Ausgabe 
23.6.1891
 
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Dienstag den 23. Juni

1891

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W^x» Tag erscheinenden Nummer bis Darm. 10 Uhr. ] | ««zeigen für den .Gießener Anzeiger» eirtgee«.

Gießen, den 20. Juni 1891.

Betr.: Die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen von der II. Periode 1891/92.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien deS «reifes.

Wir beauftragen Sie, alsbald und jedenfalls noch vor Ende dieses Monats in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lasten, daß die Berich­tigung der im Monat Juni 1891 gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrafen in den ersten 25 Tagen des Monats Juli 1891 und zwar mit Ausschluß des 12, 13. und 14. an die betreffenden Districtseinnehmereien stattzufinden hat und daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gegen die säumigen Schuldner das für sie mit Kosten verbundene Beitreibungs­verfahren eingeleitet wird.

____________________v. Gagern-___________________

Gießen, den 16. Juni 1891. Betr.: Ausführung der Feuerlöschordnung.

Das Großhe^ogliche Kreisamt Gießen an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise- mit Ausnahme von Gießen, Lollar, Grünberg, Lich, Lang.Gös-, Hungen, Aven­dorf a. d. Lda und Großeu-Linden-

Nach § 10 der Ausführungsverordnung zur Landes­feuerlöschordnung vom 11. October 1890 und § 6 der Kreis- seuerlöschordnung des Kreises Gießen vom 4. Mai 1891 steht jede selbstständige Pflichtfeuerwehr unter der Leitung eines Befehlshabers (CommandeurS) und bei dessen Verhinderung eines Stellvertreters desselben.

Der Befehlshaber sowie dessen Stellvertreter werden und zwar in der Regel aus den Mitgliedern der Pflicht­feuerwehr nach Anhörung des Bürgermeisters von uns für drei Jahre ernannt und in Pflicht genommen.

Wir beauftragen Sie deshalb, uns spätestens bis zum 1. Juli l. I. geeignete Persönlichkeiten, welche Interesse für die Sache haben und die Achtung der Mannschaft genießen, zu den bezeichneten Stellen in Vorschlag zu bringen. Vor­zuziehen dürften bei der Auswahl solche Leute sein, welche gedient haben und mit dem Feuerlöschwesen schon vertraut sind oder demselben in Folge ihres Berufes z. B. als Maurer, Zimmerleute nahe stehen.

Die Großh. Bürgermeister sowie Schornsteinfeger sind nicht vorzuschlagen, da ersteren gemäß § 21 der Ausführungs­verordnung zur Feuerlöschordnung und den letzteren gemäß

^«rrMeton.

Welche von Beiden?

Novellette von I. Piorkowska.

(1. Fortsetzung.)

Ich bin überzeugt, daß sie nicht kommt," bemerkte ich.

Und ich möchte wetten, daß sie kommt! Jedenfalls ist es des Versuches werth. Außer den kleinen Browns gibt es hier überhaupt kein Mädchen und bis diese erwachsen lind, müßte ich acht Jahre warten. Es ist eben mein Pech, daß die einzige Heiratsfähige, die im letzten Jahre hierher gekommen, meine eigene Schwester ist. Ich wüßte auch gar nicht, weßhalb Lilly nicht kommen sollte! Wenn nur erst die nächsten Monate der Spannung und Erwartung vorüber wären!"

Du hast den Brief doch nicht wirklich abgeschickt?" fragte ich, die ich es kaum glauben konnte.

Gewiß, weßhalb denn nicht?" erwiderte er mir.

Ich kann nicht leugnen, daß die Ueberzeugung, daß er mcht nur einen Scherz mit uns trieb, mich wenig erfreute. Lilly war lange nicht gut genug für meinen Bruder. Sie war sehr hübsch, sehr musikalisch, das war aber auch alles. Doch was half es, Bernhard das Herz jetzt schwer zu machen? Ich konnte nur hoffen, daß sie auf seinen so leichtsinnigen Antrag nicht eingehen würde,- die ganze Idee war auch zu absurd, damit tröstete ich mich.

II.

Das muß ich sagen, Harry ist naiv!" meinte mein Mann eines Morgens, als wir beim Frühstück saßen und er eben einen Brief seines Bruders las-schreibt er mir da, er müsse eine Geschäftsreise nach Europa machen und da er Sophie nicht allein in Melbourne lassen wolle, schickte er sie uns- ich möchte sie am 15. in Canning abholen."

Nun," antwortete ich lachend,wir haben ja Platz genug- warum sollte sie uns nicht willkommen sein? Wie alt ist Sophie eigentlich?"

§ 34 des Regulativs vom 26. Januar 1875, die Reinigung der Schornsteine betr., besondere Aufgaben zugewiesen sind, welche mit dem Amte des Feuerwehrcommandanten sich nicht vereinigen taffefl.

Nach § 8 der Kreisseuerlöschordnung des Kreises Gießen steht ferner jede Feuerwehrabtheilung unter der besonderen Leitung eines Abtheilungssührers und bei dessen Verhinderung eines Stellvertreters desselben. Dieselben werden von den Abtheilungen gewählt, bedürfen aber der Bestätigung und Verpflichtung durch den Bürgermeister. (Ueber den Wahl­modus siehe Abs. 2 des eit. § 8.)

Sie wollen deshalb, nachdem Sie die Eintheilung der Mannschaften in Abtheilungen, so weit dies bis jetzt noch nicht geschehen ist, vorgenommen haben, die Wahl dieser Ab- theilungsführer und deren Stellvertreter baldigst herbeiführen.

Die Gewählten wollen Sie aber erst bestätigen und verpflichten, nachdem Sie sich mit dem Herrn Kreisfeuerwehr- inspector bei der demnächst in Ihrer Gemeinde stattfindenden Revision des Feuerlöschwesens ins Benehmen gesetzt haben. __________________v. Gagern.__________________

Gießen, den 16. Juni 1891. Betr.: Wie oben.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

au sämmtliche Bürgermeistereien des Kreises.

Für ein gedeihliches Zusammenwirken der Löschmann­schaften ist die Einführung gleichförmiger Signale und Reglements für einen größeren Bezirk unbedingt erforderlich. Zu diesem Zweck haben wir beschlossendas Uebungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Groß- herzogthum Hessen, herausgegeben vom Landes-Ausschuß des Hessischen Feuerwehrverbandes" für die Feuerwehren des Kreises Gießen als Jnstructionsbuch einzuführen und sind in Zukunft sämmtliche Uebungen im Anschluß an dieses Buch auszuführen.

Dasselbe ist zum Preise von 60 Pfg. von dem Landes- Ausschuß Hessischer Feuerwehren zu beziehen. Da wir jedoch hoffen, daß sich der Preis, wenn eine größere Anzahl zusammen bestellt wird, noch billiger stellt zu welchem Zweck wir mit dem Landes-Ausschuß in Verbindung treten werden beauftragen wir Sie, einen Gemeinderathsbeschluß darüber herbeizuführen, welche Zahl von Exemplaren von Ihnen gewünscht wird. Für die Feuerwehren kleinerer Ge­meinden dürsten 10 Exemplare genügen. Der Einsendung des Gemeinderathsbeschlusses sehen wir baldigst entgegen.

v. G agern.

Bekanntmachnug,

die Ausführung der Landesfeuerlöschordnung, hier den Erlaß einer Kreisfeuerlöschordnung für den Kreis Gießen betreffend.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 'gebracht, daß in dem § 20 Abs. 2 der Kreisseuerlöschordnung vom ? 4. Mai l. I. ein redactionelles Versehen untergelaufen ist, < indem daselbst vonFeuerlöschverbänden" die Rede ist, während \Brandhülfsverbände" an dieser Stelle damit gemeint sind, i Die Stelle ist demgemäß zu verbessern.

Gießen, den 20. Juni 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. G a g e r n.

« Bekanntmachung,

' Amtstage des Großherzoglichen Kreisamts Gießen betreffend.

Die unterzeichnete Behörde wird

EamStag den 4. Juli 1891,

von Vormittags 8 Uhr an, t einen Amtstag im Rathhause zu Grünberg abhalten und j wird den Kreis-Eingesessenen aus den Amtsgerichts-Bezirken ; Grünberg, Homberg und Laubach anheimgestellt, etwaige i Anliegen in diesem Termin vorzubringen.

Gießen, den 20. Juni 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, den 20. Juni 1891.

Betr.: Wie vorher.

l Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien der in den AmtSgerichtSbezirken Grünberg, Homberg und r Laubach gelegenen Gemeinden deS KreifeS

GieHen.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche , Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen laffen.

v. Gagern.

Deutsches Reich.

Berlin, 20. Juni. Abgeordnetenhaus. Staats- secretär Boetticher verlas eine kaiserliche Botschaft, nach welcher Se. Majestät der Kaiser die Session Nachmittags >: 4 Uhr schließen wird. Das Haus erledigte sodann eine Reihe 1 unwesentlicher Petitionen. Der Präsident schlug sodann die

Harrys Frau ist fünfzehn Jahre tobt, damals zählte die Kleine sechs Jahre, also steht sie im zweiundzwanzigsten Jahre, übrigens versprach sie, als ich sie zuletzt sah, sehr hübsch zu werden. Weißt Du, Marie," fuhr er plötzlich, wie von einem neuen Gedanken beseelt, fort,ich glaube, Sophie ist wie geschaffen zur Frau für Bernhard."

Soll ichs leugnen? Mir selbst war dieser Gedanke bereits durch den Kops gefahren. Und die Geschichte mit Lilly hatte ich fast vergessen und mein Bruder, glaube ich, dachte überhaupt nicht mehr daran.

Georg schilderte mir seine Nichte in so glänzenden Farben, daß ich nicht wußte, ob ich eifersüchtig sein oder sie deßhalb schon im Voraus in mein Herz schließen sollte.

Als sie aber wirklich kam, war ich ganz entzückt von ihr.

Zeitig am Nachmittag war mein Mann mit einem Reservepferd nach Canning geritten, um sie dort in Empfang zu nehmen.

Gegen Abend stellte sich Bernhard bei mir ein, seine neue Verwandte zu begrüßen.

Als wir zwei langsam den Weg hinabschritten, auf dem mein Mann mit Sophie kommen mußte, blieb Bernhard plötz­lich lauschend stehen.

Horch, da kommen sie!" sagte er. Auch ich hörte Pferdegetrappel in der Ferne.

Doch in der nächsten Minute bei einer Biegung des Weges, meinte mein Bruder plötzlich:

Mein Gott, das ist ja nur ein Pferd, und das kommt im Galopp dahergejagt!"

Einen Augenblick und ich mußte zur Seite springen, um nicht umgerannt zu werden. Ein Pferd kam in vollstem Galopp herbei, auf seinem Rücken eine schlanke Mädchen­gestalt, die, leicht nach vorn gebeugt, angstvoll des Thieres Hals umschlungen hielt. Bernhard aber hatte die nöthige Geistesgegenwart, schnell trat er dem Pferde in den Weg und griff muthig in die Zügel.

Doch ehe ich selbst recht zur Besinnung gekommen war, hatte er das Mädchen aus seiner gefährlichen Lage befreit und vom Pferde herabgehoben.

Ich dachte, sie würde halb ohnmächtig sein vor Angst und Schrecken, aber keineswegs sie hatte ihre volle Ruhe bewahrt.

Sie müssen mich für eine sehr schlechte Reiterin halten," Hub sie nach der ersten Begrüßung an, als wir drei neben­einander hergingen, Bernhard den Durchgänger am Zügel führend,ich habe in Melbourne allerdings wenig Gelegen­heit, mich im Reiten zu üben."

Inzwischen kam auch Georg eilends herbeigeritten. Schon nach der ersten halben Stunde ward ich ganz verliebt in meine neue Verwandte und es entging mir nicht, daß sie auch aus Bernhard den günstigsten Eindruck machte, und über­zeugt, daß er an Lilly gar nicht mehr dachte, fragte ich ihn: Was meinst Du wohl, würde Lilly an Sophies Stelle ge- than haben?"

Mit dieser Bemerkung hatte ich ihn zwar sehr böse ge­macht, das hinderte aber nicht, daß er von jenem Tage an mindestens einmal öfter zu uns kam, als bisher.

Damit Sophie an der Life nicht wieder ähnliche gefähr­liche Erfahrungen machte, wie am Tage ihrer Ankunft, gab er ihr Unterricht im Reiten und zwar mit einem solchen Eifer, einem solchen Jntereffe, wie es mir bisher an meinem Bruder fremd gewesen war.

Während ich aber beobachtete, wie die Zwei einander täglich nähertraten, drängte sich mir immer und immer wieder der Gedanke an Bernhards Brief an Lilly auf.

Mein Bruder schien ihn ganz vergessen zu haben. Als ich ihn eines Tages daran erinnerte, versetzte er lachend: O, es ist ja Thorheit, daran überhaupt noch zu denken - die Sorgen in meiner Junggesellenwirthschaft müssen mich damals rein um meine fünf gesunden Sinne gebracht haben! Lilly wird mich schön um dieses Streiches willen auslachen und verspotten, wenn ich jemals wieder in die Heimat!) zurückkehren sollte."

(Fortsetzung folgt.)