bestehenden Wein-
Osterhasen, Eier etc. etc,
Bekanntmachung. Bekanntmachung
in
In das Handelsregister Gr. Amts- 1 Die in den Mstgebrauchswaldungen aerichts Gießen wurde heute einge-,der Gemeinde TrerS a b. xba. t9caaen: I am 17. und 18. März l. Js. abge-
Wilhelm Steinbach von haltene Holzversteigerung ist genehmigt. (Rieften betreibt daselbst seit 17. März Treis a /Loa., den 20 März 1891.
im
Gerichtsschreiber.
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Alle Neuheiten
znlcgen.
Abg. Frank glaubt, ein indrrectes durch das Finanzgesetz ausgehoben werden, der Einnahme, ebenso
Abg. Metz (Gießen), welcher die
und
Filzhüte
Großh. Bürgermeisterei Treis a./Lda.
2695 Benner-__
Hohensolms, den 19. März 1891.
Fürstliche Obersörsterei Hohensolms. Rietsch, Reoiersörster.
Gießen betreibt daselbst seit 17.N!ärz 1891 Dampsziegelei und Fabrikation von Tbonwaaren unter der Firma:
„Erste Gießener Dampsziegelei ,,und Thonwaaren-Fabrik von „W. Steinbach."
Gießen, den 20. März 1891. Neidhardt,
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am nächsten Mittwoch den 2 3. d. MtS.. im Distrikt Pfaffenmark,
MeyerhoS & Goslar,
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Holzversteigerung
im
Gnlshäuscr Gcmeindemald
Mittwoch den 23. März, von Vormittags 9 Uhr an, kommt nachstehendes Holz in den Districten Hammersloch, Hegkops und Ziegenberg zur Versteigerung:
174 Stück Nadel-Stämme von 13 brs
Steuergesetz könne Er ist für Strich
Steuer für eine
Hammersloch.
Das Brennholz kommt zuerst zum Ausgebot.
Donnerstag den 2v. März, von Mittags 12 Uhr an, kommt nachstehendes Holz in den Districten Rothe- busch, Esp 2C. zur Versteigerung:
96 Raummeter Kiefern-Scheit,
126 „ „ Prügel,
480 „ „ Reifig.
Die Zusammenkunft ist aus der Kreisstraße Geilshausen-Beuern, am Eingang des Waldes.
Geilshausen, 16. März 1891. Großh. Bürgermeisterei Geilshausen. 2513 Pseiss.
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Verkehr-, ttn® 9 elf
o Grünberg, 20.Marz. Der erste diesjährige Markt', der sogenannte Ostermarkt, wurde gestern dahier abgehalten -rotz der etwas ungünstigen Witterung war der Markt mtt Rtndmeh gut, mit Schweinen ichr stark beiahren und überhaupt gut besucht Der srandcl mit Rindvieh zeigte ein lebhaftes Gepräge die Preise erhielten f'irß niif der seitberiaen Höhe, der Handel nut Schweinen ging da- g?gen nicht fl°tt das Angebot übertraf entschieden die Nachfrage. Die Preise erhielten sich daher nicht auf der seitherigen Hohe, man bezahlte per Paar Ferkel im Durchschnitt ^0—50, o0—60^M, ^aufer galten das Paar 80-100. 100-120 JL Die starke Anfahrt von Schweinen wurde jedenfalls mitbedingt durch das Verbot de« Vieh- mnrfted xii Gomberg a. d. O. am Tage vorher wegen der dort herrschenden Maul- und Klausenseuche. — Der Krämermarkt nahm einen befriedigenden Verlauf.
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Sache reiflich in Erwägung zu ziehen, und hält seinen Antrag wegen Revision des Gesetzes ausrecht.
Abg. Jockel will sich nicht aus den Compromitz des Abg. Osann cinlajsen. Durch diesen werde die Steuer zur Zeit gestrichen, was aber statt dessen komme, sei nicht klar.
Abg. Gut fleisch will parlamentarische Verhandlung des Antrags Haas.
Abg. Osann betont, daß man sich mit der ersten Kammer einigen solle, welche die Weinsteuer ausheben wolle.
Abg. Haas ist für Streichung der Wemsteuercumahme, da- Ersatz da sei. ,
Hiernach wird der Antrag auf Streichung der 295,000 Mk. aus dem Finanzbudget mit 29 gegen 17 Stimmen angenommen. '
Der Antrag auf Aufhebung des Gesetzes, unter Ersuchen auf Vorlage eines auf anderer Grundlage beruh e n d e n, a l l g e m e i n e n W c i n b e st e u e r u n g s g e - gesetzes wird mit 27 gegen 19 Stimmen verneint.
Der Antrag betreff. Ersuchen ans Aushebung des Weinsteuergesetzes wird mit 25 gegen 21 Stimmen bejaht. .
Der Antrag Heinzerling auf Reviston der Wem- steuergesetzgebung wird mit gleicher Stimmenzahl abgelehnt.
Auch bei dem Finanzgesetz beschließt die Kammer auf früherem Beschluß zu beharren.
'belange, so weise er nur aus einen Passus in einem Finanzgesetz, wonach die „Reichssteucrn" nach den bestehenden Bestimmungen erhoben werden sollten. Das besage doch nicht, daß die Stände deren Erhebung sistiren könnten. Er bitte entweder den Beschlüssen erster Kammer beizutreten oder Beharren aus dem Beschluß, welcher Strich der Einnahme, aber nicht Aushebung des Gesetzes wolle.
Aba Gras Oriola will ein allgemeines Wcinsteuer- qesetz' und stimmt daher dem Antrag des Grasen L>vlms- Laubach zu. Er wolle aber nicht Erhebung einer Steuer, die er für ungerecht halte und sei daher für Strich derselben.
Abg. P sann stiel ist über den Beschluß erster Kammer erfreut, da diese ein Herz für die Bevölkerung der ärmeren Landestheile habe. Er bitte, die Einnahme von 295 000 Mk. jährlich, die gewiß nicht nnerheblich sei, zu belassen.
Abg. Berg st räße r betont nochmals, daß Hessen, umgeben von anderen Staaten, welche sie nicht hätten, keine Wciilsteuer erheben könne. Er sei jedoch aus formellen Gründen für die Beschlüsse erster Kammer, jedoch nicht für die allgemeine Weinbesteuerung.
Der Herr Staatüminister habe eventuell den Strich befürwortet, damit innerhalb der Finanzperiode eine Einigung erzielt werden könne. , . r r±
Abg. Pennrich erklärt: Rach dem Beschluß erster Kammer bleibe die ungerechte Bestimmung, wenn eö der Regierung nicht gelänge, ein allgemeines Weinsteuergesetz vor-
Abg. Osann glaubt, daß man einen Compromiß cin- gchen solle. Das Ersuchen nach Aushebung der Weinsteuer werde wohl von der Mehrheit des HauseS getheilt werden können, doch frage cs sich, ob dasselbe der Fall sei bei dem Beschluß erster Kammer, welche eine allgemeine Weinsteuer wolle und an diese Bedingung wohl die Aushebung knüpfe. Ein großer Theil des Hauses habe ja den Initiativantrag gestellt, wonach das Gesetz sofort zu fallen habe. Er befürworte cs, die Einnahme zu streichen und daS Ersuchen der ersten Kammer anzunchmen.
Abg. G u t s l e i s ch: Das Finanzgesetz werde auf 3 Jahre gegeben- cs könne die Steuer daher lediglich für diese Zeit bewilligen oder abschaffen. Eine Nichtbewilligung hebe das Gesetz nicht aus- daS geschehe nur durch Uebcreinstimmung der gesetzgebenden Factoren. Er bitte dafür zu stimmen, daß in den nächsten drei Jahren eine Steuer nicht erhoben werden solle. Im Weiteren könne man beim Antrag Haas beschließen. Allen Resolutionen stehe er nicht bei, er sei nicht ein Freund solcher. Es herrsche eine gewisse Unklarheit in der Auffassung. Entweder werde man später bei seiner Ansicht bleiben — oder werde man diese ändern, für letzteren Fall sei es erst recht am Platz, abzuwarten.
Abg. Metz (Darmstadt) ist ein großer Gegner der Be- zetteluug. Damit diese nicht komme, solle mau die Steuer streichen. Das Mitwirkungsrecht der Stände werde auch nicht durch ein Finanzgesetz aufgehoben.
Abg. Muth will bei der Besteuerung von Bier und Branntwein auch die des Weins, die oberhessische Bevölkerung wolle letztere als Ersatz. Höher eingestellte Holzprcise würden die Bevölkerung treffen. Er bitte den Beschluß erster Kammer anzunchmen.
Abg. Weith hält die Steuer für ungerecht und stimmt dem Ersuchen auf Aufhebung zu.
Abg. Schröder erwidert dem Abg. G u t f l e i s ch, daß Vie 26 Abgeordneten, welche für Strich der Weinsteuer gewesen seien und die 17 anderen sich sehr klar über ihre Abstimmung gewesen seien. Er lege aber Werth auf die guten Beziehungen zur ersten Kammer- ist aber auch für Strich der Einnahmen und Ersuchen an die Regierung wegen Aufhebung des Gesetzes.
Abg. Heinzerling will der Regierung überlasten, die
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Abg. Möllinger: Die Mehrheit des Ausschußes wolle Strich der 295 000 Mk., das Ersuchen aus Aushebung des Gesetzes (ohne Vorlage eines allgemeincii Weinsteuei- gesetzeS) beantrage nunmehr eine Minderheit.
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Lollar, den 19. März 1891. Großherzogl. Bürgermeisterei Lollar. 2651 C. Geißler.


