Ausgabe 
19.4.1891 Erstes Blatt
 
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Rr. 90 Erstes Blatt. Sonntag bett 19. April

Der lMtzrner Z-reiger rrschemt täglich, rsLr LuLno^De bei MvntagS.

Vn Gießener $iaatHie»SfÄU<t .vrrden dem Anzeiger dchmtkch dreimal bekriegt

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

1891

vierteltahcigec AVsnne«e«ksprei^, 2 Mark 20 Pfg. twv- Bringerlohn. Durch die Poft bezog«e 2 Mark 50 Pfg

Rcbaction, Expedit.-^ und Druckerei:

KchutstratzeAr^ Ferusprecher 51

Amts- und AnzergsblKtt für den Atveis Greben.

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Amtlicher Thsrl.

Bekanntmachung,

Maul- und Klauenseuche zu Allendorf a. d. Lahn.

Nachdem die in drei Gehöften zu Allendorf a. d. Lahn ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche erloschen ist, haben wir die für diese Gehöfte und die Gemarkung Allendorf Verfügten Sperrmaßregeln wieder ausgehoben.

Gießen, den 17. April 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung,

die Unfallversicherung der in land- und forstwirthschastlichen

Betrieben beschäftigten Arbeiter betreffend.

Beide Abtheilungen des Umlagekatasters der landwirth- fchafllichen BerufSgenosienschast, fortgesührt für 1890, liegen zwei Wochen lang, nämlich vom 16. April bis zum 30. April d. I., auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Behelligten offen. Etwaige Ansprüche gegen den Inhalt dieser Kataster sind innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Offen­legung bei dem Vorstande der land- und forstwirthschastlichen BerufSgenosienschast in Darmstadt bei Meldung späterer Nicht- herücksichtigung vorzubringen.

Gießen, am 15. April 1891.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth.

Bekanntmachung,

die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen

Dienst auf Grund von "Schulzeugnissen betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch aus die nachfolgen­den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll- ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel­lungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

I?) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbstgeschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden- Auch erscheint es zweck­dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit den Freiwilligen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

2) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen mllitärberechtigten Lehranstalten) durch den Direotor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

ck) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter­schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reisezeugnisie für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reisezeugnisie für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird aus die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen. Großh. Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

Gefunden: 1 Bettelmünze, 1 Vorstecknadel, 1 Taschen­tuch, 1 geräucherte Wurst, 1 Pelzkragen, 1 Messer, 1 Kistchen, 1 Pfeife, 1 Unterrock, 2 Paar und 1 einzelner Handschuh, 1 Schürze und 1 Notizbuch.

Zugeflogen: 1 Huhn.

Gießen, den 18. April 1891.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 17. April. Wie aus Potsdam mitgetheilt wird, nahmen Seine Königl. Hoheit der Erbgroßherzog am 15. ds. Mittags verschiedene Meldungen entgegen. Bei der am gestrigen Tage vor Seiner Majestät dem Kaiser stattgehabten Besichtigung der Compagnien des 1. Garde- Regiments z. F. führten Seine Königliche Hoheit der Erb- großherzog den ersten Zug der 2. Compagnie.

Berlin, 17. April. Kaiser Wilhelm wird am 2 3. d. M. auf der Wartburg eintreffen, um an den beiden nächsten Tagen Auerhahnjagden im Wasunger Reviere abzuhalten. Am 26. April wird dann auch die Kaiserin in Begleitung der Großherzogin von Weimar nach der Wart­burg kommen. Am letztgenannten Tage reift der Kaiser nach Schlitz in Oberhesien weiter, um hier der Jagdgast des Grafen Görtz bis zum 29. April zu sein.

Deutschere Reichstag.

102. Plenarsitzung. Freitag, 17. April 1891.

Die Berathung des Arbeiterschutzgesetzes wird bei dem Antrag der Socialdemokraten auf Einführung des zunächst 10-, spater 9- und zuletzt 8stündigen Maximalarbeitstages, sowie der 8stündigen Maximalschicht für Bergleute fortgesetzt.

Abg. Müllensiefen lnl) erklärt, daß ihm der letztere Theil des Antrags sehr sympathisch sei; er gehe noch weiter, indem er wünsche, daß die Beschränkung der täglichen Arbeitszeit aus alle die­jenigen Gewerbe ausgedehnt werde, deren Ausübung die Gesundheit gefährde. Er habe dem in seinem eigenen Betriebe Rechnung ge­tragen, indem er die anfänglich 12- in eine 8stündige Schicht nach und nach verwandelte, ohne nöthig gehabt zu haben, die Löhne herab­zusetzen. Es werde bei 8stündiger Schicht sorgfältiger und mit weniger Verlust gearbeitet; auch werde weniger Brennmaterial ver­braucht. Er denke aber nicht daran, die 8stÜndige Arbeitszeit all­gemein eingeführt zu wünschen; wo die Arbeit in frischer Lust oder in gesunden Räumen ftattfinde, liege dafür kein BedÜrfniß vor; es würden dann nur die Preise vertheuert und die Concurrenz mit dem Auslande unmöglich gemacht. Darunter würden die Arbeiter selbst am meisten leiden. Er halte es sür billig, daß die Ueberschichten frei­willig geleistet und besonders bezahlt werden. In seiner 20jährigen Wirksamkeit habe er nie nöthig gehabt, einen Arbeiter zu Ueber- schichten zu zwingen-

Abg. Leus chn er-Eisleben (Rp.) weist die Prätension der Social- demokraien zurück, allein als Arbeltervertreter gelten zu wollen. Wir sind Alle ebenfalls Arbeitervertreter und vertreten die Interessen der Arbeiter besser als Sie! Wohlfahrtseinrtchlungen wurden von den Unternehmern schon getroffen, als von Socialdemokraten noch keine Rede war. (Zuruf: Waren auch danach!) Ein Normalardeitstag würde einen regelmäßigenGeschäitsgang zurBoraussetzung haben müssen. Von Hungerlöhnen könne denn Bergbau keine Rede fein. Die Lust in den Bergwerken sei bei den Fortschritten der Technik jedenfalls sehr viel besser, als in den dunstigen Kneipen, in denen die Social- demokiaten ihre Agitation treiben. Die Forderung der 8stündigen Schichtzeit etnschl. der Ein- und Ausfahrt bedeute eine Reductton der Schichtzeit auf thatsächlich 6 und 5 Stunden. Es gehöre die ganze Unbescheidenheit eines soctaldemokrattschen Agitators dazu, eine Herabsetzung der Schichtzeit auf 5, 6 Stunden und daneben noch höhere Löhne zu verlangen. Aber die Arbeiter beginnen allmälig klarer zu scheu; sie kämen dahinter, daß ihnen nur immer Ver- sprechungm von den Soctaldemokraten gemacht und Steuern von den­selben abgenommen würdm, ohne daß sie etwas davon hätten.

Abg. Dr. Schädler (Etr.) gibt Namens des Centrums die Er­klärung ab, daß er nach wie vor eine Maximalarbettszeit von 11 Stunden für wünscbenswerth, die plötzliche Durchführung der­selben aber nicht für möglich erachte. Er begrüße die Festsetzung der Arbeitszeit für jugendliche und weibliche Arbeiter durch diese Vorlage als einen Fortschritt und behalte sich vor, zu gelegener Zeit auf die Frage des MaximalarbeitstagS zurückzukommen.

Abg. Dr. Barth (bfr.) begründet den ablehnenden Standpunkt der Freisinnigen gegenüber dem socialdemokratischen Anträge. Die freisinnige Partei unterscheide sich wesentlich von der soctaldemokra­ttschen dadurch, daß sie solche mechanische Eingriffe der Gesetzgebung in die wirthschaftliche Entwickelung nicht wolle, daß sie diese Ent­wickelung sich selbst und ihrer natürlichen Regelung überlassen wolle. Sie habe dtesen Standpunkt gegenüber der Zollgesetzgebung fest- grhalten. Die protecttontsttsche Richtung der letzten zehn Jahre sei eine bewußte Benachthetltgung der Arbeiter. Ebensowenig berechtigt wäre eine einseitige Bevorzugung der Arbeiter. Hier handele es sich um eine Sache, in welcher die Interessen der Arbeiter und der Arbeit­geber, wie die Aussührungen Müllensiefens bewiesen, harmonisch zu­

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Lorrespondenz-Bureau.

Berlin, 17. April. Staatssccretär v. Bo etlicher empfing heute Herrn Eugen Adelmann-Heilbronn und den reichsparteilichen Reichstags - Abgeordneten Herrn Grumbt- Dresden, die mit dem Minister betreffs der Frage der Holzzölle im deutsch-österreichischen Handelsverträge con- serirten.

sammenfielen. Man störe hier nicht den natürlichen Entwickelungs­gang durch gesetzgeberisches Eingreifen.

Abg. Dr. Hartmann (cons.) weist die Bemerkung Barths zu­rück, die protecttonistische Richtung der letzten zehn Jahre sei eine bewußte Benachtheiligung der Arbeiter, und erklärte bann, daß die conservatioe Partei Mann für Mann gegen den soctaldemokratischen Antrag stimmen werde, weil die Zeit zu einer solchen Regelung der Frage noch nicht gekommen sei und die conservatioe Partei daran festhalte, nur practische Politik zu treiben. Nach seiner Ansicht werde die Frage der Arbeitszeit nur von den einzelnen Gewerben und In­dustrien geregelt werden können und nur da, wo sich der betceffenve JndustrtekreiS als unfähig erweise, werde die Gesetzgebung einzu- greifen haben. In diesen Dingen dürfe die Gesetzgebung nicht ohne Noth etngreifen. Der Vorwurf, daß den Arbeitern die Möglichkeit genommen sei, ihre Interessen zu vertreten, sei eben so unbegründet, wie der Hinweis auf England. Unsere Arbeiter besäßen das volle Coalttionsrecht, das allgemeine Stimmrecht, das es in England nicht gebe, und die englischen Gesetze seien vielfach schärfer als die deutschen.

Handelsminister Frhr. v. Berlepsch: Die Regierung hat ge­glaubt, in dem Augenblicke, da die Sonntags-, Kinder- und Frauen­arbeit abgeschafft bezw. beschränkt werde, nicht noch weiter gehen und an eine Beschränkung der Arbeitszeit der erwachsenen männlichen Arbeiter herantreten zu sollen. In anderen Ländern werde zunächst an einen Maximalarbeitstag für männliche erwachsene Arbeiter nicht gedacht; unter diesen Umständen würden schwere wirthschaftliche Nach­theile zu befürchten sein, wenn wir einseitig vorgehen wollten. Ein großer Theil unserer Arbeiter selbst wolle von einer solchen Be­schränkung nichts wissen. Etwas Anderes sei der sanitäre Maximal­arbeitstag, dem ja auch Dr. Barth kein Bedenken entgegensetze. Bedauert habe er die Aeußerucrg Barths, wonach mit der Schutz­zollpolitik der verbündeten Regierungen eine bewußte Gesetzgebung zu Gunsten der Unternehmer gegen die Arbeiter gemacht ge­worden sei. Die Nähe, in welcher Herr Barth sitze (neben den Socialdemokraten), wirke dem Anscheine nach ansteckend; hoffent­lich bandle es sich nur um eine vorübergehende Hautkrankheit. Die Schichtzeit in den englischen Bergwerken sei länger als 8 Stunden und es sei auch unzutreffend, daß sie früher in Deutschland kürzer gewesen sei. Wenn auf den Schweizer Maximalarbeitstag hingewtesen werde, so sei demgegenüber doch auch bte Ausführung zu berück­sichtigen und die Bestimmungen über die Arbeitszeit würden dort, entsprechend dem augenblicklichen Volkswillen, viel weniger scharf durchgeführt, als bei uns die Gesetze durchgeführt zu werden pflegen. Eine Sicherheit, daß mit einer einheitlichen geschlichen Reductton der Arbeitszeit nicht eine Lohnverminderung eintritt, könne nicht gegeben werden; sie müßte aber vorhanden sein, wenn man sich zu einem so weit gehenden Schritt entschließen soll. Redner weist dann die Be­hauptung Grillenbergers zurück, daß die Regierung sich von der Furcht vor dem Capital leiten lasse. Das angeblicheComplott gegen die deutschen Arbeiter" sei eine einfache Selbilvertheidtgungs- maßregel, hervorgerufen durch den socialdemokrattschen Versuch, auf der sonst unmotivirten Maifeier eine Probe auf die Stärke der Organisation zu machen. Die Regierung werde sich durch die An­griffe der Socialdemokraten nicht abhalten lassen, nach wie vor auf die Verbesserung der Lage der Arbeiter hinzuwirken. (Beifall.)

Abg. Auer (Soc.) verwahrt die socialdemokratische Partei gegen den Vorwurf, an die Gewalt zu appelliren. Ihre Stellung sei viel zu günstig, um sich dazu hinreißen zu lassen; an die Gewalt appelliren würde sie nur in der Verzweiflung. Dazu aber liege kein Anlaß vor, wie grade bte vorliegende Frage beweise. Die Mehrheit des Hauses fei nach dem Verlaufe der Verhandlung für eine gesetz­liche Regelung der Arbeitszeit. Minister v. Berlepsch sprach selbst für einen sanitären Maximalarbeitstag; nun wenn es damit Ernst ist, bann her damit! Die deutschen Arbeiter würden es schon als eine Wohlthat empfinden, wenn sie den Schweizer Maximalarbeitstag erhielten. Der Metallfabriken-Verband führe eine schwarze Liste, eine sogenannte Agitationsliste, auf die Leute kämen, die nichts weniger alswüste Agitatoren" feien. Mit der Maifeier habe das Vorgehen des Verbands nichts zu thun, es bezwecke nur eine Ver­gewaltigung der Arbeiter. Redner sucht dies durch Verlesung einer Anzahl Abschriften vertraulicher Schriftstücke des Verbands nach­zuweisen.

Aog. Dr. Bötticher (nl.): Der sanitäre Maximalarbeitst"g bestehe bereits in $ 120e, der den Bundesrath ermächtige, für gewisse Gewerbe im Interesse der Gesundheit der Arbeiter die Dauer der zulässigen täglichen Arbeitszeit festzufetzen. Man möge auch an die Zukunft dmken; im Osten, in Japan und China, erwachfe eine Concurrenz an Arbeitskräften. Jedenfalls würden wir mit dem Maximalarbeitstage, wie ihn die Socialdemokraten beantragen, einen Schritt zu der großen Zwangsanftalt thun, die das Ideal der Socialdemokraten fei, und an die man nicht ohne Schaudern denken könne.

Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) tritt aus practifchen Gründen dem socialdemokratifchen Anträge entgegen, lieber das Vorgehen des Verbandes der Metallindustrie sich zu beklagen hätten die Socialdemokraten kein Recht, da sie sich selbst des Boycottirungs- systems bedienten, wie Liebknecht bestätigen werbe.

Abg. Liebknecht: Ihm sei der Besuch der Conccrte der Phil­harmonie nicht verboten gewesen; aber es sei ein Boycott über die Philharmonie verhängt und der müsse gehalten werden.

Der Antrag der Socialdemokraten wird gegen deren Stimmen abgelehnt.

Morgen 11 Uhr: Fortsetzung der Berathung des Arbeiterschutz­gesetzes.

TP