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Häuser, abergerthal.
8 Uhr Abends.
Der Vorstand.
Gertage:
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Nr. 74 Zweites Blatt. Sonntag dm 29. März
1891
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Wetze»« Zxzütz« ttßchnm täglich, «M LuLnahm« des Montags.
Wtt Gießener
«»den dem Anzeiger Ädcheatlich dreimal deigelegt.
Gießener Anzeiger
Keneral-Mnzeiger.
vierrettißrigtt >le*x<ec«ts|ttds> 2 Mark 20 Pf- *fc Bringerloy». Durch die Post bezogt 2 Mark 50 Pf,.
ütbactton, Lp»ed««v und Druckerei:
Henchdrecher 51
Amts» und Anzeigeblatt fflr den Kreis Gietzen.
Annahme »an Anzeigen zu der Nachmittags für den fMgcnbai Lag erscheinenden Nummer bis vor«. 10 Uhr.
Hrattsßeikage: chießener Jamitienßtätter.
Alle Lrmoncen-Bureaux des In- »nd L«sla»des nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgeg«. ■HBHeBBHBBMÄHBHÄeeee™™™™
Aentli^er Theil.
Bekanntmachung,
-a- Grfatzgeschäft pro 1891 betreffend.
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1891 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar :
I. Zu Sich im Rathhaussaale.
Montag den 6. April, Vormittags vo" 9 Uhr an
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eber- ftadt, Ettingshausen, Garbenteich und Großen-Linden;
Dienstag den 7. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns und Langsdorf;
Mittwoch den 8. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Besfingen, Ober-Hörgern und Rabertshausen;
Donnerstag den 9. April, Vormittags von 9 Ilhr an: derjenigen der Gemeinden Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.
Freitag den 10. April, Vormittags von 9 Uhr an:
Loosziehung.
II. Zu Gießen in dem friiheren Hofgerichtsgebäude
(Brandplatz).
Samstag den 11. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendors a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen-Buseck und Hattenrod;
Montag den 13. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1889 und 1890);
Dienstag den 14. April, Vormittag von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1891) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Heuchelheim und Klein-Linden,
Mittwoch den 15. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck-,
Donnerstag den 16. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Loosziehung.
III. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.
Freitag den 17. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach und Lauter;
Samstag den 18. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.
Montag den 20. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Lootzziehung.
Besondere Bestimmungen.
1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:
Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Heffen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschastsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aushalten;
und im Jahre 1871 geboren sind;
ferner
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1889 bezw. 1890 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum ein jährig.freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück- Eellurrg in Anspruch genommen wird, jo isi für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugniffe müffen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich tm Termin vor der Ersatz-Commission ein- zusinden.
Noch nicht eingereichte ZurücksteüungSansprüche sind bei der Grobherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst — unter allen Umstünden vor Beginn de- ErsatzgeschäfteS — an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w nachzuweisen. Da- Vorhandensein von Gpilepste ist durch die eidliche Erklärung von windesten- drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.
5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos.
6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellung-pflichtige» Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereit- zuaegangenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militärpflichtige, welche sich auSwäri- aufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsort gestellungspflichtig find.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste- rungätermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren 1/2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschästes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Feuilleton.
In der Heimalh.
Eine Oster-Erzählung von Marc. Boyen.
(Schluß.)
Jetzt hatte Lena Martin bemerkt, lautlos glitt sie von dem Stuhl am Fenster herab und lauschte einen Augenblick aus das Geräusch in der Küche, wo die Tante den Kaffee kochte. Dann riß sie aus einem Topfe einen Strauß Schneeglöckchen, den Marie gestern vom Friedhose mitgebracht hatte, und lief damit unbemerkt zur Hausthüre des Hauses hinaus.
Sie sprang um das Haus herum, hoch über dem Köpfchen schwenkte sie den Strauß in ihrer kleinen Hand und mit hellem Jauchzen beantwortete sie den ersten Blick, durch den Martin die herbeieilende Kleine entdeckte.
Ja, Martin sah das Kind, aber noch ehe er sich zu einem warnenden Rufe, zu einem rettenden Sprunge gegen das lachende kleine Geschöpf entschließen konnte, sah er Lena mit beiden Füßen auf den Steg springen und sofort mit dem nachgebenden Brette zusammen in die lehmigen Fluthen des Mühlbachs stürzen. Er stieß einen lauten Schrei aus und sprang dem Kinde nach; unkundig des Schwimmens war er, geblendet- athemlos rang er danach, einen Zipfel des rothen Röckchens zu erfassen, welches einen Augenblick pch vor seinen Augen zeigte. Wo sein Körper irgend einen Halt in den rauschenden Wassern finden konnte, schnellte er sich vor, um das dicht vor seinen Händen fortgetragene Kind zu fassen. Doch ein Brausen erhob sich jetzt vor seinen Ohren, wie im Traume gedachte er an Marie und an das jähe Ende seiner Hoffnungen- dann schwand das letzte Bewußtsein- er
meinte noch einen festen Körper in seinen um sich greifenden Armen zu spüren, dann versank die Welt vor ihm.
Ein Osterfest wie dieses hatte das Dors wohl noch nie erlebt. In Schauren umstanden die Leute das Wirthshaus. in denen der Bader die Belebungsversuche bei den Ertrunkenen angestellt hatte.
„Sie haben sie am Wehr ausgefischt, ganz fest im Arm hat er das Leuchen gehabt und das Kind hat wieder die Schneeglöckchen fest in der kleinen Hand gehalten, wie ein bleiches Engelchen sah es aus. Und wie hat die Marie Hofmeister nur ausgeschaut, als sie herbeigelausen kam, wie der Tod selbst! Und der Schröder hat geweint und nach dem Martin und dem Kinde gerufen, daß man es aus der Wirthsstube bis auf die Straße gehört hat. Aber sie sind jetzt beide wieder bei Leben, der Martin und das Kind, und der Wirth hat gesagt, das Lenchen hätte die zerzausten Blumen erst ganz zuletzt freigegeben, sie hat sie aber gleich dem Martin hingehalten, sprechen hat sie aber noch nicht können, selbst der Herr Pfarrer soll geweint haben."
So sprachen die Leute vor dem Hause.
Als dann Lena heimgebracht werden durste, ließ Heinrich nicht nach mit Bitten, bis auch Martin die Gastfreundschaft seines Hauses annahm. Er hatte von der Bodenluke der Scheune selbst den Sturz Lenas mit angesehen und gesehen und geglaubt, sein Kind nie wieder lebend in seine Arme schließen zu können.
In der Kirche sprach der Pfarrer vor der Gemeinde ein Dankgebet für Rettung aus Tod zum Leben, und Schroder, der diesmal allein aus seinem Hause zur Kirche gegangen war, meinte aus den Worten des Pfarrers manches herauszufinden, was ihn recht tief ins Herz traf.
Als er zurückkehrte in weicher, demüthiger Stimmung,
sah er Martin am Flußrande stehen und sich die Stelle an- sehen, wo das Erdreich unter dem Stege nachgegeben hatte.
Die Männer gingen sich entgegen, sie reichten sich die Hände, der alte Streit war ohne Wort zu Ende.
„Ich will den Acker kaufen, wenn es Dir um Verkauf zu thun ist," sagte Heinrich nach einer Pause.
Martin lächelte.
„Ich habe ihn eben verschenkt," sagte er langsam, „ich will ihn Deinem Lenchen zuschreiben lassen, als, Dank für die Ostergabe, die es mir heute zutragen wollte. Sage nichts dagegen, Heinrich, ich habe heute doch mehr bekomme» als ich fortgebe; die Marie . . ." Er hielt inne und wendete sich ab, um seine Fassung zu behalten. „Sie will meine Frau werden, hat sie mir versprochen, und sie fei mir gut gewesen seit Jahren, noch ehe ich . . . Und ich habe sie damals für ein Kind nur gehalten. Mir ist zu Muthe, als ginge mir ein neues Leben auf. Ja, Heinrich, der Winter ist vorüber, Ostern ist aufgegangen, auch in mir wird es nun wieder heller Frühling werden."
* In Schlauheim hat sich ein neuer Gastwirtb etablirt, dessen Hotel „Zum Rebus" beschildert ist. Täglich wird an seiner Table d’hote ein Rebus auf eine große schwarze Tafel gemalt und den Gästen zum Rathen aufgegeben. Der erste Gast, der den Rebus löst, erhält eine Flasche Champagner. Dieser Spaß versammelt täglich eine große Anzahl Gäste, wodurch der schlaue Wirth seinen Rebus-Champagner sich zwanzigfach bezahlt macht.
* Angeklagter (zum Staatsanwalt, der ihn fürchterlich heruntermacht),: „Jetz aber i bitt Sie, hörn auf. I verlier' ja sonst ganz die Achtung vor mir jebst!"


