Ausgabe 
24.12.1891 Erstes Blatt
 
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Ht« 300. Erstes Blatt. Donnerstag den 24. December

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Durch die Post belege S »art 50 Vfg.

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Abonnements - Einladung!

Zum Bezug desGietzenev Anzeiger" für das 1. Vierteljahr 1892 laden wir hiermit ergebenst ein. Wie bisher, wird derGießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer objectiver Uebersicht zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nach­richten der zuverlässigsten telegraphischen Correspondenz- Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorfälle in demselben aus dem Lau­fenden. Unterstützt durch an allen Orten der Provinz Oberhessen ansässige Berichterstatter, ist derGießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des An­zeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berück­sichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschäft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein ge­diegenes Feuilleton wird neben besonderen Ar­tikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die Gießener Familienblätter", welche dem An­zeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.

Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. ausgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. Januar den Anzeiger kostenfrei zu­gestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Exenrplare nach auswärts postsrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnements­betrag durch Quittung erheben lassen, salls nicht aus­drückliche Abbestellung ersolgt.

Hochachtend

Verlag desGießener Anzeiger"

Brühl'sche Druckerei (Fr. Chr. Pietsch).

ArnEcher» LhcL

Gießen, den 21. December 1891.

Bete.: Die Ausführung des Gesetzes vom 28. September 1890, die Brandversicherungsanstalt für Gebäude betr.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

die «rotzh. Würgermtistereieu des Kreises.

Das m't dem 1. Januar 1892 in Wirksamkeit tretende Gesetz vom 28. September 1890, die Brandverncherw.gs- anstatt für Gebäude betreffend, enthält in mehrfacher Hinsicht von den bisherigen abweichende Bestimmungen und werft in Bezug aus die Versicherung der Gebäude und die Absetzung von Brandschäden den Gebäudeeigenthümern und den Großh. Bürgermeistereien theilweise neue Rechte und andere Obliegen- Leiten zu. Von den neuen Bestimmungen kommen die nach- verzeichnetcn, als die wichtigeren, besonders in Betracht und Zwar:

I. Für die Gebäudeeigenthümer.

Bon der Versicherung bei der Brandversicherungsanstalt sind ausgeschlossen die Maschinen- -benso Erstellungen nacht baulicher Art, insofern sie einem gewerblichen Zweck 9u dienen bestimmt sind (Art. 2 des Ges.).

Von dem Versicherungszwang bei der Brandversicherungs­

anstalt sind ausgenommen Lust- und Gartenhäuser, die nicht zur Wohnung eingerichtet sind und die Gebäude, welche weniger als 100 Mark Werth haben (Art. 5 des Ges.).

Die Gebäudeeigenthümer sind verbunden, bis zum Ende des Kalenderquartals, in welchem der Bau vollendet wurde, den Versicherungsantrag zu stellen. Dieser hat, außer der genauen Bezeichnung des zu versichernden Ge­bäudes, auch über dessen Bestimmung und Benutzung die zur etwaigen Festsetzung der tarifmäßinen Beitragserhöhung erforderliche Auskunft zu geben (Art. 7 des Ges.).

Im Bau begriffene Gebäude können auf Grund des Kostenvoranschlags im Voraus versichert werden (Art. 7 des Ges.).

Auf besonderen Antrag des Gebäudeeigenthümers kann die Versicherung der Fundamente und Keller, des Gebäudes, sowie von einzeln stehenden massiven Schornsteinen unter­bleiben. Ebenso kann die Fundamentirung und Einmauerung von Maschinen und Herstellungen nicht baulicher Art von der Versicherung bei der Brandversicherungsanstalt ausgeschlossen werden (Art. 9 des Ges.).

Rach erfolgter Feststellnng des Versicherungsanschlags des Gebäudes und stattgehabten Festsetzung der tarifmäßigen Beitragserhöhung (Art. 49 des Ges.) wird dem Gebäude­eigenthümer eine Versicherungsurkunde zugestellt. (Art. 15 des Ges.).

Der Gebäudeeigenthümer hat rechtlichen Anspruch auf die durch Leuchtgas- oder Dampfkessel-Explosionen an seinen versicherten Gebäuden entstandenen Beschädigungen (Art. 22 des Ges.).

Enthält ein Gebäude nach der Aufnahme in die Anstalt eine feuergefährliche Bestimmung und Benutzung überhaupt oder höheren Grades, so hat der Gebäudeeigenthümer hiervon der Bürgermeisterei binnen 14 Tagen vom Beginn der Be­nutzung an Anzeige zu erstatten (Art. 52 des Ges.).

Welche Gebäude einer erhöhten Feuers- oder Explosions­gefahr unterliegend erachtet werden, ist aus dem in Nr. 16 des Großh. Regierungsblatts von 1891 veröffentlichten Tarif zu entnehmen.

II. Für die Grotzherzogl. Bürgermeistereien.

Der Gebäudeeigenthümer ist zur Beiwohnung bei der zum Behufe der Versicherung stattfindenden Schätzung des Gebäudes einzuladen (Art. 10 des Ges.).

Die Schätzung ist mit den etwa erwachsenen Verhand­lungen für die Folge nicht mehr dem Kreisamt, sondern der Brandverficherungskammer zu Darmstadt vorzulegen (Art. 11 des Ges.).

Die Bürgermeisterei hat von einem jedem Brandfall innerhalb 24 Stunden dem Großh. Brandversicherungsinspector, Herrn Zimmer zu Gießen Anzeige zu machen (Art. 35 des Ges.).

Der Beschädigte und seine Nachbarn find zur Theil- nahme, Beschreibung und Schätzung des Brandschadens ein­zuladen (Art. 36 des Ges.).

Die in Betreff der Brandversicherungsanträge geführten Verhandlungen sind von Stempel und Gebühren befreit (Art. 65 des Ges.).

Sie wollen die Interessenten auf die vorstehenden Be­stimmungen nochmals ganz besonders aufmerksam machen.

Im Anschlüsse hieran haben wir Ihnen, um den zu Anfang des nächsten Jahres gestellt werdenden Anträgen der Gebäudeeigenthümer enffprechen zu können, einige Formulare zu Brandversicherungs-Anträgen zugehen lassen.

v. Gagern.

Deutsches Reich.

Berlin, 22. December. Mit der Vertagung des Reichs­tages ist in der inneren deutschen Politik die weih­nachtliche Stille in ihre Rechte getreten, denn es liegt fast qar nichts Neues von Belang vor. Auch die Tagesdiscussion über die neuen Handelsverträge hat sich allmälich abgeschwächt und dies auch mit Recht, denn seitdem im Reichstage die Entscheidung zu Gunsten der Handelsverträge gefallen ist, erscheint die weitere Erörterung dieses Themas practisch zwecklos. Im Uebrigen wird jetzt von derNordd. Allgem. otq // der Depeschenwechsel zwischen Caprivi und Kalnoky anläßlich der Annahme der neuen Handelsverträge im deutschen

Reichstage veröffentlicht. Kalnoky hebt in seinem Telegramm | an den deutschen Reichskanzler hervor, die mit so über- ' wältiqender Mehrheit erfolgte Genehmigung der Vertrage , beweise, daß man in Deutschland die großen Ziele des | ^riedenswerkes ebenso würdige, wie das eminente Verdienst, welches dem Grafen v. Caprivi dabei zusalle, ein Verdienst, I das Kaiser Wilhelm in so ehrender Weise anerkannt habe. I

- Caprivi dankte in seiner Antwort dem österreichischen Mini', r für diese freundschaftliche Kundgebung und betont, die lieber- j zeugung, sich auch bei den Handelsverträgen mit Kalnoky > eins zu wissen, sei für ihn von unschätzbarem Werthe.

König Albert von Sachsen hat dem Kaiser von Oesterreich das 1. sächsische Ulanenregiment Nr. 17 verliehen. Dasselbe wird gemäß dem Befehle des Königs die Bezeichnung1. Ulanenregiment Nr. 17 Kaiser Franz Joses von Oesterreich, König von Ungarn" führen und den Namens­zug seines erlauchten Chefs tragen.

W.itftS reHeffravhischcS Lorreiv-mdenz-Bnreau.

Berlin, 22. December. DieNordd. Allg. Ztg." meldet: Anläßlich der Annahme der Handelsverträge telegraphirte der Großherzog von Mecklenburg aus Cannes an den Reichskanzler Grasen von Caprivi: Ich sende Ew. Excellenz zu dem großen Erfolge der Annahme der Handelsverträge und der Erhebung in den Grafenstand meine aufrichtigsten Glückwünsche. Der Reichskanzler antwortete telegraphisch: Ew. Königl. Hoheit sage ich für die gnädige Theilnahme unter» thänigsten Dank und verbinde damit die aufrichtigsten Wünsche für Höchstdero Wohl.

Berlin, 22. December. Den BerlinerPolit. Nachr.". zufolge wurde der Volksschulgefetzentwurf vom Staatsministerium nochmals berathen. Nunmehr folgt die commisfarische Berathuug der Punkte, über die Meinungs­verschiedenheiten obwalten, zwischen den beseitigten Ressorts und dann die definitive Feststellung des Wortlautes des Entwurfs.

Berlin, 22. December. Dem deutschen Reichsausschuß für die Wiener Musik- und Theater-Ausstellung sind Staatssecretär des Innern v. Bötticher, Staatsminister Dr. v. Müller-München, Dr. v. Sarwey-Stuttgart und Ober­präsident v. Bennigsen'Hannover beigetreten.

Hamburg, 22. December. DieHamb. Börsenhalle" wird aus Madrid gemeldet, die spanische Regierung wolle Deutschland die Prolongation des jetzigen Handels­vertrages bis zum 1. Juli 1892 Vorschlägen mit der Be­dingung, daß der deutsche Sprit von der Prolongation aus­geschlossen sein und schon vom 1. Februar 1892 ab den neuen hohen Schutzzoll zahlen solle. Das genannte Blatt schreibt dazu: es gelte als sicher, daß die deutsche Regierung das Anerbieten von der Hand weisen und nur der Verlängerung des ganzen Vertrages zustimmen werden.

Depeschen desBureau Herold*.

Berlin, 22. December. Die Reichstags-Commission be­antragte, die Wahl des Abgeordneten Oertzen-Strelitz für ungiltig zu erklären.

Berlin, 22. December. DerReichs-Anzeiger" ver­öffentlicht die Verordnung, betreffend die Wahlen der Mit­glieder für den Landes-Eisenbahnrath, welche am 1. Januar 1892 in Kraft tritt.

Berlin, 22. December. Nach einer Meldung derPost" aus Wien wird im ungarischen Reichstag die baldigste Auflösung des Hauses erwartet.

Berlin, 22. December. Nach derKreuz^Ztg." werden im Landtag Vorlagen über folgende Angelegenheiten zur Verhandlung kommen: Die Verwendung des Welfenfonds, Entschädigung der Reichsunmittelbaren für Aufhebung der Steuerfreiheit, ein Tertiärbahngesetz, die Wegeordnung für die Rheinprovinz und Verlegung des Bußtages. Das Compta- bilitätsgesetz ist indessen noch nicht spruchreif.

Berlin, 23. December. Wie diePolit. Corresp." au» Petersburg mittheilt, ist der Rücktritt des Botschafter» Schweinitz vor Ende dieses Winters nahezu gewiß.

Berlin, 23. December. Nach einer Meldung derKreuz- Ztg." aus Petersburg steht der Rücktritt des Ministers i Hübbenet noch vor Jahresschluß zu erwarten.

Berlin, 23. December. DemBerl. Tagebl." zufolge siedelt das Hof lager erst am 10. Januar von Potsdam nach Berlin über.

Görlitz, 23. December. Gestern Nacht ermordeten ! und beraubten vermuthlich mehrere Personen die Häuslers- ; wittwe Buchelt im nahen Nieder-Leopoldshain. Die Mörder find flüchtig und bis jetzt noch nicht ermittelt.

Halle a. d. S., 23. December. DerHalle'schen Ztg." zufolge kaufte die Darmstädter Bank die Ilmenau-Groß­breitenbacher Eisenbahn für 1200 000 Mk.

Rom, 23. December. DieOpinione" meldet aus guter Quelle, der Papst fei von einem ernsten Unwohlsein befallen, sodaß die Botschafter benachrichtigt wurden.