Nr. 273 Erstes Blatt. Sonntag den 22. November
1891
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Bekanntmachung.
Nachdem von berechtigter Seite die Rückgabe der von dem verstorbenen Dienstmann Martin Müller dahier gestellten Dienstcaution verlangt worden ist, fordern wir alle diejenigen aus, welche Ansprüche an diese Caution aus seiner Eigenschaft als Dienstmann erheben zu können glauben, solche bei Meidung des Ausschluffes binnen 8 Tagen bei uns vorzubringen.
Gießen, den 20. November 1891. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. __________________Fresenius.__________________
Gefunden: 1 Handschuh, 3 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Maßstab, 1 Kinderstrumpf, 1 schwarze Schürze, 1 Brieftasche, 1 schw. Tuch, 1 Scheere, 1 Schirm, 1 Messer, 1 Milchkanne, 1 Kammrad und 1 Schippe.
Zugeflogen: 1 Hahn.
Gießen, den 21. November 1891. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
politische Wochenschau.
Gießen, 21. November 1891.
Der in der vergangenen Woche veröffentliche Entwurf zum Reichshaushaltsetat enspricht im Wesentlichen den vorher gehegten Erwartungen. Zur Erleichterung des Verständnisses der künftigen Etatsberathungen machen wir unsere Leser mit den Hauptzahlen des Etats bekannt. Der Entwurf unterscheidet zunächst zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben. Die ersteren werden aus den ordentlichen Einnahmen gedeckt, während die letzteren aus Anleihen bestritten werden. Jene zerfallen wieder in einmalige und laufende Ausgaben. Der Mehrbedarf für lausende ordentliche Ausgaben ist für das kommende Finanzjahr aus rund 29 Millionen veranschlagt, während die ordentlichen Einnahmen, die zur Deckung dieser Ausgaben verwandt werden, nur etwa 24 Millionen mehr ergeben sollen. Demnach würden die Einnahmen hinter den Ausgaben um etwa 4 Millionen zurückbleiben. Die einmaligen ordentlichen Ausgaben zeigen dagegen eine Minderung um etwas über anderthalb Millionen. Um so gewaltiger ist die Steigerung, welche die einmaligen außerordentlichen Ausgaben erfahren sollen. Im Ganzen beziffert sich die Summe für diese auf nahezu 160 Millionen, das heißt auf nicht weniger als 67 Millionen mehr als im Vorjahre. Eine Herabsetzung der Ausgabeposten hat hier nur für das Reichsamt des Innern und die Post- und Telegraphenverwaltung stattgefunden,- es handelt sich dabei im Ganzen um eine Ersparniß von ca. 28 Millionen. Auf der anderen Seite sind an außerordentlichen militärischen Ausgaben volle 77 Millionen Mark (77,958,994) für das Reichsheer und 9 Millionen für die Marine angesetzt. In der Hauptsache sollen die Mehraufwendungen für Artillerie- und Waffenwesen gemacht werden, für das 741/4 Millionen mehr eingestellt ist. In diese Summe sind indessen zwei erste Raten eingeschloffen, eine solche für „weitere Beschaffungen für artilleristische Zwecke" als erste Quote eines Gesammtbedarfs von 106 Millionen Mark und eine zweite zur „Beschaffung von Handwaffen" für 21 Millionen im Ganzen. Das E^tra- ordinarium des Marineetats beläuft sich auf 50 Millionen oder 9 Millionen mehr als im Vorjahre (f. oben). Seit der Begründung des deutschen Reiches hat kein Marineetat eine solche Höhe der außerordentlichen Ausgaben erreicht. — In Rußland sollte nach übereinstimmenden Zeitungsmeldungen die Stellung des Finanzministers Whschnegradsky erschüttert sein, vornehmlich wegen des kläglichen Fiascos, welches die Auflegung der russischen Anleihe in Frankreich erzielt hat. Indessen hat der Minister selber versichert, daß er nicht daran denke, feinen Posten zu verlassen. — Auch in Frank- reich hat der bezeichnete Mißerfolg des russischen Finanzministers noch ein Nachspiel gehabt. Der bekannte überspannte boulangistische Abgeordnete Laur imerpellirte letzthin den französischen Finanzminister Rouvier und gab dem Hause Rothschild die Schuld an dem Mißlingen der Anleihe. Unter anderem stellte er das naive Ansinnen an den Minister, die jüdischen Bankiers wegen ihrer Zurückhaltung in der erwähnten Angelegenheit — des Landes zu verweisen. Aus eine solche Albernheit verweigerte Rouvier überhaupt jede Antwort. Im Uebrigen vertheidigte er seine Verwaltung -und erhielt schließlich ein glänzendes Vertrauensvotum. —
i In Serbien ist die Ministerkrisis noch immer nicht beendet. Nachdem, wie gemeldet, der Finanzminister Vuitsch vor Kurzem seinen Rücktritt erklärt hatte, ließ er sich durch den Ministerpräsidenten Pasitsch bestimmen, seinen Posten von Neuem einzunehmen. Alsbald aber erwies sich die Stellung von Pasitsch selber als unhaltbar, so daß an seiner Stelle nunmehr Tauschanowitsch ein Ministerium bilden soll. — In Brasilien herrscht im Augenblick vollkommener Aufruhr. Aehnlich, wie seiner Zeit in Chile, richtet sich auch hier der Unwille der Bevölkerung gegen das Dietaturregiment des amtirenden Präsidenten. Ausgegangen ist der Aufstand aus der Provinz Rio Grande und hat schnell weiter um sich gegriffen. Welche Tendenz die Bewegung hat, läßt sich im Augenblicke nicht klar erkennen. Separatistische Gelüste einzelner Provinzen scheinen sich mit den Wünschen der Imperialisten in Bezug auf die Rückkehr des alten Kaisers Dom Pedro zu kreuzen. — Volksbewegungen werden endlich auch aus San Salvador und Guatemala gemeldet.
Deutsche» Reich.
Darmstadt, 20. November. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich von Preußen ist hier eingetroffen und von der Großherzoglichen Familie am Bahnhofe empfangen worden.
Darmstadt, 20. November. Zur Berathung der Entwürfe neuer Jagd- und Forstschutzgesetze sowie einiger kleinerer Vorlagen soll die zweite Kammer nunmehr Anfangs December auf einige Tage zusammentreten.
Berlin, 19. November. Zur Erprobung der zweijährigen Dienstzeit ist beim 4. Garderegimenr in Spandau nach dem „Anzeiger für das Havelland" die neue Formation nunmehr eingeführt worden. Es besteht danach das 1. Bataillon aus Mannschaften, die im zweiten Jahre dienen, und Rekruten, das 2. Bataillon aus Mannschaften, die im dritten Jahre dienen, und Rekruten, und das 3. Bataillon aus allen drei Kategorien.
Neich-tag
122. Plenarsitzung. Freitag, 20. November 1891, 1 Uhr.
An Stelle des Schriftführers Dr. Krause (dfr.) wird der Abg. vr. Hermes (dfr.) in dieses Amt gewählt.
Die zweite Berathung der Novelle zum Krankenversicherungsgesetz wird mit dem § 2 der Vorlage fortgesetzt. — Der § 2 bestimmt, daß durch Ortsstatut der Verstcherungszwang auf weitere Kreise von Arbeitern, auch wenn das Arbeitsverhältniß keine volle Woche dauert, ferner auf die in Communalbetrteben beschäftigten Personen und auf die Familien-Angehörigen der Gewerbetreibenden, wenn dieselben in dem Gewerbebetrieb des Vaters oder in der Hausindustrie beschäftigt sind, und weiter auf die in der Land- und Forst- wirhfchast beschäftigten Beamten ausgedehnt werden kann.
Hierzu liegen mehrere Abänderungs-Anträge vor.
Abg. Graf Holstein (cenf.) befürwortet Einbeziehung des Gesindes in den ortsfiatutarischen Versicherungszwang.
Abg. v. Strombeck (Eentr.) befürwortet einen von ihm gestellten Antrag, welcher dahin geht, daß die in communalen Betrieben beschäftigten Beamten nur dann statutarisch zur Verficherungspflicht herangezogen werden können, wenn der durchschnittliche Tagesverdienst 62/s vM pro Tag nicht übersteigt.
Abg. Molkenbuhr (Soc.) beantragt Ausdehnung des statutarischen Versicherungszwanges auf Dienstboten und landwirthschaft- liches Gesinde. Die Behauptung, daß für Dienstboten ausreichend gesorgt sei, treffe nicht zu; nur in Hamburg bestehe für die Dienst- Herrschaft die gesetzliche Pflicht, für das Gesinde auch in Erkrankungs- fällm zu sorgen. Die Verpflegung des Gesindes in der Wohnung der Herrschaft sei häufig mangelhaft.
Abg. Möller (ntl.) hebt die Schwierigkeiten der statutarischen Einbeziehung der Hausindustrie in den Versicherungszwang hervor und bittet namentlich die Verwaltungsbehörden, recht vorsichtig bei der Genehmigung solcher Ortsstatuten zu fein, besonders, wenn die Hausweberei dabet in Frage kommt. Die Einbeziehung der Dienst- boten sei allerdings sehr wünschenswerth, doch scheitere sie an den Schwierigkeiten, die sich ihr entgegenstellen.
Abg. Spahn (Eentr.) erklärt, daß auch das Centrum sich in Anerkennung der entgegenstehenden Schwierigkeiten gegen die Einbeziehung des Gesindes in den statutarischen Versicherungszwang entschlossen habe.
Abg. Dr. Eberty (dfr.) äußert sich in gleichem Sinne.
Staatssecretär Dr.v.Boetticher empfiehlt den Strombeck'schen Antrag zur Annahme; derselbe enthalte eine vräcisere Fassung; mit dem Inhalt sei die Regierung einverstanden. Persönlich könne Redner nur — da die verbündeten Regierungen einen Beschluß in der Sache nicht gefaßt haben — gegen die Aufnahme des Versicherungszwanges für Dienstboten sich ausfprechen, da dieselbe einen in seiner Tragweite unübersehbaren Eingriff in die Landesgesetzgebungen dar- ftellen würde.
Bet der Abstimmung wird nur das Amendement v. Strombeck angenommen und mit demselben $ 2. Der socialdemokratische Antrag Bruhns wird abgelehnt.
Der 8 3 bestimmt, daß Personen des Soldatenftandes dem Ver- sicherungszwang nicht unterworfen fein sollen, wenn sie einen Anspruch auf Fortbezug von Gehalt oder ausreichendem Krankengeld gegen eine Reichs-, Staats- oder Communalbehörde haben auf die Dauer von 13 Wochen.
Abg. Bruhns (Soc.) befürwortet den von feiner Partei gestellten Antrag, diese Bezugsdauer auf mindestens 52 Wochen festzusetzen.
Abg. Dr. Hirsch (dfr.): Der Antrag fei geeignet, ein grelles Schlaglicht auf den ganzen Versicherungszwang zu werfen. Man sollte den Leuten den Beitritt zu den fteien Kassen gestatten, die mehr leisten, als hier gefordert werde.
Abg. Biehl (Eentr.) hegt auch den Wunsch einer Verlängerung der Unterstützungszett; aber die Kassen seien augenblicklich noch zu schwach, das zu leisten; man möge die Ansammlung des Reservefonds abwarten und dann mit weitergehenden Anträgen kommen.
Abg. Möller (natl.) ist ebenfalls für eine weitereAusvehnung der Unterstützungspflicht, doch laffe sich dieselbe zur Zeit noch nicht herbetführen.
Staatssecretär Dr. v. Boetticher theilt den Wunsch nach Ausdehnung der Unterstützungspfltcht der Kassen, die ja auch schon heute von vielen Kassen über das gesetzliche Minimum hinaus geleistet wird. Man möge auch in Zukunft den einzelnen Kaffen es überlassen, auf diesem Wege fortzufahren und nach Verhältntß des angesammelten Vermögens die Unterstützung auf längere Zeit zu gewähren; das werde Den Zwangskassen allerdings nicht so leicht möglich fein als den freien Kaffen, weil jene verpflichtet sind, alle Mitglieder aufzunehmen, während diese ihre Mitglieder auswählen können und kranke Mitglieder überhaupt nicht aufnehmen.
Abg. Molkenbuhr (Soc.) bestreitet, daß die freien Kassen besser gestellt sind, als die Zwangskassen; beide arbeiten so ziemlich unter Den gleichen Bedingungen.
Abg. Dr. Hirsch (dfr.) ist gleicher Ansicht, Arbeiter über 40 Jahre lassen sich lieber in freien Kaffen versichern, weil sie glauben, daß sie keine Arbeit finden, wenn sie einer Zwangskaffe beitreten müssen.
Abg. Dr. Eberty (dfr.) widerräth aus Zweckmäßigkeitsgründen, schon jetzt eine Erweiterung der Kaffenpflicht eintreten zu lassen.
Der § 3 wird hierauf unter Ablehnung des socialdemokrattschen Antrages angenommen.
8 3a, welcher von den Personen handelt, die auf ihren Antrag von dem Verficherungszwange befreit werden sollen, wird unverändert genehmigt.
8 4 enthält die Bestimmung, daß alle Personen, die nicht dem Versicherungszwange unterliegen, doch berechtigt fein sollen, der Gemeindekrankenversicherung ihres Wohnorts beizutreten.
Hierzu beantragt der Abg. v. Strombeck ((Eentr.): die Einschränkung, daß der fteiwtllige Beitritt zur Gemeinde-Krankenversicherung nur solchen Personen gestattet fein soll, deren Jahreseinkommen nicht über 2000 Mark beträgt.
Abg. Dr. Hirsch (dfr.) stimmt dieser Einschränkung bei; ohne dieselbe gebe man lediglich einer großen Zahl wohlhabender Leute Gelegenheit, ihre Arzeneien billig zu beziehen.
Abg. Dr. Buhl (natl.) erklärt sich gegen die Einschränkung; auch unter den kleinen Handwerksmeistern gebe es viele, deren Einkommen zwar 2000 Mark übersteige, die aber dennoch der Krankenversicherung wohlbedürftig sind.
Nachdem noch der Abg. Eberty (dfr.) sich dm Ausführungen desAbg. Dr. Hirsch angeschlossen, wird der Antrag v. Strombeck mit großer Mehrheit angenommen und mit dieser Amderuna der Absatz 2 des 8 4 genehmigt.
§ öa bestimmt, daß für Personen, welche in einem bestimmten Gewerbetriebe periodisch an anderen Orten beschäftigt sind, der Be- schäftigungsort als Sitz des Gewerbebetriebes gilt. — Ein hierzu von dem Abg. Vollrath (dfr.) beantragter Zusatz, wonach auch die Versicherungskaffe des Wohnortes in solchen Fällen in Anspruch genommen werden kann, wird abgelehnt und 8 5a unverändert genehmigt.
§ 6 bestimmt die von den Kassen zu gewährenden Leistungen. —
Abg. Dr. Höff el (Rp.) beantragt die Aufnahme einer Erweiterns, wonach die zu gewährende ärztliche Hilfe nur von einem appro- birten Arzte geleistet werden soll. Zur Begründung weift er auf die Vorkommnisse in Sachsen hin, wo Kurpfuscher als Krankenkassen - Aerzte angestellt worden seien.
Abg Dr Virchow (dfr.) befürwortet einen von dem Aba. Dr Eberty gestellten Antrag, wonach ärztliche Behandlung im Sinne dieses Gesetzes nur ein gemäß 8 29 der Reichsgew.-Ordn. approbirter Arzt leisten kann. In Fällen dringender Gefahr, wo ein solcher Arzt nicht zu erreichen ist, kann die Hilfe anderer Personen angerufen werden, die eine technische Vorbildung genossen, aber die ärztliche Prüfung nicht bestanden haben. — Der Kranke möge sich behandeln lassen, von wem er will, auch von einem sogmannten Naturarzt- aber es fei nicht richtig, wenn diese Kurpfuscher behördliche Protection genießen; das geschehe aber, wenn sie ihre Bemühungen aus den Kassen bezahlt erhalten. Zwischen den Aerzten und den Behördm ist aus diesem Anlaß ein Streit ausgebrochen, der am besten durch die Annahme des vorerwähntm Antrages beseitigt wird.
Staatssecretär Dr. v. Bötticher: Die Frage, ob ärztliche Hilfe durch einen approbirten Arzt geleistet werden soll, muß an der Hand der Reichgew.-Ordn. entschieden werden. Eine besondere Bestimmung hierüber ist für dies Gesetz nicht zu empfehlen. In vielen Gegendm des Reiches, aus den schleswig'schen Inseln, in Masuren und in vielen Tbeilm Posens ist ärztliche Hilfe gar nicht so schnell zu erreichen. Von einer solchen gesetzlichen Bestimmung hätte also kein Arzt einen Vortheil, wohl aber könnten die Patienten dadurch Nachthell baben. Dre Kurpfuscherei wird man ja durch andere Mittel verhindern können. —
Hierauf vertagt sich das Haus.
Nächste Sitzung Samstag 1 Uhr: Fortsetzung der soeben abgebrochenen Debatte. — Schluß 5i/< Uhr.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Torrespondenz-Burearu
München, 20. November. Die „Allgem. Ztg." meldet: In der heute Vormittag stattgehabten Sitzung der Delegirten Oefterreich-Ungarns und Italiens wurde die Paraphiruna des österreichisch-ungarisch-italienischen Handelsvertrags vorgenommen. In einer drraus folgenden


