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Sonntag den 20. September
(Siebener Anzergev.
Beilage zu Nr. 219. -1891
Anrtli^er» Therl.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen Mittwoch den 30. September 1891, von Vormittags 9—12 und Nachmittags von 2—5 Uhr unter nachstehend abgedruckten Bestimmungen auf Lonys Felsenkeller in Gießen eine Ausstellung von Saatfrüchten aller Art veranstalten wird. Zum Besuche derselben werden Käufer und Verkäufer und alle Landwirthe freundlichst eingeladen.
Landwirthe des Kreises Gießen, welche durch Vermittlung des landwirthschastlichen Bezirksvereins Saalfrucht zu beziehen wünschen, haben ihre Anmeldungen bis zum 20. September bei dem unterzeichneten Vorstande oder einem der nachbenannten Mitglieder der Ausstellungs-Commission
1) Herrn Gutsbesitzer Schlenke zu Gießen,
2) „ Oeconom Helfrich zu Gießen,
3) „ Oeconom Georgi zu Gießen
einzureichen.
Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht:
1) Daß bei Bestellungen von Mitgliedern des landwirthschastlichen Bezirkvereins, welche den Betrag von 30 Mk. nicht übersteigen, die Kosten des Transports der Saatsrucht bis zur Eisenbahn- Station Gießen auf die landwirthschaftliche Bezirksvereinskasse übernommen werden, daß dagegen bei größeren Bestellungen die Vereinsmitglieder die Kosten des Transports des Saatgutes insoweit zu übernehmen haben, als die Bestellung den Betrag von 30 Mk. übersteigt.
2) Daß Bestellungen von Landwirthen des Kreises Gießen, welche nicht Mitglieder des landwirthschastlichen Bezirksvereins sind, ebenfalls ausgesührt werden. Dieselben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landwirthschastlichen Bezirksvereins werden und sich zu diesem Behufe bei dem Unterzeichneten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Aus- führung ihrer Bestellung zu vergüten.
3) Daß die Zahlung bei Empfang der Frucht alsbald zu erfolgen hat, falls nicht die Gemeinde die Zahlung der Frucht für ihre Gemeindeangehörigen übernimmt.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lasten, Anmeldungen entgegenzunehmen und mit der Erklärung des Gemeinderaths, ob die Gemeinde die Garantie für die Zahlung der Frucht von Seiten der betreffenden Gemeinde-An- gehörigen übernimmt, bis zum 20. September l. I. an den Unterzeichneten einzusenden.
Die Gemeinde hat dann den Kaufpreis innerhalb drei Wochen an den landwirthschastlichen Bezirksverein zu entrichten und denselben von den Empfängern der Frucht wieder erheben zu lassen.
Gießen, den 7. September 1891.
Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins. Jost.
Saatausstellungs-Ordnung
für die am Mittwoch den 30. September 1891 auf Lonys Felsenkeüer in Gießen stattfindende Saatausstellung.
Als Aussteller wird nur Derjenige zugelassen, der fich nachstehender Ordnung unterwirft:
1) Saatgut aller Art kann ausgestellt werden.
2) Die von den Ausstellern einzusendenden Proben dürfen bei Getreide-Arten nicht unter 2 kg betragen.
3) Der Aussteller hat die Probe mindestens einen Tag vor Beginn der Ausstellung an Herrn Wirth Jäger auf Lonys Felsenkeller zu Gießen einzusenden.
Die Anmeldung muß enthalten:
a. Name und Wohnort des Ausstellers.
b. Genaue Bezeichnung der ausgestellten Saatwaare.
c. Garantie für Lieferung von diesjährigem Saatgut.
d. Angabe der Menge, welche verkäuflich ist, in kg, sowie des Preises für 100 kg und der Lieferzeit.
4) Nm vollkommen reine Waare wird zum Markte zugelassen.
5) Der angegebene Preis kann während der Ausstellung nicht mehr erhöht werden.
6) Der Aussteller verpflichtet sich, das zum Verkaufe an- I gemeldete Quantum des Saatgutes zu dem angegebenen Preise in der festgesetzten Lieferzeit dem landw. Bezirksverein unter Gestattung einer Zahlungsfrist von 4 Wochen zu liefern, andere Besteller erhalten die bestellte Frucht nur gegen Baarzahlung bei Empfang der Waare oder gegen Nachnahme des Kaufpreises.
7) Die Proben der verkauften Saatwaaren bleiben Eigenthum des landwirthschastlichen Bezirksvereins, welcher dieselben drei Monate lang nach Schluß der Ausstellung zum Zweck der Controle aufbewahrt, die Proben von nicht verkauften Saatwaaren können von den Ausstellern zurückgenommen werden, widrigenfalls sie ebenfalls dem landwirthschastlichen Bezirksverein zufallen.
8) Der Verkäufer haftet für seine Angaben und für Lieferung der Waare nach Probe. — Bei nicht vertragsmäßiger Lieferung kann der Käufer die Waare unter Beanspruchung des Ersatzes der Kosten des
Hertransports unfrankirt zurücksenden oder dieselben unter Beanspruchung des Minderwerths behalten.
9) Der Verkäufer hat die verkaufte Waare bis zur nächsten Bahnstation zu bringen und dort aufzugeben; von da trägt der Käufer die Transportkosten resp. für seine Mitglieder ganz oder theilweise der landwirthschaftliche Bezirksverein Gießen.
Von der Absendung der Waare hat der Verkäufer dem Käufer zu gleicher Zeit Nachricht zu geben.
10) Sind besondere Vereinbarungen nicht getroffen worden, so steht es dem Käufer frei, die nöthigen Säcke zum Bezug der gekauften Waare selbst zu stellen; anderenfalls hat der Verkäufer die Säcke in tadelloser Qualität zu liefern und das Recht, dieselben zum Selbstkostenpreise zu berechnen, wenn sie nicht vom Käufer binnen vierzehn Tagen frei zurückgesandt werden.
11) Die Zahlung des Kaufpreises rc. für die durch Vermittelung des Bezirksvereins gekaufte Frucht hat bei Empfang der Frucht durch den Besteller zu erfolgen, insoweit nicht die Gemeinde für ihre Angehörigen die Zahlung des Kaufpreises übernommen hat.
12) Jeder Aussteller verpflichtet sich, sein ausgestelltes Muster zum Zwecke beliebiger Untersuchung und Vergleichung der vom landwirthschastlichen Bezirksverein ernannten Ausstellungs-Commission zur Verfügung zu stellen, die Bestellungen genau nach den Mustern zu liefern und bei Streitigkeiten über die Uebereinstim- mung der auf Grund der Ausstellung bezogenen Waaren mit dem ausgestellten Muster sich dem Ausspruche eines Schiedsgerichts zu unterwerfen, falls ein solches vom Käufer angerufen wird. Das Schiedsgericht besteht aus drei unparteiischen Sachverständigen, von denen je einer durch die Ausstellungs- Commission, den Käufer und Verkäufer gewählt wird.
13) Aufstellung und Etiquettirung und Ueberwachung des Saatguts ist Sache der Ausstellungs - Commission, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
14) Alle abgeschlossenen Kauf- und Tauschverträge werden von der Ausstellungs-Commission ausgenommen und mit Angabe der Katalog-Nummer, des Kaufpreises des verkauften Quantums, sowie der Namen von Käufer und Verkäufer in ein Buch eingetragen.
15) Durch den Eintrag in ein Buch wird jedem Käufer das Recht eingeräumt, in Fällen von Streitigkeiten betreffs Uebereinstimmung der aus Grund der Ausstellung bezogenen Waaren mit dem Muster die Entscheidung des Schiedsgerichts innerhalb vierzehn Tagen nach der Lieferzeit anzurufen. Dabei macht sich Käufer verbindlich, sich dem Urtheile des Schiedsgerichts ohne Weiteres zu unterwerfen.
16) Zur Entscheidung der Streitigkeiten steht dem Schiedsgericht die Befugniß zu, die landwirthschaftliche Versuchsstation zu Darmstadt mit Gutachten zu hören, sowie sonstige Sachverständige nach ihrem Ermessen zuzuziehen. ____________
Anmeldung zu der am........zu Gießen aus Lonys Bierkeller
stattfindenden Saatausstellung.
1) Bezeichnung der Saatwaaren.
2) Die Saatwaare wurde in der Gemarkung.......
gebaut.
3) Verkäufliche Menge in Kilogramm.
4) Preis für 100 Kilogramm.
5) Lieferzeit.
6) Es wird garantirt:
a. für Reinheit, b. Sortenächtheit, c. diesjähriges Saatgut.
7) Bemerkungen.
Ich habe von der umstehenden Saatausstellungs-Ordnung Kenntniß genommen und erkenne die Bestimmungen derselben für mich als bindend an.
......... (Ort), den . . ten.......1891.
(Unterschrift des Ausstellers.)
Gießen, den 7. September 1891.
Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen. Jost.
Genossenschaftliche Getreidespeicher.
Mehrfach tritt der Vorschlag auf, genossenschaftliche Getreidespeicher für die Landwirthe an den Eisenbahn- und Wasserverbindungen, besonders an den Verkehrsknotenpunkten zu errichten und so die Landwirthe in die Lage zu versetzen, auf die in den Kornhäusern ausgelieferten Quantitäten Getreide sich Lombard Credit zu verschaffen. Namentlich tritt Herr von Graß-Klanin für diesen Plan ein. In Pommern ist bereits ein Ausschuß zusammengetreten, welcher ein Statut für die neue Genossenschaft ausarbeiten soll. Die Regierung steht anscheinend dem Plan freundlich gegenüber, und derselbe paßt ja auch ganz zu der Absicht, dem nächsten Reichstag den Entwurf eines Warrantgesctzes vorzulegen, nachdem uns andere Völker auf diesem Gebiet schon weit voraus gegangen sind. Was besonders die Getreideerzeugung betrifft, so sind uns nicht blos die nordamerikanische Union, sondern auch Ungarn und selbst Rußland durch die Errichtung von großen Getreide-Elevatoren an den Eisenbahnen, in welchen die Landleute ihr Getreide gegen lombardsähige Lagerscheine auf
speichern können, weit voraus. Ist doch in Rußland sogar die Eisenbahnverwaltung gesetzlich berechtigt, unter Zurück- grersung auf den Credit der Reichsbank für das Lagergetreide bis zu zwei Drittel des Werthes verzinsliche Vorschüsse zu geben. Was nun den Plan des Herrn von Graß-Klanin betrifft, so hebt die „Post" mit Recht hervor, daß durch denselben der Landwirth sich nicht bloß die Vortheile des Großbetriebs in Betreff der Lagerung und Bearbeitung zu Nutze machen, sondern auch gleichzeitig eine erleichterte Beleihung und vortheilhastere Verkaufsbedingungen erzielen kann. Er wird dann nicht mehr nöthig haben, auf Lieferung für spätere Zeit an den Zwischenhändler zu verkaufen, um vorschußweise in den Besitz der unbedingt notwendigen Wirthschafts-Betriebsmittel zu gelangen, da der Landwirth eben in der Lage ist, auf die in den Kornhäusern aufgelieferten Quantitäten Getreide sich Lombard-Credit zu verschaffen. Dadurch, daß die größeren Besitzer vor der Ernte auf Lieferung an den Zwischenhändler verkaufen, erklärt es sich auch, daß die Speculation, und zwar gerade die für Roggen, in der Lage ist, die Preise zeitweise ohne Rücksicht aus Vorrath oder Bedarf hoch zu treiben oder sinken zu lassen. Wenn die Landwirthe im Wege der Vereinigung es ermöglichen, sich ihre Getreidevorräthe in größerem Maßstabe aufzuspeichern, so könnte dies auf die Beständigkeit der Getreidepreise nur günstig wirken. Schon der Umstand, daß große Mengen sofort verkäuflicher, den Speculanten nicht gehöriger Waare vorhanden ist, dürfte den fortwährenden Preisschwankungen der Productenbörse entgegenwirken. Es ist doch jedenfalls eine befremdende Thatsache, daß die Börse, obwohl gewaltige Getreidemassen in neuerer Zeit über die Grenze geschafft sind und die Provinzialmärkte schon seit fast ca. 4 Wochen mit neuem einheimischen Getreide überfüllt waren, dennoch an den vorher durch den Mangel effectiver Waare entschuldigten hohen Preisen festhält. Die Anlage genossenschaftlicher Getreidespeicher würde indessen, wie die "K. Volksztg." meint, auch nicht verhindern, daß die Ge- tre'.depreise zeitweise in künstlicher Höhe gehalten würden. Der „Hannoversche Cour." findet, daß der Gedanke der großen Getreidespeicher etwas Bestechendes habe- ebenso unleugbar seien aber die finanziellen und sonstigen praktischen Schwierigkeiten, die sich der Ausführung desselben in seinem ganzen Umfange entgegenstellen. „Mtt diesem Einwand ist die Sache natürlich nicht erledigt. Das Nächste sollte sein, daß größere landwirthschaftliche Verbände die Idee in engerer Begrenzung fruchtbar machten- einer förderlichen staatlichen Unterstützung, auch auf dem Gebiete der Eisenbahnfrachten, darf man von vornherein sicher sein."
vermischtes.
* Die französischen Reiterregimenter haben in jeder Schwadron eine Anzahl im Feldpionierdienst ausgebildeter Mannschaften, welche durch zwei Beile aus rothem Tuche auf den Aermeln des Waffenrockes oder des Dolmans kenntlich gemacht sind. Sie führen keine Carabiner, dagegen Handwerkszeug. Mit dem Pionierzug der 21. reitenden Jäger hat ein zur Dienstleistung commandirter Genieoffizier in Limoges eine 56 Meter lange Brücke über die Vienne in drei Stunden hergestellt, über welche das ganze Regiment dann ohne irgend einen Zwischenfall den Strom überschritt. Man verwandte zum Brückenbau das Material, das sich zufällig an Ort und Stelle fand, alte Telegraphenstangen, Fässer, Bretter u. s. w. Einige Tage vorher war in vier Stunden eine 65 Meter lange Brücke für Fußgänger gebaut worden.
* Das Land der Ehescheidungen. Man schreibt uns: In seinem Buche „Jonathan und sein Continent" führte der bekannte Schriftsteller Max O'Rell das nachstehende scherzhafte Wort über Chicago an: „Chicago, Alles aussteigen, Ehescheidungen in 20 Minuten", ebenso wie es in Deutschland früher von Gießen hieß: „Gießen, fünf Minuten Aufenthalt, für solche Herren, die den Doctor zu machen wünschen, zehn Minuten." Diese Anzeige ist jetzt aber that- sächlich übertrumpft worden. In Dakota veröffentlicht ein Advocat alltäglich das nachstehende Inserat: „Man zeige seine Abreise aus Newyork telegraphisch an und nehme hier bei der Ankunft auf der Bahnstation seine Ehescheidungspapiere in Empfang."
* Mittelalterliche Justiz. In der Chronik der Stadt Gonsowa (Provinz Posen) wird, wie man von dort schreibt, folgender Fall erzählt: Im Jahre 1480 war ein Rademacher wegen Diebstahls zum Tode verurtheilt worden. Die Bürger der Stadt aber kamen bei dem hochweisen Rathe und Bürgermeister mit der Bitte ein, den verurtheilten Rademacher zu begnadigen, und führten als Motiv an: Die Stadt besitze nur einen Rademacher- sei dieser gehangen, wer sollte den Bürgern, die größtenteils sich vom Ackerbau ernährten, die Räder zu ihren Wagen machen? Müsse aber der Gerechtigkeit Genüge geschehen und ein Mensch gehangen werden, nun, so sei auch hierin leicht Rath geschafft. Die Bürger präsentirten einen Galgencandidaten in der Person eines Schusters, indem sie ansührten, der Schuster besitze die Stadt zweiundzwanzig. Es würde, so auch dieser gehangen, dennoch ein Ueberschuß bleiben. Der wohlweise, gestrenge Herr Bürgermeister und Rath wurde durch die triftigen Gründe überzeugt und ließ den Schuster statt des Rademachers hängen. (?)
* Aus der Secundärbahn. „Was ist denn los, Schaffner?" — „Vor zehn Minuten ist der Heizer vorn von der Loco- motive gefallen." — „So, so, dann müssen wir ja bald an ihm vorbeikommen."


