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Der Kaiser richtete direct a« worin er sich über dessen Befinden

DasFremdenblatt" schreibt an- Besuches des Erzherzogs Franz

Wien, 19. Februar. Taasfe ein Telegramm, erkundigt.

Wien, 19. Februar.

Aufenthalt des Erzherzogs in Petersburg.

Paris, 19. Februar. Kais erin Friedrich begab sich heute Vormittag 11 Uhr zu Fuß, begleitet vom Grasen Münster und Grafen Seckendorf, nach dem Panorama 19. Siöcle im Tuileriengarten, von da nach der Union Arti- stique in der Rue Boissy D'Anglas, woselbst die Ausstellung besichtigt wurde, und kehrte dann nach der deutschen Bot­schaft zurück, um das Frühstück einzunehmen. Bei Besichti­gung der Ausstellung im Cercle der Union Artistique wurde die Kaiserin durch den Secretär des Cercles empfangen. Sie verweilte besonders lange vor dem Gemälde Detailles Husarenangriff 1870". Um 1 Uhr begab sich die PrinzeW Margarethe im offenen Wagen, den sie selbst lenkte, in Br-

Deutscher Reichstag.

69. Pleuarfitzuug. Mittwoch, 18. Februar 1891, 1 Uhr.

(Verspätet eingegangen.)

Die zweite Berathung des Arbeiterschutzgesetzes wird bei S 105f fortgesetzt, welcher bestimmt, daß, wenn zur Verhütung dned unverhLUnttzmäßigen Schadens ein nicht vorherzusehendes Be- Lürfntß der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Festtagen Eintritt, durch die untere Verwaltungsbehörde Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit für bestimmte Zett zugelassen werden können.

Die Socialdemokraten beantragen stattfür bestimmte Zeit zu setzenauf höchstens 14 Tage".

Ab. Stolle (Soc) begründet diesen Antrag. Der Entwurf lasse in der vorliegenden Commisflonsfassung soviel Hinterthüren offen, daß die ganze Sonntagsruhe illusorisch werde. Die untere Verwaltungsbehörde, das sei der Bürgermeister, der mit dem Fabrikanten verwandt und verschwägert sei oder der, wenn ledig, nach dem (Selb- fisch der Fabrikantentochter angele. Da werde natürlich dasdringende Bedürfniß" für die Sonntogsarbeit auf Wochen und Monate an­erkannt werden, wenn die Zett für die Gestattung der Sonntags- arbeit nicht gesetzlich festgesetzt werde.

Bundescomm.ssar Geh. Rath Wilhelmi tritt den Bedenken des Vorredners mit dem Hinweis auf die Controlbesttmmungen ent­gegen, denen die unteren Verwaltungsbehörden hinsichtlich der Zulassung von Ausnahmen unterworfen werden. Die beantragte Beschränkung emp'ehle sich nicht; sie würde namentlich bet Unglücksfallen sehr fühlbar werden.

Abg. Böttcher (natl.) beantragt, daß wenn Arbeiten der hier in Frage kommenden Art erforderlich werden, bevor die Erlaubnitz zur Vornahme derselben eingeholt werden kann, der Gewerbtreibende vor Beginn der Arbeiten schriftlich Anzeige bet der unteren Ver­waltungsbehörde mach n soll, welche alsdann nachträglich zu entscheiden haben soll, ob die Arbeiten gemäß Abs. 1 zu gestatten waren.

Abg. Dr. Hartmann (cons.) wendet sich gegen diesen Antrag, der das Gesetz zu einem Messer ohne Heft und Klinge machen würde. Die Behauptung Stolles, daß mit dieser Vorlage der erste kleine Schritt zu einem Arbeiterschutz unternommen worden sei, sei eine große Ueberlretvung. Schon die jetzige Gewerbeordnung enthalte weitgehende Arbetterschutzbeftimmungen, ja die frühere Gewerdeg setzgebung enthielt lolche bereits. Er sei übrigens überzeugt, daß sich die Mehrheit der Arbeiter, wenn sie vor die Entscheidung gestellt würde, gegen die vorliegende Gesetzgebung als zu wett gehend erklären würde. Die Haltung der Socraldemokraten sei erklärlich: je schlechter es dem Vaterlande und den Arbeitern gehe, desto mehr blühe der Wetzen der Soctaldemokratte. Die übrigen Parteien hätten den Social- demokiaten den Zutritt zur Subcommission und damit zur Mit­wirkung an diesem Gesetz offen gelassen, sie aber hätten das Angebot verschmäht.

Abg. Dr. Hirsch (bfr.) wünscht eine feste Fristbestimmung und stimmt deshalb für den soctaldemokrattschen Antrag.

Abg. Bebel behält sich vor, Ha tmann bet der dritten Lesung zu antworten. Welchen Standpunkt die Rechte zu dieser Grs. tz^ebung einnehme, beweise die Rede des Grafen v. Mirbach In der Ver­sammlung der Steuer- und Wirthschastsreformer. Die Bestimmung d.s $ 105k werde furchtbar gemißbiaucht werden; demgegenüber sei das Verlangen, die Zulassung der Ausnahme auf 14 Tage zu be­schränken, gewiß ein mäßiges. Der Antrag Böttcher wolle zu den schon vorhandenen noch eine neue Hinterthür fügen.

Abg. Stolle erwidert Hartmann, daß 8 105tkeine Verbesserung des bestehenden Zustandes enthalte, denn in Sachsen gelte das, was der Paragraph bestimme. Die Bürgermeister würden von d«n Be­sitzenden gewählt und wenn ein Bürgermeister nicht den Willen

der Bourgeofie, des Unternehmerthums :hue, werde er nicht wieder- : gewählt.

Abg. Dr. Hartmann (cons.) legt als Gegenbeweis der An­gaben Bebels hinsichtlich der Rede des Grafen Mirbach tm Eongreß der Steuer- und Wirthschastsreformer den Wortlaut dieser Rede vor.

8 105k wird unverändert nach dem Beschluß der Commission angenommen.

8 105g bestimmt, daß das Verbot der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Festtagen durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths auf andere Gewerbe ausgedehnt werden kann. Diese Verordnungen sollen dem Reichstage bet seinem nächsten Zusammentritt zur Kenntnißnahme vorgelegt werden.

Abg. Payer (Volksp.) spricht gegen diese Bestimmung und verlangt, daß eine solche Ausdehnung nur ourch Gesetz erfolge. Wenn man so wett gehen wolle wie diese Bestimmung, dann hätte man einfach die ganze Regelung der Sonntagsruhe dem Bundesrath gemeinsam mit der Subcommtsston des Reichstags überweisen können. Der Bundesrath habe sich keineswegs als der ruhende Pol in der Anschauungen Flucht erwiesen und der fromme Ktnderglaube, im Bundesrath einen festen Halt zu finden, sei gewichen. Deshalb möchte er die Ausführung des Gesetzes nicht so ausschließlich auf das Vertrauen zum Bundesrath basiren. Auf Grund deS vorliegenden Paragraphen könnte der Bundesrath eines Tages die Sonntagsarbeit im Verkehrs- und im Schankgewerbe verbieten.

Handelsminister v. Berlepsch bestreitet dies unter Hinweis auf 8 105i, dec Schank- und Verkehrsgewerbe ausdrücklich ausschlteße. 8 105g bezwecke blos, sich als nothwendtg herausstellende Ergänzungen vorzunehmen.

Abg. Dr. Krause (natl.): Die Fassung des Paragraphen gestatte aber eine weitergehende Auslegung.

Abg. Singer (Soc.) erklärt die Zustimmung seiner^Freunde zu 8 105g, welcher eine Ausdehnung der Wohlthat der Sonntags­ruhe auf weitere Kreise ermögliche. Durch die Erklärung des Ministers sei leider der Werth dieses Paragraphen sehr vermindert worden. Immerhin mache derselbe die verbündeten Regierungen un­abhängig von den Interessen der herrschenden Klassen.

Abg. Dr. Hirsch (bfr.): Die Stnger'sche Rebe beweise eclatant, baß die socialbemokratische Partei eine Partei der nackten Interessen­vertretung sei. Jetzt gebe sie, die sich demokiattsch nenne, die wich­tigsten constitutionellen Rechte, das Mitwirkungsrecht des Reichstags, preis.

Abg. v. Voll mar (Soc.): Hinsichtlich der Sonntagsruhe sei jetzt von der Regierung mehr zu erwarten, als von der Mehrheit des Reichstags.

Der 8 105g wird unter Ablehnung der dazu vorliegenden Ab­änderungsanträge unverändert nach den Commissionsbeschlüssen an­genommen.

8 105h bestimmt, daß über die Anordnungen der Gewerbe­ordnung htnausgehende landesgesetzliche Bestimmungen unberührt bleiben und die Landescentralbehörden für einzelne Feiertage, welche nicht auf einen Sonntag fallen, mit Ausnahme des Weihnachts-, Oster-, Neujahrs-, Himmelfahrts- und Pfingstfestes, besondere Be­stimmungen erlassen können.

Dieser 8 105h, zu dem Abänderungsantrage nicht vorliegen, wird nach kurzer Debatte genehmigt.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. Tages-Ordnung: Fortsetzung der soeben abgebrochenen Berathung.

Schluß 5Vi Uhr.

läßlich des Petersburger _

Ferdinand: Der glänzende und herzliche Empfang des Erz­herzogs am russischen Hose berührte nicht nur Oesterreich- Ungarn freudig, sondern rief auch den besten Eindruck, überall wo friedliche Symptome willkommen sind, hervor. Die Art der Aufnahme am russischen Hofe habe das Freundschafts- verhältniß beider Höfe deutlich gezeigt. Die Sympathie der höchsten Persönlichkeiten beider Reiche zähle zu den sestesten Bürgschaften des Friedens. Mit Recht habe die öffentliche Meinung den Besuch und die Aufnahme des Erzherzogs als ein Ereigniß bezeichnet, das für die gegenwärtige Lage im hoffnungsvollsten Sinne kennzeichnend sei. Die hervorragend­sten russischen Organe hätten dieser Auffassung sich ange­schlossen. DasFremdenblatt" reproducirt sodann eine Petersburger Correspondenz des BrüsselerNord" über den

70. Plenarsitzung. Donnerstag, 19. Februar 1891.

Vor Eintritt in die Tagesordnung theilt Abg. Biehl (Ctr.) eine ihm in Bezug auf seine Acußerungen vom 14. d. M. zugegangene Erklärung der Redaction desIsraelit" mit, wonach es den ortho­doxen Juden religionsgesetzlich verboten ist, am Sabbath Zahlungen anzunehmen. Der streng orthodoxe Jude rühre an diesem Tage überhaupt nicht Geld an.

Die Berathung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe des Arbeitlerschutzgesetzes wird fortgesetzt.

8 105i bestimmt, daß das Verbot der Sonntagsarbeit auf Gast- und Schankwirthschaflsgewerbe, Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, sowie auf Vtrkevrsgewerbe keine Anwendung findet. Zum Arbeiten anSonn- und Festtagen können die Gewerbtreibenden die Arbeiter in diesen Gewerben nicht verpflichten. Arbeiten, welche nach der Natur des Gewerbebetriebes einen Aufschub oder eine Unterbrechung nicht ge­statten, fallen unter die vorstehende Bestimmung nicht.

Hierzu liegt folgende von der Commtssion beantragte Resolution vor: den Reichskanzler zu ersuchen, behufs Förderung der Gewährung ausreichender Sonntagsruhe beim Etsenbahndienste seine Vermittlung bet den verbündeten Regierungen eintreten zu lassen, insbesondere dahin zu wirken, daß der Güterverkehr an Sonn- und Festtagen möglichst eing schränkt werde.

Abg. Klemm (cons), welcher diese Resolution in der Com­mission beantragt hat, befürwortet dieselbe. Er weist namentlich auf die Ausdehnung der Vtehtransporte an Sonntagen hin, die eine Folge der Abhaltung der Viehmärkte am Montag sei. Es seideshalb darauf hinzuwirken, daß die Viehmärkte auf einen andern Tag verlegt werden.

Abg. Stolle begründet dm Antrag der Socialdemokraten: den zweiten Absatz des 8 105i wie folgt zu fassen:Insofern in den genannten Betrieben Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden, ist den­selben in der Woche eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden zu gewähren. In jeder vierten Woche muß diese Ruhezeit auf einen Sonntag oder allgemeinen Festtag fallen." Die Ausbeutung sei im Schankgewerbe am ärgsten. In den großen Städten würden die Leute überhaupt nicht bezahlt, sondern seien auf Trinkgelder, also auf Almosen angewiesen. Dabei seien sie vollständig rechtlos und könnten jeden Augenblick entlassen werden. Unter diesen Zuständen möge man ihnen wenigstens einen freien Tag in der Woche sichern.

Geh. Rath Dr. Wilhelmi wendet sich gegen den Antrag Auer. Die vom Vorredner erwähnten UebelNände würde» von der Regierung anerkannt, aber der socialdemokratrsche Antrag hebe dieselben nicht.

Abg. Orter er (Ctr.) erklärt die Zustimmung seiner Freunde zu den Commissionsbeschlüffen. Erwünscht wäre eine Erklärung der Regierung, daß fie an eine Regelung der Verhältnisse des Hüfs- personals des Schankgewerbes heranzutreten Willens sei.

Handelsckimster v. Berlepsch: Er werde seinerseits nicht anfteben, zur Äbhulfe der bereiten Mißstände beizutragen und er zweifle nicht, daß dies auch der Standpunkt der verbündeten Re­gierungen sei.

Abg. Mer bach (Rp ) befürwortet vom Standpunkte desprofit- wüthtgen Unternehmerthums" die Resolution.

Abg. Schmidt-Elberfeld (bfr.) conftatirt, baß in den Kellner­versammlungen von ben Berichterstattern, socialbemokratischenFührern, wahrheitswidrige Mittheilungen über die Arbeiterschutzcomnnsfion gemacht worben seien. Rebner empfiehlt ben von ihm mitunter? zeichneten Antrag Gutfleisch, wonach ble Gewerbetreibenben in ben Verkehrsgewerben ver pfl chtet sein sollen, jeben stänbig beschäftigterr Arbeiter an jebem dritten Sonntage volle 36 Stunden von ber Arbeit frei zu lassen.

Abg. Bebel schilbert die Verhältnisse bes Personals im privaten Verkehrsgewerbe. Der Dienst sei, namentlich bet ben Berliner Omnibusgesellschaften, bei ber Pferbebahn in ben meisten beutschm S übten u. s. w. ungewöhnlich lang. Die Leute hätten nicht einmal Zeit zum Mittagessen. Bei bieser Sachlage halte er trotz ber Erklärung bes Ministers v. Berlepsch ben Antrag seiner Freunde aufrecht.

Abg. Möller (natl.) spricht gegen, Abg. Vollrath (bfr.) unter Exempltficirung ber Verhältnisse ber Breslauer Pferbebahn für ben Antrag ber Socialbemokratm.

Abg. v. Vollmar (Soc.) führt aus, daß der Antrag seiner Freunde Strckes im Verkehrsgewerbe vorbeugen werde. Die staat­lichen Verkehröinstitute sollten ü, einem Staate, ber Soeialresorm

Netteste Nachrichten

Wolffs telegraphisches Lorrespondmz-Burr-w

Berlin, 19. Februar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen trafen heute früh nach 8 Uhr iw . erwünschtem Wohlsein hier ein, stiegen im Königlichen Schloß ab und frühstückten mit Ihren König!. Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Heinrich. Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Heinrich geht es wesentlich besser. Um 1 Uhr war Luncheon bei Ihren Majestäten.

Berlin, 19. Februar. Der Bundesrath überwies deu Vertragsentwurf mit Italien über die Befugniß der beider­seitigen Consuln zur Vornahme von Eheschließungen den Aus­schüssen für Handel, Verkehr und Justizwesen, nahm den Vertrag mit Dänemark über die Aushebung des Abschosses und Abfahrtsgeldes zur Kenntniß und stimmte dem Berichte betreffend den Entwurf eines Gesetzes über das Telegraphen­wesen des deutschen Reiches zu.

Berlin, 19. Februar. Im Cultusministerium trat vor gestern unter Vorsitz Hintzpeters der S i e b e n e r a u s s ch u ß der Sch ulresorm c ommission zu Berathungen zusammen.

Berlin, den 19. Februar. Den Abendblättern zufolge ist der Bildhauer Professor Luersen-Charlottenburg gestern plötzlich verstorben,- seine Gattin erlitt in Folge des Schrecks bei der Meldung einen Schlaganfall und starb ebenfalls.

Die Volksfchulcommission nahm die Paragraphen 136 bis 138 (Dienstwohnungen) unverändert, tz 139 mit der Abänderung an, daß die Miethsentschädigung von der Bezirks­regierung im Einvernehmen mit dem Bezirksausschüsse und Mangels dieses Einvernehmens durch den Oberpräsidente» sestzustellcn seien. § 140 (freie Feuerung) wird mit einer Aenderung, wonach die Aufsichtsbehörde freie Feuerung sür Lehrer verlangen kann, genehmigt- ferner § 141 (Landuutzung) mit einer redaktionellen Aenderung, §§ 142 bis 146 (Na­turalbezüge, Anrechnung anderweiter Bezüge rc.) unverändert und § 147 mit der Aenderung, wonach die Lehrer und Lehrerinnen die rechtlichen Ansprüche gemäß der Anstellungs­urkunde behalten, soweit sie sich nicht sreiwillig den neuen Ordnungen unterwerfen.

Berlin, 19. Februar. DenBerliner Politischen Nach­richten^ zufolge werden zwischen den betheiligten Staats­ressorts die Vorschläge der Schulcommission über Neuord­nung der Einkommenverhältnisse der Lehrer an höhere« Unterrichtsanstalten eingehendst erörtert und geprüft. Es werde aber trotzdem unmöglich sein, dem Landtage noch in der laufenden Session eine bezügliche Vorlage zu machen.

.Hamburg, 19. Februar. DerHamburgische Corresp." meldet aus Friedrichsruh, Crispi werde dort demnächst zu einem Besuche bei Bismarck erwartet.

machen wM, musterhatt fern; davor: 'eim wir aber noch weit ent­fernt Die kleine Schweiz, die ben Eifenbahnbeamten 26 freie Sonntaqe im Jahre sichere, habe uns überflügelt. Kaum in irgend einem Staate gebe etz Eisenbahnbeamte, bie fo viel Anlaß zu Klagen hätten, als in Sachsen infolge bes bort seit 1880 eingeführten Spar- svftems. Das Petitionsrecht sei ben staatlichen Verkehrsdeamte» und Arbeitern in ben meisten beutfchen Staaten verkümmert. Die Uebcr- anstrengung bes Eisenbahnpersonals sei auch bie Urfache ber »iekn Eifenbahnunfälle. .. t .

Abg. Biehl (Ctr ): Die zur Sprache gekommenen UebelstLndc im Verkehrs- unb Schankgewerbe finben sich vorwiegend in Berli» und einigen Städten Norddeutschlands, nicht aber in Süddeutsch- land. Zur Beseitigung derselben bedürfe es aber nicht immer der Gesetze.

Abg. v. Vollmar: Die KeUnerverhältniffe seien in M»«chen etwas besser als hier; aber Mißstände beständen auch dort 3m Bayern unterlägen bie Kellner ber Gesinbeorbnung und da die Ardeiterschutzcommifston bie gleichmäßige Unterstellung bes Kell»«-- Personals in ganz Deutschland unter die Gewerbeordnung nicht de- fchlossen habe, konnte allerdings ble Meinung aufkommen, daß me» die Kellner als Dienstboten betrachte.

Abg. Schmidt-Elberfeld (bfr.) bestreitet ben socialbem«kr»- tischen Rebnern gegenüber, baß die Arbeiterfchutzgesetzgebuog ben Socialdemokraten zu banken sei. Dieselbe sei seit Jahren vo» alle» Parteien geforbert, burch ben fiüheren Reichskanzler aber verhindert worben. Der Reichshemmschuh habe an anderer Stelle gelege» als in diesem Haufe.

8 105i wirb mit einem Amenbement bes sogen. CartellS an­genommen, wonach Verkehrs- unb Schankgewerbe von ber Befugsiß des Bundesraths, die Sonntagsruhe auf weitere als im 8106b auf­geführte Gewerbe auszubehnen, ausgenommen werben. Angenommen wirb ferner die Resolution.

Wetterberotirung morgen 1 Uhr.

Tap. 51, Botanischer Garten, mit 8163 Mk. und Cap. 52, Beitrag zum historischen Verein mit 686 Mk.

Bei Cap. 53, Kreisärzte, Kreisassistenzärzte, Kreiswundärzte, Kreisveterinärärzte und Staatsbeitrag zur Salarirung practischer Aerzte in den ärmeren Landestheilen, entspinnt sich eine lebhafte Debatte über den Wirkungskreis und die ^hätigkeit der Kreisveterinärärzte.

Abg. Muth wünscht die Uebernahme der ganzen Kosten ans den Staat. Abg. Sturmsels bespricht die Ueberlastung derselben, so daß man sie, wenn man sie einmal brauche, nicht haben könne, weil sie durch die Maul- und Klauenseuche immerfort in Anspruch genommen seien. Diese Position wird nach dem Antrag des Ausschusses unter Zusatz von 2200 Gehalt der Kreisveterinärärzte und von 2058 Mk. Staatsbeitrag zur Salarirung practischer Aerztz und Thier- ärzte in den ärmeren Landestheilen sowie unMr Absetzung von 3000 Mk. Staatsbeitrag zur Salarirung von 6 Bezirks­thierärzten mit 123 718 Mk. einstimmig angenommen.

Cap. 54, Impfwesen, mit 11,400 Mk., Cap. 55, Ent­bindungsanstalt zu Mainz mit 10,7000 Mk., Cap. 56, ^andeshospital Hofheim, mit 94,116 Mk., Cap. 57, Landes- Irrenanstalt, mit 141,820 Mk., Cap. 58, Anstalt für Blöd­sinnigeAlicestift" bei Darmstadt, mit 65,900 Mk., Cap. 59, Entschädigung für getödtetes Vieh in Seuchensällen werden ohne Debatte genehmigt.

Cap. 60, Für die Landwirthschaft und die Förderung der Bodenmelioration. Unter Titel I Obere Landwirthschaftliche Behörde werden hier 49,100 Mk. gefordert und genehmigt­en Titel II, Landwirthschaftliche Vereine und Genossenschaften in Hessen, beantragt der Ausschuß 27,000 Mk. zu bewilligen. Diesem wird zugestimmt. Titel III, Landwirthschastlicher Unter­richt, hier landwirthschaftliche Mittelschulen und landwirth- schastliche Winterschulen. Die letzteren sollen nunmehr auf 9 vermehrt und unter Entlastung der Landwirthschastlichen Vereine in die Verwaltung des Staats genommen werden, Mit welcher Maßnahme zugleich eine völlige Gleichstellung ber vorhandenen Anstalten ausgesprochen ist. Der Ausschuß beantragt, hiersür 48,050 Mk. zu bewilligen. Abg. von Rabenau beantragt die Einrichtung einer Schule für Gemüsebau und weist aus die Erfolge in Holland hin. Abg. Römer, Hirsch, Schröder und Andere sprechen sich für Errichtung von Obst- und Weinbauschulen aus, speciell solcher zu Worms und Oppenheim. Landesöconomierath Müller stellt nicht in Abrede, daß der Gemüsebau in Hessen von großer Bedeutung sei und daß er auch an Bedeutung ge­winnen werde. Es frage sich aber, ob schon jetzt ein Beschluß nach dieser Seite hin gefaßt werden solle und ob es nicht angezeigt sei, hiermit zu warten bis die Entwickelung der landwirthschastlichen Winterschulen soweit gediehen sei, um dieser Frage näher zu treten. Die Regierung werde diesem Zweig der Landwirthschaft besondere Aufmerksamkeit zuwenden.

Nachdem noch die Abg. R a ck 6, M i ch e l, B e r g st r ä ß e r zu diesem Punkt gesprochen, wird dieser Titel mit großer Majorität angenommen.

Schluß 1 Uhr. Morgen Sitzung 9 Uhr.