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Nr. 74. Drittes Blatt. ^.lmtag den 29. März _____1891
Der -ießener An-eiger erscheint täglich, Ausnahme deS Montag-
Die Gießener -««tttenStLUer «erden dem Anzeiger Dächentlich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeig er
Keneral-MnzRHer.
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Amts- mtb Anzeigeblatt für d«rn Kreis Giefzen.
Innabtn* uo« Anzeigen zu der Nachmittags für den Raifanö» fifrtHor aDt Nnnoncen-Burcaur des In- und Auslandes nehm«
Mflmocn Lag erscheinendm Nummer bis Sonn. 10 Uhr. ^UU»WIU4JC. ^UWXUtXU>UUttU Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgegen.
NintNrhe» Cbcil
Gießen, den 26. März 1891.
Betr.: Die Förderung der Ziegenzucht.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die GroHH Bürgermeistereien de- Kreise-.
In der letzten Generalversammlung des landw. Bezirksvereins ist zur Hebung der Ziegenzucht empfohlen worden, Appenzeller Ziegen und Ziegenböcke einzuführen. Herr CH. Dettweiler auf dem Univcrsitätsgut Gieshügel besitzt junge Appenzeller Ziegen und Ziegenböcke, die derselbe noch so lange (10 bis 14 Wochen) halten will, bis dieselben stark genug sind und ohne Milch ernährt werden können.
Der Preis würde sich dann franco Gießen in Kasten verpackt, je nach Alter und Stärke, auf circa 60—70 Mk. pro Paar stellen.
Wir empfehlen Ihnen, dem Gemeinderath Vorlage zu erstatten und falls Ihre Gemeinde zum Ankauf der Appenzeller Ziegen oder Ziegenböcke bereit ist, Ihre Bestellungen binnen drei Wochen einzusenden.
v. G a g e r n.
Bekanntmachung.
Nr. 8 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 25. d. M., enthält:
sNr. 1941.] Verordnung, betreffend die Einführung von Reichsgesetzen in Helgoland. Vom 22. März 1891.
Gießen, 28. März 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. G a g e r n.
Gießen, am 6. März 1891.
Betreffend: Frühjahrs-Controlversammlungen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien de- Kreises.
Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen laffen.
v. Gag ern.
Bekanntmachung.
Bei den diesjährigen Frühjahrs-Controlversammlungen im Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Hauptmeldeamt Gießen gehörigen:
1) Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr I. Aufgebots.
2) Reservisten, sowie zur Disposition des Truppentheils und der Ersatz-Behörden Entlassenen.
3) Wehrlente I. Aufgebots, die vom 1. October 1878 ab eingestellt worden.
4) Ersatz-Reservisten, geübte und nicht geübte.
Nachstehend ist angegeben, wo und zu welcher Zeit die Controlpflichtigen anzutreten haben:
A. Zu Gietzen
am 1. April 1891 im Oswald'schen Garten für die Bewohner von Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Heuchelheim, Kleinlinden, Oppenrod.
1. Appell Vormittags 9 Uhr: Reservisten, sowie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften der Infanterie.
2. Appell Vormittags 10 Uhr 30 Min.: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte der Reserve und Landwehr I. Aufgebots, sowie sämmtliche Wehrleute I. Aufgebots der Infanterie.
3. Appell Nachmittags 2 Uhr: Reservisten, sowie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften und sämmtliche Wehrleute I. Aufgebots der Garde, Jäger, Cavallerie, Artillerie, Pioniere, Eisenbahn- und Lustschiffertruppen, des Trains (einschl. Krankenträger), Sani- täts- und Veterinärpersonals, Büchsenmachergehülfen, Oecoi.omiehandwerker, sowie alle übrigen der Reserve und Landwehr I. Aufgebots angehörigen Mannschaften.
4. Appell Nachmittags 3 Uhr: Sämmtliche Ersatz-Reservisten.
5. Appell Nachmittags 4 Uhr und zwar für die Bewohner von Allendorf a. d. Lahn, Großen-Linden, Langgöns, Leihgestern, Watzenborn und Steinberg, Hausen.
B. Zu Lollar
am 2. April 1891 neben dem neuen Bahnhofsgebäude für die Bewohner von Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck.
1. Appell Vormittags 8 Uhr 30 Minuten: Reservisten, sowie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.
2. Appell Vormittags 9 Uhr 15 Minuten: Wehrleute I. Aufgebots aller Waffen.
3. Appell Vormittags 10 Uhr: Sämmtliche Ersatz-Reservisten.
C. Zu Grünberg
am 2. April 1891 an dem Bahnhof für die Bewohner von: Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg
mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle und Sommermühle, Keffelbach mit der Rabenau'schen Papiermühle, Lauter mit der Arztmühle, Bingmühle, Georgenhammer, Strelles-Mühle und Walk-Mühle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmidtmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß- und Klein-), Odenhausen mit Appenbörnerhof, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain mit dem Hainerhof, Winnerod.
1. Appell Nachmittags 12 Uhr 30 Minuten: Reservisten, so- wie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.
2. Appell Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten: Wehrleute I. Aufgebots aller Waffen und Ersatz-Reservisten.
D. Zu Hungen
am 3. April 189: au dem Friedhöfe für die Bewohner von Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof-Güll, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hos Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen.
1. Appell Vormittags 9 Uhr 30 Minuten: Reservisten, sowie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.
2. Appell Vormittags 10 Uhr 30 Minuten: Wehrleute I. Aufgebots aller Waffen und Ersatz-Reservisten.
E. Zu Lich
am 3. April 1891 am Bahnhof für die Bewohner von: Albach, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Grüningen, Holzheim, Lich mit Albacher- Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster. br ksfingen, Ober-Vessingen, Ober-Hörgern, Sleinöaa-.
1. Appell Nachmittags 3 Uhr: Reservisten, sowie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.
2. Appell Nachmittags 4 Uhr: Wehrleute I. Aufgebots aller Waffen und Ersatz-Reservisten.
Besreiungsgefuche sind bis längstens 8 Tage vorm Appell auf dem Dienstwege durch das Hauptmeldeamt einzureichen und müssen durch die Bürgermeisterei beglaubigt sein — werden aber nur im dringendsten Nothsalle genehmigt.
Die Leute treten in bürgerlicher Kleidung an: Stöcke, Schirme, Pfeifen und Cigarren sind vorher abzulegen.
Die Militärpapiere (Paß und Führungszeugniß) müssen zur Stelle sein.
Feuilleton.
Der Sylvesterksrpfen vor Gericht.
„Wat ick dazu sage? Eejentlich sage ick jarnischt, abtr ich meene man, so ängsterlich muß der Mensch nid) gleich wer'n. Wenn det Allens so wahr wäre, wie bet so in de Anklage steht, dann adje Speck, dann wer'n Se mir woll jleich hierbehalten und mir mit'n Ring durch de Neese un’n Klotz an't Been insperren. Aber, wie jesagt, ick sage nischt." — Und sie sah in der That nicht ängstlich aus, die Fischhändlerin Emma Sch.., welche obige Rede als Entgegnung vom Stapel ließ, nachdem der Vorsitzende des Schöffengerichts ihr den Inhalt der aus Hausfriedensbruch und Beleidigung lautenden Anklage vorgehalten hatte. — Bors.: „Wenn Sie Ihre Zunge nicht zähmen und sich ungebührlich betragen, werden wir Sie sofort emsperren. Das merken Sie sich. Sie sollen sich am 19. Januar höchst ungebührlich in der Wohnung der Frau Rentiere M. benommen haben, und nach der Art und Weise, wie Sie hier auftreten, ist das auch wohl zu glauben." — Angekl.: „Wenn eener sein sauer verdientet Feld, oder blos seine Auslagen haben will, denn is er immer unjebiehrlich, bet kennen wir schon. Warum steht da denn nischt in die Anklage von in, det sie mir seit den Sylvester eenen Karpen von jut und ferne sieben Fund schuldig war? Det möchte wohl manchen passen, wenn er denn erst Neijahr iebert Jahr ’ne Rechnung triefen bähte. Wo soll da woll 'ne arme Jeschäftssrau bleiben? Det is ja himmelschreiend, is et. Aber ick sage nischt^. — Vors.: „Nun sagen Sie wenigstens nicht so viel, sondern lassen Sie alle überflüssigen Redensarten." — Angekl.: „Ick kann mir hier doch nicht verhandeln lassen, wie so'n Karpen?" — Vors.: „Sie behaupten
wohl, daß sie sich zu der Frau M. begeben hatten, um sie wegen einer Schuld zu mahnen?" — Angekl.: „Um weiter nischt. An'n Sylvesterabend stehe ick in meinen Stand in die Markthalle, da kömmt se anjeschwänzelt und kiekt in meinen Botich rin. En rechten schönen Karpen gefällig? frage ick. Hier is eener, en scheenen rogenen und von ’ne janz besondere Lebendigkeit — denn andere halte ick mir überhaupt nid) — un ick reiße ihr die Kiemen uf un mache un rede, bis sie ihn richtig koofen dhut. Er sollte sieben Mark kosten un damit war sie ooch inverstanden. Nu hatte sie sich aber nich uf so Ville injericht un ick sage zu ihr, det mein Mann ihr den Fisch ja nach Hause dragen könnte un denn könnte sie ihm det Jeld ja mitgeben. Kann eene Geschäftsfrau denn mehr dhun? Aber ick sage jarnischt." — Vors.: „Ihr Mann brachte nun wohl nicht das Geld?" — „Nee, det war't ja eben. Er kam zurück und ick sagte weiter nischt wie „Du Schafkopp!" un schicke ihn den zweeten Dag wieder hin. Er kömmt zurück, die janze Hand voll ohne Jeld. Sie wäre nich zu Hause jewescn. Ick schicke ihn noch zweemal hin, von Jeld keene Rede nid); bann hatte sie mal hohen Besuch jehatt, bann war sie bei die Toilette jewesen und so jing det immerzu. Zuletzt sage ick zu meinen Mann, ick will man selber hinjehn, er wäre ’ne olle Nulpe, und ick denn ooch los." — Vors.: „Nun wären wir ja endlich so weit." — „Angekl.: „Ick klingele und ba kommt ba so'n windijet Ding raus un sagt mir von vorne herin schlankweg, bet ihre Herrschaft noch nich zu sprechen wäre." — Vors.: „Es soll noch sehr früh bes Morgens gewesen sein." — Angekl.: „Nee, sehr früh war et nich, ick war wenigstens schon brei Stunden uff die Beene. Aber so eene, die quält sich den janzen Tag mit Essen un Drinken un Nichtsdubn ab un kann denn natierlid) die janze Nacht feen Ooge offen kriegen. Ick schiebe also det Keene Jestelle mit
be weiße Schürze bei Seite un jehe us'n Corribor un rin in bie erste Stube." — Vors.: „Das bürsten Sie schon nicht thun." — Angekl.: „Ick wollte mein Jelb haben, weiter nischt. Ick bin kaum brinne in be Stube, ba jetzt eene anbere Dhiere offen unb meine Madame kömmt rin. Sie war noch in’t kurze Zeich un hatte meine Stimme wohl jehört. Nu kann ick bei mein Fischgeschäft natierlich nich nach Treu un Nuglisch riechen, un ihr mochte bet woll en bisken unbequem wer'n, benn sie zog bie Neese so kraus un hielt sich bas Taschenbuch vor, wobei sie sagte: Mein Jott, wie riecht bet hier! Det mußte mir natierlich ärjern un ick sage: Det wirb mein ehrliche! Jewerbe sinb, wat Ihnen incommanbiren dhut, aber wat nitzt mir bie janze Stube voll parfümerierten Wohl- jeruch, wenn ber Sylvesterkarpen noch nicht bezahlt is! Nu kennte sie mir erst wieber un meente, ick sollte blos raus- jehn, bet Mädchen sollte die sieben Mark jleich nach 'ne Stunde hinbringen, ick sagte aber, ick dhäte nich von die Stelle weichen, bis ick den Zaster for den Karpen hätte, un dabei putzte ick mir resolut meine Neese in die Schürze." „Marie, bringen Sie blos die Frau heraus!" rief sie immerzu, ick sagte aber ruhig: Erft mein Jeld! — Vors.: „Endlich ist der Vizewirth gekommen, der Sie hinausgeführt hat." — Angekl. : „Ja, ick halbe aber doch mein Jeld erst jekriecht." — Vors.: „Der Hausfriedensbruch ist ja also erwiesen, Sie geben auch wohl bie beleibigenben Ausbrücke zu, bie ich Ihnen vorgehalten habe?"— Angekl.: „Det Habeick jesagt, aber Herr Jerichts- hof, erst een Karpen koofen unb dann feen Jeld nich, haben Sie Worte? Weiter sage ick nischt." — Mit Rücksicht aus bie ganze Sachlage kommt bie Angeklagte mit einer Gesammt- strase von 15 Mark bavon.


