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Nr. 270 Donnerstag den 19. November 1891

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Gießener Anzeiger

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Amts- rrnd Anzeigeblatt für den Rveis Gietzen.

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K«g erscheinenden Nummer fei» «omt, 10 Uhr. | ml&SXUVlU<**:<.. Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgeg«.

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Amtlichem Theil.

Bekanntmachung,

betreffend die Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesellschaft in Magdeburg.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß sie Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesellschaft in Magdeburg laut Statuten - Nachtrag vom 27. Juni l. IS. nunmehr die Firma:Wilhelms in Magdeburg, Allgemeine Versicherungs- Actien-Gesellschaft" führt.

Gießen, den 17. November 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__________________v. Gagern.__________________

Bekanntmachung,

betreffend Maul- und Klauenseuche in Reichelsheim i. d. W.

Zu Reichelsheim im Kreise Friedberg ist in sechs Gehöften die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Gehöfte- und Gemarkungssperre ist angeordnet worden.

Gießen, den 17. November 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

__________________v. Gagern.__________________

Bekanntmachung.

Montag, den 23. November 1891, Nachmittags 2 Uhr, wird in dem Englischen Hof (bei Herrn Christian Wagner) zu Grünberg eine Generalversammlung des landwirthschaft- lichen Bezirksvereins Gießen abgehalten werden.

Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins und der landwirthschaftlichen Ortsvereine, sowie alle Freunde der Landwirthschaft werden zu dieser Versammlung hierdurch ergebens! eingeladen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.

Tagesordnung:

1. Vortrag des Herrn Landwirthschaftslehrer Leithiger zu Alsfeld, über:Die rationelle Bewirthschaftung des Bauerngutes."

2. Vortrag des Herrn Kreisveterinärarztes Gerhard zu Grünberg, über:Zucht und Pflege des Rindviehes mit besonderer Berücksichtigung der Zuchtbullen."

Gießen, den 9. November 1891.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. __________________Jost, Negierungsrath.__________________

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des Art. 56 der Städte-Ordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung und mit Ge­nehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 7. November 1891 zu Nr. M. I. 29 744 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt:

§ 1 Jedes Fuhrwerk, welches seiner Natur nach nicht ausschließlich zur Beförderung von Personen bestimmt ist, muß an beständig sichtbarer Stelle, wenn thun- lich auf der linken oder Hinteren Seite mit dem Namen (Firma) und Wohnort des Eigenthümers und wenn Letzterer mehrere derartige Fuhrwerke besitzt, auch mit fortlaufenden Nummern versehen sein. Diese Bezeichnung muß in durchaus deutlicher Schrift mit Buchstaben von nicht unter 3 cm Höhe ausgeführt sein.

§ 2. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind die Kaiserlichen Posten und die städtischen Sprengfässer.

S 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafen bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Haft bestraft.

§ 4. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 1. April 1892 in Kraft.

Gießen, den 13. November 1891.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Deutsches Reich.

Berlin, 17. November. Die Worte, welche Kaiser Wilhelm bei seiner jüngsten Anwesenheit in München in das Fremdenbuch des dortigen Rathhauses schrieb: ^Suprema lex regia voluntas, zu deutsch:Der Wille des

Herrschers ist das höchste Gesetz", sind in den letzten Tagen in der Tagespresse lebhaft erörtert worden. Die Kritik, welche hierbei von einem Theile der Blätter an diesen Kaiserworten ausgeübt worden ist, trägt bei aller dem er­habenen Oberhaupte der Nation schuldigen Ehrfurcht doch einen ziemlich freimüthigen Character und dieser Umstand scheint die in der bayerischen Hauptstadt über die Ver­öffentlichung der kaiserlichen Niederschrift herrschende allgemeine Verstimmung noch vermehrt zu haben. Man betrachtet diese Veröffentlichichung als einen Mangel an Rücksicht gegenüber dem deutschen Kaiser wie auch gegenüber dem eigenen Lande, wo ja ein Geisteskranker die Königskrone trägt,- wem indessen die nächste Schuld an dem peinlichen Zwischenfalle zuerkannt werden muß, scheint noch nicht ganz klargestellt zu sein.

Der Prinz-Regent von Bayern ernannte den bisherigen Flügeladjutanten Grafen Lerchenfeld-Brennberg an Stelle des verstorbenen Generalmajors Freiherrn Freyschlag von Freyenftein zu seinem Generaladjutanten. Zum Flügel­adjutanten wurde der Abtheilungsches im Kriegsministerium, Oberst Freiherr v. Zoller, ernannt. Die Stellung eines Chefs der Geheimen Canzlei bleibt unbesetzt,- die Vorlagen für den Prinz-Regenten sollen durch Oberst v. Zoller unter­breitet werden.

Berlin, 17. November. Der Kaiser empfing am Montag im Berliner Residenzschlosse den Vorstand der Generalsynode, an dessen Spitze sich der Präsident der Generalsynode, Fürst Stolberg-Wernigerode befand. Nachdem derselbe die von der Synode beschlossene Adresse an den Kaiser verlesen hatte, ergriff der Monarch das Wort und äußerte sich gnädig über die bisherigen Ergebnisse der Generalsynode, ein weiteres ersprießliches Arbeiten hoffend. Der Vorstand wurde hierauf auch von der Kaiserin empfangen.

Das neue Trunksuchtsgesetz wird dem Reichs­tage erst im Januar zugehen, da der Bundesrath mit der Vorberathung desselben bis zum Januar zu thun haben wird.

Die Frage der activen Theilnahme des Fürsten Bismarck als Abgeordneter an den Reichstagsarbeiten kann nunmehr als entschieden betrachtet werden. Fürst Bismarck erklärte, als er neulich auf seiner Reise von Varzin nach Friedrichsruh Berlin passirte, ihn begrüßenden Herren gegenüber, wenn er nicht vor Weihnachten im Reichstage erscheine, so werde dies nach Neujahr geschehen.

Ventsche- Reichstag.

120. Plenarsitzung. Dienstag, 17. November 1891, 2 Uhr.

Der Präsident eröffnet die Sitzung um 2V4 Uhr mit einem Willkommensgruße an die Mitglieder zum Wtederzusammentritt nach der über den Sommer ausgedehnten Vertagung. Er gedenkt sodann des am 6. October d. I. erfolgten Ablebens des Königs Karl von Württemberg, eines Bundesfürsten, der treu zu Kaiser und Reich stand und die Interessen seines Landes mit denen des Reiches stets in Einklang zu bringen wußte.

Das Haus trat in Erledigung der Tagesordnung in die erste Berathungdes Gesetzentwurfs, betr. die Bestrafung des Sclaven- handels ein.

Abg. Prinz Arenberg (Ctr.) fragt, ob es wahr sei, daß in den Schutzgebieten nicht blos Sclavenhandel geduldet werde, sondern die Colonialbehörden diesem Handel auch Vorschub leisteten, wie dies beispielsweise von dem Reisenden Krause behauptet werde bezüglich Kameruns und Togos. Die Regierung möge durch eine klare, amt­liche Erklärung diesen Behauptungen die Spitze abbrechen und sie ein- für allemal als unwahr kennzeichnen.

Bundescommiffar Geh. Legationsrath Dr. Kayser: Die Be­hauptungen Krauses würden vielfach falsch verstanden, Krause habe nur seine Meinung dahin ausgesprochen, daß die Verhältnisse in den deutschen Coloniatgebieten in Bezug auf die Sclaverei nicht schlimmer liegen als in Brasilien und in anderen Gegenden, sn denen eine Jahrhunderte lange Eulturarbeit siattgesunden bat. Das Verhältniß zwischen dem Unternehmer und dem Arbeiter in den Tropen werde sich erst allmälig heben müssen: diese Verhältniffe können aber nicht hindern, daß man dem Sclavenhandel, wie er gegenwärtig namentlich in der Gegend vsn Zanzibar getrieben wird und der besonders durch die Vorlage getroffen werden soll, entgegentritt. Im Uebrigen seien die Behauptungen Krauses vorsichtig aufzunehmen, denn sie stehen vielfach mit den Thatsachen nicht im Einklänge.

Abg. Rintelen (Ctr.) hält es für dringend nöthig, daß die Colonialbehörden dem Sclavenhandel nicht blos, sondern auch der Sclaverei entgegenwtrken. Die Vorlage bittet er an eine Commission von 14 Mitgliedern zu verweisen.

Das Haus beschließt Vorberathung durch eine 14er-Commission.

Es folgen Petitionen.

Die Petitionscommission beantragt, eine Petition des Kreis­gerichtsraths Dr. Hilfe, die Kranken- und Unfallversicherung auf Gefangene auszudehnen, dem Reichskanzler als Material zu über­weisen.

Abg. v. Bredow (cons.) widerspricht dem Commisfionsantrage; Gefangene seien keine Arbeiter. Die gewünschte Erweiterung würde nur eine weitere Belastung der Genossenschaften herbeifuhren.

Abg. Singer (Soc.) ist über diesen Widerspruch verwundert. In der Commission sei man nicht zweifelhaft gewesen, daß gerade Gefangene des Schutzes der Versicherung bedürfen, weil diese ge­zwungen werden, sich der Gefahr auszusetzen.

Abg. Jagow (cons.) stimmt dem Abg. v. Bredow bei.

Abg. Roestcke (ltb.) steht wesentlich auf dem Boden, den der Abg. Singer betreten: ebenso der Abg. Schmidt-Elberfeld (dfr.), der weiter ausführt, daß durch die Vorenthaltung der Versicherung für die Gefangenen die Strafe derselben verschärft werde. Man komme zu den bedenklichsten Conscquenzen, wenn man die Gefangenen nicht als Arbeiter betrachte.

Abg. Hitze (Ctr.) findet kein Bedenken in dem Vorschläge der Commission, den er onzunehmen bittet. Die Novelle für dieUnfall- und Kranken-Versicherung sei längst in Aussicht gestellt; bet dieser Gelegenheit könne die hier vorliegende Frage miterledigt werden.

Abg. Bebel (Soc.) findet, daß die Conservatioen sich bei dieser Frage in Widerspruch setzen nicht blos mit der Christlichkeit, sondern auch mit der Hülfe, die sie dem kleinen Meister gegen die Gefangenen- Concurrenz leisten wollen.

Abg. Jagow (cons.) würde die Versicherung der Gefangenen nur dann für begründet hallen, wenn alle Leute gegen jeden Unfall versichert werden muffen. Wmn die Gefangenen mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, so entspreche das nicht seinen Wünschen.

Der auf Tagesordnung gerichtete Antrag des Abg. v. Bredow wird abgelehnt und der Antrag der Commission, die Petition dem Reichskanzler als Material zu überweisen, angenommen.

Eine Petition auf Revision des Wuchergesetzes bean­tragt die Petittons-Commisfion dem Reichskanzler als Material zu überweisen.

Abg. Böcke! (Antisemit) kann Namens seiner Gesinnungs­genossen der Petition nur beistimmen. Er verlange namentlich, daß der Staat den Bewucherten entschädige. Es sei ein Hohn, wenn der Staat den Wucherer zwar strafe, aber den Bewucherten an den Armen-Anwalt weise. Der Wucher blühe heute wie früher, nur schleiche er mehr im Dunkel. Für die Regierung sollte der Satz gelten: vox populi summa lex esto, wenn sie nicht die Verbindung mit dem Volke verlieren will. Nur Professoren, die nicht im prac- tischen Leben stehen und andere unpractische Leute halten weitere Schritte gegen den Wucher für nicht nöthig; alle practifchen Leute, namentlich die Vorsteher von Bank-Instituten, fordern ftrengere Be­stimmungen gegen den Wucher. Namentlich sind unsere formalistisch gebildeten Juristen Gegner der Wuchergesetze und haben die subtilsten Unterschiede construirt, so z. B. soll Wucher nur bei dauernder Noth- lage und nicht bei momentaner Verlegenheit vorhanden fein. Wie soll man dem Wucherer das Bewußtsein nachweisen, daß er die Noth- lage seines Opfers kannte? An diesem Erforderniß scheitern die mei- ften Wucherprocesse. Auch der landesübliche Zinsfuß ist ein unsicherer Begriff und wird nicht selten durch die Börse festgestellt, bei der das ganze Treiben ost auch nichts Besseres ist, als Wucher. So kommt es, daß der Wucher bei Viehverkäufen und bet anderen Geschäften mit den Landwirthen trotz des bestehenden Gesetzes in Blüthe steht. Zunächst sollten wir die Landwirthschaft aus den Händen der Wucherer befreien, indem wir die römischrechtlichen Grundsätze für unseren Grundbesitz beseitigen; hoffentlich geschieht das bei dem neuen bürgerlichen Gesetzbuch, das uns ja in Bälde vorgelegt werden soll; das Treiben der Güterschlächter ist dem Wucher nahe verwandt', schädigt die Grundbesitzer und macht die Güterschlächter reich. Auch dem Waaren-Wucher, namentlich wenn er beim Hausirhandel getrie­ben wird, sollte man seiner Gefährlichkeit wegen entgegentreten. Die Wechselsähtgkeit braucht der Heine Mann und namentlich der kleine Grundbesitzer nicht. Wucherprocesse sollte man vor das Schwur­gericht verweisen.

Staatssecretär im Reichsjustizamt Dr. Bosse stellt die Ueber- weisung der Petition an den Reichskanzlei anheim. Es habe eine Umfrage bei den Regierungen der Einzelstaaten über besondere Arten des Wuchers stattgefunden. Ohne genaue Kenntniß dieser Verhält­nisse würden gesetzgeberische Schritte nichts nützen.

Abg. Rickert (dfr.): Mit gesetzgeberischen Schritten muß man auf diesem Gebiete vorsichtig fein; wichtiger als neue Gesetze ist Auf­klärung der Bevölkerung. Man muß den Leuten sagen, daß sie sich selber besser gegen den Wucher schützen können, als Wuchergesetze.

Abg. v. Strombeck (Ctr.) befürwortet die Ueberweisung der Petition an den Reichskanzler zur Erwägung.

Abg. Liebermann v. Sonnenberg (Antisemit) polemisirt mit dem Abg. Rickert anläßlich einer früheren Rede desselben, wobei er namentlich nachzuweisen sucht, daß besonders die Juden zum Wucher neigen; sie haben dies gethan vor 6- bis 700 Jahren und sie thun es noch heute. Die Regierung werde diese jüdische Eigcn- thümlichkeit bei Novellen zum Wuchergesetz berücksicdligen müssen. Redner führt dann weiter aus, daß das Stttengesetz der Juden den Wucher begünstige und erlaube, und citirt zum Beweise Stellen aus dem Talmud, die von jüdischen Gelehrten anerkannt sind. Die Anti­semiten sorgten gerade für Aufklärung der Bevölkerung.

Abg. Rickert (dfr.): Gegen die Juden kann man kaum schlim­mere Cttate anführen, als gegen den Antisemitismus, der von hohen kirchlichen Würdenträgern als Brutalität und Rohheit des Herzens bezeichnet worden ist. Der Talmud ist nicht das Sittengesetz der Juden; ihnen gilt das alte Testament als göttliche Offenbarung, das ja auch zu unserer Religion in Beziehungen steht. Hoffentlich wird nicht lange mehr die Tribüne dieses Hauses zu derartigen Angriffen benutzt werden können. Bei Wucherfällen, Güterschlächtereien und bei ähnlichen Vorkommnissen sind Juden und Christen beteiligt; bei den Güterschlächtereien handelt es sich oftmals um Verkäufe, die im Auftrage des Besitzers oorgenommen werden, der sein Besitzthum möglichst vortheilhast verkaufen will. Namentlich ist die Güter- schlächterliste, die bei den Wahlen in Hessen in Umlauf gesetzt wird, falsch und enthält zahlreiche Unrichtigkeiten. Angesichts der neueren Vorkommnisse sollten wir doch bedenken, daß wir alle Sünder fmbr Juden und Christen, und daß wir uns die Hand reichen sollen, um dem Treiben ein Ende zu machen, das gegen eine ganze Klasse der Bevölkerung gerichtet ist.

Die Debatte wird hierauf geschloffen und die Petition, ent­sprechend dem Anttage v. Sttombeck, dem Reichskanzler zur Erwäg­ung überwiesen.

Hieraus vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung Donners­tag 1 Uhr: Novelle zum Krankenkassengesetz.

Schluß 6 Uhr.