Ausgabe 
25.2.1891
 
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Realer, Giesset !ti®n: Ad*® Reiners). ? den 24. Februar 1891 Vorstellung im Abon. ie wilde Jagd! lee!

4 Ac^n von Lndwi» Fildi* Personen;

®kier Heinrich Wiue\i. »eine Frau Ida Unger. Tochter Elsa Reinhold.

alherg Elisabeth Bisüef lanitätsrath Mai Jaskowib. ine Tochter Anni Reinen, echt.

ceni Rudolf Biebraih. -Felfioasttin Kurl Sehreiier.

r. Kaufs. Richard Goullti.

Adam Reinen.

Karl Rnpv- smaichen Antonie Btim erpauorM^ iv-dvr- 1t, parterre. Loche große historische M: Afrika, i» Maurische Baute», W e ttopische LegctM SrW ehoitntn in ihren mlrrW AeichSeommifsärMmmii 1 soriginell-pbotoplastische V tziM-SusWngELnM »ftWiie 0N btn etnsachsteu bis ji * n wW- ,

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teil W&*Ml «itcbrtut täglich, s* XuAnnbmt bei Montags.

Wrßrnrr Se*UitttirdH<i »erben bew ünzeizer «Schmtlüh bTctmel beigrfegt.

Mittwoch den 25. Februar

1891

Gießener Anzeiger

Kenerat-'Unzeiger.

8tert<lj6bT4nei

2 Mark 20 Pfg. s» Bringerloh».

Durch hie Post br;o^ro

2 Marl 50 Pt«,

Hebuction, unb Druckern;

>d)erHr*|« Mr.?^

i^eralprecher M

Amts- unb AnzeigrbNrtt für den Kreis Gieren

^SEEESFT' Hrati-Keitage: Kießmer Kamia-nöl-tter.

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WeSKSPSKJLJJMMOTII Hl» I 'l1 ^T» «BBTRggggsmtft Alle Lnnsncrn-Vnreimr des In- and «ultan bei ntfrim* Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgegen, > ii>L VmiPiL im. JJ11ILJJBWBHWMBMBM*

2lmtlid?er Theil.

Bekanntmachung,

den Frühjahrs-Faffelmarkt zu Butzbach am 19. März 1891, hier Abhaltung einer damit zu verbindenden Verloosung, betr.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß da« Grobherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz die Ausgabe von weiteren 2000 Stück Loosen zu 1 JL für die rubr. Verloosung unter der Bedingung genehmigt hat, daß mindestens 70% des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Loose, unter Abzug von 50 JL für Prämien, zum Ankäufe von Sewinngegenständen verwendet werden.

Gießen, den 20. Februar 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. .

Bekanntmachung,

Veranstaltung einer Verloosung zum Besten des Wieder- aufbaues der St. Rochuskapelle in Bingen betreffend.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Großherzsgliche Ministerium des Innern und der Justiz unter der Bedingung, daß mindestens 50% des Bruttoerlöses su» dem Verkauf der Loose zum Ankäufe von Gewinngegen- ständeu verwendet werden, genehmigt hat, daß die Verloosung zum Besten des Wiederausbaues der St- Rochuskapelle zu Bingen in zwei Serien von je 25000 Loosen, zu 1 Mark das Stück, eingekeilt werde und daß außerdem in jeder Serie ca. 475 Gewinne, bestehend aus Flaschen-Weinen in Kisten verpackt, bei der zweiten Ziehung auch 2 Fäßchen Wein, zur Verloosung kommen sollen. Die erste Ziehung soll spätestens Sude Juni 1891, die zweite spätestens am 31. März 1892 ßattstnden.

Gießen, den 20. Februar 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung. ~~

Mittwoch den 11» März 1891, Nachmittags 3 Uhr, wird auf Lonys Felsenkeller in Gietzen eine Ge»eralve»samml««g des laudwirthschaftlicheu Bezirk-Verein- Gietzen abgehalten werden-

Alle Mitglieder des landw. Bezirksvereins und der landw. Ortsvereine sowie alle Freunde der Landwirthschaft werden zu dieser Versammlung hierdurch ergebenst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.

, Tage-orduung:

1) Vortrag des Herrn Landwirthschaftslehrers Leithiger über Schweinezucht-

Li Berathung über Hebung der Rindviehzucht,

3) Schweinezucht.

4) Ziegenzucht.

5) Geflügelzucht.

6) Berathung über den Antrag des Thierjchutzvereins auf Anpflanzung von Hecken auf Wüstungen zum Schutze der Singvögel.

Gießen, den 23. Februar 1891.

Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen. Jost, Regierungsrath.

Verstfchev Reichstag»

72. Plenarsitzung. Montag, 23. Februar 1891, 1 Uhr.

Die zweite Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung wird bei § 115 (Lohnzahlung) fortgesetzt.

DaS sogen. Cartrll (Antrag Gulfleisch u. Gen.) schlägt vor: Abs. 2 des S 115 wie folgt zu fassen:Die Gewerbtretbenden dürfen ihre» Arbeitern keine Maaren credtttren. Doch ist es gestattet, den Arbeitern Lebensmittel für den Betrag der Anschasfungskoslen, Wohnung und Landnutzung gegen die ortsüblichen Mteth- und Pacht- -retse, Feuerung, Beleuchtung, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hilfe, sowie Werkzeuge und Stoffe zu den ihnen über­tragenen Arbeiten für den Betrag der durchschnittlichen Selbstkosten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung zu verabfolgen. Zu einem höheren Preise ist die Verabfolgung von Werkzeugen und Stoffen für Accordarbeiter zulässig, wenn derselbe den ortsüblichen Preis nicht übersteigt und im Voraus vereinbart ist."

Abg. Grillenberger (e>oc.) wendet sich gegen diesen Antrag, durch den daS Trucksystem nicht beseitigt, sondern im Gegentheil beordert würde. Am ärgsten sei das Trucksystem im Königreich Sachsen trotz der dortigen vielgerühmten Fabrtkaufsicht entwickelt. WaS heißtortsüblicher Preis"? Die Arbeitgeber brauchen nur ein Urteil zu bilden und der ortsübliche Preis fei fertig. Besonders wÄrden die Arbeiter durch die Canttn«»wirthschaft geschädigt. Redner befürwortet den Antrag seiner Fraction, 'wonach die Gewerdtreibendev

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Lorrespondenz-Bureau.

Berlin, 23. Februar. Die BerlinerPolitischen Nach­richten" vernehmen, ein Theil der deutschen Commiffare für die Wiener handelspolitischen Verhandlungen sei nach Berlin berufen zu Besprechungen mit denjenigen sachverständigen Beamten, welche der Ausarbeitung der In­structionen für die deutschen Commiffare im vergangenen Herbst beiwohnten.

Berlin, 23. Februar. Den BerlinerPolitischen Nach­richten" zufolge erließ der Cultusminister eine Verfügung an

ihren Arbeitern keine Waaren verkaufen und creditiren dürfen, der Lohnzahltag weder ein Samstag noch ein Sonntag oder Festtag sein darf und die Lohnauszahlung unter keinen Umständen in Gast- oder Schankwirthschaften oder Verkaufsstellen erfolgen darf (nach der Commission darf die Lohnauszahlung ohne die Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde in den erwähnten Localen nicht erfolgen). Ferner verlangt der Antrag die Aufnahme folgender Bestimmung: Soweit die Lohnzahlung nicht wöchentlich stattfindtt, ist den Arbeitern eine ihren Leistungen entsprechende Abschlagszahlung zu gewähren. Die Lohnabrechnung muß spätestens alle 14 Tage bez. nach Fertig­stellung der Accordarbeiten stattfinden."

Abg. Dr. Gutfleisch (dfr.) tritt für den Cartellantrag ein. Eine Anzahl von Grtllenberger angeführter Beispiele bewiesen zu viel, denn es handle fich dabei vorwiegend um Uebertretungen des schon bestehenden Verbots; jene Beispiele könnten somit als Beweise dafür angeführt werden, daß Verbote überhaupt nichts beweisen.

Abg. Metzner (Ctr.) beantragt, einen Zusatz, wonach die Gewerbtreibenden ihre Arbeiter weder birect noch indirect anhalten dürfen, Maaren aus gewissen Verkaufsstellen, insbesondere aus von ihnen ober ihren Angestellten geleiteten Waareneinkaufs- ober Consum- oereinen zu entnehmen. Für ben Fall ber Annahme bes Cartell- antrags befürwortet er Streichung ber Bestimmung über die Lieferung von Werkzeugen unb Stoffen für Accordarbeiter. Redner begründet seinen Antrag unter Hinweis auf das Verfahren einer Anzahl Confumvereine. Den Arbeitern verblieben oft nur wenige Pfennige vom Wochenlohn.

Der Cartellantrag wird von den Antragstellern dahin berichtigt, daß an Stelle vonAccordarbeitern" zu setzen istAccordarbeiten", worauf Abg. Metzner seinen Antrag auf Streichung ber betr. Be­stimmung zurückzieht.

Bundescommissar Geh. Rath Wilhelmi wenbet sich gegen die von ben Abgg. Metzner unb Grillenberger vertretenen Anträge. Der Antrag Metzner würbe biejenigen Fälle nicht treffen, bie ber Antrag­steller im Auge habe.

Abg. Dr. Hartmann (cons.): Die Fälle, bie Herr Metzner treffen wolle, würben bereits durch bestehenbe gesetzliche Bestimmungen getroffen. Die Behauptung Grtllenbergers, burch bie Cartellanträge würbe bas Gesetz verschlechtert, gehöre zu ber von ben Socialbemv- fraten beliebten ßegenbenbtlbung. Die socialbemokratisthen Anträge hätten in ber Commission burchaus unbefangene Würbigung gefunden unb einzelne berfelben seien sogar einstimmig angenommen roorben. Herr Grillenberger habe behauptet, im Königreich Sachsen wäre bas Trucksystem am ärgsten; bewiesen habe er eS nicht. JebenfallS werbe von ben sächsischen Behörben bie Beobachtung ber Gesetze streng überwacht.

Abg. Dr. Hirsch (dfr.) ist ein warmer Freund ber Consum- d er eine, umsomehr müsse er sich bagegen aussprechen, baß ihre Or­ganisation auf Verhältnisse übertragen werbe, für bie fie nicht bestimmt ist. Dem Arbeiter sei bie freie Verfügung über feinen ver­dienten Lohn wichtiger, als etwaige Vortheile, welche man ihm unter der Verkümmerung dieses Verfügungsrechts schaffen wolle. Noth- roenbtg sei, bie Lohnzahlungsfriften nach Möglichkeit herabzusetzen. Der Unternehmergewinn rechtfertige sich auS der Zahlung ber Löhne zu einer Zeit, da bie Waare noch nicht abgesetzt sei. Durch bie lange Hinaasziehung ber Lohnzahlung werbe aber bas Verhältniß auf den Kopf gestellt. Einen bezüglichen Antrag werde er an geeigneter Stelle etnbringen.

Abg. Singer (Soc.) spricht für bie Anträge feiner Fraction unb ben Antrag Metzner. Durch bas Cantinenwesen leiben nicht nur bie Arbeiter, fonbern auch bie Äletngemei betretbenben. Der Antrag feiner Freunbe bezwecke nicht, ben Arbeitern zu verbieten, von ben Arbeitgebern etwas zu kaufen, er bezwecke nur, zu verhindern, daß der Kaufpreis vom Lohn abgezogen werde. Wenn man bie Lohnzahlung in Schankstätten nicht haben wolle, so dürfe man sie auch nicht von der Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörden abhängig machen. Die Lohnauszahlung am Sonntag diene dazu, den Arbeiter zur Sonntagsarbeit zu zwingen.

Bundescommisfar Geh. Rath Lohmann: Wenn ber Antrag der Socialdemokraten etwas anderes meine, als was er ausfpreche, fo wäre es doch richtig, nur das auSzufprechen, was man meint. Was nack dem Vorredner der Antrag meinen soll, das besage aber auch bie Commisfionsfassung bezw. ber Antrag Gutfleisch.

Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) bekämpft den socialbemokratischen Antrag im Einzelnen, während sich Abg. Möller!(natl.) speciell gegen den Antrag Metzner wendet.

Abg. Dr. Städler (Ctr.) findet in den beiden Anträgen Gut- fleisch und Metzner eine Verbesserung der Vorlage; die weitergehenden Anträge seien aber entbehrlich, da schon die Rechtsprechung des Reichs­gerichts den Arbeitern den nöthigen Schutz gewähre. Auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen kommen Strafverfahren gegen Unternehmer oftmals zur Anwendung, wenn er die Lohnauszahlung anders als in baarem (Selbe stattfinden läßt.

Die Debatte wird geschlossen. Der Abg. Metzner zieht seine» Antrag zurück.

Bei der Abstimmung wird der Antrag Gutfleisch angenommen; in der dadurch bedingten Fassung wird der $ 115 genehmigt.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der soeben abgebrochenen Berathung.

Schluß 5V< Ubr.

bie Ober-Präsidenten, betreffend die Regelung des Vertriebs des Koch scheu Heilmittels (Tuberculinum Kochii) durch die Apotheken. Danach sind Apotheker verpflichtet, daS Mittel, sobald dasselbe nicht innerhalb sechs Monaten ver­kauft ist, an Dr. Libbertz-Berlin zurückzugeben. Der Umtausch erfolgt unentgeltlich. Der Taxpreis für 1 ccm des Mittels beträgt Mk. 6, für 5 ccm 25 Mk.

Bochum, 23. Februar. In der gestrigen Versammlung von Delegirten der Bergarbeiter wurde ein Ausschuß von fünf Mitgliedern gewählt, der nach eigenem Ermessen die Zeit der Einreichung und die Frist für die Bewilligung der am vorigen Sonntag beschlossenen Forderungen festsetzen soll. Der bisherige Leiter, Bringewald, lehnte die Wahl in den Ausschuß ab, weil er verdächtigt worden sei und auch nicht alle ausgestellten Forderungen vertreten könne. Am nächsten Sonntag sollen in allen Hauptorten des rheinisch-westfälischen Bergreviers Einzelversammlungen stattfinden.

Hamburg, 23. Februar. Die bisherigen achtwöchent­lichen Fahrten der deutschen-o st afrikanischen Linie werden vom 4. März an durch vierwöchentliche ersetzt.

Paris, 23. Februar. Dem Municipalrath ist vom Acker­bauminister aus eine Resolution, worin die Regierung aus­gefordert wurde, den Viehmarkt in Lavilette für aus­wärtige Hammel wieder zu eröffnen, geantwortet worde», daß die unter den deutschen und österreichisch-ungarische» Hämmeln herrschende Viehseuche solche Maßregel unthun- lich erscheinen lasse.

Paris, 23. Februar. Der Vorsitzende der Subcommission des höheren Arbeitsrath es für die Lohnfrage, JuleS Simon, hat sich, laut Mittheilung desTemps" für die Pfändbarkeit eines Achtels des Lohnes der Arbeiter und Be­diensteten ausgesprochen, sowie dafür, daß Arbeiter und Be­dienstete berechtigt sein sollen, eines zweites Achtel des Lohnes abzutreten. Der Lohnabzug dürfe jedoch niemals ein Vier­theil des Lohnes übersteigen.

Paris, 22. Februar. Die Kaiserin Friedrich ver­ließ heute Vormittag 9 Uhr 30 Min. die deutsche Botschaft, machte im Garten der Tuillerien einen etwa einstündigen Spaziergang und begab sich alsdann mit der Prinzessin Mar- gerethe in die protestantische Capelle in der Rue Royale. Nach dem Gottesdienste bestiegen die Herrschaften einen offe­nen Landauer u»d fuhren, von etwa 200 Personen, welche sich am Wege aufgestellt hatten, respectvoll begrüßt, zum Marsfeld; aus einem längeren Spaziergang daselbst passirte die Kaiserin auch die Maschinengalerie, wo sich gegenwärtig eine Militär-Reitschule befindet. Die anwesenden Offiziere grüßten die Besucherinnen. Später folgten die Herrschaften einer Einladung des bayerischen Geschäftsträgers Frhrn. von Tücher zum Dejeuner. Nachmittags wohnte die Kaiserin dem Gottesdienst in der englischen Kirche bei; die Prinzessin Margarethe begab sich nach dem Conservatorium.

London, 23. Februar. Carl Albemarle, einer ber letzten Waterloo-Veteranen, ist, zweiundneunzig Jahre alt, gestorben.

Christiania, 23. Februar. Das conservative Ministerium Stang demissionirte heute in Folge der Annahme ber von den Liberalen beantragten Tagesordnung zu dem Regierungsantrag, betreffend die Ordnung der diplomatischen Angelegenheiten.

Petersburg, 23. Februar. Gestern fand bei dem Groß­fürsten Paul Alexandrowitsch ein Ball statt, dem da- Kaiserpaar, die übrigen Mitglieder des Kaiserhauses und Prinz Henri Orleans beiwohnten. Heute trafen aus Ber­lin die beiden chinesischen Gesandten, ferner der neue griechische Gesandte Paparigopulo ein?

Die alte Kanzlei in Gießen.

Einen geradezu kläglichen Anblick bietet in den letzte» Jahren die alte Kanzlei dar, die sich um den noch älteren Heidenthurm gruppirt; mit jeder Woche wird ihr Aussehen trauriger und jämmerlicher.

Auch der Finanzausschuß der Zweiten Kammer der Land­stände in Darmstadt hat sich in letzter Zeit mit der alten Kanzlei zu beschäftigen Gelegenheit gehabt und wird auch die Zweite Kammer selbst demnächst darüber zu entscheiden haben, ob das alte Gebäude abgerissen werden soll ober nicht. Die Großh. Regierung hatte beantragt, für dieses Abreißen einen Kostenaufwand von 9900 Mk. zu bewilligen, doch ver­mochte der Ausschuß dieser Anforderung nicht beizupflichten. Welche Gründe ihn dabei leiteten, ist nicht gesagt, erfreulich aber ist, daß von dieser berufenen Seite vorerst die dringendste Gefahr abgelenkt ist.

Wenn das Gebäude nicht veräußert werden kann, waS aber nicht ausgeschloffen fein dürste, so erscheint es rathsamer,