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Nr. 22
1891
Dienstag den 27. Januar
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Die Gießener S««ttle«Skffl1er eBtrtrtr. kern Anzeiger »i^ratfieb brtimdt btlgelegL
Weßener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger. *
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2lmts# und AnzeigeblntL für den "Kreis Giefzen.
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Knnahm r von Anzeigen zu der Nachmittag» für den to(gr*rbnt Tse; erscheinenden Zimmer frt$ Borm. 10 Uhr.
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chratisöeilage: chießeuer Kamilienölätter.
2lmilid?er Therl.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz aus Nachsuchen des Landespferdezuchtvereins — Section für die Darmstädter Pferdemärkte — feine Genehmigung dazu ertheilt hat, daß im Frühjahre und Herbste dieses Jahres je ein Fohlen- und Pferdemarkt zu Darmstadt abgehalten wird und mit diesen beiden Märkten Verloosungen von Fohlen und Pferden, dann von Pferdegeschirren, landwirth- schaftlichen Geräthschasten, sowie sonstigen Gegenständen, nach dem vorgelegten Verloosungsplane verbunden werden. Diesem Plane gemäß sind bei jeder der zwei Verloosungen höchstens 20 000 Loose — das Loos zu 2 JL — auszugeben und wenigstens 65% der Brutto - Einnahmen zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden.
Gießen, den 24. Januar 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Einladung
zur Wahl des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde zu Gießen.
Es wird zur Kenntniß der Jntereffenten gebracht, daß, da die Dienstzeit des Vorstandsmitglieds Sigmund Heichelheim abgelaufen ist, die Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds der israelitischen Religionsgemeinde zu Gießen
Donnerstag den 12, Februar 1. Js.
in dem Saale des alten Rathhauses dahier stattfinden soll.
Sämmtliche nach § 2 der Wahlordnung vom 4. August 1871 Stimmberechtigten werden zur Wahl mit dem Bemerken eingeladen, daß die Abstimmung Vormittags von 9—12 Uhr und Nachmittags von 3-5 Uhr stottfinden wird.
Gießen, den 24. Januar 1891.
Der Wahlcommiffär: Neuenhagen, Regierungs-Accesfist.
Edictalladuug.
Nachdem gegen den Rekruten Franz Josef Bachert von Hirschhorn, Hessen, aus dem Landwehrbezirk Freiburg i. B. her förmliche Desertionsproceß eingeleitet wurde, wird derselbe hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf
Montag den 1. Juni 1891, Vorn». 10 Uhr, im hiesigen Militärgerichtslocal (Rempartkaserne) anberaumten Termin sich wieder einzufinden, widrigenfalls er nach Schluß der Untersuchung in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geldbuße von 150 bis 3000 Mark verurtheilt werden wird
Freiburg i. B., den 24. Januar 1891.
König!. Gericht der 29. Division.
Bekanntmachung,
die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen
Dienst aus Grund von Schulzeugniffen betreffend.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Sch u l z e u g n i s s e die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Ansügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.
Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweck- I dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird. I
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburtszeugniß;
b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen;
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen mllitärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d) das Schulzeugniß. <
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß. Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugniffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugniffe für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 — Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 — ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen. Großh. Prüfung« - Commission
für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.
Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
Ium Geburtstage des Kaisers.
Mit Freude, Dankbarkeit und schönen, herrlichen Hoffnungen nehmen alle Patrioten Deutschlands an der Geburtstagsfeier des jugendlich kraftvollen Herrschers, Kaiser Wilhelms II., der am 27. Januar sein zweiuuddreißigstes Lebensjahr vollendet, Theil. Hat doch das noch nicht einmal vollendete dritte Regierungsjahr des Kaisers abermals die herrlichen Beweise dafür gebracht, daß ein mit seltenen Herrschertugenden begabter Monarch an Preußens und Deutschlands Spitze steht und hat es sich doch abermals in dem verflossenen Jahre gezeigt, wie groß und muthig der Kaiser Wilhelm feine hohe Mission auffaßt und wie gründlich der erlauchte Herrscher seine Zeit und ihre Aufgaben versteht. Den Frieden nach Außen und Innen mit klarem Blick und fester Hand zu fördern, ein Mehrer des Reiches an friedlichen Gütern zu sein, die Gerechtigkeit zu schirmen und dringenden Reformen auf verschiedenen Gebieten des staatlichen und öffentlichen Lebens die Bahnen zu ebnen, in diesem segensreichen Wirken gipfelte auch im verflossenen Lebensjahre des Kaisers hohes Herrscheramt und aus vollem Herzen kann sich die deutsche Nation freuen, einen solchen Herrscher und Führer an ihrer Spitze zu sehen. Blickt man zurück auf Kaiser Wilhelms II. kurze Regierungszeit, erinnert mau sich der traurigen, trüben Monate, welche der Tod des großen Kaisers Wilhelm I. und das tragische Geschick des edlen Kaisers Friedrich kennzeichnete, und verfolgt dann mit sehendem Auge die Entwickelung der Regierung unseres hochbegabten jungen Kaisers, so kann man nur zu der Beobachtung gelangen, daß Preußen und das Reich unter dem neuen Herrscher sich in einer Epoche glücklichen Vorwärtsstrebens befinden. In der für das Völkerleben kurzen Spanne, welche die bisherige Negierungszeit Kaiser Wilhelms II. ausfüllt, konnten natürlich verschiedene Reformwerke noch nicht zu Ende geführt werden, aber wir sehen auf so vielen Gebieten die guten Anfänge zeitgemäßer Reformen, daß, wenn nicht ganz unerwartete Ereignisse die friedliche Culturarbeit des Reiches hemmen, wir uns ohne Zweifel allmälig einem neuen Aufschwünge des geistigen und wirthschastlichen Lebens nähern müssen, in welchem Aufschwünge dann wohl auch am leichtesten die Mittel gesunden werden, welche die socialen Gebrechen unseres Volkes heilen Helsen. Den Segen des Höchsten, der auch im letzten
Jahre so sichtlich auf dem Kaiser und seiner erlauchten Familie ruhte und auch durch die am Vortage des kaiserlichen Geburtstages stattgehabte Taufe des jüngsten Prinzen des kaiserlichen und königlichen Hauses so weihevoll manifestirt wird, flehen wir deshalb abermals aus den Herrscher herab, der von der Vorsehung berufen wurde, au der Spitze der deutschen Nation zu stehen.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 23. Januar. Se. Köuigl. Hoheit der Groß- herzog sind mit II. Gr. Gr. HH. den Prinzen Heinrich und Wilhelm gestern Abend von Mainz hierher zurückgekehrt.
Seine Kgl. Hoheit der E r b g r o ß h e r z o g haben gestern Abend von Mainz die Rückreise nach Gießen angetreten und begaben sich von dorr heute nach Leipzig, um einem Feste des Professors Bindung beizuwohnen.
Darmstadt, 23. Januar. Wegen des Ablebens Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Balduin von Flandern ist auf Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer bis zum 30. I. M. einschließlich angeordnet worden.
Berlin, 24. Januar. Die Budgeteommiss ion des Reichstags berieth heute die Vorlage über die den Unteroffizieren zu gewährenden Dienstprämien. Der Slriegßminifter Generallieutenant v. Kaltenborn Stachau und die Eommissare Generallieutenant Vogel von Falkenstein, Oderst von Schliebeu^ Major Gaede rechtfertigten die Prämien, ebenso auch die Abgeordneten Dr. v. Frege und v. Keudell. Gegen dieselben sprachen die Abgeordneten Hintze, Richter und Sperling (Centrum). Ein Beschluß wurde nicht gefaßt.
— Die Krankenversicherungs - Commission des Reichstags erledigte den Abschnitt über die Gemeinde^ Krankenversicherung und Ortskrankenkassen.
Dnisbnrg, 24. Januar. Auf der Zeche „Hibernia" bei Gelsenkirchen wird die Zahl der Todten voraussichtlich 60 bis 70 betragen. Die achte Sohle, auf der die Explosion stattgesunden, liegt 150 Meter tief und ist die gleiche Sohle, aus der am 8. Juni 1887 durch die schlagenden Wetter 52 Bergleute tobt blieben. Das Rettungswerk ist in angestrengtester Weise betrieben worden. Die Leichen wurden zum Theil zerstückelt zu Tage gefördert, u. A. brachte man Köpfe ohne Körper aus der Tiefe. Eine arme Wittwe hat drei Sühne verloren. Der Steiger Schwarz hinterlaßt eine Frau und acht Kinder, wovon drei blind sind. Ein Bergmann, der sechs Kameraden gerettet hatte, ist bei der Rettung des siebenten selbst umgekommen. Jammer und Aufregung in den Bergmannsfamilien sind groß. Die Ursache der Explosion ist natürlich noch unbekannt. Vermuthlich hat Unvorsichtigkeit bei Handhabung der Grubenlampe die Schulde Uebrigens wurden aus der „Hibernia" noch Oellampen alten Systems gebraucht. Den Angehörigen wird der Zutritt zu den Leichen, erst morgen gestattet.
Gelsenkirchen, 24. Januar, lieber die Katastrophe auf der Hibernia berichtet die „Gelsenkirchener Zeitung": Es handle sich wahrscheinlich um eine gemischte Explosion schlagender Wetter mit Kohlenstaub. Die Rettungsmannschaften konnten wegen der Nachschwaden nur mühsam Vordringen. Abends 10 Uhr war bereits eine große Anzahl Todte zu Tage gefördert. Heute wurden auch mehrere Pserde- leicheu heraufgeschafft. Eine ossieielle Liste der Verunglückten ist noch nicht festgestellt.
Gelsenkirchen, 24. Januar. Die Beerdigung der Opfer von der „Hibernia" wird voraussichtlich am Montag vor sich gehen. Heute nahmen der Obcrpräsident von Westfalen, Studt, der Oberbergrath Harz und Vertreter der Staatsanwaltschaft die Unglücksstätte in Augenschein.
Gelsenkirchen, 24. Januar. Durch das Austrcten des Grenzbaches sind sechs Straßen überschwemmt. Dieselben sind meistens von Arbeitern bewohnt. Der dadurch angerichtete Schaden trifft theilweise diejenigen Familien, welche Verluste durch die jüugste Grubenkatastrophe erlitten haben. — Heute wurden die in der Zeche „Hibernia" Verunglückten von ihren Verwandten agnoseirt.
Bergeborbeck, 24. Januar. Die Ruhr und ihre Zuflüsse sind infolge des plötzlichen Thauwetters in schnellem Steigen begriffen. HierGstehen große Strecken unter Wasser. In Wesel und Emmerich sind Pioniere zur Sprengung des Rheineises eingetroffen.
Ausland.
Paris, 24. Januar. Infolge eingctretenen ThauwetterS im Norden gibt eS zahlreiche Ueberschwemmungen. In Saint-Quentin wurde ein Theil der Vorstadt Saint-Jean in.


