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Nr. 46
Dienstag den 24. Februar
1891
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S««»recher 61,
Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Gieren.
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Äneelme wo* Anzeige» zu der Nachmittags für de» itiyt*« T»g erfcheinenden Nummer bis von«. 10 Uhr.
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chrattsßeikage: Kießmer Kamilienökätter.
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Alle Annoncen^vurecurx be8 In- und «»«Nmdrs nehm«
Anzeigen für den ^Gießener Anzeiger^ attgege«.
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Arntlichev Theil.
Gießen, am 20. Februar 1891.
Betr.: Die Ausstellung und den Umtausch der Quittungskarten, hier die Kosten der Bescheinigungen über die Endzahlen aus der Aufrechnung der QuUtungs- karten.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien, die Dorsteher der OrtS-, Betriebs, (Fabrik-) Kranken kaffen, der Knappschaft-kaffen, der Gemetudekranken- verstcheruugSkoffen und der örtlichen Invalidi- tätS- und ÄltersverstchsrungSstellen des Kreise-.
Nachdem das Reichsverstcherungöamt in Uebereinstimmung mit den König!. Preußischen Ministern des Innern und für Gewerbe sich, im Hinblick auf die für die Ausführung der SS 36 und 53 des Unfallversicherungs - Gesetzes getroffenen Entscheidungen, dahin schlüssig gemacht hat, daß die Formulare zn den Bescheinigungen über die Endzahlen aus der Ausrechnung der Quittungskarten (S 103 des I. u. A V.Ges.) von den für die Ausstellung und den Umtausch der Quittungs- tarten zuständigen Stellen aus eigene Kosten zu beschaffen sind, thellen wir Ihnen dieses andurch mit.
v. Gagern.
Bekanntmachung
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, baß der larrdwirthfchaftliche Loealverein Gießen Mittwoch den 4. Mär? t. J., Uachm. 5 Uhr, aus dem Lenz'schen Felsenkever
rine Ausstellung von Saatfrucht uud Saat- Eartoffeln veranstalten wird. Zum Besuche derselben werden aus Ersuchen des landw. Localvereins alle Landwirthe des Kreises eingeladen.
Nach Beschluß des Ausschusses des landw. Bezirksvereins holl nun in diesem Frühjahr der Bezug von Saatfrucht und zwar von Hafer und Gerste, sowie von Saatkartoffeln, letztere aus fremden Gegenden, vermittelt werden. Die Saatfrucht wird, falls preiswürdige und schöne Maare am 4. März l. I. i» Gießen ausgestellt werden sollte, von dem Ausschüsse des landw. Bezirksvereins daselbst für die Besteller angekaust werden.
Der Ankauf von Saatkartoffeln aus fremden Gegenden empfiehlt sich, weil in diesem Winter die Kartoffeln vielfach erfroren sind.
Rach Beschluß des Ausschusses soll der Bezug von Suttons Magnum bonum, und der Daber'schen Kartoffel, welche zu 2 50 $ pro Centner angeboten worden ist, durch den
landw. Bezirksverein vermittelt werden. Der Transport der Kartoffeln kostet jedoch pro Waggon ü, 200 Centner und zwar der Magnum bonum 140 <//&, also 70 H pro Centner, und der Daber'schen Kartoffel 200 Jt, also 1 JL pro Centner. Hierzu kommt noch die Vergütung für den Sack mit 30 \ pro Stück, 1 Centner haltend.
Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß
gebracht:
1) daß Landwirthe, welche durch Vermittelung des landw. Bezirksvereins Saatfrucht und Saatkartoffeln zu beziehen wünschen, ihre Anmeldungen bis zum 11. März l. I. bei dem Unterzeichneten einzureichen haben;
2) daß bei Bestellungen von Mitgliedern des landw. Bezirksvereins, welche den Betrag von 30 nicht übersteigen, die Kosten des Transports der Saatfrucht und Kartoffeln bis zur Effenbahn Station Gießen auf die Bezirksvereinükaffe übernommen werden, daß bei größeren Bestellungen dagegen die Vereinsmitglieder die Kosten des Transports des Saatgutes insoweit zu übernehmen haben, als die Bestellung den Betrag von 30 JL übersteigt;
3) daß Bestellungen von Landwirthen, welche nicht Mitglieder des landw. Bezirksoereins sind, ebenfalls aus- geführt werden- Dieselben haben aver, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landw. BezirksvereinS werden und sich bei dem Unterzeichneten zu diesem Behufs anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellungen zu vergüten;
4) daß die Zahlung bei Empfang der Frucht und Kartoffeln alsbald zu erfolgen hat.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in Ihren Gemeinden veröffentlichen zu laffen, Anmeldungen entgegenzunehmen und umgehend und längstens hßs zum 11. März d. I. an mich einzusenden.
Gießen, den 21. Februar 1891.
Der Director des landw. Bezirksvereins Gießen.
Jost
Deutsches Reich.
nn. Darmstadt, 21. Februar. Zwe ite Kammer der Land stände. Nach Verkündigung einer Reihe neuer Einläufe setzt das Haus die Berathung des Hauptvoranschlags mit Capitel 89: Bureaukosten für die Gerichte und Ortsgerichte zur Verfügung des Ministeriums fort. Beantragt sind hierfür 17 000 Mk., welche ohne Debatte genehmigt werden- desgl. Cap. 90: Vicariats- und Aushülfskosten, Remunerationen, Kosten für Renovirung der Hypothekenbücher und Kosten in Armensachen rc. mit 77000 Mk.- Cap. 91: Kosten der Standesregisterführung mit 2650 Mk. und Cap. 92: Kosten der Vorarbeiten für Herstellung des bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, wofür 2000 Mk. gefordert werden, finden Annahme. Bei Cap. 93: Landeszuchthaus Marienschloß beantragt die Regierung, den Gehalt des Arztes von 2400 auf 3000 und den des Oeconomen von 1700 auf 2100 Mk. zu erhöhen. Der Ausschuß beantragt die Erhöhung für den Arzt ganz und an der Erhöhung des Oeconomen 300 Mk. zu streichen, die Gehälter der Gefangenwärter um je 200 Mk. zu erhöhen und ins- gesammt 101000 Mk. zu genehmigen. Die Kammer beschließt demgemäß.
Cap. 94: Gefängniß zu Darmstadt. Auch hier ist eine Erhöhung der Gefangenwärter wie im vorigen Capitel beantragt. Die für die Anstaltsbibliothek mehr geforderten 75 Mk. beantragt der Ausschuß zu streichen.
Insgesamt werden 46 125 Mk. gefordert und genehmigt.
Cap. 95: Gefängniß zu Mainz, wird mit 42225 Mk. genehmigt.
Cap. 96—98: Criminalkassen. Für Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen werden auch hier die Gehälter der Gefangeuwärter und Aufseher entsprechend erhöht. Genehmigt werden für Starkenburg 182245 Mk., für Rheinhessen 127 340 Mk. und für Oberhessen 119075 Mk.
Cap. 99: Centralbauwesen im Ressort der Justizverwaltung. Im vorigen Budget waren von Großh. Regierung 1494 Mk. mehr gefordert, aber abgelehnt worden. Heute fordert dieselbe 10894 Mk. mehr und begründet dies damit, daß die seitherigen Mittel zu knapp gewesen seien.
Der Ausschuß beantragt Genehmigung und beschließt die Kammer einstimmig, die geforderten 47 000 Mk. für „laufende Unterhaltungen" und 72 720 Mk. für Neubauten und größere Herstellungen zu genehmigen. Bei Hauptabthei- lungVIll, Ministerium der Finanzen, Cap. 100: Ministerium selbst wird die Berathung ausgesetzt.
Cap. 101: Porto-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren mit 58 000 Mk. Cap. 102: Allg. Kosten im nördlichen Collegienhaus mit 8585 Mk. Cap. 103: Hauptstaatskasse mit 84 736 Mk. Cap. 104: Streitige Rechtsverhältnisse und Prozeßführung mit 1500 Mk. Cap. 105: Rentämter (Obereinnehmereien) mit 63 220 Mk., letzteres mit der Ermächtigung, daß den Rentbeamten in Starkenburg und Oberhessen und dem Obereinnehmer in Mainz ihre Dienstwohnungen im Falle der Pensionirung nicht mehr mit 172 Mk., sondern mit je 500 Mk. in Anrechnung gebracht werden sollen, werden ohne Debatte genehmigt, ebenso Cap. 106: Localverwaltung der Camera! - Domänen des Großh. Hauses mit 149 995 Mk.
Bei Cap. 107: Local- und Forstschutzverwaltung ent- spumt sich eine lebhafte Debatte. Die Negierung beantragt auch heute wieder, die Gehalte der Forstmeister und Oberförster entsprechend zu erhöhen. Der Ausschuß kann sich mit dieser Forderung nicht einverstanden erklären, verweist vielmehr auf das schon früher vom Haus gestellte Ersuchen, „genauere Ermittelungen darüber anzustellen, ob die Stellen der Forstmeister als Localstellen ganz beseitigt oder doch vermindert werden sollten". Er beantragt unter Ablehnung derNegierungsforderung von 1 492 800 Mk. nur 1 481 000Mk. zu bewilligen und zwar so, daß 5 Gehaltsklassen mit 2500, 3000, 3500, 4000, 4500 Mk. mit je 16 Inhabern gebildet werden, jedoch mit der Maßgabe, daß bereits vorhandene Forstmeister mit Gehalten von 4200—4500 Mk. in die erste und zweite Gehaltsklasse und neu anzustellende Forstmeister in die erste oder zweite Gehaltsklasse der Oberförster em- gereiht werden.
Der Finanz-Ausschuß der 1. Kammer erklärt sich für die Regierungsvorlage.
Ministerialrath Draudt kann sich mit dieser Eintheilung der Gehalte nicht einverstanden erklären. Die Forstmeister seien wie in anderen deutschen Staaten notwendige Beamte und stets als Vorgesetzte der Oberförster anzusehen. In andern Staaten sei das Durchschnittsalter 42 Jahre. Selbstverständlich sei auch die Qualification maßgebend. Er ersucht um Annahme der Regierungsvorlage.
Abg. Metz-Darmstadt hofft bei der demnächst stattfindenden Berathung der Wohnungsgeld-Vorlage eine Regelung der Frage. Abg. v. Rabenau (wegen Unruhe im Hause nicht verständlich.)
Minister-Präsident Weber erklärt, die Annahme des Ausschusses, daß die Forstmeister unnöthig wären, könne er nicht theilen. Diese bildeten eine Beamten-Kategorie, welche im Forstdienst unbedingt nöthig seien. Daß dieselben als Vorgesetzte der Oberförster anzusehen seien, beweise die Eingabe dieser Beamten an das Hohe Haus, worin sie dieses ausdrücklich anerkennen. Daß im Lande eine andere Auffassung herrsche, sei eine Folge des früheren Kammerbeschluffes. Er bittet um Annahme der Regierungssorderung. Hiernach findet der Ausschußantrag' gegen 4 Stimmen Annahme.
Cap. 108: Allgemeine Kosten der Forstverwaltung, welche sich nicht speciell auf die Großherzogl. Hausdomänen beziehe», wird unter Erhöhung des Beitrags zur Hebung der Fischzucht auf 1000 Mk. mit 14 480 Mk. genehmigt.
Cap. 109 betrifft Verwaltungskosten der directen und indirecten Steuern. Hier sind für ständige Aushülfe bei de» Steuercommiffariaten 3000 Mk. mehr verlangt. Der Ausschuß beantragt hiervon 1200 Mk. zu streichen. Ministerialrath Bauer betont, die Regierung beabsichtige, die Zahl der Pensionsfähigen Gehülfen von 20 auf 25 zu erhöhen. Der geforderte Betrag sei für Schreibhülfe nöthig, daher möge das Haus die angeforderten 3000 Mk. bewilligen.
Abg. Hechler beantragt, eine Anzahl ältere Steuer- commissariatsgehülsen für pensionsberechtigt zu erklären.
Abg. Racke wünscht eine Gehaltsausbefferung für die Revisionscontroleure speciell in Bensheim, für ihn sei maßgebend, ob im einzelnen Falle ein Bedürsniß vorliege.
Abg. Schröder als Berichterstatter erkennt das Be- dürsniß einer Erhöhung der Gehalte an - er betont, daß mit der Wohnungsgeldfrage auch hier Zufriedenstellendes sich erreichen lasse.
Finanzminister Weber erklärt, daß alle der Regieruug zugegangenen Eingaben und Ansuchen ein deutliche- Symptom seien, daß die Gehalte sämmtlicher Beamte» gegenüber den Anforderungen, welche heute das Leben an den Einzelnen stelle, viel zu gering seien. Deßhalb habe die Großh. Regierung geglaubt, um dem ewigen Petitioniren ein Ende zu machen, dem Haus eine Erhöhung in Form einer Wohnungsgeld-Vorlage Vorschlägen zu sollen. Nach 17 Jahre» sei eine angemessene Erhöhung der Gehalte der Beamten doch wohl am Platz.
Abg. Jöckel erwidert, der Ausschuß habe nicht au- materiellen Gründen diese Erhöhung abgelehnt, sondern er erwarte die Vorlage einer Gehaltsordnung, welche dann die nöthige Klarheit über die Stellung der Beamten schaffe.
Finanzminister Weber sagt dies baldigst zu.
Nachdem noch die Abgeordneten Westernacher,Raek«, Gras Oriola und Lautz sich für Erhöhung ausgesprochen, wird der Ausschußantrag unter Abstrich von 1200 Mk. mit 1,007,059 Mk. genehmigt.
Cap. 110, Kosten des Katasters. Nachdem aus dem vorigen Landtag für Anstellung des ältesten Revisionsgeometers 2500 Mk. genehmigt waren, fordert die Regierung heute für die weiteren Beamten die gleiche Befugniß und Aufbesserung deren Gehalte um je 300 Mk.
Da die Frage des anderweiten Organisationsdienste-, bezw. die Vereinigung dieses Dienstzweiges mit der Lande-- culturverwaltung auch jetzt wieder zur Erörterung steht, so scheint dem Ausschuß eine dauernde Erweiterung dieses Personaletats nicht für opportun. Aus diesem Grunde bea»- tragt der Ausschuß:
1. unter Beschränkung der für den ältesten RevisionS- geometer beantragten Gehaltserhöhung von 300 Mk., sowie des Rechts auf Anstellung des zweiten Revisionsgeometerr die geforderten 89,250 Mk. zu bewilligen-
2. Großh. Regierung wieder zu ersuchen, die Anwenduuz des Gesetzes vom 14. Juli 1884 in allen denjenigen LandeS- theilen, in welchen Feldbereinigungen in größerer Zahl »och nicht stattgefunden haben, auf längere Zeit zu sistiren-
3. die Vereinigung der Verwaltung des VermessungS- wesens mit derjenigen der Landescultur- und Feldbereinigungsangelegenheiten mit der oberen landwirthschaftlichen Behörde.
Nach längerer Discussion, an welcher sich die Abgeordneten Berg st räßer, Haas und Schröder betheilige», wird der Antrag 1 mit 15 gegen 17, Antrag 2 gegen 3 Stimmen und Antrag 3 gegen 11 Stimmen angenommen.
Hierauf vertagt sich das Haus bis zum Dienstag Morgen
Berlin, 21. Februar. Beim Staatsminister Bötticher findet am 3. März ein Diner statt, wozu die StaakS- minister, die Chefs der Reichsämter und Mitglieder des


