Sonntag den 17. Mai
Giehener Anzeiger.
Beilage zu Nr. 113. - 1891.
Aekanntmachung,
Errichtung eines chemischen Untersuchung-Amte- für die Provinz Oberheffen betreffend.
Unter dem Namen ..chemisches Untersuchung-Amt sür die Provinz Oberheffen" ist in Gießen (Liebiqstraße 12) eine Provinzial - Anstalt zur technischen Untersuchung, namentlich von NahrungS- und Genußmitteln, sowie Gebrauchsgegenständen, errichtet worden. Sowohl den Staats- und Gemeinde-Behörden als auch Privatpersonen steht die Inanspruchnahme dieser Anstalt gegen Bezahlung der tarismäßigen Gebühren frei.
Für Untersuchungen, welche im Austrage der Kreisämter oder Gemeinden der Provinz in amtlicher Eigenschaft oder für amtliche Zwecke veranlaßt werden, wird nur die Hälfte der Tarifsätze berechnet Der Tarif kann von den Großh. Kreisämtern oder direct von dem Untersuchungs-Amte bezogen werden und ist in demselben auch angegeben, welches Quantum von den einzelnen Untersuchungsgegenständen einzusenden ist.
Die Einsendung von Untersuchungsgegenständen kann vom 15. Mai d. I. an erfolgen und hat portofrei an das chemische Untersuchungs-Amt in Gießen zu geschehen; sür persönliche Einlieferung derselben Seitens des Publikums sind die Stunden von 10—12 Uhr Vormittags und 3—5 Uhr Nachmittag» (mit Ausnahme der Sonn- und Festtage) bestimmt.
Gießen, den 25. April 1891.
Großherzogliche Provinzialdirection Oberheffen.
v. Gagern.
Betreffend: Errichtung eines chemischen Untersuchungsamtes für die Provinz Oberhessen. Gießen, am 6. Mai 1891.
Das Hroßljerzogtiche Kreisamt Hießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Polizeibehörden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung rubr. Betreffs empfehlen wir Ihnen dringend die Benutzung des Untersuchungsamtes zu den durch das Reichsgesetz vom 14. Mai 1879 ungeschriebenen Untersuchungen von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Ein Exemplar des Tarifs lassen wir Ihnen k. H. zugehen.
v. Gagern.
Tarif des chemischen Untersuchungs-Amtes für die Provinz Oberhessen.
Caboratorium
Liebigstraße 12 (Hygienisches Institut der Tandes-Ilniversttät).
Gegenstand der Untersuchung.
-irr
Srnnntreriu
-rod
Sutter
Chemische Präparate
Sacao nub Chorolabt
Chlorkalk Cichorienkaffee
Conbitorwaareu «sßS
Farben uub gefärbte Segeukände, gemäß der Kaiser!. Verordnung 14. Wär; 1883.
Zett
Fruchte, (eingemachte) Fruchtsaste
Geheimmitte!
Griffige Getränke 5nm, Arar, Cognar
Gerbmaterialien
Getreide -. Sämereien
Gemurre Guwmivaaren
Sgps
Honig
Kaffee, gebrannt „ ungebrannt Kaffresurrogate ßalisaye
Käse Knochenmehl, rohes Perngnavo Korumehl etr.
Kncheugeschirr
Liqneure Fegirnugen
M-Hl
Bezeichnung der einzelnen Bestandtheile oder der vollständigen Analyse. --1--
Vollständige Bieranalyse, (Bestimmung von Alkohol-
Extract-Zucker-Säure, der stickstoffhaltigen Bestand- theile, Phosphorsänre rc.).........
Bestimmung eines einzelnen normalen Bcstandtheiles . Prüfung auf anormale Bierbestandthcile, Hopfensurro-
gatc rc. je nach dem Umfange der Untersuchungen . Mikroskopische Untersuchung der Trübungen und Hefe«
absätzc ...............
Qantitativc Analyse einer Bieraschc......
Bestimmung des Alkohols und Extractes quantitativ . Prüfung auf Farbstoffe qualitativ.......
„ „ Metalle „ .......
Bestimmung des Wassergehaltes quantitativ ....
„ der Asche „ und
Prüfung derselben qualitativ ....
„ auf fremde Mehlsorten „ ....
Bestimmung von Wasser quantitativ . . .
„ „ Fett „ ...
„ „ fremden Fetten „ ...
„ „ Kochsalz u. and. Salzen „ ...
Prüfung auf Reinheit und Beschaffenheit qualitativ
einzelne quantitative Bestimmung.......
Bestimmung der Asche, des Fettgehaltes und des Wassers quantitativ..............
Bestimmung von Stärkemehl und Zucker quantitativ .
„ des Theobromin „
Mikroskopische Prüfung...........
Bestimmung des Chlorgehaltes quantitativ .... Quantitative Bestimmung der Asche und mikroskopische
Prüfung...............
Quantitative Bestimmung von Asche, Extract, Zucker und Wasser quantitativ..........
Nachweis giftiger Farben qualitativ......
Bestimmung des Gehaltes an Essigsäure (titrimetrisch) Nachweis von Mincralsäuren qualitativ.....
„ „ scharfschmcckenden Pflanzenextracten qualitativ ................
Nachweis von gesundheitsschädlichen Metallen qualitativ „ „ „ ,, quantitativ
a) Farben qualitative Bestimmung......
„ quantitative „ ......
b) Papier, Bekleidungsstoffc, Tapeten u. dgl. qualitativ .......... .
c) Kinderspielwaaren und Gummiwaaren qualitativ Bestimmung des Wasicrgehaltes quantitativ . . Prüfung auf Reinheit und Beschaffenheit qualitativ . Prüfung auf giftige Metalle.........
Prüfung auf fremde Zusätze, (Stärkezucker, Farbstoffe)
(qualitativ)............ .
(zum inneren Gebrauch) Pillen, Thec, Syrup qualitativ (zum äußeren Gebrauch) Haarfärbemittel, Salben . . Bestimmung des specifischen Gewichts, von Asche und
Alkohol, quantitativ...........
Prüfung auf fremde Beimischungen, qualitativ . . . Bestimmung des Gerbstoffes in Rinden, Sumach, Galläpfel rc. quantitativ...........
Prüfung auf Reinheit und Keimfähigkeit.....
Bestimmung des OelgehaltcS quantitativ.....
Bestimmung deS Stärkemehlgehaltes quantitativ . . Bestimmung der Asche und mikroskopische Prüfung Prüfung auf Farben oder andere Zusätze qualitativ und Bestimmung von Blei- oder Zink quantitativ . . . Bestimmung des Wassers und schwefelsauren KalkeS
quantitativ..............
Prüfung auf Reinheit qualitativ........
Quantitative Zuckerbestimmung vor und nach dem In- tcrviren, Polarisatton rc..........
Prüfung auf fremde Zusätze qualitativ.....
Bestimmung von Asche und Extract quantitativ . . . Prüfung auf Färbung qualitativ.......
siehe Cichorienkaffee.
Bestimmung des Kali oder eines der übrigen Bestand-
Prüfung auf Beschaffenheit, Stärkemehl qualitativ . . Quantitative Bestimmung der Feuchtigkeit, der organi
schen Substanz, der Asche, der PhoSphorsäure, des
Stickstoffes, und des Sandes...... .
Bestimmung der Feuchtigkeit quantitativ
„ der Phosphorsäure „
„ deS Stickstoffes „
„ der im Wasser lösl. PhoSphorsäure „
Prüfung der Glasur auf Blei, qualitativ.....
quantitativ.....
Prüfung auf Reinheit (Fuchsin, Kupfergchalt) qualitativ Quantitative Bestimmung eines einzelnen Bcstandtheiles Prüfung auf mineralische nnd vegetabilische Beimengungen qualitativ............
Einzusendendes Quantum.
2 Liter - 1 „
5-10 „
74 „
100 Gramm
25 „
20 „
100 „
20
50 „
30 „
100
1 Stück Va Liter
25-30 Gramm
10—20 Dem 1—2 Stück 50 Gramm 100 „
20 „
100 „ 20—100 Gr.
20 „
V< Liter
250 Gramm ioo „
50 „
50 „
50 „
1 Stück
100 Gramm
50 „
100 „
20 „
50 „
25 „
50 „
1 Stück
100 Gramm
50 „
50 „
50 „
50 „
1 Stück
50 ccm
20 Gramm
50 „
Betr der Gebük
JL
18
3
10-30
4
20
5
3 3
2
5
4
2
5
10
3
3
4
10
15
20
4
3
6
10
3
2
5
2
3
5
3
5
5
5
2
6
3
6
10
10
6
8
5
3
4
6
5
6
3
4
10
3
6
3
6
2
15
3
5
5
5
3
8
6
4
4
II B II 1 । । । 11 i i i i i i i i ii i i 11 i i i iiii । i i । । । i i i । iii ii । । । । । । । ii iiii ii i i i i i । i i i i
Gegenstand der Untersuchung.
Weh!
Metalle Mineralien, Srie etr.
Milch*)'
Mineralwasser, künffl. Ma«
Gele
Papier
Petroleum
Potasche
Aasrau
Äenspulver Aal; (Kochlalj)
Stift
Aoda
Spielsachen
Ataniol
Stärke
Syrnp (Melasse) Tapeten
Ttzee Kopfglasar
Macho Masset**)
Mein
Wnrßwaareu
Zucker nob
Znckerwaaren.
*) Die Einlieft lichst zu bes
** ) Die zur ch danach mit Glase einzu Korkstopfen spülen.
Bezeichnung der einzelnen Bestandtheile oder der vollständigen Analyse
Bestimmung des Aschengehaltes quantitativ .... siehe Legirungcn.
Bestimmung des specifischen Gewichtes und der Trockensubstanz quantitativ...........
Bestimmung des Fettes gewichtsanalytisch .... Prüfung auf Reinheit qualitativ .......
Bestimmung des Zuckergehaltes aus dem spezifischen
Gewicht und der Säure (titrimetrisch).....
Prüfung auf Reinheit und Beschaffenheit qualitativ .
„ „ Beimengungen von Harzölen und . . .
„ „ Mineralölen qualitativ......
Prüfung auf Farben (Arsen, Blei), Holzstoff, Beschwerung ..............
Prüfung nach Vorschrift der kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 ..........
bis zu 5 Proben (jede)..........
„ H 10 „ „ ..........
mehr als 10 Proben „ ..........
Prüfung auf Verunreinigungen, Bestimmung des Han- dclswerthcs..............
Vollständige Analyse, Wasser, Unlösliches, Chlorkalium, schwefelsaures Kalium, kohlensaures Natron quanit.
Prüfung auf Reinheit und Beschaffenheit, Aschenbestimmung, Wassergehalt qualitativ und quantitativ Prüfung auf Verunreinigungen qualitativ .... Vollständige quantitative Analyse.......
Prüfung auf Verfälschung und Verunreinigung qualit. Vollständige quantitative Analyse.......
Prüfung auf Verunreinigungen, Bestimmung des Han- delswerthes..............
Vollständige quantitative Analyse.......
Prüfung auf giftige Farben.....qualitativ
quantitativ
Prüfung auf Blei und quantitative Bestimmung desselben ................
Mikroskopische Prüfung, quantitative Wasser- und Aschenbestimmung ..............
Bestimmung von Zucker und Asche quantitativ . . .
Prüfung auf Arsen qualitativ
quantitativ
Prüfung auf fremde Beimischungen qualitativ . . . siehe Küchengcschirr.
Prüfung auf fremde Zusätze qualitativ.....
Prüfung auf Brauchbarkeit al5 Trinkwasser .... Quantitative Bestimmung eines einzelnen Bestand- theiles ...............
Vollständige Wafferanalysc..........
a) Einzelbestimmungen:
Quantitative Bestimmung des Geholtes
an Alkohol............
„ Säure............
„ Extract (gewichtsanalytisch).....
„ Mineralstoffc (Asche)........
„ Glycerin ...........
„ Phosphorsäure..........
„ Schwefelsäure..........
Qualitative Prüfung auf Kartoffelzucker direct ..............
mit Jnvertiren...........
„ Alkoholfällung .........
„ Vergährung..........
b) sogenannte Handelsanalyse; diese erstreckt sich auf Bestimmung des spec. Gewichtes, des Alkohols, Extractes der Asche (Mineralstoffe) freien Säure, des Glycerin; bei Rothweinen auch der Schwefelsäure. Weiter werden ausgeführt die Prüfung auf Kartoffelzucker; bei Rothweinen auch auf Fuchsin, ferner qualitative Reactionen auf PhoSphorsäure, Kalk, Chlor, Gummi.......
Prüfung auf Mehlgehalt qualitativ.......
quantitativ Farbstoffe und andere Zusätze qualitativ.....
Prüfung auf Zuckergehalt quantitativ......
Aschenbestimmung quantitativ.........
Prüfung auf giftige Farben qualitativ.....
rung der Milchprobcn ist wegen der bald eintretcnden chleunigcn.
emischen Untersuchung bestimmten Wafferproben find in dem zu untersuchenden Wasser mehrfach auSgespülter liefern. Der Verschluß der Flaschen muß durch Glc bewirkt werden. Die Stopfen sind vorher mit dem zu u
Einzusendendes Quantum.
- 50 Gramm
Vi—Va Liter
1 Flasche
7r Flasche 250 Gramm
1 Bogen
250 ccm
25 Gramm
50 „
10 „
20 „
100 „
30 „
50 „
25 „
100 „
1 Stück
10 Gramm
50 „
100 „ 2r)Decm.
50 Gramm
1—2 Liter
1 „ io „
72 Flasche
1-2 Flaschcn
100 Gramm
ioo „
150 „
50 „
50 „
30 „
Zersetzung der sorgfältig gere Flaschen aui lsstopfen oder ntersuchendcn T
Betr der Gebük
3
4 3
5
1 6
6
6
2 1
1
6
20
10 2
20 5
15
3 20
3 5
5
6 6
3 5
5
10 5
3 25-40
4 1
4 4
8 4
4
2
4 5
5
15
2 5
4 5
3 3
Milch tk inigten farblc durch öasser a
ag
ren
50
50
50
UN-
nnd fern
leue bzu-


