Ausgabe 
1.5.1892 Zweites Blatt
 
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Sonntag den t Mai

1892

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Nachdem vor einiger Zeit von Herrn Heyligenstaedt darauf hingewiesen worden, daß der für Gießen zwecks Fest­setzung der auf die Kranken-, Alters- und Invaliditäts-Ver­sicherung für die Arbeiter abzuleitenden Ansprüche auf 1.70 Mk. festgesetzte ortsübliche Tagelohn zu niedrig sei, hat sich die juristische und Finanzdeputation mit der Be- rathung der Frage wegen Erhöhung beschäftigt. Eine Er­höhung auf 2 Mk., wie ursprünglich ins Auge gefaßt, erschien

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Bekanntmachung,

Hagelschäden betreffend.

Bei dem Heranwachsen der Feldfrüchte machen wir auf die durch die HagelversicherungSgesellschaften gebotene Gelegen­heit zur Versicherung gegen Hagelschäden unter dem Anfügen aufmerksam, daß das Collectiren wegen Hagelschäden nicht statthaft ist.

Gießen, den 29. April 1892.

Großherzoglicher Kreisamt Gießen.

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Bekanntmachung, die Unterhaltung der Kreisstraßen betreffend. Fuhrwerksbesitzern wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß von

Dienstag den ». Mai l. Js.

ab auf der Kreisstraße MainzlarTreis a. d. Lda. eine Dampfstraßenwalze in Thätigkeil ist.

Gießen, den 28. April 1892.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betr. Maul- und Klauenseuche zu Steinberg und Grüningen.

Nachdem unter der Schafherde zu Steinberg die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist, haben wir die Sperre über diese Heide und zugleich angeordnet, daß nur ein be­stimmter Theil der G.markung Obersteinberg von dieser Herde behütet, sowie daß andere Schafe, Rindvieh, Ziegen, Schweine in diesen GemarkungStheil nicht geführt werden dürfen.

Nachdem ferner unter den Schafen eines Besitzers zu Grüningen die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, haben wir die Sperre Über dieses Gehöft augeordnet und weiter verfügt, daß sämmtliche Schafe zu Grüningen, da dieselben der Ansteckung verdächtig sind, sowie auch Rindvieh, Ziegen und Schweine bis auf Weiteres nicht ausgetrieben werden dürfen.

Gießen, den 30. April 1892.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

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Gewicht falle. Die (5omnrif[ton beantragt aus dieser und einigen anderen Erwägungen, die Höhe des ortsüblichen Tage­lohns männlicher Arbeiter über 16 Jahre auf 1.80 Mk. fest­zusetzen. Der Antrag wurde zum Beschluß erhoben.

Die hier beschäftigten, sogen, unständigen Arbeiter wurden bisher bei der Ortskrankenkasse versichert und zwar so, daß die Stadt für die Beiträge sowohl wie für ein etwaiges, aus Bewilligung von Unterstützungen, Medicamenten usw. an die Versicherten entstehendes Deficit aufzukommen sich verpflichtet, außerdem dem Rechner der Kaffe eine dem Ver- hältniß der Anzahl der Versicherten zur Mitgliederzahl der Ortskrankenkasse entsprechende Vergütung zu gewähren hatte. Die Kosten dieser Versicherung sind in den beiden letzten Jahren so erheblich gestiegen (sie belaufen sich für das ver­gangene Jahr auf ca. 1050 Mk.), daß die Finanzcommission beantragt hat, sobald wie möglich Vorbereitungen wegen Er­richtung einer Gemeindeversicherung zu treffen. Es wird unter Bewilligung der entstandenen Kosten im Sinne des Deputationsantrags beschlossen.

Betreffs der Uebernahme der Staatsstraßen (Ortsdurchfahrten) auf die Stadt sind vor einiger Zeit Ver­handlungen eingeleitet worden. Das staatlicherseits gemachte Gebot, der Ktadt als Ablösungssumme den zwölffachen Betrag der durchschnittlichen jährlichen Unterhaltungskosten zu be­willigen, ferner das im Falle der Bebauung der Stadt zu­fallende Böschungs- zc. Gelände, sowie den Werth der Bäume außer Berechnung zu taffen und die beiden Wieseckbrücken (an der Frankfurterstraße und am Neuenwegerthor) in Eigen­tum und Unterhaltung der Stadt zu geben, ist in der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung vom 3. September 1891, weil zu niedrig, abgelehnt worden. Das neuerlich durch das Großh. Kreisbauamt gemachte Gebot einer Ablösungssumme bon rund 95 000 Mk. bezw. einer jährlichen an die Stadr für die Unterhaltung der Ortsdurchfahrten zu zahlenden Ver­gütung von rund 5000 Mk. bis zur Uebernahme der be­zeichneten Straßenstrecken auf die Stadt soll auf Antrag der Finanzdeputation angenommen werden.

Das Gesuch des Herrn W. Seuling um Erlaubniß zur Herstellung einer hölzernen Einfriedigung an der Schott­straße wird auf Grund des Ortsbaustatuts beanstandet.

Die Kosten für Herstellung einer unterirdischen Wasser- ableitung zwischen Eder- und Weserstraße, sowie für Herstellung einer Bauplatz-Einfriedigung daselbst werden be­willigt.

Bezüglich des Gesuchs des Herrn Adam Uhl um Wirth- schastsconcession für das Haus Frankfurterstraße Nr. 95 be- schlleßt die Versammlung, die Frage des Bedürfnisses zum Ausschank von Branntwein zu bejahen, falls dem Gesuchfteller Wirthschaftsconcession überhaupt ertheilt würde.

Habemcht, Heyligenstaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Löber, Dr. Ploch, Scheel, Schmall, Schopbach, Simon, Br. Thaer, Vogt und Walley ls.

Herr Oberbürgermeister ^-nauth theilt vor Uebergang zur Tagesordnung mit, daß Q» ,ßh. Ministerium des Innern und der Justiz dem Project z^ Umbau des Bahnhofs Gießen die Zustimmung ertb* t hat.

Das Gesuch des Hüls ' er eins deutscher Reichs- angehöriger in Prag um Verwill-z mg eines jährlichen Beitrags wird auf Antrag der Finanzdep,'(»ation abgelehnt.

Einem Gesuch um Erlaß Realschulgeld, be­gründet durch Kranksein des t Schülers während des Winterhalbjahres, wird auf Antr --der Schuldeputation statt­gegeben.

Herrn Ludwig Seuling K :d für besorgte Auffüllung in der verlängerten Bleichstraße der Betrag von 1.10 Mk. pro Cubikmeter (im Ganzen 482 Mk.) bewilligt.

Die seither aus dem Prov inzialschulson d gezahlten Zuschüsse zu Lehrerbesoldungen, im Gest mmtbetrage von 300 fl., sollen abgelöst werden. Der Antrag der Finanzdeputation, die der Stadt zu gewährende Ablösungssumme auf den 25fachen Betrag, = 12 857 Mk., festzusetzen, wird an- genommen.

Herrn Brauereibesitzer Friedel soll auf sein Gesuch bin gestattet werden, während der Neuansstellung einer Dampfmaschine versuchsweise mit einer Mischung von Stein­kohlen und Frielendorfer Braunkohlen zu heizen, und zwar bis zum 15. Mai d. I.

Das Gesuch des Herrn Val. Moser um Erlaubniß zur Herstellung einer aus dichtem Bretterverschlag bestehenden Einfriedigung vor seinem am Wieseckerweg telegenen Hause wird, nachdem Beanstandung auf Grund des § 2 der Orts­polizeiverordnung beantragt worden, genehmigt.

Dem Gesuche des Herrn Architeeten Stein um Frei­gabe einer von ihm aus Vertrag mit der Stadt in Betreff der Grabenstraße gestellten Camion von 3000' Mk. wird nicht zugestimmt. Die fragt Camion war gestellt worden behufs Aufrechterhaltung der von den Interessenten eingegangenen Verpflichtung, die betr. Straße so lange zu unterhalten, zu reinigen und zu beleuchten, so lange sie nicht in Besitz der Stadt übergegangen ist. Hierüber eingeleitete Unterhandlungen sind indeß noch nicht abgeschlossen worden.

Der Punkt 10 der TagesordnungDie Ausführung des Reichsgesetzes vom l.Juni 1891, betr. die Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe", wird auf aus der Mitte der Versammlung gestellten Antrag in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.

| der Commission deshalb für bedenklich, weil dieser Betrag bei Berechnung der aus Kranken- re. Kassen zu leistenden Unter­stützungen zu sehr und zwar zum Nachtheile der Kassen, ins

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Die Ihnen zugestellten Jmpflisten wollen Sie nach Ein­trag der Jmpspflichügen baldgefälligst an uns und nicht an die einzelnen Jmpfärzte zurücksenden.

Gießen, den 29. April 1892.

Großh. Kreisgesundheitsamt.

Sitzung der Stadtverordneten

am 28. April 1892.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herren Beigeordneten Grüneberg und Langsdorff, von Seiten der Stadtverordneten die Herren: Adami, Georgi, Dr. Gutfleisch,