Ausgabe 
17.5.1891 Zweites Blatt
 
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Sonntag den 17. Mai

Giehener Anzeiger.

Beilage zu Nr. 113. - 1891.

Aekanntmachung,

Errichtung eines chemischen Untersuchung-Amte- für die Provinz Oberheffen betreffend.

Unter dem Namen ..chemisches Untersuchung-Amt sür die Provinz Oberheffen" ist in Gießen (Liebiqstraße 12) eine Provinzial - Anstalt zur technischen Untersuchung, namentlich von NahrungS- und Genußmitteln, sowie Gebrauchsgegenständen, errichtet worden. Sowohl den Staats- und Gemeinde-Behörden als auch Privatpersonen steht die Inanspruchnahme dieser Anstalt gegen Bezahlung der tarismäßigen Gebühren frei.

Für Untersuchungen, welche im Austrage der Kreisämter oder Gemeinden der Provinz in amtlicher Eigenschaft oder für amtliche Zwecke veranlaßt werden, wird nur die Hälfte der Tarifsätze berechnet Der Tarif kann von den Großh. Kreisämtern oder direct von dem Untersuchungs-Amte bezogen werden und ist in demselben auch angegeben, welches Quantum von den einzelnen Untersuchungsgegenständen einzusenden ist.

Die Einsendung von Untersuchungsgegenständen kann vom 15. Mai d. I. an erfolgen und hat portofrei an das chemische Untersuchungs-Amt in Gießen zu geschehen; sür persönliche Einlieferung derselben Seitens des Publikums sind die Stunden von 1012 Uhr Vormittags und 35 Uhr Nachmittag» (mit Ausnahme der Sonn- und Festtage) bestimmt.

Gießen, den 25. April 1891.

Großherzogliche Provinzialdirection Oberheffen.

v. Gagern.

Betreffend: Errichtung eines chemischen Untersuchungsamtes für die Provinz Oberhessen. Gießen, am 6. Mai 1891.

Das Hroßljerzogtiche Kreisamt Hießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Polizeibehörden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung rubr. Betreffs empfehlen wir Ihnen dringend die Benutzung des Untersuchungsamtes zu den durch das Reichsgesetz vom 14. Mai 1879 ungeschriebenen Untersuchungen von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Ein Exemplar des Tarifs lassen wir Ihnen k. H. zugehen.

v. Gagern.

Tarif des chemischen Untersuchungs-Amtes für die Provinz Oberhessen.

Caboratorium

Liebigstraße 12 (Hygienisches Institut der Tandes-Ilniversttät).

Gegenstand der Untersuchung.

-irr

Srnnntreriu

-rod

Sutter

Chemische Präparate

Sacao nub Chorolabt

Chlorkalk Cichorienkaffee

Conbitorwaareu «sßS

Farben uub gefärbte Segeukände, gemäß der Kaiser!. Verordnung 14. Wär; 1883.

Zett

Fruchte, (eingemachte) Fruchtsaste

Geheimmitte!

Griffige Getränke 5nm, Arar, Cognar

Gerbmaterialien

Getreide -. Sämereien

Gemurre Guwmivaaren

Sgps

Honig

Kaffee, gebrannt ungebrannt Kaffresurrogate ßalisaye

Käse Knochenmehl, rohes Perngnavo Korumehl etr.

Kncheugeschirr

Liqneure Fegirnugen

M-Hl

Bezeichnung der einzelnen Bestandtheile oder der vollständigen Analyse. --1--

Vollständige Bieranalyse, (Bestimmung von Alkohol-

Extract-Zucker-Säure, der stickstoffhaltigen Bestand- theile, Phosphorsänre rc.).........

Bestimmung eines einzelnen normalen Bcstandtheiles . Prüfung auf anormale Bierbestandthcile, Hopfensurro-

gatc rc. je nach dem Umfange der Untersuchungen . Mikroskopische Untersuchung der Trübungen und Hefe«

absätzc ...............

Qantitativc Analyse einer Bieraschc......

Bestimmung des Alkohols und Extractes quantitativ . Prüfung auf Farbstoffe qualitativ.......

Metalle .......

Bestimmung des Wassergehaltes quantitativ ....

der Asche und

Prüfung derselben qualitativ ....

auf fremde Mehlsorten ....

Bestimmung von Wasser quantitativ . . .

Fett ...

fremden Fetten ...

Kochsalz u. and. Salzen ...

Prüfung auf Reinheit und Beschaffenheit qualitativ

einzelne quantitative Bestimmung.......

Bestimmung der Asche, des Fettgehaltes und des Wassers quantitativ..............

Bestimmung von Stärkemehl und Zucker quantitativ .

des Theobromin

Mikroskopische Prüfung...........

Bestimmung des Chlorgehaltes quantitativ .... Quantitative Bestimmung der Asche und mikroskopische

Prüfung...............

Quantitative Bestimmung von Asche, Extract, Zucker und Wasser quantitativ..........

Nachweis giftiger Farben qualitativ......

Bestimmung des Gehaltes an Essigsäure (titrimetrisch) Nachweis von Mincralsäuren qualitativ.....

scharfschmcckenden Pflanzenextracten qua­litativ ................

Nachweis von gesundheitsschädlichen Metallen qualitativ ,, quantitativ

a) Farben qualitative Bestimmung......

quantitative ......

b) Papier, Bekleidungsstoffc, Tapeten u. dgl. quali­tativ .......... .

c) Kinderspielwaaren und Gummiwaaren qualitativ Bestimmung des Wasicrgehaltes quantitativ . . Prüfung auf Reinheit und Beschaffenheit qualitativ . Prüfung auf giftige Metalle.........

Prüfung auf fremde Zusätze, (Stärkezucker, Farbstoffe)

(qualitativ)............ .

(zum inneren Gebrauch) Pillen, Thec, Syrup qualitativ (zum äußeren Gebrauch) Haarfärbemittel, Salben . . Bestimmung des specifischen Gewichts, von Asche und

Alkohol, quantitativ...........

Prüfung auf fremde Beimischungen, qualitativ . . . Bestimmung des Gerbstoffes in Rinden, Sumach, Gall­äpfel rc. quantitativ...........

Prüfung auf Reinheit und Keimfähigkeit.....

Bestimmung des OelgehaltcS quantitativ.....

Bestimmung deS Stärkemehlgehaltes quantitativ . . Bestimmung der Asche und mikroskopische Prüfung Prüfung auf Farben oder andere Zusätze qualitativ und Bestimmung von Blei- oder Zink quantitativ . . . Bestimmung des Wassers und schwefelsauren KalkeS

quantitativ..............

Prüfung auf Reinheit qualitativ........

Quantitative Zuckerbestimmung vor und nach dem In- tcrviren, Polarisatton rc..........

Prüfung auf fremde Zusätze qualitativ.....

Bestimmung von Asche und Extract quantitativ . . . Prüfung auf Färbung qualitativ.......

siehe Cichorienkaffee.

Bestimmung des Kali oder eines der übrigen Bestand-

Prüfung auf Beschaffenheit, Stärkemehl qualitativ . . Quantitative Bestimmung der Feuchtigkeit, der organi­

schen Substanz, der Asche, der PhoSphorsäure, des

Stickstoffes, und des Sandes...... .

Bestimmung der Feuchtigkeit quantitativ

der Phosphorsäure

deS Stickstoffes

der im Wasser lösl. PhoSphorsäure

Prüfung der Glasur auf Blei, qualitativ.....

quantitativ.....

Prüfung auf Reinheit (Fuchsin, Kupfergchalt) qualitativ Quantitative Bestimmung eines einzelnen Bcstandtheiles Prüfung auf mineralische nnd vegetabilische Beimeng­ungen qualitativ............

Ein­zusendendes Quantum.

2 Liter - 1

5-10

74

100 Gramm

25

20

100

20

50

30

100

1 Stück Va Liter

25-30 Gramm

1020 Dem 12 Stück 50 Gramm 100

20

100 20100 Gr.

20

V< Liter

250 Gramm ioo

50

50

50

1 Stück

100 Gramm

50

100

20

50

25

50

1 Stück

100 Gramm

50

50

50

50

1 Stück

50 ccm

20 Gramm

50

Betr der Gebük

JL

18

3

10-30

4

20

5

3 3

2

5

4

2

5

10

3

3

4

10

15

20

4

3

6

10

3

2

5

2

3

5

3

5

5

5

2

6

3

6

10

10

6

8

5

3

4

6

5

6

3

4

10

3

6

3

6

2

15

3

5

5

5

3

8

6

4

4

II B II 1 11 i i i i i i i i ii i i 11 i i i iiii i i i i i iii ii ii iiii ii i i i i i i i i i

Gegenstand der Untersuchung.

Weh!

Metalle Mineralien, Srie etr.

Milch*)'

Mineralwasser, künffl. Ma«

Gele

Papier

Petroleum

Potasche

Aasrau

Äenspulver Aal; (Kochlalj)

Stift

Aoda

Spielsachen

Ataniol

Stärke

Syrnp (Melasse) Tapeten

Ttzee Kopfglasar

Macho Masset**)

Mein

Wnrßwaareu

Zucker nob

Znckerwaaren.

*) Die Einlieft lichst zu bes

** ) Die zur ch danach mit Glase einzu Korkstopfen spülen.

Bezeichnung der einzelnen Bestandtheile oder der vollständigen Analyse

Bestimmung des Aschengehaltes quantitativ .... siehe Legirungcn.

Bestimmung des specifischen Gewichtes und der Trocken­substanz quantitativ...........

Bestimmung des Fettes gewichtsanalytisch .... Prüfung auf Reinheit qualitativ .......

Bestimmung des Zuckergehaltes aus dem spezifischen

Gewicht und der Säure (titrimetrisch).....

Prüfung auf Reinheit und Beschaffenheit qualitativ .

Beimengungen von Harzölen und . . .

Mineralölen qualitativ......

Prüfung auf Farben (Arsen, Blei), Holzstoff, Be­schwerung ..............

Prüfung nach Vorschrift der kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 ..........

bis zu 5 Proben (jede)..........

H 10 ..........

mehr als 10 Proben ..........

Prüfung auf Verunreinigungen, Bestimmung des Han- dclswerthcs..............

Vollständige Analyse, Wasser, Unlösliches, Chlorkalium, schwefelsaures Kalium, kohlensaures Natron quanit.

Prüfung auf Reinheit und Beschaffenheit, Aschenbe­stimmung, Wassergehalt qualitativ und quantitativ Prüfung auf Verunreinigungen qualitativ .... Vollständige quantitative Analyse.......

Prüfung auf Verfälschung und Verunreinigung qualit. Vollständige quantitative Analyse.......

Prüfung auf Verunreinigungen, Bestimmung des Han- delswerthes..............

Vollständige quantitative Analyse.......

Prüfung auf giftige Farben.....qualitativ

quantitativ

Prüfung auf Blei und quantitative Bestimmung des­selben ................

Mikroskopische Prüfung, quantitative Wasser- und Aschen­bestimmung ..............

Bestimmung von Zucker und Asche quantitativ . . .

Prüfung auf Arsen qualitativ

quantitativ

Prüfung auf fremde Beimischungen qualitativ . . . siehe Küchengcschirr.

Prüfung auf fremde Zusätze qualitativ.....

Prüfung auf Brauchbarkeit al5 Trinkwasser .... Quantitative Bestimmung eines einzelnen Bestand- theiles ...............

Vollständige Wafferanalysc..........

a) Einzelbestimmungen:

Quantitative Bestimmung des Geholtes

an Alkohol............

Säure............

Extract (gewichtsanalytisch).....

Mineralstoffc (Asche)........

Glycerin ...........

Phosphorsäure..........

Schwefelsäure..........

Qualitative Prüfung auf Kartoffelzucker direct ..............

mit Jnvertiren...........

Alkoholfällung .........

Vergährung..........

b) sogenannte Handelsanalyse; diese erstreckt sich auf Bestimmung des spec. Gewichtes, des Alkohols, Extractes der Asche (Mineralstoffe) freien Säure, des Glycerin; bei Rothweinen auch der Schwefel­säure. Weiter werden ausgeführt die Prüfung auf Kartoffelzucker; bei Rothweinen auch auf Fuch­sin, ferner qualitative Reactionen auf PhoSphor­säure, Kalk, Chlor, Gummi.......

Prüfung auf Mehlgehalt qualitativ.......

quantitativ Farbstoffe und andere Zusätze qualitativ.....

Prüfung auf Zuckergehalt quantitativ......

Aschenbestimmung quantitativ.........

Prüfung auf giftige Farben qualitativ.....

rung der Milchprobcn ist wegen der bald eintretcnden chleunigcn.

emischen Untersuchung bestimmten Wafferproben find in dem zu untersuchenden Wasser mehrfach auSgespülter liefern. Der Verschluß der Flaschen muß durch Glc bewirkt werden. Die Stopfen sind vorher mit dem zu u

Ein­zusendendes Quantum.

- 50 Gramm

ViVa Liter

1 Flasche

7r Flasche 250 Gramm

1 Bogen

250 ccm

25 Gramm

50

10

20

100

30

50

25

100

1 Stück

10 Gramm

50

100 2r)Decm.

50 Gramm

12 Liter

1 io

72 Flasche

1-2 Flaschcn

100 Gramm

ioo

150

50

50

30

Zersetzung der sorgfältig gere Flaschen aui lsstopfen oder ntersuchendcn T

Betr der Gebük

3

4 3

5

1 6

6

6

2 1

1

6

20

10 2

20 5

15

3 20

3 5

5

6 6

3 5

5

10 5

3 25-40

4 1

4 4

8 4

4

2

4 5

5

15

2 5

4 5

3 3

Milch tk inigten farblc durch öasser a

ag

ren

50

50

50

UN-

nnd fern

leue bzu-