Gestorbene.
November: 13 Elise Friederike Weber, 9 Monate alt, Tochter »on Wirth Wilhelm Weber dahier. 14. Marie Müller, 62 Jahre alt. ledig dahier. 14. Karl Kaspar, 74 Jahre alt, Maurermeister dahier. 14. Wilhelm Völzel, 21 Jahre alt, Schneider dahier. 17. JohS. ©tief, 61 Jahre alt, Stadtbaumetster dahier.
Auszug aus -en Uirchenbüchevn
-er Stadt Gietzen.
Evangelische Gemeinde.
Getränte.
Den 15. November. Johannes Gieß, Schneider, und Elisabeth Flach, Tochter des verstorbenen Taglöhners Johannes Flach von Beltershain, zu Gießen.
Denselben. Julius Hosch, Schuhmacher und Katharina Großer, Tochter des Kalkbrenners Johannes Größer zu Gietzen.
Den 18. November. Christian Hermann Wagner, Buchbinder, und Helene Marte Feldhaus, Tochter des verstorbenen Tapeziers Georg Feldhaus zu Gietzen.
Denselben. Wilhelm Schneider, Maurer, und Elisabeth Balser, Tochter des Taglöhners Johannes Balser aus Queckborn.
Den 20. November. Gerhard Jahres, Cigarrenmacher, und Anna Margarethe Krailing, Tochter des Flurschützen Wilhelm Kratltng von Heuchelheim.
Getaufte.
Den 15 November. Dem Flaschenbierhändler Wilhelm Förster eine Tochter, Marte Hermine Eleonore, geboren den 11. October.
Denselben. Dem Dienstmann Johann Böckncr ein Sohn, Johann Konrad, geboren den 16. September.
Denselben. Dem Schreiner Georg Veith ein Sohn, Franz Karl, geboren den 28. August.
Denselben. Ein unehelicher Sohn, Ludwig Adolf, geboren den
Den 17. November. Dem Professor Dr. Wilhelm Sievers ein Sohn, Otto Helmuth Wilhelm, geboren den 1. October.
Beerdigte.
Den 15. November. Wilhelm Gans, Fuhrmann, alt 34 Jahre, starb den 12. November.
Den 16. November. Wilhelm Völpel, Schneider aus Mönstadt, Amt Usingen, alt 21 Jahre, starb den 14. November.
Den 17. November. Marie Müller, Näherin, Tochter des verstorbenen Fuhrmanns Philipp Müller, alt 61 Jahre, starb den 14. November.
Denselben. Karl Kaspar, Maurer und Ofenputzer, alt 74 Jahre, starb den 14. November.
Dm 19. November. Johannes ©tief, Stadtbaumetster, alt 61 Jahre, starb den 17. November.
Schiffsnachrichten.
Bremen, 20. November. Der am 9. November abgegangene Dampfer „Werra" des Norddeutschen Lloyd ist heute Vormittag wohlbehalten in Newyork angekommen.
Bremen, 20. November. Der am 10.November abgeqangene Dampfer „Lahn" des Norddeutschen Lloyd ist gestern Abend wohl- behaltm in Newyork angekommen.
Verkehr, Land« und Volkswirthschaft.
Gietzen, 20. November. Auf dem am 17. und 18. d. M. dahier abgehaltenen Vieh markte waren aufgetrieben 1113 Stück Rindvieh und 641 Stück Schweine. Trotzdem datz Tags vorher schon ein lebhafter Handel stattfand, hielten sich die Preise auf gleicher Höhe wie bei den vorhergehenden Märkten. Nächster Markt Dienstag den 8. und Mittwoch den 9. December d. Js., am letzteren Tage auch Kramermarkt (letzter Markt in 1891).
Gietzen, 21. November. Marktbericht« Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter pr. Pfd. X 1,03—1,14, Hühnereier 1 ©L 7-8, 2 St.---H, Enteneier 1 ©t--H, 2 St. - A.
Käse pr- St. 5—10 H, Käsematte pr. St- 8 A> Erbsen pr. Liter 25 A, Linsen pr. Liter 29 A, Tauben pr. Paar X 0,40—0,60, Hühner vr. Stück X 0,90—1 00, Hahnen pr. @i X 0,50-0,75, Enten pr- Stück X 1,70-2,00, Ochsenfteisch pr. Pfd. 70—76 A, Kuh- und Rindfleisch
62-66 A, Schweinefleisch 60-70 A. Hammelfleisch 50—70 4, Kalbfleisch 60—64 A, Kartoffeln pr. 100 Kilo X 7,00-8,00, Weißkraut pr St. 4—10 4, Zwiebeln ver Centner X 4,50—5,50, Milch per Liter 12-18 A, Gänse 50-60 A.
Frankfurt a. M., 19 November. Der gestrige Markt im städtischen Viehhofe war befahren mit 70 Ochsen, 60Kühen, Rindern unb ©tiercn, 225 Kälbern, 238 Hämmeln und 396 Schweinen. Preise für Kälber erster Qualität 65—70 A, -weiter Qualität 55—60 A per Pfund; die übrigen Viehsorten unverändert. Der Markt schloß bei schwacher Kauflust mit Ueberständen. Die starken Zufuhren von Geflügel und Wild an den Märkten machen sich an den Viehmärkten bemerkbar.
Lingesan-t.
In Nr. 272 berichten Sie über die unfreiwilligen Schlammbäder an der Main-Weser-Bahn, schöner jedoch sind solche vom Hotel Kühne bis zur Güter-Expeoition der Oberhessischen Bahn zu haben. 10353 g.
werden darauf aufmerksam ge- Häaä macht, daß man in dem Spectal-
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Weitershain, am 20. November 1891.
Großherzogliche Bürgermeisterei Weitershain.
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Y „r. 1OA_ c c . Ä sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die den
Dre Ausloosung der Schöffen pro 1892 findet Donnerstag den @r&en ter Jacob Magel Eheleuten
3. Deeember l. I., Vormittags 11 Vz Uhr in öffentlicher Sitzung in Gießen gehörigen Grundstücke:'
Engel,
Gerichtsvollzieher.
unseres Gerichtssaales Nr. 18 statt.
Gießen, den 14. November 1891.
Großherzogliches Amtsgericht Gießen. Fres enius.
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Bekanntmachung.
Aus Mitteln der städtischen Armenkaffe muffen unter Anderen auch eine größere Anzahl von Personen unterstützt werden, weil es denselben an ausreichender, ihren Fälligkeiten entsprechender Lohnarbeit ermangelt. Die Zuwendung solcher Arbeit seitens Privater würde ebensowohl eine Unterstützung dieser Armen, wie eine Entlastung der städtischen Armenkaffe bilden.
Wir ersuchen danach alle Diejenigen, welche in der Lage find, Arbeitskräfte zu dauernder oder vorübergehender Beschäftigung zu suchen, sich wegen des Nachweises von solchen zunächst an unser Armenamt (Bürgermeisterei, Zimmer Nr. 6) gefälligst zu wenden.
Laufdienste, leichtere Taglohnarbeiten, Strick-, Näh-, Bügel- und Wasch-Arbeit, sowie schriftliche Arbeiten werden fast beständig von einer Anzahl unserer Armen gesucht.
Gießen, den 21. November 1891.
Die Armendeputation.
Gnauth.
Bekanntmachung.
Gemäß Art. 13 der Städteordnung wird die nachstehende Bestimm- ung bezüglich der Stimmfähigkeit bei der Wahl der Stadtverordneten hier- flttit bekannt gemacht:
Stimmfähig sind:
1) alle in der Gemeinde wohnenden Ortsbürger,
2) alle männlichen Einwohner, welche die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen — unter Ausschluß der bayerischen Staatsangehörigen und derjenigen von Elsaß-Lothringen, weil dorten das Reichsgesetz vom 6. Juni 1870 nicht eingeführt ist — und seit zwei Jahren ihren Unterstützungswohnsitz in der Gemeinde erworben haben, jedoch unter der Voraussetzung, daß sie zur Zeit der Wahl 25 Jahre alt und vom 1. April des dem Rechnungsjahre, in welchem die Wahl stattfindet, vorhergehenden Jahres an in der Gemeinde communalfteuer- pflichtig sind.
Die Stimmberechtigung jedes der unter 2) bezeichneten Stimmfähigen ist davon abhängig, daß derselbe spätestens vor dem Schluß des Jahres, welches dem Jahre, in welchem die Wahl stattfindet, vorhergegangen ist, bei dem Bürgermeister in dessen Amtslocal die mündliche Erklärung abgegeben hat, daß er sein Stimmrecht in Anspruch nehme, wobei er auch gleichzeitig Jahr und Tag seiner Geburt, den Tag, seit welchem er in der Gemeinde wohnt und den Zeitpunkt, seit welchem er communalsteuerpflich- tig ist, anzugeben und auf Erfordern nachzuweisen hat.
Stimmfähige der oben bezeichneten Art, welche die Abgabe dieser J/. Erklärung bis zum 433t December d. I. Unterlasten, können bei einer im Laufe des Jahres 1892 nothwendig werdenden Wahl zur Stadtverord- neten-Versammlung oder bei einer solchen Wahl, für welche die Stimmberechtigung durch die Stimmberechtigung zur Stadtverordnetenwahl bedingt ist, kein Stimmrecht in Anspruch nehmen.
Die Abgabe der Erklärung hat auf unserem Amtszimmer Nr. 15 itn zweiten Stock des Bürgermeisterei-Gebäudes zu erfolgen.
Gießen, den 16. November 1891.
Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
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Gießen, den 19. November 1891. j Gießen, 21. November 1891.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. J 10346
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