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31/05/1891 Zweites Blatt
 
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er auch zielte, die Enten waren nie da, wo sein Schrot hin- tras und so mußte er mit leerer Jagdtasche nach Hause ziehen. Unterwegs kam er an einem Teich vorbei, auf welchem einige Dutzend Enten lustig herumschwammen. Da kam ihm ein glücklicher Gedanke, seine Frau konnte eine zahme Ente von einer wilden nicht unterscheiden und wenn er in diese dichte Masse hineinschoß, so mußte er einige treffen. Er fragte den dabcistehendcn Bauer:Freund, wie viel soll ich Euch zahlln, wenn ich mitten unter die Enten schieße und die getroffenen Enten mitnehmen kann?" Der Bauer sah in groß an, dachte ein Weilchen nach und sagte:Zahlt mir zehn Mark, dann ist die Sache abgemacht." Herr Müller wars zu­frieden : er zahlte zehn Mark, feuerte seine Flinte ab und fünf oder sechs Enten zappelten schwer verwundet im Wasser, während die anderen ausflogen. Erfreut wollte Herr Müller die Enten durch seinen Hund apportieren lassen, da sagte der Bauer:Nun wollen wir aber doch machen, daß wir sort- kommen, denn wenn der Besitzer kommt, geht es uns allen beiden schlecht."

Verkehr, Land- und Volkswirthschcrft.

W Darmstadt. 27. Mai. Die landwirthschaftltche Genossenschaftsbank hielt heute ihre diesjährige ordentliche und »war die siebente Generalversammlung tm Gartensaale des Darmstädter Hofes" ab. Da Ihre Zeitung stets die Interessen der Landwirthschast vertritt, für das landwirtbschaftlicke Genossenschafts­wesen, welches in dem abgelaufenen Jahre 1890 grade in der Provinz Oberhessen einen so erfreulichen, höchst be­deutenden Aufschwung genommen hat, jederzeit Sympathie bewiesen hat, dürften die nachfolgenden Mtttheilungen recht will- ^^^Di?landwirthschaftliche Genossenschaftsbank wurde am 4. De­zember 1883 gegründet und zwar von den bedeutendsten Landwtrthen aus den drei Provinzen, unterstützt durch verschiedene Beamten und -Großindustrielle. Der Zweck deS Institutes ist: den Landwtrthen, insbesondere den Mitgliedern der lanowirthfchastlichen Genossenschaften jeder Art (Consum- und Darlehnskassenveretnen, Molkereien, Abfuhr­anstalten u. dgl. m.) Betriebscapital zu möglichst günstigen Bedingungen zu verschaffen. Aus letzterer Andeutung folgt, daß keine fetten Dividenden erstrebt werden. Der Vortheil, den die Bank ihren Mitgliedern verschafft, ist darum: billiges Betriebs­capital ohne kostspielige Hypotheken, oder umständliche Schuld­verschreibungen, Bürgschaften, Cessionen, oder ähnliche Formalitäten.

Das Actiencapital beträgt 220000 Mk. in 1100 Stück voll- gezahlten Actien der ersten Serie ü 200 Mk ; es soll auf 500000 Mk. erhöht werden. Die zweite Serie wird aus 233 Stück mit voll- gczahlten 200 Mk. und 1167 Stück A 200 Mk. mit 30 °/o = 60 Mk. Einzahlung bestehen. r

Es ist interessant, zu sehen, wie sich die Actien vertheilen. So haben 409 Private: 1006 Actien; 156 Eredilgenossenschasten: 1290 Actien; 91 landwirthschaftliche Konsumvereine: 133 Actien; 15 Molkerei-Abfuhranstaltcn ?c.: 53 Actien; die Centralgenossenschaft der hessischen landwirthschastltchen Consumoereine: 15 Actien; der Verband der hessischen landwirthschajtltchen Consumoereine: 1 Actie; endlich der allgemeine Verband der landwirthschaftlichen Genossen­schaften des deutschen Reiches: 2 Actien.

Der Umsatz im Jahre 1890 betrug nach dem Stande vom 31. December rund 13,5 Millionen. Die Verwaltungskosten, worunter Gehalte, Schreibhülfe, Aussichtsraths- und Revisionskosten, Steuern, Mtethe, Heizung und Beleuchtung, Bücher, Inserate, Porti u. v. A. begriffen sind, betrugen rund 12406 Mk., sind also im Verhältniß zu anderen Instituten ähnlicher Art sehr gering.

Der tbeuere Geldstand in den drei letzten Monaten des ab- gclaufenen Jahres influtrte auf den Reingewinn ungünstig. Cs wird aber, dem Character des Institutes entsprechend, auf gar keinen großen Reingewinn gerechnet, die Hauptsache bleibt: den Mitgliedern billiges Geld zu verschaffen. Daher wurde die Ztnsfußerhöhung bis zum äußersten Termin ausgeschoben, als die creditgewährende Bank den Zinsfuß in laufenbrt Rechnung auf 6% und die Reichsbank ihren Dtscont auf 5Vi °/o erhöhte. Und auch dann ging die Genossenschaftsbank erst auf 5<y0 refp. 6% in die Höhe, woraus sich ergibt, daß die Mitglieder der Bank einen wesentlichen Vortheil genossen. Die Dividende braucht also nicht so hock zu sein. Der Reingewinn beträgt aber immerhin noch rund 13 280 Mk. Nach den Bestimmungen des Actiengesetzes müssen an dem Effectenbesitze 3828 Mk. abgeschrieben werden. Dagegen sind an einigen Effecten größere Gewinne erzielt worden, auch hat die Provision bei den Darlehnskassen und Consumveretnen ein höheres Ergebnitz gebracht.

Der Rechnungsabschluß und die Bilanz für das abgelaufene Rechnungsjahr wurden durch den Verwaltungsrath resp. durch dessen Revisionscommission geprüft und es wird beantragt:

1) Decharge für die Verwaltungsorgane.

2) Der verfügbare Ueberschuß soll folgendermaßen verwendet werden: Rach $ 36 der Satzungen sind dem Reservefonds 20% von 3546 Mk. =# 709 Mk. zu überweisen. Dem vollberechtigten Actiencapital von 150,000 Mk. sollen 2%% Dividende ausgezahlt werden. Der verbleibende kleine Rest von 34 Mk. ist aus Gewinn- und Verlustconto pro 1891 vorzutragen.

Aus dem Aufsicktsratbe scheiden die Herren Bichmann (Heppenheim), Biegler (Dorn-Dürkheim) und I. Schmitt (Gunters­blum) aus, die jedoch wieder wählbar sind. Es waren bet der Generalversammlung 247 Aclicn mit 112 Stimmen vertreten. Das Interessanteste bei der Verhandlung war aber folgende Thatsache: Die Bank hat ihren Mitgliedern für eingezahlte Gelder rund und im Jahresdurchschnitt 3,5 % vergütet und hat für dargeliehene Gelder im Jahresdurchschnitt 4,62 % berechnet. Ob ein anderes Creditinstttul gleiche Resultate erzielt hat, dürste einigermaßen zweifelhaft sein.

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Wann und wie oft müssen die Topfstanzen um- gepstanzt werdend Falt täglich wird dem fachlich geblldeten Gärtner diese oder eine ähnliche Frage vorgelegt. Wenngleich nun die Beant­wortung sich nach Pflanzenart, Entwtcklungsstadium und Gesund­heitszustand der Pflanze, Boden u. s. w. richten muß, so lassen sich

doch auch allgemeine Grftchlspunkte anführen, nach benen der Blumen­liebhaber sich vielfach in den fpeciellen Fällen die Frage selbst beant­worten kann. Der günstigste Zeitpunkt in den verschiedenen Entwick­lungsstadien ist der kurz vor oem Ausbrechen der jungen Triebe. In dieser Zeit ist die Pflanze am meisten bekohigt, die beim Umpflanzen verloren gegangenen Wurzelhaare und größere Wurzeln schnell zu er­setzen. Bet mehr holzartigen Topfflanzen, wie z. B. Azaleen, Camelien u. f. w., darf man ein Umflanzen auch vornehmen, wenn die neu­gebildeten Triebe gehörig verholzt sind. Pflanzen, die stets in warmen Häusern gehrlten werden müssen, wie die aus den Tropen stammenden, lassen meistens keine sckarfbegrenrten Vegetationsperioden unterscheiden und können zu jeder Zeit umgepflanzt werden. Die Frage, wie oft die Gewächse umgepflanzt werden müssen betreffend, kann man im Allgemeinen sagen, daß je größer und holziger dieselben sind, desto seltener werden sie verpflanzt. Am günstigsten wirkt ein öfteres Um­setzen bet Heliotropen, Fuchsien unn ähnlichen Gewächsen. Blüthen- strüucher werden sonst nur umgk sitzt, wenn eine Bodenerschöpfung sich zeigt. Bet Pflanzen, die in großen Kübeln wachsen, erneuert man die Erde oberflächlich, ohne die Pflanzen umzusetzen, soweit dieses möglich, ohne die Wurzeln zu v-rletzen. Zeigt eine Pflanze durch kümmerliches Aussehen, daß der Toof für sie zu groß, die Erde in demselben versauert ist, io muß sie möglichst bald umgepflanzt werden.

Literatur und rc«nst.

Der Hausschwamm und die durch ihn und andere Pilze verursachte Zerstörung deS Holzes. Ein practtscher Rathgeber für Bautechniker, Hausbesitzer, Richter und andere In­teressenten, von P. Hennings, Custos am botanischen Museum zu Berlin. Der Preis dieses sehr verständlich geschriebenen Buches beträgt nur 60 Pfg. und bei der anerkannten Wichtigkeit dieses Gegenstandes sollte Niemand der oben angeführten Jntereffenten diese kleine Ausgabe, die sich 100- und 1000fach bezahlt machen kann, scheuen. _______________

Die AuSführungSvorschriften zum Reichsgesetze über die Invalidität-- und Altersversicherung im Grotzherzog» thum Hessen, zusammengestellt und erläutert von Regie- rungSraty Dr. Zeller und MinisterialfecretLrAey. (Mainz, Verlag von I. Dremer, 1891.) Di- Zahl der zur Ausführung des Jnoaliditäts- und Altersoersicherungsgefetzes in Hessen ergangenen Verordnungen ist eine sehr erheblich!', ihre Kenntniß ist für Jeden, der mit der Anwendung dieses G.setzes zu ttun hat, nothwendig. Es ist daher lehr zu begrüßen, daß zwei durch ihre Thätigkeit aus dem Gebiete des Arbeiterversicherungsrechtes heroorraaende Beamte in der in der Ueberschrift genannten Arbeit diese Verordnungen zusammengestellt und so ihren Gebrauch wesentlich erleichtert haben. Der Darstellung des Textes sind zahlreiche erläuternde Anmerkungen beigesügt, welche zweifelhafte Fragen an Hand der Entscheidungen des Reichsoersicherungsamtes entscheiden. Für alle hessischen Be­hörden, Krankenkassen und die mit der Einziehung der Beiträge beauftragten sonstigen Stellen wird das Buch eine sehr willkommene Unterstützung bei der großen Arbeit bedeuten, welche die Anwendung des Jnvaliditätsgesehes verursacht; wir empfehlen dasselbe lebhaft zur Anschaffung. Trotz der eleganten Ausstattung beträgt der Laden­preis nur 2.50 Mk. und ist deshalb auch die kleinste Gemeinde in der Lage, ihren Büchervorrath durch diese Sammlung zu vermehren.

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Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir mit Wirk­ung vom Heutigen die Functionen eines Rechners der Stadtkaffe, wie der Kaffe der Großh. Realschule und des Großh. Realgymnasium- dem seit­herigen Armenkafferechner, Finanzaspiranten I. Claffe Georg Wilhelm Döpser dahier zunächst provisorisch übertragen haben.

Gießen, 29. Mai 1891.

Großherzoaliche Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth. 5031

Bekanntmachung

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir mit Wirk­ung vom Heutigen die Functionen eines Rechners der Armenkaffe pro­visorisch dem Bürgermeistereigehülsen Peter Allendorf dahier übertragen haben.

Gießen. 29. Mai 1891. 5032

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

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