestimmungsort belegen ist, oder auch die Angabe von größeren Flüssen [(Ober), (Elbe), (Rhein), (Main) 2c.], oder von Gebirgen f(Harz), (Riesengedirge) 2c.] Nicht minder sind zusätzliche Bezeichnungen, wie ^(Thüringen), (Altmark), (Lausitz) rc.) für den Zweck geeignet.

5. Auf Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist außerdem eigentlichen Bestimmungsorte noch diejenige Poft­an st alt anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung

. an den Empfänger bewirkt werden bez. die Abholung erfolgen soll.

6. Wenn der Bestimmungsort einer Sendung in einem fremden Postgebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten zu rechnen ist, so ist außer dem Ortsnamen noch das betreffenot Land bez. der LandestheU auf der Sendung anzugeben.

Die Beachtung dieser Puntte wird zur Herbeiführung einer schleunigen Uebertunft der Sendungen an dm Empfänger wesentlich beitragm, und eS liegt daher im eigenen Interesse der Absender, die Aufschriften der Sendungen hiernach genau anzufertigen.

Bankgeschäft 1897

Schulhof &tfomp.G)

Marktstrasse 4. QieSSeH Marktstrasse 4.

Hausfrauen rc. seht Guch vor, Sonn­tags sind die Geschäfte nur von V28 bis 9 Uhr Vormittags und von 11 bis 2 Uhr Mittags offen.

Temperatur der Lahn und Luft

gemessen nach Reaumur am 2. Juli, zwischen 11 und 12 Uhr: Wasser 17 Grad, Luft 19 Grad tat Schatten.

Rübsamen'sche Badeanstalt.