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Militardienstuachrichten. v. Sturmfeder, Premier­lieutenant im Infanterie-Regiment Nr. 116, in das Infanterie- Regiment Nr. 137, Alberti, Premierlieutenant im Eisen­bahn-Regiment, in das Infanterie-Regiment Nr. 116 versetzt. Winter, Hauptmann L la suite des Infanterie-Regiments Nr. 116, zum überzähligen Major befördert.

Das vierzigjährige Stiftungsfest der Gießener Germania fand gestern durch einen Ausflug mit Damen auf den Schiffen­berg seinen Abschluß.

Sitzung der Stadtverordneten vom 23. Juli. An­wesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Georgi, Habenicht, Heyligenstaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schmall, Schopbach, Simon, Dr. Thaer, Vogt und Wallenfels.

In Gemäßheit der testamentarischen Bestimmungen werden diejenigen bedürftigen 10 Personen bestimmt, an die am 28. Juli d. I. die Zinsen des Hast'sch en Stiftungs- Cap it als von 3000 Mk. vertheilt werden sollen. Vor weiterer Berathung der Tagesordnung faßt die Versammlung Beschluß über einige nicht auf der Tagesordnung stehende Gesuche um Ertheilung der Concession zum Wirthschafts- betrieb, deren solche vorliegen von Ed. Denker Ehesrau, betr. der Wirthschaft zum Lahnstein, von Gg. Hauß, betr. der Errichtung einer Wirthschaft im Elsoffer'schen Hause und von Gertrude Dräbing, betr. Errichtung einer FrühstückF- stube in der Ludwigstraße Nr. 28. Die Versammlung bejahte in Uebereinstimmung mit dem Großh. Polizeiamt die Be- dürsnißfrage betr. des Denker'schen Gesuches, wogegen sie dieselbe betr. der Gesuche von Gg. Hauß und G° Dräbing verneinte. Betreffs eines Gesuches des Schmiedemeisters Conrad Walther um Dispensation von den Bestimmungen des § 16 der Baupolizeiverordnung für einen projectirten Neubau an der Bahnhofstraße wird beschlossen, das Gesuch zu befürworten, sofern Gesuchsteller sich verpflichtet, die Ecke seines alten Wohnhauses in ihrer ganzen Höhe abzuschneiden. Der Bestimmung, nach der Vorgärten an ausgebauten Straßen mit einer auf Sockel stehenden Metalleinsrie- digung, Bauplätze mit einer aus gehobelten und an­gestrichenen Latten bestehenden Einfriedigung nach der Straße hin abzuschließen sind, entsprechen eine größere Anzahl Vorgärten bezw. Bauplätze nicht. Es sind dies nach Anzeige des Polizeiamts die Einfriedigungen von Karl Pipp Wittwe, Dr. Jett, Heinr. Balser, Chr. Keller an der Grün­bergerstraße, Hanstein, Häuser, Hirschhorn, I. E. Lenz, Fr. Kühnhold, Maurermeister Langsdorff, Konr. Koch, P. Wilson, Peter König an der Ludwigstraße, Chr. Haubach, Pfaff, Fr. Valentin, Straub Erben, Heinr. Schomber an der Rodheimerstraße. Die den Anträgen der Baudeputation ent­sprechenden Beschlüsse ergaben folgendes: Die Einfriedigung vor dem Pipp'schen Garten kann, weil derselbe als Bauplatz anzusehen ist, vorerst belassen werden; die einen Theil der Dr. Jett'schen Besitzung entlang ziehende Mauer ist mit Deckplatten zu versehen- die Einfriedigung vor dem Balser- schen Garten soll noch ein Jahr bestehen bleiben, weil sie im Vergleich zu den übrigen Einfriedigungen noch am besten im Stande- die Einfriedigung vor dem Chr. Keller'schen Hause ist noch zu belassen, weil vor dem Hause weder der Chaussee­graben entfernt, noch Trottoir hergestellt ist- der Häuser'sche Hausgarten an der Ludwigstraße ist mit einer vorschrifts­mäßigen Einfriedigung zu versehen, wogegen der Hanstein'sche eine für Bauplätze vorgeschriebene zu erhalten hat- von der Herstellung einer Einfriedigung der Gärten von P. Wilson und Konr. Koch soll zur Zeit abgesehen, dagegen den Vor­gärtenbesitzern Hirschhorn, Lenz, Kühnhold und Langsdorff die Anlage vorschriftsmäßiger Einfriedigungen aufgegeben werden - Peter König hat eine den Bestimmungen über Bauplätze ent­sprechende Einfriedigung herzustellen- von den an der Rod- heimerstraße wohnenden Hausbesitzern soll den Wirthen Chr. Haubach und Gg. Pfaff die Anlage vorschriftsmäßiger Ein­friedigungen angesonnen werden, die Einfriedigungen vor den Gärten von^Fr. Valentin, Straub Erben und Heinr. Schomber können, so lange die berr. Straßenstrecke des Trottoirs und der Gossen ermangelt, noch in ihrem jetzigen Zustande belassen werden. Das von Herrn I. Häuser wiederholt ein­gereichte Gesuch um Erlaubniß zur Errichtung eines Anbaues an seinem Hause in der Ludwigstraße wird auf Grund der §§ 25 und 28 des Ortsbaustatuts beanstandet. Ebenso wird beanstandet das Gesuch des Herrn Martin Langs­dorfs um Erlaubniß zur Errichtung eines Hintergebäudes, sofern nicht eine von der Ludwigstraße aus ausschließlich zu benutzende Einfahrt nach dem zwischen Riegelpfad und Liebig- straße liegenden Grundstücke hergestellt wird. Da sich der Mangel eines geometrischen Planes über den oberen Theil des Friedhofes wiederholt fühlbar gemacht hat, hat die Baudeputation die Anfertigung eines solchen und die Ein- theilung des Friedhofes in Quadrate, durch welche das Aus­finden der Gräber erleichtert werden soll, beantragt - es wird beschlossen, einen zweckdienlichen Plan durch Herrn Geometer Euler ansertigen zu lassen. In der seit 1875 bestehenden Friedhofs-Ordnung haben sich Lücken in Bezug auf die Instruction für den Friedhofausseher gesunden. Besonders fehlen Bestimmungen über die Zeit, zu welcher der Friedhof täglich geschloffen werden soll. Es wird nun auf Vorschlag der Friedhofs-Commission festgesetzt, daß im Hochsommer, in der Zeit vom 16. Mai bis 15. August, der Friedhof Morgens 6 Uhr geöffnet, Abends 9 Uhr geschlossen wird, im Frühjahr und Herbst soll der Friedhof von Morgens 6 bis Abends 8 Uhr geöffnet bleiben, im Winter von Morgens 8 bis Abends 5 Uhr. Der tägliche Schluß des Friedhofs soll durch ein Glockenzeichen angekündigt werden. Als mißständig wurde bisher die Bestimmung befunden, daß das Rauchen auf dem Friedhöfe nur während einer Beerdigung zu unterlassen sei. Es wird beschlossen, das Rauchen aus dem Friedhof für die Folge gänzlich zu verbieten. Die Fried­hofsordnung enthält die Bestimmung, daß Kinder unter zwölf Jahren nur in Begleitung Erwachsener den Friedhof betreten dürfen, der Charakter des Friedhofs als Anlage hat indeß

dahin geführt, daß Kinderwagen mit in denselben genommen wurden. Es soll fortan das Mitbringen von Kinderwagen untersagt werden. Die Mitnahme von Blumen vom Friedhof geschieht vielfach durch Personen, bezüglich deren Be­rechtigung dazu Zweifel herrschen. Das Mitnehmen von Blumen ganz zu verbieten, wie es z. B. in Mainz geschieht, schien der Friedhof-Commission zu weit gehend, da die Ge­fahr in der Mitnahme von Blumensträußen liege, sie em­pfiehlt deshalb zu bestimmen, daß die Mitnahme von Sträußen nur unter Vorwissen des Friedhofs-Aufsehers zu gestatten sei. Es wird im Sinne des Commissionsantrags beschlossen. Nachdem vor Kurzem beschlossen wurden, den Weg vom Wallthor über die Gänsäcker und Burgwiesen nach dem Philosophenwald mit einer 2,5 Mtr. breiten Kiesauf- süllung und Basaltsteineinfassung herzustellen, hat Gr. Ober- sörsterei die Ausstellung eines Reverses darüber verlangt, daß der Stadt aus der ertheilren Concession zur Wegbenutzung kein Recht erstehe, sondern diese nur auf Widerruf ertheilt werde, sowie daß durch die beabsichtigte Wegverbesserung die Bewirtschaftung der fiscalischen Wiesen keine Einbuße er­leide. Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit dem Wortlaut des Reverses einverstanden. In den Ge­bäuden der höheren Mädchenschule sind die Wände in den Schulsälen und aus den Gängen, die Fußböden u. s. w. in hohem Grade ausbesserungsbedürftig. Es sind veran­schlagt : Anstrich der Wände und Decken, Durchölen des Fuß­bodens u. s. w. zu JL 23002400, die Herstellung neuer (bisher fehlender) Wandvertäselungen in allen Schulsälen zu 2500 Mk. Es wird beschlossen, die Gesammtkosten ins nächste Budget einzustellen, 23^Säle jedoch schon im kom­menden Herbst herstellen zu lassen. Die Rechnung des Realgymnasiums und der Realschule für 1890/91, welche in Einnahmen und Ausgaben sich ausgleicht mit 65 770 Mk., wird, nachdem über beantragte Niederschlagung uneinbringlicher Schulgelder Beschluß gefaßt, nicht beanstandet. Zur Anschaffung von Lehr- und Lesebüchern für die städtischen Schulen aus Grund des Art. 26 des Volksschul­gesetzes wird Genehmigung ertheilt. Der Art. 26 des Volks­schulgesetzes verpflichtet die Gemeinden zur Beschaffung der Lehrmittel für diejenigen Schulkinder, deren Eltern die An­schaffung unterlassen. Den Gemeinden steht der Rückersatz- Anspruch an die betr. Eltern unter Anwendung der Bestimm­ungen über Beitreibung der Gemeindeabgaben zu. Nach­dem in einer früheren Sitzung die Reinigung des Brunnens vor dem Gail'schen Hause in der Neustadt zum Zwecke des Versuchs, wieder trinkbares Wasser zu erhalten, beschlossen worden, haben die inzwischen vorgenommenen Arbeiten, Ausbrechen von Schachtsteinen u. s. w., sowie die Untersuchung der in der Nähe befindlichen Aborte-Anlagen ergeben, daß der sehr ergiebige Brunnen in der Hauptsache durch Zufluß aus den zum Gail'schen Etablissement gehörigen Senkgruben verunreinigt wurde. Die Deputation für das Gas- und Wasserwerk empfiehlt Belassung des Brunnens und gründliche Herstellung desselben durch Erneuerung des Schacht- mauermerks, Anlage einer Letteschicht nach der Seite hin, von welcher die Verunreinigung ausgeht, beantragt dagegen, von gleichzeitiger Errichtung eines Venülbrunnens am Mootz'schen Hause abzusehen. Herr Director Bergen macht an der Hand vorgelegter Pläne Mittheilungen über die Ergebnisse der Untersuchung sowohl wie der vorgenommenen Arbeiten. Herr Georgi bemerkt, daß er von allem Anfang bezweifelt habe, daß sich das Wasser des Brunnens, nachdem der Boden so mit Unrath durchsetzt sei, werde wieder verbessern lassen, er bitte, den Brunnen soweit wiederherstellen zu lassen, daß dessen Wasser für andere Zwecke Verwendung finden könne, daneben aber baldigst einen Ventilbrunnen auszustellen. Herr Schmall tritt diesem Vorschläge bei, bemerkend, daß betreffs der Wasserverhältniffe in der Neustadt ein förmlicher Nothstand herrsche, dem nur durch schleunige Ausstellung eines Ventil­brunnens begegnet werden könne. Aehnlich äußert sich Herr Dr. Ploch, für Beibehaltung des alten Brunnens eintretend. Herr Homberger wünscht, das Resultat der Herstellung des alten Brunnens abzuwarten, bevor ein Ventilbrunnen aufgestellt werde. Herr Scheel bezweifelt, daß der alte Brunnen auf die Dauer gutes Wasser liefern würde, er bittet deshalb, von der Wiederherstellung der Pumpe abznsehen, den Brunnen nur als Sammelbrunnen für Grundwaffer zu be­lassen und von Zeit zu Zeit auszupumpen. Herr Löber ist für Fertigstellung des Brunnens, weil derselbe viel Wasser liefere, was sich zu anderen Zwecken verwenden lasse. Herr Wallenfels ist für Erhaltung des Brunnens, um Beschwer­den wegen Ansammelns von Wasser in den Nachbarkellern zu begegnen. Herr Petri spricht sich für Wiederherstellung des Brunnens und für Aufstellung eines Ventilbrunnens aus, falls der Versuch zur Erlangung guten Wassers ungünstig ausfalle. Herr Heyligenstaedt kann in Ansehung der vorhandenen Pumpbrunnen einen Nothstand nicht erblicken, er glaubt, daß durch Ausbesserung des Brunnens in der vor­gesehenen Weise die Uebelstände abgestellt werden können - einen Ventilbrunnen schon jetzt auszustellen, sei nicht rathsam. Herr Director Bergen bemerkt, daß die Mehrkosten zwischen der Einrichtung des Brunnens zur Trinkwassergewinnung und derjenigen zu Wirthschastszwecken so geringfügig seien, daß er nur vollständige Wiederherstellung im Sinne des Deputations­antrages empfehlen könne. Herr Oberbürgermeister Gnauth spricht sich ebenfalls für Erhaltung des Brunnens aus- es sei nicht richtig, eine ergiebige Wasserquelle zu beseitigen, nachdem bedeutende Mittel zur Aufsuchung von Quellen auf­gewendet seien und vielleicht mit der Zeit an die Stadt die Frage wegen einer Nutzwasserversorgung herantrete. Es wird nach längerer Debatte der zum Antrag erhobene Vorschlag des Herrn Georgi aus Wiederherstellung des Brunnens und gleichzeitige Aufstellung eines Ventilbrunnens angenommen. Der Wirthschaftsplan über die Waldungen der Stadt Gießen pro 1891/92, Rechnungsjahr 1892/93, welcher einen Fällungsetat von 8500 Festmeter und an aufzuwen­denden Wegebaukosten 8000 Mk. vorsieht, wird gutgeheißen. Herr Dr. Thaer nahm bei der Berathung Gelegenheit, aus

die anderwärts gemachte« günstigen Erfahrungen mit den Feldeisenbahnen hinzuweisen. Er bitte angesichts der jährlich auszuwendenden Waldwegbaukosten die Frage in Er­wägung zu ziehen, ob es sich nicht empfehlen würde, das System der Feldeisenbahnen für unsere Waldungen anzu­wenden- die Feldeisenbahnen ermöglichten den Transport der Hölzer nach günstiger gelegenen Verladeplätzen und ermöglichten einen vortheilhasten Absatz derselben. Herr Oberbürgermeister Gnauth verspricht, die Frage demnächst in Commissions- berathung zu ziehen.

Wegen Sittlichkeilsverbrechens wurde in heutiger Sitzung der Strafkammer ein ehemals dahier als Commis beschäftigt gewesener junger Mann zu einer Gesängnißstrafe von 6 Monaten verurtheilt.

Nach Mittheilung württembergischer Blätter ist der seit dem 5. d. M. vermißte Dr. Theodor Nördliuger, früher Professor der Forstwissenschaft in Gießen, nunmehr im Schön­buch-Wald bei Tübingen todt ausgesunden worden.

Erledigte Lehrerstelle. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober- Ingelheim, Kreis Bingen, mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000 bis 1300 Mk.

Kirchliche Dienstnachrichteu. Am 4. Juli wurde der Dompräbendat und Ehrendomcapitular Friedrich Schneider zu Mainz zum Domcapitular gewählt.

Ordensverleihungen. Seine Königliche Hoheit der Grobherzog haben Allergnädigst geruht, am 1. Januar dem Schullehrer Christian Werner zu Friedberg das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Groß- müthigen, am 14. Februar dem Realschuldirector i. P., Professor Ferdinand Albert zu Darmstadt die Goldene Verdienstmedaille für Wissenschaft, Kunst, Industrie und Land- wirthschaft, am 16. Februar dem Schullehrer Karl Weiß gerb er zu Offenbach das Silberne Kreuz des Ver­dienstordens Philipps des Großmüthigen, am 1. Mai dem Schullehrer Friedrich August Freund zu Hühnlein das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für 50jährige treue Dienste", am 24. Mai dem Oberlehrer Jakob Birkenhauer zu Alzey das Silberne Kreuz des Verdienst­ordens Philipps des Großmüthigen, am 2. Juni dem Pedellen an dem Ludwigs-Georgs-Gymnasium zu Darmstadt ; Johann Jost Müller das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für langjährige treue Dienste", am 6. Juni dem Schullehrer Johannes Heberer I. zu Wolfskehlen das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Groß­müthigen, am 15. Juni dem Schullehrer Friedrich Ludwig Hahn zu Wölfersheim das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für 50jährige treue Dienste", am 23. Juni dem Oberlehrer Georg Treu sch zu Reichelsheim i. O. und am 1. Juli dem israelitischen Religionslehrer Abraham Levi zu Büdesheim, Kreis Bingen, das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für Verdienste", zu verleihen.

Schuldienstnachrichten. Am 20. Mai wurde dem Schullehrer Wilhelm H o o s zu Allendors, Kreis Frankenberg, Regierungsbezirk Kassel, die Lehrerstelle an der ev. Schule zu Neu-Bamberg, Kreis Alzey, übertragen - am 29. Juni wurde der von dem Herrn Grasen zu Erbach-Fürstenau auf die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hesselbach, Kreis Erbach, präsentirte Schulverwalter Peter Probst daselbst für diese Stelle bestätigt - am 4. Juli wurde dem Geometer­gehilfen Johannes P eth aus Mörstadt das Patent als Geo­meter 2. Klasse für den Kreis Worms ertheilt- am 8. Juli 'wurde dem Schulamtsaspiranten Heinrich Will aus Lich, Kreis Gießen, eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Rödgen, Kreis Gießen, am 9. Juli wurde dem Schul­verwalter Ludwig Maußer zu Jügesheim, Kreis Offenbach, die Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Lützel-Wiebels­bach, Kreis Erbach, am 11. Juli wurde dem Schulamts­aspiranten Lorenz L a m b y aus Dromersheim, Kreis Bingen, die Lehrerstelle an der gemeinsamen Schule zu Planig, Kreis Alzey, übertragen- am 12. Juli wurde der provisorische Lehrer an der höheren Mädchenschule zu Mainz Daniel Bonin, unter Verleihung der Rechte eines definitiv ange­stellten Volksschullehrers, zum Lehrer an dieser Schule, an demselben Tage wurde die provisorische Lehrerin an der höheren Mädchenschule zu Mainz Melanie Hessel zur Lehrerin an dieser Schule ernannt.

CavallerieUebungen. Im Bezirk des XI. Armee­corps, dessen Manöverbestimmungen im Allgemeinen, sowie die Zeiteintheilung für die Herbstübungen der Großherzog­lichen 25. Division im Besonderen wir bereits vor einiger Zeit veröffentlicht haben, finden in diesem Herbste auch noch besondere Cavallerie-Uebungen statt. Zu diesem Zweck wird eine Cavallerie-Division zu 3 Brigaden unter dem Commando des Generallieutenants v. Krosigk, Ches des Militär-Reit- instituts zu Hannover, gebildet. Es nehmen daran Theil die 21. Cavallerie-Brigade (Drag.-Regt. Nr. 5 und Hus.-Regt. Nr. 13), die 13. Cavallerie-Brigade (Kürassier-Regt. Nr. 4 und Hus.-Regt. Nr. 8) und eine Brigade, die aus dem 2. Großh. Drag.-Regt. (Leib-Drag.-Regt.) Nr. 24 und dem Hus.-Regt. Nr. 7 zusammengestellt ist. In der Zeit vom 3. bis 17. August finden zunächst Märsche mit Uebungen im Aufklärungsdienst, dann vom 18. bis 29. August die eigent­lichen Uebungen bei Jügesheim, endlich wieder Märsche mit Uebungen im Aufklärungsdienst vom 31. August bis 10. Sep­tember statt. Am 12. September betheiligt sich die Cavallerie- Division an der großen Kaiser-Parade bei Kassel, führt vom 14. bis 16. September wieder kriegsmäßige Märsche aus und nimmt endlich am 17. und 18. September an dem Manöver des IV. und XI. Armeecorps gegeneinander, sowie am 19. September an dem Manöver einer Armee gegen ein zusammengesetztes Armeecorps Theil. Der Stab, die Leib-, die 2. und 5. Escadron des 24. Drag.-Regts. kehren am 6. October nach Darmstadt, die 3. und 4. Escadron am 3. October per Fußmarsch nach Butzbach zurück.

Krankenwagen. Die Kgl. Eisenbahndirection Berlin hat einen Salonwagen zur Beförderung von Kranken.