Nr. 148. Dienstag den 30. Juni
1891
Der W|<*tr Jtepftftr kHchektt täglich, 1* Tusnaym« des MontagS.
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Anrtli^ev Theil.
Gießen, den 25. Juni 1891.
Betr.: Die Jnvaliditäts- und Altersversicherung.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen
an die Gr-tzh. Bürgermeiftereie« de- «eeikes.
Durch das nachstehend abgedruckte neue Reichsgesetz ist Personen, welche in dem Jahre 1821 geboren sind und in Folge dessen im Jahre 1891 ihr 70. Lebensjahr vollenden, die Möglichkeit geboten, bei Erfüllung der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen sofort nach Vollendung des 70. Lebensjahres die Altersrente zu erlangen, während sie bisher noch eine Wartezeit von 47 Beitragswochen zurücklegen mußten.
Indem wir Sie aus diese Aenderung aufmerksam machen, beauftragen wir Sie, dieselbe zur Kenntniß der Interessenten zu bringen und die Anträge aller derjenigen Personen, welche von der Versicherungsanstalt abgelehnt oder kurzer Hand Ihnen zurückgesandt wurden, an uns behufs etwaiger Weitergabe an die Versicherungsanstalt einzusenden.
Wir bemerken Ihnen hierbei, daß die Quittungskarten in diesem Falle mit der erforderlichen Zahl von Beitragsmarken versehen sein müssen, d. h. mit den Marken für so viele Beitragswochen, als sich die Wartezeit nicht vermindert, sondern für welche thatsächlich Beiträge gezahlt sein müssen, v. Gagern.
(Nr. 1963.) Gesetz, betreffend die Abänderung des § 157 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes. Vom 8. Juni 1891.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen re.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Artikel L-
Der § 157 des Gesetzes, betreffend die Jnvaliditätts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 (Reichs-Gesetzbl. S. 97) erhält folgende Fassung:
§ 157.
Für Versicherte, -welche zur Zeit des Jnkrastretens dieses Gesetzes das vierzigste Lebensjahr vollendet haben und den Nachweis liefern, daß sie während der dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unmittelbar vorangegangenen drei Kalenderjahre insgesammt mindestens einhunderteinundvierzig Wochen hindurch thatsächlich in einem nach diesem Gesetze die Versicherungspflicht begründenden Arbeits- oder Dienstverhältnisse gestanden haben, vermindert sich die Wartezeit für die Altersrente (§ 16 Ziffer 2), unbeschadet der Vorschriften des § 32, um
Fenilleton.
Afrika.
Eine allgemeine Uebersicht.
(2. Fortsetzung.)
Wenn schon die Zahl und Größe der Inseln von Afrika eine im Verhältniffe zum Areal des Festlandes sehr geringe ist, so muß die Anzahl der Halbinseln überhaupt gleich Null gesetzt werden. Afrika hat thatsächlich keine einzige Halbinsel von irgend welcher Bedeutung. Das große Horn deS Somallandes hängt durch eine so breite Basis mit dem Hauptstamm Afrikas zusammen und wird so wenig durch das Meer gegliedert, daß man den Ausdruck Halbinsel nicht mehr auf dasselbe anwenden kann. Ein Gleiches gilt von den in Nordasrika vorspringenden Festlandsstumpsen von Barka, Tunis und Tanger, sowie von den Deltas des Nü, Nigers Ogowe und Sambesi. Die ganze West, und Sudkuste Afrikas ist frei von Halbinseln, wenn man nicht die zwischen der Tafelbai und der Falscbai liegende, das Kap der Guten Hoffnung tragende Spitze dazu rechnen will. Ebenso stnden wir an der Ostküste keine Halbinseln, noch sehen wir solche an der Küste des Rothen Meeres. In Folge dessen ist Afrika der am wenigsten ausgeschlossene Continent. Auch die Kusten- gliederung Afrikas ist außerordentlich gering. Nur wenige und sehr sanft geformte Buchten springen in das Land em. — Die gesammte Länge der Küsten Afrikas betragt nur 27,638 Km., so daß für Afrika 1 Km. Küste erst auf 1067 Q.-Km. Areal kommt, während in Europa schon aus 278 Q.-Km. 1 Km. Küste zu rechnen ist. Das Festland Afrikas ist unter allen (Kontinenten mit Ausnahme von Südamerika am wenigsten gegliedert.
so viele Beitragsjahre und überschießende Bei- t r a g s w o ch e n, als ihr Lebensalter am 1. Januar 1891 an Jahren und vollen Wochen das vollendete vierzigste Lebensjahr überstiegen hat. Dabei werden für jedes vollendete Lebensjahr siebenundvierzig Beitragswochen in Ansatz gebracht. Ist die Zahl der überschießenden Wochen höher als siebenundvierzig, so sind neben der Vollzahl der Jahre nur siebenundvierzig Wochen in Anrechnung zu bringen.
Artikel II.
Dieses Gesetz tritt mit der Wirkung vom 1. Januar 1891 ab in Kraft. Ueber Anträge auf Gewährung von Altersrente, welche im Widerspruch mit Artikel I endgültig ab gelehnt worden sind, haben die Versicherungsanstalten von Amtswegen unter Anwendung des Artikels I erneute Entscheidung zu treffen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.
Gegeben Neues Palais, den 8. Juni 1891.
(L. 8.) Wilhelm.
von Bo etlicher.
Reich.
nn. Darmstadt, 28. Juni. Heute Mittag um 1 Uhr 58 Min. ist Seine Königliche Hoheit der Großherzog sowie die Prinzessin Alix von ihrer Reise nach England zurückgekehrt und im Großherzoglichen Residenzschloß abgestiegen. Das Hoflager wird sich von jetzt ab in Seeheim befinden. Zu dem morgen stattfindenden Corso, der außerordentlich großartig zu werden verspricht, wird sich außer den Mitgliedern des Großberzoglichen Hauses sicherem Vernehmen nach auch Seine Königliche Hoheit der Großherzog betheiligen. Der Corso findet aus der Griesheimer Allee statt und ist von den Offizieren der Garnison arrangirt.
Berlin, 28. Juni. Die Beschlüsse des jüngst unter Vorsitz des Kaisers stattgesundenen preußischen Kronrath es werden in der gesummten deutschen Tagespresse eingehend erörtert. Es gilt dies hauptsächlich von dem Beschlüsse, für coloniale Zwecke in D eutsch-Ostasrika eine allgemeine deutsche Lotterie zu veranstalten, deren aus 21/2 Millionen Mk. sestgestelltes Reinerträgniß für die betreffenden Zwecke verwendet werden soll. Dieser Plan begegnet bei der öffentlichen Meinung Deutschlands überwiegend einer sehr ungünstigen Ausnahme und letztere kann man schwerlich als ungerechtfertigt bezeichnen. Denn der Gedanke, durch eine Reichslotterie die Mittel zur Förderung deutscher colonialer Zwecke zu erhalten, trägt doch einen sehr eigen- thümlichen Zug an sich, es sieht ja beinahe so aus, als habe
das deutsche Reich nicht einmal 2i/2 Millionen Mk. zur Förderung deutscher colonialpolitischer Interessen übrig. Nun gilt es allerdings zu berücksichtigen, daß die mit der Asrika- lotterie aufzubringende Summe in der Hauptsache zur Deckung des Restes der Kosten für den Wißmann-Dampser aus dem Victoriasee und dessen Transport von der ostasrikanischen Küste nach seinem Bestimmungsorte dienen soll. Es handelt sich hierbei also um ein privates coloniales Unternehmen, welches das Reich osfiziell auch jetzt nicht unterstützen kann, nachdem die Reichsregierung Don Anfang an darauf verzichtete, vom Parlamente Mittel zur Unterstützung des Wiß- mann-Unternehmens zu verlangen. Aber da hätte dasselbe wohl nicht ohne vorherige Sicherung des finanziellen Erfolges in Scene gesetzt werden sollen; jetzt sollen nun für den Wißmann-Dampser die noch restirenden 2j/a Millionen Mk. durch eine staatlich concessionirte Lotterie aufgebracht werden,- ob aber die deutsche Colonialpolitik hierdurch an Ansehen im Auslande gewinnt, möchte säst zu bezweifeln sein.
Berlin, 27. Juni. Der „Staatsanzeiger" theilt in einer Besprechung der durch die Nonnenraupe angerichteten Forstschäden mit, die diesjährigen Berichte bestätigten, daß die Nonne in größeren Waldgebieten nirgends bestandvernichtend auftritt und daß kein Anlaß zu Besorgnissen vorliegt, obwohl das Jnsect in einigen Revieren der Regierungsbezirke Stade, Hannover, Lüneburg und Oppeln in großer Zahl aufgetreten ist.
Kiel, 27. Juni. Se. Majestät der Kaiser hat gestern die Segelfahrt bei prachtvollem Wetter bis Langeland ausgedehnt und kehrte um 8 Uhr zurück und blieb bis 11 Uhr an Bord der Lustyacht „Meteor". Heute Vormittag wohnte Se. Majestät der Binnenregatta des kaiserlichen Dachtclubs, welche um 11 Uhr begann, bei.
Köln, 27. Juni. Wie die „Kölnische Zeitung" aus Duisburg von gestern meldet, ist der Preis von Ruhrkohlen für Belgien abermals 'gewichen. Auch Holland vermag die Ruhrkohlen trotz neuerlicher Preiszugeständnisse im Wettbewerb gegen englische Kohle nicht voll aufzunehmen. Von letzterer ist die Anfuhr anhaltend groß. Die Regsamkeit des oberrheinischen Geschäfts ist dagegen eine andauernde. Die Kohlenzusuhr zu den Ruhrhäsen bleibt stark.
München, 27. Juni. Der 5. deutsche Berussgenossen- schaststag wurde heute von dem Vorsitzenden Rösike-Berlin eröffnet. Unter den neunzig Theilnehmern, die sich eingesunden haben, befindet sich der Präsident des Reichsversicherungs-Amts Dr. Boediker, welcher die Grüße des am Erscheinen verhinderten Staatssekretärs des Innern Dr. von Bötticher überbrachte. Regierungsrath Rasp bewillkommnete die Versammlung Namens der Königlich bayrischen Regierung, der Bürgermeister Dr. von Widenmayer im Namen der Hauptstadt. Der Vorsitzende Rösike sprach in einem Geschästs-
Die Beschaffenheit der Küsten ist wechselnd. Steilküste herrscht am Rothen Meere saft vollständig, ebenso vom Kap Guardasui bis zum Aequator, ferner wieder von der Delagoa- bai an bis nördlich von der Kapstadt. Felsige Strecken kommen auch an der Küste von Nieder-Guinea vor, ferner zwischen der Mündung des Gabun und den Calabarflüffen. Dasselbe ist theilweise an der Küste von Ober - Guinea der Fall. Auch der Nordwesten und ein großer Theil des Nordens von Afrika hat Steilküste, namentlich am Ris in Marokko, sowie bis zum Kap Bon und am Absall des Tafellandes von Barka. Die dazwischenliegenden Strecken sind flach, sandig, sumpfig, besonders das Nildelta, die Küste an den beiden Syrten und der Sahara zwischen Wadi Draa und dem Senegal. Auch die Ostküste Afrikas vom Aequator an bis nach dem Zululand hat zwischen dem Meere und dem Rande des inneren Hochlandes einen breiten, flachen Streifen jüngeren Landes und an den Küsten von Tripolis und Sene- gambien, sowie Theilen von Guinea, außer im Kamerungebiet, ist der Tieslandsstreisen der Küste besonders breit. Derselbe ist in den tropischen und manchen subtropischen Gegenden der Sitz der Fieber, da hier die Vegetation häufig sehr üppig und der Wafferreichthum groß ist. Ein mcht minder bedeutender Theil der Küsten des nördlichen und südlichen Afrika ist dagegen sandig, wüst und vegetationsarm, namentlich die Küste der Sahara, die des Rothen Meeres, des Mittelmeeres von Tripolis bis zum Nildelta und besonders der Küstenstrich vom Kap Frio im Südwesten Afrikas bis über den Oranje hinaus zum westlichen Olisant- tiefste Bucht, welche in Nordafrika einschneidet, ist der Golf von Gabes oder die Kleine Syrte an der Grenze von Tunis und Tripolis. Erwähnenswerth sind auch dre Große Syrte oder der Golf von Sydra und an der West
küste die Bai von Biasra im innersten Winkel des kaum noch als Meerbusen zu betrachtenden Golfes von Guinea. Die Walsischbai und Angra Pequena an der Südwestküste sind sehr unbedeutend, während mehrere Buchten an der Küste des Kaplandes, die Tafel-, False-, Moffelbai, bessere Häsen bieten. An der ganzen Ostküste verdienen eigentlich nur die Delagoa- bai und die Tedjurabai den Namen von Meeresbuchten.
Diese außerordentlich geringe Küstenentwickelung ist einer der Gründe, weßhalb Asrika erst so spät genauer bekannt geworden ist und weßhalb noch jetzt einige Theile des Inneren allen Anstrengungen, dieselben zu erforschen, trotzen. Wäre die Möglichkeit gegeben, durch Buchten auf dem Wasserwege weit in das Innere hineinzugelangen, so hätte das unbekannte Innere Asrikas wahrscheinlich Jahrhunderte vor seiner jetzigen Erforschung den Blicken der europäischen Nationen klargelegen, da ja gerade Afrika von Europa aus so leicht zu erreichen ist. Außerdem aber verhinderte die geringe Küstenentwickelung das Auskommen eines großen Culturvolkes im Innern, wozu freilich noch zahlreiche andere schwerwiegende Gründe mitgewirkt haben. Ein Hauptgrund ist die Gleichförmigkeit des Innern. Zwar sind auch in Afrika große Gegensätze vorhanden, die den Continent in eine Reihe von größeren Abschnitten zerlegen, allein im Allgemeinen hat der Erdtheil einen sich gleichbleibenden Character: Große Tafelländer, nur im Norden ein Kettengebirge, eine Menge von Hindernissen für die Schifffahrt in Gestalt von Stromschnellen, zahlreiche Wüsten und dürre Striche. Ferner ist das Klima sehr ungünstig. Fast drei Viertheile von Afrika fallen m die heiße Zone, zwei Drittheile in die nördliche Halbkugel, so daß namentlich im Nordsommer gewaltige Hitzegrade das organische Leben bedrücken und die Bevölkerung erschlaffen. Asrika ist daher trotz seiner Nähe an Europa erst zu allerletzt in die allgemeine Cultur einbezogen worden, während anderseits im


