1891
Mittwoch den 23. Dccember
Nr. 299
«Mctat täglich, «M «»»natzmr be» Äotrtae».
W «chm« %<ertffic*etÄtW* oe*te fcftn »«teitz« E—ttch Iwlael geletzt.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger.
•ierttHWr AlmraMünciu 2 M«rk 20 Plg. MK Vringrrloh». Durch die Poft bqngie S Mark 60 PI«.
Rebaction, Lxped«»» mb Druckerei' -ch»tßr«t« L»vA |*N|H:e4<T M.
Amts- und Anzeigeblatt für den K«i» Gieren.
ÄEae|«t »tu Anzeige» |* der N«ch«ittagr für d« ftSß«rd«« Lag erscheinenden Nummer bi» Vor«. 10 Uhr. MW»»NM«MSSSWSW«.____MMLJtMLJJLlLlimi
eigen für den ^Gießener Anzeiger- ent^g«.
2lmilkbcr Therl.
Bekanntmachung,
betreffend die Ausführung des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes.
Wir machen die Versicherten und die Arbeitgeber wiederholt darauf aufmerksam, daß es sich empfiehlt, die Bescheinigungen über Beschäftigungen und Krankheitszeiten des betreffenden Versicherten, welche in die Zeit vor dem 1. Januar 1891 fallen, bei den Ausgabestellen der Quittungskarten abzugeben, welche verpflichtet sind, dieselben Zwecks sicherer Aufbewahrung an die Versicherungsanstalt in Darmstadt einzusenden.
Gießen, am 21. December 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Nachdem Großh. Ministerium des Innern und der Justiz mit Verfügung vom 12. December l. I. zu Nr. M. I. 32954 dem Statut der rubr. Waffergenossenschaft die Genehmigung ertheilt hat, wird in Gemäßheit des Art. 38 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 nachstehender Auszug aus demselben unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Statut mit seiner Verkündigung in Kraft tritt.
1) Name der Genoffenschaft: Waffergenossenschaft Holzheim.
2) Sitz derselben: Holzheim.
3) Gegenstand des Unternehmens: Entwässerung der Fluren XII., XIII. und XIV. der Gemarkung Holzheim.
4) Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen werden unter der Bezeichnung „Wassergenossenschaft Holzheim" im Kreisblatt für den Kreis Gießen bekannt gemacht und vom Vorsteher unterzeichnet.
Gleichzeitig wird Tagfahrt zur Wahl des Ge- ttosseuschaftsvorstandes auf Freitag, den 8. Januar 1892, Nachmittags 3 Uhr, in das Gemeindehaus zu Holzheim anberaumt und zu derselben die General
versammlung der Genossenschaftsmitglieder hierdurch einberufen.
Gießen, den 21. December 1891.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
___________________v. Gagern.___________________
Bekanntmachung,
betreffend Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
Nachdem in verschiedenen Gemeinden des Kreises die Maul- und Klauenseuche wieder ausgebrochen ist, sehen wir uns veranlaßt, Folgendes zu bestimmen:
I. Die Seuchenfreiheit aller auf Viehmärkte aufgetriebenen Thiere muß durch entsprechende Gesundheitszeugnisse nachgewiesen werden.
II. Diese Gesundheitszeugnisse müssen ausgestellt sein:
1) Für Wiederkäuer und Schweine, die aus Gemarkungen stammen, in welchen die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen oder aber noch nicht einen Monat lang gänzlich erloschen ist, oder für welche es durch uns besonders angeordnet ist (vgl. Bekanntmachung vom 13. November d. I., Kreisblatt Nr. 136) von einem hierzu ermächtigten Thierarzt.
2) Für Wiederkäuer und Schweine, die aus Gemeinden stammen, in welchen ein zur Ausstellung von Zeugnissen ermächtigter Thierarzt seinen Wohnsitz hat, von einem hierzu ermächtigten Thierarzt.
3) Für Treibheerden von Schafen und Schweinen von einem hierzu ermächtigten Thierarzt.
4) In allen übrigen Fällen von den Großh. Bürgermeistereien, bezw. in deren Verhinderung von den Großh. Beigeordneten.
III. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft, sofern nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.
IV. Im Uebrigen verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 15. August d. I. (Kreisblatt Nr. 97).
Friedberg, den 15. December 1891. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Bekanntmachung, betreffend Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche. Zur Verhütung der Einführung und Verbreitung der
Maul-- und Klauenseuche bestimmen wir unter Aushebung unserer früheren Bekanntmachungen das Folgende:
§ 1. Jeder Viehhändler, der Rindvieh, Schafe, Schweine oder Ziegen innerhalb des Kreises aus einer Gemarkung in die andere verbringt oder verbringen läßt oder von einem, außerhalb des Kreises gelegenen Ort in den Kreis einführt, bedarf hierzu eines von einem practischen Thierarzte ausgestellten Gesundheitsscheins, in welchem bescheinigt ist, daß die fraglichen Thiere sich seit mindestens 7 Tagen in seuchefreiem Zustand an dem Ort der Untersuchung befunden haben.
§ 2. Jeder (Landwirth, Händler 2t.), der Rindvieh, Schafe, Schweine oder Ziegen auf einen im Kreise statt- findenden Viehmarkt — wenn auch von dem Marktorte aus — auftreibt oder auftreiben läßt, bedarf ebenfalls des genannten thierärztlichen Gesundheitsscheins.
§ 3. Wenn jedoch an demjenigen Orte innerhalb des Kreises, von wo aus der Transport beginnt, kein Thierarzt wohnt, so genügt in den obigen Fällen ein Gesundheitsschein der Ortspolizeibehörde, worin bescheinigt ist, daß Ort und Gehöft, aus welchem das Vieh stammt, seuchensrei sind.
§ 4. Der Führer der Thiere muß diese Zeugnisse stets bei sich haben. Dieselben sind 5 Tage gültig und müssen enthalten: Ort und Datum der Ausstellung, den Namen des Besitzers der zu transportirenden Thiere, jedes mitzuführende Stück Rindvieh nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzuführenden Schafe, Schweine und Ziegen. Die Zeugnisse müssen von dem Aussteller unterzeichnet und mit seinem Siegel versehen oder von der Ortspolizeibehörde beglaubigt sein.
§ 5. Die gemäß § 1 den Viehhändlern auferlegte Verpflichtung tritt ein, vermöge der Betheiligung an dem Kaufoder Tauschgeschäft oder an dem Transport, ohne Rücksicht auf das Eigenthumsverhältniß oder die Person des Führers.
§ 6. Insoweit die genannten Transporte auf Eisenbahnen erfolgen, finden die obigen Bestimmungen keine Anwendung; sie greifen jedoch Platz, wenn die mit der Eisenbahn transportirten Thiere in eine innerhalb des Kreises gelegene Gemarkung eingeführt werden.
§ 7. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs oder § 66, Ziffer 4 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 bestraft.
Büdingen, am 14. December 1891.
Großherzogliches Kreisamt Büdingen.
Klietsch.
Feuilleton.
Das Glück in der Miethskssrrne.
Eine Weihnachtsgeschichte von Aul. Bruck.
(2. Fortsetzung.)
„Sie sind siech und elend," platzte er heraus. Ungläubig lächelnd sah der Proletarier ihn an. „Davon spüre ich nichts," erwiderte er.
„Aber Sie pusten ja doch wie eine Locomotive, die eine endlose Reihe vollgepackter Güterwagen hinter sich her schleppt."
„Wir haben beide schwere Arbeit."
„Wie lange dauert Ihr Tagewerk?"
„Zwölf Stunden."
„Und was bringt es Ihnen?"
„Achtzehn Mark in der Woche."
„Das ist wenig."
„Viel ist es freilich nicht, doch kann man sich damit schon einrichten, wenn daheim ein braves Weib die Wirth- schaft führt und der Himmelssegen über das Vierteldutzend nicht hinausgeht. Meine Alte dreht jeden Pfennig um und um und hält ihre sieben Sachen in bester Ordnung. Ein paar Groschen, die sie mit Bügeln und Plätten erwirbt, kommen uns zu Hilfe, und so schlagen wir uns ehrlich durch. Geld ist nicht alles. Wir freuen uns mit unseren Kinderchen, die gut geartet sind, und leben in Eintracht^ haben wir uns Äoch aus Liebe geheirathet."
Rösing schlug die Augen nieder. „Aus Liebe! brummte er in sich hinein. Dann blickte er aus und sagte : „Auch der besten Ehe droht immer ein Störenfried, wenn Schmalhans Küchenmeister ist. Da nehmen Sie etwas, das vielleicht dazu beitragen wird, ihn sernzuhalten!"
Der Kohlenträger wies den ihm angebotenen Thaler rurück. r„
„Womit hätte ich ihn verdient? Ein Almosenempsanger
bin ich nicht. Wollen Sie aber meinen Kleinen eine Freude bereiten, so wird sich eine passende Gelegenheit schon finden. Geben Sie uns einmal die Ehre Ihres Besuches! Dann können Sie ja selber schauen, ob und wo es fehlt." Hierauf musterte er das unwirthliche Junggesellenheim und mit schüchternem Freimuthe fuhr er fort: „Sie sind, wie ich hörte, ein reicher Herr, und doch ist es bei Ihnen nicht halb so hübsch wie in unserer Miethskaserne. Sie sollten uns einmal besuchen!" wiederholte er und bezeichnete nach Straße und Nummer das ihn beherbergende Haus.
„Ich werde kommen," entgegnete Rösing und verfiel in ein dumpfes Hinbrüten, aus dem ihn der höfliche Gruß des sich verabschiedenden Mannes weckte.
Wieder war er allein und überließ sich dem qualvollen Gedanken, den diese letzten Worte des Arbeiters wachgerufen hatten.
„Ein reicher Herr!" entrang es sich der Tiefe seiner Seele. „Das ist der Ehrentitel, dessen ich mich rühmen darf, und doch bin ich so freudlos und verlassen, daß sogar die Bewohner einer Miethskaserne nicht mit mir tauschen möchten."
Rastlosen Fußes durchmaß er das Zimmer. Da dämmerte es in ihm auf und ihm war es, als erspähe er ein rosiges Frühlicht nach langer dunkler Nacht.
„Noch giebt es einen zur Rettung führenden Weg," sagte er sich. „In das selbstgewobene Netz meines Jammers eingesponnen, vergaß ich der allerlösenden Liebe. Ihr heiliges Fest ist wieder nah. Herz und Hand soll es mir offnen und mich mit Gott und mit der Welt versöhnen. Ja, du reicher armer Mann, der du unter der Last der Mühen keuchst und doch zufrieden bist, der arme Reiche wird zu dir kommen, um sich im Kreise deiner Sinder zu verjüngen und sich mit dir und deinem Weibe ihres Glückes zu freuen."
So hatte sich seiner eine ihm seit Jahren entfremdete Sehnsucht bemächtigt, die ihn ans der Dürre des Lebens zu lichten Höhen trug, und wieder, wie in jungen Tagen, zählte er, voll freudiger Erwartung, die vom Augenblicke der Erfüllung ihn trennenden Stunden.
Nicht länger duldete es ihn im engen Gemach und aller körperlichen Beschwerden vergessend, zog er hinaus in das wirre Getümmel der Weltstadt, um dort die Schaar der zu den Herrlichkeiten des Weihnachtsmarktes sich herandrängenden Käufer zu mehren.
Nach seiner Heimkehr ging er an ein sorgliches Prüfen und Sortiren der in den Kramläden erworbenen und ihm zugesandten Maaren. Das wiederholte er oft und bis zum Festabende war es ihm der angenehmste Zeitvertreib. Als aber in Hütten und Palästen die Tannenzweige zu leuchten begannen, rief er seine Aufwärterin ins Zimmer, und ihr einen Fünfztgmarkschein einhändigend, sagte er: „Dies entschädige Sie für manches von mir verschuldete Ungewitter, das zu allen Jahres- und Tageszeiten und gar nicht selten auch bei hellem Sonnenschein über Sie hereinbrach."
Dann ließ er eine Droschke vorfahren, die ihn und seine Packete nach der Köpnicker Straße entführte. Dort, dicht unter dem Dache eines vierstöckigen, zumeist von Fabrikarbeitern bewohnten Gebäudes waren die Kämmerchen seines Kohlenmannes.
Kaum dem Wagen entstiegen, erblickte er ein etwa zehnjähriges, ärmlich gekleidetes Mädchen, das unaufgefordert herbeikam, um ihn beim Abladen seines Gepäckes zu unterstützen.
„Wer bist Du?" fragte er.
Die Kleine nannte ihren Namen und mittheilsam setzte sie hinzu, daß sie die Tochter eines in der Nachbarschaft hausenden Trödlers sei.
„Was brachte Dir das Christkind?"
„Nichts. Meine Eltern sind fromme jüdische Leute. Zu uns kommt es nicht."
Da zog Rösing eine Zuckerdüte hervor.
„Das schickt es Dir durch mich," sagte er, „und uuu hilf mir tragen."
Das Mädchen nahm ihm die Hälfte seiner Bürde ab und ging mit ihm die Treppen hinaus.
(Schluß folgt.)


