W Kitzchen.
Gießtm MoMH
@ntntt>ttfinmlm.
Mmntfl: StistungSfesl
DnB-rK»A-.
ZMZ s^M
SrsÄ*11
^tlgt 7'n, Jö
iSfeff® **
L«PZ «moTßJM仫, 2ML? E Bonon'uöM ocr&C r-Ä-LLMK
’8« üa^r
1—Aegyt < ft den-®
«fragen in der Exv, b, $j,
, MM
Ȁ.
£. * ,t l [247 I
Mi» 1 L.„> A°M*'
ch bin 21. Zamr:m SinflUnnOe.
«MüM
für die filfti'jlrifii! Ackgsiraße SS.
,tt werben Met Wbttdid«. liel nicht erreicht wirb, 1*9W >Qc PtUstovs- »«» Met.
»urück. Bisher bestanden «einer Schüler d Prüßlng,
ÄÄÄ au&kmi *WS»£
!fiÄ ärS-Sur
*A1 der zwelke TY' 1889i jw&ssg ÄS
ZLÄSi»' «*>**
Rr. 18
Der Ochch«»rr -lyei-rr csschmn täglich, vA LuSnabme des Montags.
Die Meßmer MS«ttt«X»rättSU >mtat betn Anzeig« ^Lchsvtlich dreimal Viigdtgt
Donnerstag den 22, Januar 1891.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Anzeiger.
Bierteljähriger >l»«etee«byret*& 2 Mark 20 Pfg. teR Bringer(oijn.
Durch die Potz bezog,», 2 Mark 50 Pfg.
Rebactton, ExpedMov und Druckerei:
-ch«kstr«tc Ar.»,.
Fer»lprechrr 51.
Amts- und Anzeigeblatt für den Ttveis Giefzen.
■taamgu jjj,j.imu. w i i - . l . i "i ? -i-i1 Benehmt von Anzeigen zu der Nachmittags für ben ft4-mdm Lag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.
Hrattröeikage: Hi-ßener K-mili-nLlätter. i ^."77^77.7,^7.^?
>M«MWMM«WW^MWWWWWWWWWWWMWWMWW»
AiintLrel^Ev LheiL. •
Bekanntnlachung.
Die Evangelische Missionsgesellschaft hat den Plan der mit unserer Bekanntmachung vom 18. März 1890 im Großherzogthum zugelassenen Lotterie dahin abgeändert, daß, an Stelle der Ausgabe von 200,000 Loosen ;u 3 und Verwendung von 300,000 JL zum Ankauf von Gewinnen, jetzt 300,000 Loose zu 1 «X das Stück ausgegeben und Gewinne im Werthe von 150,000 Ji. verloost werden 'ollen Die Verloosung soll am 1. October d. I. und folgende Tage ftattfinden und werden als Gewinne nur Kunstgegen- fiände angekauft werden. Als Ort der Errichtung des Krankenhauses, für dessen Erbauung die aus der Verloosung sich ergebenden Mittel bestimmt-sind, ist nunmehr Dar-es- Salaam in Aussicht genommen.
Äroßherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat diese Abänderungen genehmigt.
Gießen, den 20. Januar 1891.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Bekanntmachung,
Obstbauverein der Wetterau betreffend.
Herr Obstbautechniker Metz von Friedberg wird Donnerstag den 22. Januar l. I in Inheiden, Freitag „ 23. „ „ „ Trais-Horloff,
Samstag „ 24, „ „ „ Steinheim,
Montag „ 26. „ „ „ Langd,
jedesmal Abends 8 Uhr,
Sonntag den 25. Januar L I. in Rodheim, Nachmittags 3 Uhr,
Vorträge über Osftbau abhalten, zu deren zahlreichem Besuch alle Mitglieder des Obstbauvereins und Freunde des Obstbaues hiermit eingeladen werden.
Gießen, den 21. Januar 1891.
Der Vorsitzende der Section Gießen.
Nebel, Amtmann.
Bekanntmachung, die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freimütigen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Ansügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll- bändige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden-
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Lommission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
.2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres uachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.
Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.
-4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:
a) Geburtszeugniß;
Z>) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen;
0 ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnafien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen
jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d) das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters ober Vormundes beglaubigt sein muß.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 — Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 — ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird aus die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.
Großh. Prüfungs - Commission
für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.
Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
Deutsche* Heid?.
Darmstadt, 20. Januar. Se. Königt. Hoheit der Groß- Herzog, sowie I. K. Gr. H. der Er b gr o ß herzo g und die Prinzessin Aliz beehrten am 17. d. Mts. das Ballfest Sr. Excellenz des Herrn Staatsministers Finger mit Allerhöchstihrem Besuch.
nn Darmstadt, 20. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog begab sich gestern Vormittag um 8 Uhr 57 Min. nach Klein-Auheim zur Fasanenjagd. In seiner Begleitung befand sich Obersthofmarschall von Westerweller, Jägermeister Muhl u. A. Die Jagdbeute betrug 39 Stück Fasanen. Bei der Fahrt zur Jagd passirte es, daß die Maschine der Hess. Ludwigs-Bahn in Dieburg befect wurde und Se. Königl. Hoheit 56 Minuten Aufenthalt nehmen mußte, bis der Schaden reparirt wurde. Morgen früh begiebt sich Se. Königl. Hoheit zur Jagd in's Ried.
nn Darmstadt, 20. Januar. Sitzung der Zweiten Kammer derHess. Landstände vom 20. Januar 1891. Unter dem Vorsitz des ersten Präsidenten Kugler trat heute Morgen die Zweite Kammer der Hess. Stände zu kurzer Berathung zusammen. Nach Verkündigung einer Reihe neuer Einläufe und Berichtsanzeigen trat die Kammer sofort in die Berathung über die statrgehabteu Wahlen von Landtagsabgeordneten. Das Haus beschließt, die in den drei Provinzen des Großherzogthums stattgehabten Landtagswahlen mit Ausnahme der Wahl im Wahlbezirk Butzbach-Nauheim der Provinz Oberhessen, wo der Antisemit Köhler gewählt war, für gütig zu erklären. Zur Wahl Köhlers beschließt die Kammer einstimmig, diese selbst, sowie die zu Butzbach am 23./27. Juli 1890 stattgehabte Wahlmännerwahl für ungiltig zu erklären und Großh. Negierung zu ersuchen, eine neue Wahl der Wahlmänner in Butzbach vornehmen zu lassen. Die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, Ertheilung der verfassungsmäßigen Zustimmung zur Veräußerung einer zum Großh. Landeseigenthum gehörigen Parzelle in der Gemarkung Ginsheim, sowie unentgeltliche Abtretung von in der Gemarkung Nierstein gelegenem Landes -Eigenthume an die Gemeinde Nierstein und die Abtretung eines zum Landes- Eigenthum gehörigen Geländestreifens am alten Oeconomats- gebäude zu Gießen findet ohne Debatte die Genehmigung des Hauses. Als dringlich bringt die Großh. Regierung eine Vorlage ein um Bewilligung von 250,000 Mk. für die Erweiterung des Güterbahnhvss Darmstadt der Main-Neckar- Bahn, da die aus der Beschränktheit der Ladegleise dieses Bahnhofs entstehenden Unzuträglichkeiten von Tag zu Tag fühlbarer werden. Abg. Schade glaubt nicht, daß das Bedürsniß so dringend sei wie angegeben. Viel wichtiger sei es, endlich an die Unzuträglichkeiten der Oberhess. Bahnen zu denken und deren Beseitigung herbeizusühren. Wagenmangel, enge Ladegleise auf den Stationen Alsfeld und Hungen u. A. sei eine stehende Klage. Er bitte daher, Großh. Regierung möge darauf bedacht sein, daß auch diese Mißstände Beachtung fänden und daß im Staatsbudget hierfür die nöthigen Mittel vorgesehen werden möchten Au die gleichen Klagen schließen sich ihm die Abgg. Erk und Sturmsels an. Der Vertreter Großh. Regierung Oberbaurath Wetz sagt eingehende Prüfung der Klagen zu, bemerkt aber zu dem gerügten Wagenmangel, daß ein solcher zu gewissen Zeiten auf vielen Bahnen in Deutschland eintrete, ohne daß es möglich sei, augenblicklich Abhilfe zu schaffen. Nachdem noch der Abg. Wolfs kehl die Dringlichkeit der Vorlage begründet, findet dieselbe einstimmige Annahme des Hauses. Ein Antrag der Abgg. Haas und Metz- Darmstadt auf Abänderung des Art. 14 des Gesetzes vom
14. Juni 1877, das Dammbauwesen und das Wasserrecht in den Gebieten des Rhein, Main, Neckar und des schiffbaren Thetis der Lahn ruft eine lebhafte Debatte hervor. Die Mehrheit des Gesetzgebungsausschuß beantragt, Großh. Regierung wolle eine Vorlage machen, durch welche der Art. 14 des Dammbaugesetzes aufgehoben wird. Abg. Haas beantragt den Art. 14 in seiner jetzigen Fassung zu streichen und durch folgenden Wortlaut zu ersetzen: „Für die durch den Neubau, die Verlegung, die gänzliche oder theilweise Abtragung eines Hochwasserdammes bewirkte Veränderung im Werthe der Grundstücke wird Entschädigung geleistet. Die Entschädigung wird nach den Grundsätzen der Art. 8 und 9 des Gesetzes vom Staat und denjenigen Gemeinden getragen, denen die erwähnten Arbeiten zum Vortheil gereichen." Gegen diesen Antrag sprachen die Abgg. Wolfs kehl und Arnold Weber. Nach erfolgter Abstimmung gelangt der Antrag der Ausschußmehrheit auf Streichung mit allen gegen 9 Stimmen zur Annahme, während der Antrag Haas gegen 8 Stimmen abgelchnt wird. Zum landständischen Mitglied der Staatsschulden-Tilgungs-Commission wird der Abg. Möllinger, zu dessen Stellvertreter Abg. Wolfs kehl, zum Controleur Minist.-Secret. Augst und zu dessen Stellvertreter Minist.-Revisor Wimmenauer durch Zuruf gewählt. Hieraus vertagt sich die Kammer voraussichtlich bis zum 17. Februar.
nn Darmstadt, 20. Januar. Der Traje c t-Verke hr zwischen Rosengarten und Worms ist seit gestern Morgen in Folge des Eisganges unterbrochen und mußten die letzten Reisenden von Rosengarten über Mainz nach WormS fahren, da ein Ueberschreiten des Rheins bei Worms nicht möglich ist.
Deutscher Reichstag.
47. Plenarsitzung. Montag, 19. Januar 1891, 1 Uhr. (Verspätet eingegangen)
Auf der Tagesordnung befindet sich zunächst die Berathung deS Antrags auf Einstellung der gegen den Abg. Grillen berg er beim Landgericht Nürnberg schwebenden Strafverfahren wegen Beleidigung.
Abg. Singer (Soc) begründet den Antrag mit dem Hinweis, daß die Strafverfahren gegen Grtllenberger als im Widerspruch mit der Verfassung stehend eingeleitet worden seien, da die den Abgeordneten gewährleistete Immunität durch die Vertagung des Reichstags nicht unterbrochen werden könne. Seitens der Gerichte in Berlin und Breslau werde das auch anerkannt. Hervorragende Staatsrechtslehrer seien der Ansicht, daß die Vertagung die Immunität nicht unterbreche und der Reichstag selbst habe sich früher dementsprechend wiederholt ausgesprochen. Demgegenüber sei das Vorgehen des Staatsanwalts in Nürnberg ein Unfug.
Der Präsident rügt diesen Ausdruck.
Abg. Dr. Hartmann (cons.): Die Frage, ob die Vertagung des Reichstages durch den Karser die Jmmunrtät unterbreche, ui seither vom Reichstag im verneinenden Sinne principrelt entschieden, die verbündeten Regierungen seien aber entgegengesetzter Meinung gewesen. Definitiv entschieden sei also die Frage nicht, denn dann müßte ste von den verbündeten Regierungen in Ueberetnstimmung mit dem Reichstag entschieden sein. In der gestellten Fassung fei der Antrag unannehmbar, da er in dieser in das Verfahren der Gerichte etnmclfe. Er schlage deshalb folgende Form für denselben vor: „Den Reichskanzler zu ersuchen, die Einstellung des schwebenden Verfahrens für die Dauer der Session zu veranlassen." In dieser Form werde auch seine Partei dafür stimmen.
Bayr. Bundesbevollm. Graf Lerchenfeld erklärt, daß seine Regierung der Ansicht sei, eine durch die verbündeten Regierungen erfolgte Vertagung unterbreche die Immunität.
Abg. v. Unruhe-Bomst (Reichsp.) bringt den vom Abg. Dr. Hartmann angedeutkten Vorschlag formell ein.
Abg. Singer (Soc) lehnt diesen Antrag ab, da er die Frage der Immunität während der Vertagung umgehe, der Reichstag sei der einzige berufene und berechtigte Interpret seiner verfassungsmäßigen Rechte. Die Ansicht der oerbunbeten Regierungen in dieser Angelegenheit sei gleichgültig.
Abg. Träger (dfr.) will für den Antrag Singer stimmen, obgleich derselbe seinem Tenor nach undurchführbar sei.
Staatssecretär v. Boetttcher: Es wäre confiquenter gewesen, wenn Vorredner zu dem Antrag Singer ein Amendement gestellt hätte, welches diesen annehmbar macht. Der Reichstag könne ja seine Interpretation des Art. 31 der Verfassung in eine Resolution niederlegen, die Forderung der Aufhebung von Untersuchungsmaßregeln sei aber nicht durchführbar.
Abg. Frhr. v. Buol (Ctr.) beantragt Verweisung des Antrags Singer an die Geschäftsordnungs-Commission.
Abg. Dr. Marquardsen (natl.) spricht sich für diese Verweisung aus, wünscht aber sofortige Abstimmung über den Antrag Unruh.
Abg. Munkel (dir.) will auch diesen Antrag an die Commission verwiesen haben, da sonst der Reichstag die Untersuchung für berechtigt anerkennen würde, wenn er demselben vor Entscheidung der principtellen Frage zustimme. Er sei nicht der Ansicht wie der Abg. Singer, daß ein Privilegienbesitzer der einzige berechtigte Interpret derselben sei, — namentlich bei der Zuckersteuerfrage würde er dieser Meinung nicht sein — aber er glaube, wenn dec Reichstag seine Stimme erhöbe, dann könne diese nicht unbeachtet bleiben.
Die Abgg. v. Unruh, Dr. Hartmann und Klemm-Sachse« befürworten sofortige Annahme des Antrags v. Unruh, da sonst die Gefahr bestehe, daß vor Erledigung der Sache in Commission und Plenum die Verhandlungen gegen Grillenberger angesetzt und daiL Urtheil gesprochen werde.


