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Dienstag Len 24. November

1891

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Gießener Anzeiger

Keneral-Mnzeiger.

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Amt«- unb Anzeigeblatt für den ALvei« Gieren.

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Annahme em Lageigev zu der Nachmittag» für dm Z^ßevdm Lag erscheinenden Nummer dir Bon». 10 Uhr.

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Grotisöeikage: Gießener AamilimSAtter.

Alle Snsoxcm-GureLUk M In- und ÄuHtnbel nehmen» Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgcy®.

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Anrtlicheo Theil.

Gießen, am 21. November 1891. Betr.: Die Vertilgung des Frostnachtspanners.

DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen

<m die Grotzh. Vürgermeiftereie« de- Kreises.

Soweit Sie unserer Verfügung vom 8. v. M. (Anzeiger Nr. 236) noch nicht entsprochen haben, erinnern wir Sie wiederholt an Erledigung binnen 5 Tagen bei Meldung un­angenehmer Verfügung.

_________________________v. Gagern._________________________

Gießen, den 20. November 1891.

Betr.: Das Gesetz über die Brandversicherungsanstalt für Gebäude.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Das rubricirte Gesetz ist als erstes Heft eines Werkes über die neue Gebäude - Versicherungsgesetzgebung für das Großherzogthum Hessen, mit Einleitung, erläuternden An­merkungen und einem alphabetischen Sachregister von Friedr. Pfaff, Rechtsanwalt in Darmstadt, versehen worden und im Verlage von I. Diemer in Mainz erschienen. Preis 2 Jt.

Wir machen Sie auf das Erscheinen dieses für den practischen Dienst brauchbaren Buches aufmerksam und sind Bestellungen an Kreisamtsgehilfen Hach zu richten.

v. Gagern.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 21. November. Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs sind der Zweiten Kammer der Stände seitens des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz die nachfolgenden Gesetzesvorlagen zugegangen: 1) Gesetzentwurf, betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen/ 2) Gesetzentwurf, betr. die Städte-Ordnung für das Großherzogthum Hessen/ 3) Gesetzentwurf, die Ab­änderung der Landgemeinde-Ordnung für das Großherzogthum Hessen betr./ 4) Gesetzentwurf, betr. die Kosten der Land­armenpflege/ 5) Gesetzentwurf, betr. die Bildung der Kreis­schulcommissionen in den Stadtkreisen.

Berlin, 21. November. Ein schönes Wort, welches Kaiser Wilhelm beim Empfange des Vorstandes der Generalsynode gesprochen haben soll, wird nachträglich be­kannt. Die Aeußerung des Monarchen hat dem Vernehmen nach etwa folgendermaßen gelautet:Im nächsten Jahre wird die Schloßkirche in Wittenberg eingeweiht werden, da wollen wir ein schönes Fest feiern. Meine Herren, die Reformationskirche ist an der Brust der Fürsten groß ge­worden wenn die Kirche wieder der Fürsten bedürfen wird, werden die Fürsten nicht fehlen."

Dem Reichstage ist eine Vorlage zugegangen, welche eine Abänderung der Bestimmungen der Rerchsverfassung über die sogenannte Immunität der Abgeordneten bezweckt. Artikel 31 der Verfassung besagt in seinem Kern­punkt, daß kein Mitglied des Reichstages während der Session ohne Genehmigung des Reichstages in Untersuchung genommen oder verhaftet werden kann und daß auf Ver­langen des Reichstages jedes gegen ein Mitglied desselben schwebende Strafverfahren und jede Untersuchungs- oder Civilhaft eines Abgeordneten für die Dauer der Session auf­zuheben ist. Die erwähnte Vorlage schlägt nun zu dieser Berfassungsbestimmung einen Zusatz vor, demzufolge die Immunität, also die gerichtliche Unverletzlichkeit der Abgeord­neten, für die Zeit einer Vertagung des Reichstages, welche die Frist von 30 Tagen übersteigt, nicht mehr gelten soll. Die genannte Regierungsvorlage zielt auf Beseitigung ganz unhaltbar gewordener Verhältnisse, so daß man ihre Annahme im Reichstage nur dringend wünschen kann.

In Wien hat am Samstag Vormittag die feier­liche Vermählung des Prinzen Friedrich August von Sachsen und der Erzherzogin Luise von Toskana stattgefunden, nachdem der Vermählung bereits eine Reihe von Festlichkeiten am Wiener Hofe vorangegangen waren. Dem Vermählungsacte wohnten die nächsten Familien­angehörigen des erlauchten Brautpaares und zahlreiche sonstige Fürstlichkeiten, unter ihnen auch Prinz Friedrich Leopold von Prerchen als Vertreter des deutschen Kaisers, sowie eine Anzahl geladener Gäste bei. Am Montag halten Prinz und Prinzessin Friedrich August ihren glanzvollen Einzug in Dresden.

Gras Kalnoky, der österreichisch-ungarische Minister des Auswärtigen, feierte am 20. November sein zehnjähriges Ministerjubiläum unter zahlreichen Kundgebungen allseitiger herzlicher Theilnahme.

Berlin, 21. November. DerReichsanzeiger" meldet: Der Finanzminister lehnte die von der Königsberger Kauf­mannschaft erbetene Gestattung der Fristverlängerung zur Steuererklärung bis zum 1. März 1892 bei größeren Geschäftshäusern ab.

Berlin, 21. SRotiember. DerKreuz-Zeitung" zufolge ist das Consortium der neuen Russen-Anleihe in der Auflösung begriffen. Die Verhandlungen, den deutschen Markt für die Russen-Anleihe wieder zu eröffnen, sind in Folge dessen gescheitert, da die Reichsregierung die gewünschte Aen- derung des Verhaltens gegenüber den Ruffenwerthen ablehnte.

Berlin, 21. November. DieVoss. Ztg." meldet aus B u k a r e st, daß die Offerte auf 100,000 Repetirgewehre, System Mannlicher, angenommen wurde.

Berlin, 21. November. Anläßlich der letzten Bank- vorkommniffe beabsichtigt die städtische Verwaltung, analog der Hinterlegungskasse der Reichsbank eine städtische De- p o tkasse zu errichten.

Berlin, 21. November. Die Delegirten für den Han- dels vertrag reiften gestern Abend ab. Die Kunstmaler Höcker, Dürr und Herterich wurden zu Professoren der hie­sigen Akademie ernannt.

Essen, 21. November. Nach derRhein.-Wests. Ztg." werden in Folge des Bergarbeiterausstandes in Nordfrankreich von dort bedeutend größere Mengen Kohlen aus dem Ruhrrevier verlangt. Nach Paris allein gehen täg­lich 300400 Tons mehr als .bisher.

Ausland.

Wien, 21. November. Wie dasFremdenblatt" meldet, werden dem österreichischen und ungarischen Parlamente die Handelsverträge mit Deutschland, Italien und der Schweiz, mit welch' letzterer bis dahin eine Einigung erzielt werden dürste, schon Anfangs December vorgelegt werden.

Wien, 21. November. Das Hirt en schreib en der hier versammelt gewesenen Bischöfe fordert unter Hinweis auf die October-Ereigniffe in Rom die volle Unabhängigkeit des Papstes und schließt mit dem patriotischen Aufruf, un­verbrüchlich treu gegen Kaiser und Reich für Oesterreichs Macht und Ehre einzustehen.

Paris, 21. November. Carnot gab gestern Abend zu Ehren von Giers' ein Diner, zu dem 21 Einladungen er­gingen. Unter den Geladenen waren die Mitglieder der russischen Botschaft, die Herren v. Freycinet, Ribot und Admiral Gervais. Das Diner trug einen durchaus vertrau­lichen Character/ nach demselben war keinerlei Empfang.

Paris, 21. November. DerTemps" fordert Deutsch­land angesichts des Scheiterns der Wißmann-Expedition, des Todes Gravenreuths und der vorherigen Verluste auf, der Colonialbewegung Einhalt zu thun oder etwas lang­samer vorzugehen.

Paris, 21. November. In hiesigen diplomatischen Kreisen ist man der Ansicht, daß die Reise des russischen Ministers des Auswärtigen, v. Giers, hierher eine nothwendige Folge des Besuches in Monza in erster Linie und ein bei der An­näherung Frankreichs unk Rußlands keineswegs überraschender Höflichkeitsact ist. Selbstverständlich dürften bei dieser Ge­legenheit politische Fragen nicht unerörtert bleiben, ins­besondere glaubt man, daß Herr von Giers den Anlaß be­nutzen werde, um in Bezug auf Mißdeutungen und zu weitgehenden Hoffnungen, welche das französisch-russische Ein­vernehmen in manchen französischen politischen Kreisen her- vorgerufen haben, die Aufklärung zu geben, daß er ferner den Wunsch hege, sich unmittelbar an berufener Stelle über die hiesige politische Situation und über die Verhältnisse des Geldmarktes Klarheit zu verschaffen.

Petersburg, 21. November. Das heute veröffentlichte Verbot der Weizenausfuhr tritt morgen in Kraft. Die Completirung der vor der Veröffentlichung des Verbots begonnenen Weizenverladungen ist bis Montag inclusive gestattet.

Petersburg, 21. November. DerRegierungsbote" meldet: Die nach dem Ausfuhrverbot in Rußland ver­bleibenden Getreidevorräthe genügen den Bedürfnissen der Bevölkerung bis zur künftigen Ernte. Die Lage der Bevölkerung in den Ackerbau treibenden Gouvernements sei gegenwärtig schwierig/ daher würden ihnen 60 Millionen aus den freien Baarbeständen des Reichsschatzes angewiesen. Diese Baarbestände betrugen 220 Millionen.

Petersburg, 21. November. Aus dem Streife Nikolajew im Gouvernement Ssamara, wird derRußk. Wed" ge­schrieben, daß dort die Leute kein Brod mehr haben und sich von Gras und anderen Dingen nähren. Die Semstwo (Landschaftsversammlung) habe im September je 10 Pfund auf den nicht Arbeitsfähigen vertheilt, diese Unterstützung sei aber ungenügend, da kein Verdienst vorhanden ist und viele diese 10 Pfund an Andere abgeben mußten, von welchen sie das Mehl früher geliehen hatten. Einem vom 3. November datirten Privatbriefe aus Jekaterinburg, Gouvernement Perm, entnimmt derRevaler Beobachter" folgende Stelle: Die Hnngersnoth ist hier groß, das Pud (40 Pfund) Roggenmehl kostet 2 Rbl. 10 Kop. Ich bin noch so glück­lich, meine Arbeiter mit Brod, bereitet aus Mehl und Kar­toffeln, zu ernähren. Das Fleisch ist billig/ eine Kuh kostet 3 Rubel (6 Mk.), ein brauchbares Pferd einen Rubel (2 Mk.). Einige Dörser nähren sich von in Wasser gekochten Birken­blättern."

Zanzibar, 21. November. Reuter-Meldungen. Es wird über Aeußerungen des englischen Generalconsuls Portal be­richtet, wonach Zanzibar wahrscheinlich am Beginn des Jahres 1892 zu einem Freihafen für Einfuhren erklärt werden wird.

OetUföer Reichstag.

1123. Plenarsitzung. Samstag, 21. November 1891, 1 Uhr.

Die zweite Berathung der Novelle zum Krankenver­sicherungsgesetz wird mit der gestern abgebrochenen Debatte über den § 6 fortgesetzt, welcher die von den Krankenkassen zu gewährenden Leistungen fesisetzt.

**. Abg. Bebel (Soc.) befürwortet den von der socialdemokratischen -Partei etngebrachlen Antrag auf Fortfall der dreitägigen Carenzzeit für den Bezug des Krankengeldes. Er begründet diesen Antrag mit Hinweis auf den wiederkehrenden leidenden Zustand weiblicher Arbeiter, die infolge mangelnder Schonung sich oft bei der Arbeit so überanstrengen, daß sie sich schwere Erkrankungen zuziehen. Es sei bedauerlich, daß die Aerzte, welche gestern gesprochen (Höffel und Virchow) sich mit dieser Frage gar nicht, sondern nur mit dm In­teressen der Aerzte beschäftigt haben, die überhaupt einen breiten Raum in der Debatte beanspruchen. Den Anträgen, die darauf abzielen, den promovirten Aerzten hier ein Privilegium zu schaffen, werde seine Partei nicht zustimmen und zwar um so weniger, als die Regierung und die Mehrheit dieses Hauses gegen die Zulassung der Frauen zum ärztlichm Studium sich entschieden haben; es würden also weibliche Aerzte nach den Anträgen Höffel und Virchow auch keine Entschädigungen aus den Krankenkassen beziehen. Am richtigsten wäre es, die Aerzte zu verstaatlichen. Für die Seelenärzte (Geistliche) gibt der Staat jährlich Millionen aus, für die Körperärzte nichts. Nach seiner Metnung seien die Körperärzte die wichtigeren. (Heiter­keit.) Sobald man der Frage überhaupt näher tritt, kommt man zu den bedenklichsten Consequenzen; in schweren Fällen, wo Hilfe dringend nöthig ist, will der Antrag Virchow die nichtärztliche Hilfe zulaffen, obwohl sie hier gerade am gefährlichsten ist; bei leichten Fällen, wo ein Nichtarzt ohne Gefahr behandeln könnte, wollen Sie ihn nicht zulassen. Das ist Widersinn.

Abg. Dr. Buhl (natl.) befürwortet die Beibehaltung der drei­tägigen Carenzzeit und wünscht nur eine Bestimmung darüber, ob der Sonntag mit in die Carenzzeit einzurechnen ist oder nicht, gegen­wärtig herrsche hierüber Unklarheit. Was die Einschränkung der ärztlichen Hilfe auf promooirte Aerzte anbelangt, so ist es von Wich­tigkeit für das ganze Gesetz, die Aerzte bei gutem Willen zu erhalten; verfehlt sei der Grundsatz, dem Kranken ganz freizustellen, welche Person er für seine Behandlung wählen will.

Abg. v. Strombeck (Clr.) empfiehl einen von ihm gestellten Antrag zur Annahme, wonach die ärztliche Hilfethunlichst" von approbirlen Aerzten gewährt werden soll. Ausschließen könne man alle Nichtärzte nicht, wie der Staatssecretär gestern klar und unwider­leglich dargethan habe. Auch ein von dem Abg. Giese eingebrachter Antrag gehe zu weit.

Abg. Dr. Giese (cons.) befürwortet dm von ihm gestellten Antrag, welcher dahin geht, ausnahmsweise Nichtärzte zur Be­handlung zuzulassen. Die obere Verwaltungsbehörde soll darüber entscheiden, ob eine Person zuzulassen ist oder nicht. Redner betont namentlich die Nothwendigkeit dieses Antrages im Interesse des Broderwerbes der Aerzte.

Abg. Wisser (dfr.) empfiehlt einen von ihm gestellten Antrag zur Annahme, wonach die Entscheidung der oberen Verwaltungs­behörde nur auf erhobene Beschwerde stattfinden soll; er beantragt die Aufnahme eines dies bezweckenden Zusatzes in den Antrag Giese.

Abg. Spahn (Ctr.) bittet alle Anträge abzulehnen, well die­selben sich zur Annahme als noch nicht reif erwiesen haben. Unter diesen Umständen empfehle es sich, bei den Commissionsvorschlagen zu verbleiben.

Abg. Schmidt-Sachsm (Soc.) bekämpft alle Anträge; die Frage wegen der Curpfuscherei sei eine offene; die Herren Aerzte behandeln sich untereinander als Curpfuscher; habe doch kürzlich ein Arzt in einer medicinischm Fachzeitschrift geschrieben, daß weniger Leute sterben würden, wenn es weniger Aerzte, weniger Apotheken und weniger Apotheker gäbe. (Heiterkeit.) Der Antrag Virchow wurde dazu fuhren, daß beispielsweise alle homöopatischm Aerzte den allopatischm Doctorm gegenüber als Curpfuscher gelten würden. Da sich viele Krankenkassen entschlossen haben, die Behandlung von sogenannten Naturärzten zuzulaffen und diese Leute ja auch nur ?.e<nJ?ruAe,n,r "eben anderen Aerzten zugelassen zu werden, so empfiehlt sich die Ablehnung aller Anträge.

Eberty (dfr.) hält die Aufhebung der Carenzzeit sür schädlich; diese Aufhebung könnte leicht den Bestand vieler Kasim gefährden. Die Function der Kassenärzte ist eine öffentlich rechtliche;