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Dienstag den 26. Mai
1891
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Gratisbeilage: Gießener Jmnilienökatter.
Amtlicher Theil.
Gießen, den 23. Mai 1891.
Bekanntmachung,
betreffend Anweisung das Verfahren bei der Ausstellung und dem Umtausch, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) von Quittungskarten.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die mit Ausstellung re. der Quittungskarten betrautenGemeindebehörden, Krankenkassen und örtlichen Invalidität-- und Älter-verficherung-- stellen.
Nachstehende Bekanntmachung des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz „betr. die Gültigkeit der Quittungskarten für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung" theilen wir Ihnen hierdurch zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. Fälle der in der Bekanntmachung beregten Art werden dann namentlich Vorkommen, wenn in Folge von Zweifeln über die Versicherungspflicht die Ausstellung der Quittungskarte ausgesetzt wird, bis das in den §§ 122 ff. des Jnvaliditäts- undAlters-Versicherungs-Gesetzes vorgesehene Streitverfahren zum Austrage gebracht ist.
J.V. Jost.
Bekanntmachung,
die Gültigkeit der Quittungskarten für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung betreffend.
Vom 12. Mai 1891.
Zu Ziffer 7 der Anweisung vom 23. October 1890, betreffend das Verfahren bei der Ausstellung und dem Umtausch, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) von Quittungskarten (Reg.-Bl. Nr. 44 von 1890), wird hierdurch Folgendes ergänzend bestimmt:
Wenn die Ausstellung der Quittungskarte erst an einem späteren Zeitpunkte als demjenigen, von welchem ab die Versicherungspflicht des Inhabers eingetreten ist, stattfindet, so hat die Ausgabestelle auf der ersten Seite der Quittungskarte unter den Worten „Ausgestellt von . . . am ... 18 . " den Vermerk zu setzen:
„Gültig für die Zeit vom......" und hierbei
den für den Beginn der Versicherungspflicht maßgebenden Tag hinter dem Worte „vom" anzugeben. Darmstadt, den 12. Mai 1891.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
___________________Finger.____________________
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogl. Ministerium des Innern und der Justiz dem Vorstande der Colonie für Epileptische „Bethel" bei Bielefeld (Pastor von Bodelschwingh) die Erlaubniß ertheilt hat, während der Monate August, September, October, November und December l. I. eine Hauscollecte zum Besten der genannten Anstalt innerhalb des Großherzogthums zu veranstalten.
Gießen, 23. Mai 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
______________________I. V. Jost.______________________ Betreffend: Die Bekämpfung der Schadenfeuer.
Das Großherzogliche Kreisamt Gieße«
an die Grotzh. Bürgermeister eie« des SHttUi*
In der Verlagsbuchhandlung von Julius Springer in Berlin ist in zweiter Auflage ein kleines Werk erschienen: „Die Bekämpfung der Schadenfeuer" von C. Krameyer, Brandinfpector der Berliner Feuerwehr. Preis 1 Mark.
Wir empfehlen Ihnen die Anschaffung deffelben.
Gießen, den 23. Mai 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
______________________I. V.: Jost._____________________
Betreffend: Neu erschienene, empfehlenswerche Bücher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die Großh. Bürgermeistereien de- Kreise-.
Wir machen Sie auf die folgenden neu erschienenen Werke aufmerksam, welche sich zum practischen Gebrauche eignen:
1. Die Enteignung nach Maßgabe des Großh. Hess. Enteignungsgesetzes vom 26. Juli 1884, systematisch dargestellt für den practischen Gebrauch von Regierungs- Affeffor Wolfs. Verlag von I. Diem er in Mainz, Preis 2 Subskriptionspreis 1.50 Ji.
2. Vereinigtes Sachregister zu dem Reichsgesetz- blatt, sowie zu dem Centralblatt für das DeutscheReichvon 1867—1890, bearbeitet von Rechtsanwalt Fr. Psasf. Verlag von I. Diemer in Mainz. Preis 8 JL, Subscriptionspreis bis zum 1. Juli 1891; 6.50 JL
3. Das Reichsgesetz über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung mit Einleitung, practischen Erläuterungen rc-, bearbeitet von Regierungsrath Dr. Zeller. Zweite Auflage, Verlag der C. H. B e ckffchen Buchhandlung (Oskar Beck) in München. Preis 1.80 Bestellungen sind an unseren Bureaugehllfen Weeg zu richten.
Gießen, den 23. Mai 1891.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Jost.
Deutsches Reich.
Berlin, 23. Mai. Der bevorstehende Rücktritt Herrn v. Maybachs von der Leitung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten hatte u. A. das Gerücht veranlaßt, es würde unter dem neuen Minister die Bau-Abtheilung, wenigstens diejenige für Wasserbau, von der Eisenbahnverwaltung abgetrennt werden. Wie nun die „Nat.-Ztg." vernimmt, ist eine Abtrennung der gesammten Bauverwaltung vom Ressort der Eisenbahnverwaltung überhaupt niemals ernstlich in Frage gekommen. Dagegen hält man es in den maßgebenden Berliner Kreisen schon längst für Wünschenswerth, die jetzt aus drei Ministerien (Arbeiten, Handel, Inneres) vertheilten Wasserbau-Angelegenheiten einheitlich zusammenzufaffen, doch ist noch keine geeignete Lösung dieser Frage gefunden. Nach den erwähnten Informationen der „N.-Z." scheint es also, daß ein Theil der Bauverwaltung auch fernerhin mit der Leitung des Eifenbahnrefforts verschmolzen bleiben soll. Ob dies aber auf die Dauer angehen wird, möchte schon jetzt zu bezweifeln sein, die wachsende Bedeutung des Eisenbahnwesens dürfte über kurz oder lang auch in Preußen zur Errichtung eines besonderen Eisenbahnministeriums führen, wie ein solches bereits verschiedene europäische Staaten besitzen. — Was die sich noch immer widersprechenden Gerüchte über den Nachfolger des Herrn v. Maybach anbelangt, so wird jetzt auf das Bestimmteste versichert, daß Eisenbahn-Präsident Thielen in Hannover bereits seine Ernennung zum Nach-
^emHeton.
Ein Dismsntenksus.
Von Friedrich Meister.
(Schluß.)
„Diesen Werth hätte er nicht nur, sondern er hat ihn, so wie er hier ist!" rief der junge Engländer enthusiastisch. „Woher kommt der Stein, wenn die Frage nicht indis- cret ist."
„Der Ring ist ein Vermächtniß einer alten Tante," antwortete der Andere. „Sie trug ihn gern, obgleich sie wußte, daß er unächt ist, und da ich ihr großen Dank schulde, so trage auch ich ihn, aus Pietät und der alten Dame zu Ehren."
„Würden Sie mich den Stein morgen früh noch einmal besichtigen lassen?" fragte Cornhill, den Ring mit zögernder Hand zurückgebend.
„Gewiß. Jetzt aber müssen die Herren mich entschuldigen. Ich will noch einmal an Bord gehen, um den Rest meines Gepäcks an Land schaffen zu lassen. Morgen, vor dem Lunch, spielen wir dann eine Revanchepartie."
Wir trennten uns und ich kann wohl sagen, daß ich noch lange über den Ring des Fremden nachdenken mußte.
Am nächsten Vormittag fand ich mich wieder im Oriental- Hotel ein, nachdem ich bei dem Agenten meiner Rhederei Zum zehnten Male wegen des Verbleibs der Ladung nach- sefragt hatte.
Mr. Cornhill hatte wieder feinen Schwarm von „Tam- lie§", wie die singhalesischen Edelsteinhändler genannt werden, AM sich, die ihm allerlei unbedeutendes Zeug anpriesen, das <r kaum eines Blickes würdigte.
Es dauerte nicht lange, da erschien auch der Australier, mm uns an die Revanchepartie zu erinnern. Cornhill hatte .denselben schon vorher gesprochen und ihm, nachdem er den Diamantring noch einmal sorgfältig besichtigt, in aller Form 2>ie Summe von zwölfhundert Pfund für das Kleinod geboten.
Während des Spieles wiederholte er dieses Angebot - Ler Australier entgegnete ihm jedoch, daß er den Ring nicht
zu verkaufen wünsche, um so mehr, als er wisse, daß der Stein darin nur eine werthlose Nachahmung sei.
„Wollen Sie mir den Ring dann wenigstens auf eine Stunde leihen," sagte Cornhill, „damit ich ihn einem einheimischen Händler zeigen kann, mit dem ich bereits mehrfach Geschäfte gemacht habe? Wenn auch der den Stein für ächt erklärt, dann erhalte ich mein Angebot aufrecht und gebe Ihnen, wenn Sie einverstanden sind, einen Check auf die hiesige englische Bank, den Sie heute noch einlösen lassen können."
Der Australier zuckte die Achseln.
„Was soll ich dazu sagen, meine Herren?" rief er, sich gegen uns wendend. „Wenn ich den Ring für einen solchen Preis verkaufen kann, oder besser, wenn mir Jemand freiwillig eine so unverhältnißmäßig große Summe für einen so geringwerthigen Gegenstand bietet, dann müßte ich thöricht sein, wenn ich nicht zugreifen wollte! |Unb dennoch — ich gerathe dadurch in eine schiefe Lage. Ich weiß mit Bestimmtheit, daß der Stein nur eine geschickte Nachahmung, also falsch ift; ich kann und werde ihn also nimmermehr als einen ächten Diamanten verkaufen. Wenn Sie daher, Mr. Cornhill, sich dazu verstehen wollen, mir eine schriftliche Erklärung zu geben, wonach Sie den Ring wissentlich von mir als unächl kaufen, so mögen Sie Ihren Willen haben. Ueberlegen Sie das wohl! Ich wiederhole Ihnen als ehrlicher Mann, daß Sie eine Enttäuschung erfahren werden, wenn Sie darauf beharren, den Stein für einen ächten Diamanten anzusehen."
Mr. Cornhill lächelte selbstbewußt, nahm den Ring in Empfang und ging damit zu dem singhalesischen Händler, der den Stein auf den ersten Blick für einen Diamanten edelster Art erklärte. Nicht zufrieden damit, begab er sich auch noch zu dem angesehensten europäischen Juwelier der Stadt. Derselbe prüfte den Stein und bestätigte dann nicht nur das Urtheil seiner eingeborenen Collegen, sondern bot auch auf der Stelle einen Preis von zwölfhundertundfünfzig Pfund dafür.
Cornhill eilte triumphirend in das Hotel zurück, um hier sogleich den Handel mit dem Besitzer des köstlichen Diamanten abzuschließen.
In unser aller Gegenwart — auch den singhalesischen
Händler hatte das Interesse an der Sache herbeigeführt — wurde der von dem Australier verlangte Schein unterzeichnet und demselben zugleich mit dem Check über zwölfhundert Pfund Sterling übergeben.
Während des Lunchs hatte Cornhill bereits den prachtvollen Ring am Finger.
Am nächsten Tage lud er uns zu einem Ritt durch die Stadt und die Umgebung derselben ein. Der Weg führte uns auch bei dem Laden des europäischen Juweliers vorüber, der den Ring geprüft hatte.
Der Mann stand in der offenen Thür. Cornhill grüßte ihn und hielt sein Pferd an, um ihn von feinem Kauf in Kenntniß zu fetzen.
Der Juwelier bat, den Ring noch einmal besichtigen zu dürfen. Er beschattete den Stein mit Der Hand, hielt ihn in das Licht, beschattete ihn noch einmal . . .
„Sie sind betrogen worden, Mr. Cornhill," sagte er dann. „Das ist nicht der Stein, den Sie mir gestern zeigten. Der hier ist unächt — ein Stückchen Bergcrystall."
Und ein Stückchen Bergcrystall war es und blieb es, trotz des Schreckens und des Zornes des jungen Edelstein- Enthusiasten.
Der Ring war vertauscht worden; ob vor, ob nach dem Abschluß des Handels und aus welche Weise, das ist mir und auch den andern völlig unklar geblieben.
Der Australier, der so viel Pietät für feine selige Tante zur Schau getragen, war ein abgefeimter Schwindler gewesen.
Während der junge Engländer jenen Schein unterzeichnete, hatte der Ring aus der grünen Billardtafel gelegen, weiter wußte man nichts.
Rechtlich konnte von einem Betrüge kaum die Rede fein, da Mr. Cornhill den Ring „wissentlich als unächt" erstanden und diese Laune freiwillig mit zwölfhundert Pfund bezahlt hatte.
Der Australier aber befand sich bereits an Bord und auf hoher See, als glücklicher Besitzer nicht nur seines kostbaren Diamantrings, sondern auch der so leicht gewonnenen Summe, da er nicht unterlassen hatte, den Check so schnell als möglich zu Gelde zu machen.


