Ausgabe 
21.11.1891
 
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Samstag den 21. November

1891

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

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Hrattsöeitage: chießmer JamikienötStter.

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Alle Lnn»*cen-Bure<mr b*8 In. und Lallaader nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgeh*.

Amtlichev Theil.

Bekanntmachung,

betr. Fabrikation von Faßhähnen aus bleihaltigen Zinn- legirungen.

Nach einer Mittheilung des Reichskanzlers an die Großh. Staatsregierung werden in neuerer Zeit zinnerne Faßhähne, deren Bleigehalt die in dem Reichsgesetz vom 25. Juni 1887 festgesetzten Grenzen überschreitet, in großer Menge hergestellt und vertrieben. Auch wird es keinem Zweifel unterliegen können, daß derartige Hähne vielfach zum Abfüllen von Ge­tränken benutzt werden und daß daraus Gefahren für die menschliche Gesundheit erwachsen können.

Wir nehmen daher Veranlassung, vor dem Gebrauche bleihaltiger Hähne zum Abfüllen von Wein, Bier, Obstwein, Essig, Branntwein und dergleichen wegen der damit verbun­denen Gefahren eindringlichst zu warnen.

Gießen, den 19. November 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern. ________

" Polizei-Verordnung.

Auf Grund des Art. 56 der Städte-Ordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten. Versammlung und mit Ge- nehmiauna Grobherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 7. November 1891 zu Nr. M. I. 29 744 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt:

$ 1. Jedes Fuhrwerk, welches seiner Natur nach nicht ausschließlich zur Beförderung von Personen bestimmt ist, muß an beständig sichtbarer Stelle, wenn thun- lich auf der linken oder Hinteren Seite mit dem Namen (Firma) und Wohnort des Eigenthümers und wenn Letzterer mehrere derartige Fuhrwerke besitzt, auch mit fortlaufenden Nummern versehen sein. Diese Bezeichnung muß in durchaus deutlicher Schrift mit Buchstaben von nicht unter 3 cm Höhe ausgeführt sein.

& 2. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind die Kaiserlichen Posten und die städtischen Sprengsässer.

£ 3 Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafen bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Haft bestraft.

§ 4. Diese Polizeiverordnung tritt nut dem 1. April 1892 in Kraft.

Gießen, den 13. November 1891.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 18. November. Der zweiten Kammer sind die, auf die Revision der V erw a lt un g s g e s etz e be­züglichen Gesetzentwürfe nunmehr zugegangen.

Berlin, 19. November. Der Kaiser weilte vom Dienstag Nachmittag bis Donnerstag Nachmittag in der Stadt Hannover, wo er im Schlosse Absteigequartier ge­nommen hatte. Am Abend des Ankunftstages besuchte der hohe Herr das Königliche Theater und wohnte hier der Vorstellung von GlucksBetrogener Kadi", sowie der Auf­führung der OperCavalleria Rusticana" bei. Am Mittwoch Vormittag besichtigte der Monarch die Reitabtheilungen des Königs-Ulanen-Regiments und die Reirschule, worauf er das Frühstück mit den Offizieren der Reitschule einnahm. Nach­mittags fand beim Kaiser im Schlosse ein größeres Diner statt, zu welchem etwa 40 Einladungen ergangen waren, und zwar an die Generalität, die Commandeure der in Hannover garnisonirenden Regimenter und an die Spitzen der Civil- behörden. Abends erschien der Kaiser wiederum im Theater und wohnte der Vorstellung von WildenbruchsMenomt bei. Von dem Publikum wurden Sr. Majestät erneut en­thusiastische Kundgebungen dargebracht. Am Donnerstag Mittag speiste der Kaiser bei dem Offiziercorps feine» Ulanenregiments und trat dann in der sechsten Nachmittag- stunde die Weiterreise nach dem Jagdschloß Springe an.

Die Frage der Immunität (Befreiung von der Gewalt der Gerichte) der Reichstagsabgeordneten während einer formell nicht zum Abschlüsse gebrachten Session wird demnächst im Reichstage zum Austrage kommen. Es ist demselben eine Vorlage zugegangen, welche einen Zusatz zu Art 31 der Reichsverfassung betrifft, wonach die Immunität der Reichstagsabgeordneten aufgehoben werden soll, falls die Zeit der Vertagung des Reichstages 30 Tage übersteigt.

Die Vorlage wird im Reichstage jedenfalls zu sehr lebhaften Debatten Anlaß geben. Uebrigens steht auch eine reichs­gerichtliche Entscheidung in der Frage der Immunität bevor, zu welcher der Fall des socialistischen Reichstagsabgeordneten Schmidt-Sachsen die Veranlassung gebildet hat.

Das Neueste über Ex-König Milan von Serbien ist die Nachricht, daß er auf die gesammten ihm noch zu­stehenden königlichen Rechte verzichtet hat. Seine Verzicht­leistung wurde am Mittwoch dem versammelten serbischen Ministerrathe überreicht und von demselben auch angenommen. Die Ursache, welche Milan zu einem solchen Schritte bewogen hat, durch welchen er sich selbst allen und jeden Einflusses auf Serbien beraubt, tritt in der weiteren Meldung leicht hervor, daß Milan im Auftrage der russischen Regierung durch die Wolga-Kama-Bank nach Unterzeichnung seiner Ver­zichtleistung zwei Millionen Francs ausgezahlt erhalten hat. Freund Milan hat also wieder einmal in großen Finanz­nöthen gesteckt, und um sich aus ihnen zu retten, seine ganzen königlichen Rechte verkauft. Auf den Character des viel­genannten ehemaligen Serbenkönigs wirft diese Affaire wiederum ein höchst bezeichnendes Licht.

Deutscher Reichstag.

121. Plenarsitzung. Donnerstag, 19. November 1891, 1 Uhr.

An Stelle des aus seinem Schriftführer-Amte geschiedenen Abg. Frhr. v. Buol-Berenberg (Ctr.) wird der Abg. Krebs (Ctr.) zum Schriftführer gewählt. . , m .

Sodann tritt das Haus ein in die zweite Berathung der Novelle zum Krankenkassengesetz. - Berichterstatter Abg. ^et ber^orlage dehnt den Versicherungszwang auf Handlungs­gehilfen, sowie auf die Geschäftsbetriebe der Anwälte, Notare und Gerich^tsvollziehersaus. dne eitere Ausdehnung auf die Geschäfts­betriebe der Krankenkassen, Berufsgenossenschasten und Versicherungs­anstalten vorgeschlagen. Hierzu liegen mehrere Anträge vor.

1 Abg. v. Strombeck (Ctr.) will den Krankenversicherungs­zwang auf die in der Poft-, Telegraphen-, Eisenbahn-, Heeres- und Marine-Verwaltung beschäftigten Personen ausgedehnt wissen; ferner auf die im Fuhrwerks-, Schifffahrts-, Flößerei- und Baggerei-Betrtebe, im Speditions-, Speicher- und Kellerei-Betriebe und auf die bei Güterpackern, Ladern, Schaffnern, Brackern, Wägern, Messern, Schauern und Stauern beschäftigten Arbeiter.

2 Abg. Auer u. Gen. (Soc.) beantragen, die Versicherungs- pflicht ganz allgemein auf alle Perfsnen auszudehnen, welche gegen Gehalt und Lohn beschäftigt sind. Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen und Schreiber sollen dem Versicherungszwange nur unterliegen, wenn ihr Verdienst 6% Mark für den Arbeitstag nicht übersteigt.

3 . Abg. Goldschmidt (dfr.) beantragt, die Versicherungspflicht der Handlungsgehilfen zu streichen. _ ,

In der Debatte begründet zunächst der Abg. Goldschmidt (dfr.) seinen Antrag. Die Nothlage der Kaufleute werde weniger durch den Mangel an Kranken-Unterftützung als vielmehr durch die Stellenlosigkeit der Handlungsgehilfen bedingt; diese würden oft gar nicht in der Lage sein, die Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Wo das Bedürfniß für Krankenkassen vorhanden sei, da leisten die freien Hilfskaffen Alles, was man nach dieser Richtung verlangen kann. Die staatliche Fürsorge empfiehlt sich nicht; sie unterdrückt das Be- wußtsein der jungen Leute, für sich selbst zu sorgen.

Staatssecretär des Innern vr. v. Boettcher: Die Anregung zur Ausdehnung des Kasienzwanges auf Handlungsgehilfen ist gerade aus den Kreisen dieser Leute heroorgegangen, deren Notblage hier­durch jedenfalls um etwas gebessert wird. Den freien Kassen beizu­treten wenn diese .den gesetzlichen Anforderungen genügen, wird Niemandem auch den Handlungsgehilfen nicht, verwehrt werden. Ebensowenig wird das Selbstgefühl der jungen Leute beeinträchtiat; dieses wird hinlänglich Gelegenheit finden, sich zum Vortheil der Handlungsgehilfen auf anderen Gebieten des Erwerbslebens zu be- thatigni. strombeck (Ctr.) befürwortet seinen vorerwähnten Antrag der außer der erwähnten Erweiterung namentlich eine formale Aenderung in der Fassung des Gesetzes bezweckt; die Aenderung sei nothig, um Mißverständnisse und unzutreffende Auslegungen zu verhüten. r^hntz (Soc.) tritt für den Antrag seiner Fraction (Auer u Gen) ein; entbehrlich wären vielleicht die nach dem Anträge Strombeck ausnahmslos zu versichernden Seeleute, für deren Ver­sicherung ein Bedürfniß nicht vorliege, wenn sie sich an Bord befinden, wo für ihre Verpflegung gesorgt werden und Vorbereitungen getroffen werden müssen. Im Uebrigen bedürfe gerade das Gesinde und auch die gewerblichen Arbeiter, sowie die in der Hausindustrie thätigen Arbeiter der Unterstützung in Krankheitsfällen.

Abg Dr. Eberty (dfr.) beklagt das bureaukratische und formularmätztge Vorgehen in der ganzen Socialgesetzgebung, die sich schließlich als unhaltbar erweisen werde. Er rath dringend von einer Aenderung der bestehenden Krankenkassengesetzgebung ab, da man solche Aenderungen nur vornehmen soll, wenn hierzu die Verhältnisse drängen, was bei den Krankenkassen nicht der Fall ist.

Abg Möller (natl.) anerkennt das Vorhandensein eines Be­dürfnisses'für den Versicherungszwang der Handlungsgehilfen; ohne diesen Rmang würde bei den jungen Leuten nichts gethan werden; es werde sich aber, wie bei den Arbeitern, so auch bei den Hand- Iung«lge6ilfen zeigen, datz mit d-m gesetzlichen Zwange auch das Be- streben rege wird, aus freiem Entlchluffe in Krankenkapen einzutreten. Die Tragweite des Antrages v. Strombeck vermag Redner nicht zu übersehen. Der Antrag Auer sei ein Zukunftsbild, seine Ausführung zur Zeit nicht möglich. , nr

Staatssecretär Dr. v. Boetticher bemerkt aus eine Anregung des Vorredners, daß statistische Erhebungen darüber, wie hoch fich die

Zahl der versicherungspfltchtigen Handlungsgehilfen belaufe, nicht gemacht sind. Auch könne er im Augenblicke nicht sagen, wie hoch die Zahl derjenigen Handlungsgehilfen fei, welche Unterstützungen auf Grund der Alters- und Jnvaltden-Versichcrung erhallen.

Abg. Dr. Hirsch (dfr.) befürchtet, daß die Vorlage lediglich die freien Kassen schädigen würde; außerdem sei sie so schablonenhaft, daß bei ihrer practischen Ausführung nicht viel herauskommen werde. Unverständlich sei die von den Soctaldemokraten beliebte Unter­scheidung von Arbeitern und Gehilfen, die mehr und die weniger als 6-/3 Mark Arbeitsverdienst pro Tag haben. Die Unterfcheidung sei ganz willkürlich in einer Zeit, wo selbst Millionäre unterstützungs­bedürftig werden können. Für die Schreiber der Anwälte ist ein Bedürfniß für die Vorlage nicht vorhanden; diese Leute erhalten jetzt in Krankheitsfällen ihr Gehalt weitergezahlt; für fie würde die Vor­lage eine Verschlechterung des gegenwärtigen Zustandes bedeuten.

Abg. Spahn (Ctr.): Das Bedürfniß derZwangsverstcherung für die kaufmännischen Kreise wird von uns unbedingt anerkannt. Den freien Kassen soll nicht zu nahe getreten werden, vorausgesetzt, daß sie hinter den gesetzlich geforderten Leistungen nicht zurückbleiben.

Abg. Dr. Giese (cons.) vertheidigt die Festhaltung einer Ein- kommensgrenze, am besten 2000 Mark Jahreseinkommen, über welche hinaus sich der Versicherungszwang nicht zu erstrecken brauche.

Abg. Schrader (dfr.) plaidirt dafür, die Handlungsgehilfen von dem gefetzlichen Versicherungszwange freizulassen; da wo es nothig ist, könnte dieser Zwang durch Ortsstatut eintreten.

Abg. Singer (Soc.): Für den Schutz der freien Hilsskassen werden wir ebenfalls eintreten; das kann uns aber nicht abhalten, für den Versicherungszwang im Princip zu stimmen. Wenn man Schulzwang und Militärzwang zuläßt, so soll man auch den ebenso wichtigen Verftcherungszwang zulassm für die wirthschaftlich Schwächeren; das paßt frellich nicht in das Programm der Frei­sinnigen. Wir haben es in Berlin nicht einmal durchsetzm können, den Schulzwang für den Fortbildungsunterricht durchzufetzen; das beweist, was wir zu erwarten hätten, wenn wir Kassenzwang im Wege des Ortsftatuts verlangten. Auf die Einbeziehung der ländlichen Arbeiter müssen wir leider bei diesem Reichstage verzichten, da dieses Verlangen aussichtslos sein würde. Durch die von dem Abg. Schrader gewünschten Berufs-Vereine kann dem vorhandenen Be­dürfnisse nach Krankenversicherung nicht genügt werden. Erft die Annahme unserer Anträge würde es uns möglich machen, für die ganze Vorlage zu stimmen.

Abg. Dr. Hartmann (cons.) hat sich um die Erörterung der Frage in öffentlichen Versammlungen, Zuschriften, Eingaben usw. gekümmert und kann bezeugen, daß die Mehrbeit der Handlungs­gehilfen den Kassenzwang wünscht; die größten Uebelstände im kauf­männischen Leben rühren daher, daß den jungen Leuten bei Erkrank­ungen jede Unterstützung fehlt.

Abg. Dr. Meyer-Berlin (dfr.): Durch Zwangsmaßregeln wird man die Menschheit und die Zustande nicht bessern; die Menschen müssen besser werden und jeden Vorschlag nach dieser Richtung wollen wir gern prüfen. Die Vorlage wird diejenige Indolenz fördern, deren Vorhandensein der Abg. Singer beklagt. In der großen Menge der Handlungsgehilfen lebt hoher Sinn, Opfermuth und Gemeinsinn. Es sollte unsere Ausgabe sein, diese vorhandenen Tugenden zu stärken; die Vorlage wirkt in entgegengesetztem Sinne.

Die Debatte über S 1 wird hierauf geschlossen.

Der S1 wird unter Ablehnung sämmtlicher Abänderungsanträge unverändert nach den Beschlüssen der Commission angenommen.

Hierauf vertagt fich das Haus. - Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr: Fortsetzung der Berathung.

Schluß 5 Uhr.

Neueste Nachrichten.

WoifiS telegraphisches «orrespondmz-Bureair.

Berlin, 19. November. DerReichs Anzeiger" con- statirt, daß es sich in der Denkschrift des Schatzsecretärs v. Maltzahn bei Anführung der 3procentigen Schuld­verschreibungen nicht um die Bestimmungen des künf­tigen Anleihetypus, sondern lediglich um die Schätzung der Zinsenausgabe für nächstes Jahr handle. Welcher Anleihe­typus für spätere Emissionen gewählt wird, könne erst ent­schieden werden, wenn solche nahe bevorstehen, da hierbei die jeweiligen Verhältnisse des Geldmarktes ihre Würdigung finden müßten.

Berlin, 19. November. Die seit einigen Tagen hier wieder grassirende Influenza nimmt größeren Umfang an. Es werden meist Erwachsene von 2040 Jahren befallen,' in vielen Fällen tritt Lungenentzündung hinzu.

Berlin, 19. November. DerReichsanzeiger" publicirt einen Bericht des Premierlieutenants Langheld aus Bu- koba (Ostafrika) vom 22. August, worin die Entwickelung der Station Bukoba günstig geschildert und bemerkt wird, von den Elfenbeinschätzen Emins seien Langheld nur die in Massaua confiscirten bekannt, die im November 1890 zur Küste gesandt wurden. Außerdem habe ihm Emin in Bokuba circa 1000 Pfund gegeben, welche mit Stockes zur Küste gesandt wurden. Langheld selbst sammelte 1200 Pfund für die Regierung. Ferner meldet Langheld, ein Mann aus Korogwe sei in Bukoba eingetroffen, welcher berichtete, daß Emin bis Nsongoro im Norden des Albert Edward Nyanza vorgedrungen und sich dort mit seinen früheren Leuten aus der Aequatorialprovinz vereinigt habe. Er habe siegreiche Gefechte bestanden und Emin, sowie Stuhlmann hätten sich wohl befunden. Ob diese Meldungen glaubwürdig sind, spricht Langheld nicht aus. Directe Nachrichten Emins sind nicht an die Küste gelangt.