Ausgabe 
17.9.1891
 
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September.

Dr Kübel,

Donnerstag den 17. September

1891

Nr. 216

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

Äebaction, unb Druckerei:

K-rutprccher 61.

MN Gießener

tiitit dem Anzeiger Meeülidi dreimal deigelegt.

Der tafttver A*|rtg«t oWjHnt täglich, M Ausnahme des Montags.

Vierteltähr^rr Aßonntmentrpr«^: 2 Mark 20 Pfg. »fc Bringerlohn. Durch die Post bezog», 2 Mark 60 Pf,

Amts» und Anzergebtutr für den Noels Glefzen.

Ut^atzm« »au Anzeigen zu der Nachmittags für den S^r-ibt* Lag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 llhr.

Alle Annonren-Bureaur bef 3n» unb Luskandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger* entgcze».

Anrtli^er Theil.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen Mittwoch den 30. September 1891, von Vormittags 912 und Nachmittags von 25 Uhr unter nachstehend abgedruck- ten Bestimmungen auf Lonys Felfenkeller in Gießen eine Ausstellung von Saatfrüchten aller Art veranstalten wird. Zum Besuche derselben werden Käufer und Verkäufer und alle Landwirthe freundlichst eingeladen.

Landwirthe des Kreises Gießen, welche durch Vermitt­lung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Saatfrucht zu beziehen wünschen, haben ihre Anmeldungen bis zum 20. Sep­tember bei dem unterzeichneten Vorstande oder einem der nachbenannten Mitglieder der Ausstellungs-Commission

1) Herrn Gutsbesitzer Schlenke zu Gießen,

2) Oeconom Helfrich zu Gießen,

3) Oeconom Georgi zu Gießen

einzureichen.

Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht:

1) Daß bei Bestellungen von Mitgliedern des landwirthschaftlichen Bezirkvereins, welche den Betrag von 30 Mk. nicht übersteigen, die Kosten des Transports der Saalfrucht bis zur Eisenbahn- Station Gießen auf die landwirthschaftliche Bezirks- vereinskaffe übernommen werden, daß dagegen bei größeren Bestellungen die Vereinsmitglieder die Kosten des Transports des Saatgutes insoweit zu über­nehmen haben, als die Bestellung den Betrag von 30 Mk. übersteigt.

2) Daß Bestellungen von Landwirthen des Kreises Gießen, welche nicht Mitglieder des landwirthschaftlichen Be­zirksvereins sind, ebenfalls ausgesührt werden. Die­selben haben aber, wenn fie nicht vorher noch Mit­glieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins werden und stch zu diesem Behufs bei dem Unterzeichneten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Aus- führung ihrer Bestellung zu vergüten.

3) Daß die Zahlung bei Empfang der Frucht alsbald zu erfolgen hat, falls nicht die Gemeinde die Zahlung der Frucht für ihre Gemeindeangehörigen übernimmt. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen, Anmeldungen entgegenzunehmen und mit der Erklärung des Gemeinderaths, ob die Gemeinde die Garantie für die Zah­

lung der Frucht von Seiten der betreffenden Gemeinde-An­gehörigen übernimmt, bis zum 20. September l. I. an den Unterzeichneten einzusenden.

Die Gemeinde hat dann den Kaufpreis innerhalb drei Wochen an den landwirthschaftlichen Bezirksverein zu entrich­ten und denselben von den Empfängern der Frucht wieder erheben zu taffen.

Gießen, den 7. September 1891.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksverein-. Jost.

Saatausstellungs-Ordnung

für die am Mttwoch den 30. September 1891 auf Lonys Felsenkeller in Gießen stattfindende Saatausstellung. Als Aussteller wird nur Derjenige zugelaffen, der sich nachstehender Ordnung unterwirft:

1) Saatgut aller Art kann ausgestellt werden.

2) Die von den Ausstellern einzusendenden Proben dürfen bei Getreide-Arten nicht unter 2 kg betragen.

3) Der Aussteller hat die Probe mindestens einen Tag vor Beginn der Ausstellung an Herrn Wirth Jäger auf Lonys Felsenkeller zu Gießen einzusenden.

Die Anmeldung muß enthalten:

a. Name und Wohnort des Ausstellers.

b. Genaue Bezeichnung der ausgestellten Saatwaare.

c. Garantie für Lieferung von diesjährigem Saat­gut.

d. Angabe der Menge, welche verkäuflich ist, in kg, sowie des Preises für 100 kg und der Lieferzeit.

4) Nur vollkommen reine Waare wird zum Markte zu­gelaffen.

5) Der angegebene Preis kann während der Ausstellung nicht mehr erhöht werden.

6) Der Aussteller verpflichtet sich, das zum Verkaufe an­gemeldete Quantum des Saatgutes zu dem angegebe­nen Preise in der festgesetzten Lieferzeit dem landw. Bezirksverein unter Gestattung einer Zahlungsfrist von 4 Wochen zu liefern, andere Besteller erhalten die bestellte Frucht nur gegen Baarzahlung bei Empfang der Waare oder gegen Nachnahme des Kaufpreises.

7) Die Proben der verkauften Saatwaaren bleiben Eigenthum des landwirthschaftlichen Bezirksvereins, welcher dieselben drei Monate lang nach Schluß der Ausstellung zum Zweck der Controle ausbewahrt, die Proben von nicht verkauften Saatwaaren können von den Ausstellern zurückgenommen werden, widrigenfalls sie ebenfalls dem landwirthschaftlichen Bezirksverein zusallen.

8) Der Verkäufer hastet für seine Angaben und für Lieferung der Waare nach Probe. Bei nicht ver­tragsmäßiger Lieferung kann der Käufer die Waare unter Beanspruchung des Ersatzes der Kosten de» Hertransports unfrankirt zurücksenden oder dieselben unter Beanspruchung des Minderwerths behalten.

9) Der Verkäufer hat die verkaufte Waare bis zur nächsten Bahnstation zu bringen und dort aufzugeben; von da trägt der Käufer die Transportkosten resp. für seine Mitglieder ganz oder theilweise der land- wirthschastliche Bezirksverein Gießen.

Von der Absendung der Waare hat der Verkäufer dem Käufer zu gleicher Zeit Nachricht zu geben.

10) Sind besondere Vereinbarungen nicht getroffen worden, so steht es dem Käufer frei, die nöthigen Säcke zum Bezug der gekauften Waare selbst zu stellen; anderen­falls hat der Verkäufer die Säcke in tadelloser Qua­lität zu liefern und das Recht, dieselben zum Selbst­kostenpreise zu berechnen, wenn fie nicht vom Käufer binnen vierzehn Tagen frei zurückgesandt werden.

11) Die Zahlung des Kaufpreises rc. für die durch Ver­mittelung des Bezirksvereins gekaufte Frucht hat bei Empfang der Frucht durch den Besteller zu erfolgen, insoweit nicht die Gemeinde für ihre Angehörigen die Zahlung des Kaufpreises übernommen hat.

12) Jeder Aussteller verpflichtet sich, sein ausgestelltes N!uster zum Zwecke beliebiger Untersuchung und Ver­gleichung der vom landwirthschaftlichen Bezirksverem ernannten Ausstellungs-Commission zur Verfügung zu stellen, die Bestellungen genau nach den Mustern zu liefern und bei Streitigkeiten über die Uebereinstim- mung der auf Grund der Ausstellung bezogenen Waaren mit dem ausgestellten Muster sich dem Aus­spruche eines Schiedsgerichts zu unterwerfen, fall» ein solches vom Käufer angerufen wird. Das Schieds­gericht besteht aus drei unparteiischen Sachverstän­digen, von denen je einer durch die Ausstellungs- Commission, den Käufer und Verkäufer gewählt wird.

13) Aufstellung und Eüquettirung und Ueberwachung der Saatguts ist Sache der Ausstellungs - Commission, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.

14) Alle abgeschlossenen Kauf- und Tauschverträge werden von der Ausstellungs-Commission ausgenommen und mit Angabe der Katalog-Nummer, des Kaufpreises des verkauften Quantums, sowie der Namen von Käufer und Verkäufer in ein Buch eingetragen.

15) Durch den Eintrag in ein Buch wird jedem Käufer das Recht eingeräumt, in Fällen von Streitigkeiten betreffs Uebereinstimmung der auf Grund der Aus-

Feuilleton.

Die Cowboys von Ssutsn«.

Von Friedrich Meister.

(2. Fortsetzung.)

Well!" brummte er mit unbeschreiblicher Betonung dieses so vielsagenden Wörtchens.

Mein Bruder wird meinen Brief nicht erhalten haben," antwortete ich, mühsam die Festigkeit meiner Stimme be­wahrend, während ich doch alles darum gegeben hätte, in lautes Weinen ausbrechen zu können. Ich bat ihn, meine Sachen aus dem Wagen zu schaffen. Er machte sich mit größter Bereitwilligkeit daran und gleich darauf schritten wir an den wilden Männern mit den rothen Gesichtern vorüber, die mich mit großen Augen anstarrten, als hätten sie noch niemals eine junge Dame in einem grauen Reisemanrel ge­sehen. Wir gingen der Post-Office zu, vor deren Thür uns der Postmeister in Empfang nahm. Derselbe war ein großer, schwarzhaariger, einäugiger Mensch von abschreckender Häß­lichkeit, mit schmutzigem Gesicht und noch schmutzigeren Händen. Der Conducteur und er schienen gute Bekannte zu sein.

Colonel Hellbrand lange nicht hier gewesen, Hank?" Vor acht Tagen- holte seine Postsachen."

Das ist seine Schwester."

Hank nickte, als wüßte ers schon und dann musterte er mich eingehend mit seinem einen Auge.

Ist mein Bruder da?" fragte ich, um in meiner Ver­legenheit nur etwas zu sagen.

Im Fort, Miß."

Und wie weit ist baSr'

Dreißig Meilen, Lustlinie."

Mein Herz pochte zum Zerspringen.

Darf ich um Ihren gütigen Rath bitten, was habe ich nun zunächst zu thun?"

Frühstücken," sagte der Conducteur mit großer Ent­schiedenheit.Sie haben seit zehn Stunden keinen Bissen genossen."

Ich danke Ihnen," entgegnete ich höflich.Ja, ich bin recht hungrig, aber ich möchte zunächst doch wissen, wie ich von hier nach Fort Lincoln gelangen kann."

Diese Frage war nicht so ohne Weiteres zu beantworten. Keine der beiden Männer schien dieselbe zu hören- man führte mich ohne viel Complimente ins Haus, durch ein langes, menschengefülltes Zimmer, in dessen Mitte ein Ofen stand, an einem Schänktisch vorbei in ein kleines Hinterstübchen, in welchem ich mehrere Hausen Decken, ein Bettgeftell, einen Tisch und einen Stuhl gewahrte.

Setzen Sie sich," sagte der Postmeister, auf den Stuhl deutend. Ich gehorchte- ich kam mir elend, verlassen und verloren vor. Meine Lage war auch nichts weniger als beneidenswerth. Von einem weiblichen Wesen bemerkte ich nirgends eine Spur- mein Bruder war dreißig Meilen ent­fernt- ich wußte nicht, wie ich zu ihm gelangen sollte, und dieser schreckliche, einäugige Mensch war Herr des Hauses und der Situation.

Der Postmeister und der Conducteur führten jetzt ein längeres, leises Zwiegespräch miteinander und nach Beendig­ung desselben wendete sich der erstere, dessen Name, wie ich später erfuhr, Mr. Hank Wybrow war, wieder an mich.

Hier ist nur zweierlei zu machen, Miß," sagte er,Sie müssen nun sehen, was Ihnen am besten gefällt. Colonel Hellbrand erwartet Sie gar nicht, wie es scheint, Sie müssen also selber zu ihm oder aber Jemand hinschicken, damit er kommt und Sie holt. Viel Bequemlichkeit habe ich hier nicht für Sie- Frauen gibts hier nicht, außer im.Fort, wenn Sie aber hierbleiben wollen, bann will ich sehen, wie ich Sie zur

Nacht am besten unterbringe, und dem Colonel lasse ich Be­scheid sagen. Paßt Ihnen der Vorschlag aber nicht, so müssen wir Jemand finden, der mit Fuhrwerk nach dem Fort geht und Sie mitmmmt. Ueberlegen Sie sich das, Miß- inzwischen bringe ich Ihnen Frühstück."

Das ließ sich hören. Ich dankte Mr. Wybrow für sei« Entgegenkommen und hatte nun auch den Muth, dem Con- ducteur, der mit seinem Zuge noch weitere zehn Meilen zurück­zulegen hatte, unbefangen Lebewohl zu sagen.

Mein Entschluß war bald gefaßt. Ich kann zwar nicht sagen, daß die Aussicht, mit einem fremden Menschen dreißig Meilen weit fahren zu sollen, mir sonderlich gefiel, allein, während das Frühstück für mich hergerichtet wurde, machte ich eine Erfahrung, die mir diese Bedenken nur geringfügig erscheinen ließ.

Das Zimmer, in welchem ich mich befand, erhielt sein Licht durch ein breites, nur wenig über dem Fußboden erhobenes Fenster. Als der Postmeister mich verlassen hatte, gewahrte ich, wie drei von den rothen, bärtigen Gesichtern, denen ich vorhin draußen auf der Plattform begegnet war, eifrigst und angelegentlichst zu mir hereinstarrten. Als ich aufblickte, verschwanden sie schleunigst, allein das Bewußtsein, auf solche Weise beobachtet zu sein, erfüllte mich mit Angst, und ich nahm mir fest vor, unter keinen Umständen die Nacht in Santana zuzubringen.

Dem Postmeister schien ein Stein vom Herzen zu fallen, als ich ihm dies mittheilte, und zugleich mit dem Frühstück brachte er auch einen Mann zu mir herein, der sich mir als der Besitzer eines Fuhrwerks vorstellte und sich anheischig machte, mich noch vor Sonnenuntergang nach Fort Lincoln zu befördern.

Noch heute sehe ich diesen Menschen deutlich vor mir, I obgleich seit jenem Tage zehn Jahre vergangen sind. Eine | schmächtige, magere Gestalt, eher klein als groß, gekleidet in