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17.5.1891 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt

Sonntag den 17. Mai

1891

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chratisöeitage: Gießener AaMüenökätter.

politifd?e Wochenschau.

Gießen, 15. Mai 1891.

Nach einer langen und überaus angestrengten Thätigkeit hat der deutsche Reichstag nunmehr am 9. Mai seine Arbeiten bis zum 10. November vertagt. Indem so die gegenwärtige Session nicht geschlossen, sondern nur unterbrochen ist, erreicht sie eine Ausdehnung, die am 10. Mai 1890 eröffnet wurde, wie keine frühere Session des Reichstages. Noch in seiner letzten Sitzung vor der Vertagung hatte der Reichstag eine Reihe wichtiger Beschlüsse entgültig zu fassen. Im Vorder­grund des politischen Interesses stand die Zuckersteuer­vorlage, deren Schicksal infolge der nach allen Richtungen der Windrose auseinandergehenden .Anschauungen im Hause Vis zum letzten Augenblicke zweifelhaft war. Es ist bekannt, daß am 1. August 1888 die Steuer auf Zuckerrüben (sog. Materialsteuer") von 1,70 Mk. aus 70 Pfennig pro Doppel- centner herabgesetzt wurde (was für den Doppelcentner Zucker noch etwa 6,40 Mk. Steuer ergiebt) und daß an die Stelle des ausfallenden Betrags der Materialfteuer eine Verbrauchs­abgabe von 12 Mark für den Doppelcentner Zucker trat. Indessen erwies sich die Materialsteuer auch in ihrer neuen Gestaltung rasch als unbrauchbar und ist jetzt durch die neue Vorlage gänzlich abgeschafft worden. Dagegen hat zugleich eine Erhöhung der Verbrauchsabgabe von 12 aus 18 Mark stattgefunden. Weit umstrittener als diese Verhältnisse war eine weitere Bestimmung des neuen Zuckersteuergesetzes. Nach der Festsetzung vom Jahre 1888 nämlich wurde bei der Aus­fuhr deutschen Zuckers in das Ausland den Exporteuren für den Doppelcentner Zucker die Summe von 8,50 Mk. aus der Reichskaffe erstattet, d. h. also der Betrag der Material­steuer plus 2,10 Mk. Ausfuhrprämien. Diese letzteren sollten nach der Regierungsvorlage jetzt beim Wegfalle der Material­steuer auf 1 Mark herabgesetzt werden und nach 3 Jahren ganz aufhören. Der Vorschlag der Regierung wurde jedoch von Seiten der Conservativen und des rechten Flügels des Centrums im Interesse der Zuckerfabriken lebhaft bekämpft. Nach langen Verhandlungen über die verschiedenartigsten Gegen­vorschläge wurde schließlich mit geringer Majorität ein Ver­mittlungsantrag der Centrumspartei angenommen, nach dem in der Zeit von 18921895 eine offene Prämie von 1,25 Mk. für den Doppelcentner, von 18951897 eine solche von 1 Mk. gewährt werden soll. Darnach aber wird die Aus­fuhrprämie ganz in Wegfall kommen. Eine geringere Be­deutung als dem Zuckersteuergesetz ist der Branntwein­steuernovelle zuzumessen. Es handelt sich hier in der Hauptsache um zwei Punkte: einmal um die Erhöhung des­jenigen Eontingentes Spiritus, welches zum niedrigeren Steuer­sätze von 50 Pik. hergestellt werden dars und zweitens um die Eingangszölle aus Liqueure und sonstigen Branntwein. In Bezug aus den ersten Punkt wird man sich erinnern, daß durch das Gesetz vom Sommer 1887 zu der bereits früher eingeführten Maischbottich- bezw. Materialsteuer von ungefähr 13 Mark für das Hectoliter noch eine Verbrauchsabgabe von 70 Mark pro Hectoliter hinzugekommen ist. Zugleich beschloß damals die Mehrheit des Reichstages, den seitherigen Brannt­weinbrennern zu gestatten, ein contingentirtes Quantum und zwar zunächst von 2 000 000 Hectolitern zu dem niedrigeren Steuersätze von 50 Mark herstellen zu dürfen. Dabei wurde bestimmt, daß nach Verlauf von 3 Jahren im Verhältniß zu dem Wachsthum der Bevölkerung eine Erhöhung des con- tingentirten Quantums zu erfolgen habe, an dem auch die in der Zwischenzeit entstandenen Brennereien Theil erhalten sollten. Die Branntweinsteuernovelle entspricht also den 1887 gefaßten Beschlüssen insoweit, als sie eine Erhöhung des Niedriger besteuerten Quantums um Vs für die kleineren Brennereien festsetzt. Daneben unterwirft sie die aus dem Auslande eingehenden Liqueure einem Eingangszoll von 180 Mk. pro 100 Kilogramm, während für die übrigen Branntweinsorten, sofern sie in Fässern eingeführt werden, 125 Mark an Zoll zu entrichten sind. Arrac, Cognac und Rum zählen nicht zu den Liqueuren. Unter den Forderungen des Nachtragsetats zog besonders diejenige für unsere Colonie Kamerun die Aufmerksamkeit auf sich- Sie beträgt rund anderthalb Millionen, die theils zum Zwecke von Hafenanlagen, theils zur Einrichtung von zwei etwa 300 Kilometer langen Befestigungsketten mit je fünf militärischen Stationen verwendet werden sollen. Bis jetzt haben wir bekanntlich drei Stationen in Kamerun: Die Barombi-, Bali- und Jauadestation. Während von Seiten der Regierung die Forderung als im Interesse der Würde des Reiches Aöthig bezeichnet wurde, behauptete der Redner der Freisinnigen, 2aß im Ganzen nur etwa 32 deutsche Handlungsgehilfen sich in Afrika befänden. Die betreffenden Ausgaben würden ! stur zwei Hamburger Firmen zu Gute kommen und wahr-

scheinlich allein eine Steigerung der gefährlichen Schnaps­einsuhr nach Kamerun zur Folge haben. Die Forderung wurde schließlich gegen die Stimmen der Freisinningen und Socialdemokraten angenommen. Endlich ist noch die An­nahme der Gewerbenovelle (Arbeiterschutzgesetz) zu vermerken, die in weit kühlerer Stimmung vollzogen wurde, als man nach der enthusiastischen Begrüßung der Vorlage im Mai 1890 hätte erwarten sollen. Damals glaubte Mancher in allem Ernste, die Berathung des Gesetzes könne in sechs Wochen vollendet werden, und nun ist ein volles Jahr darüber hingegangen. Auch der Umfang der Neuerungen, die das Gesetz bringt, ist nicht so erheblich, als man zuerst anzunehmen ge­neigt war. Hinsichtlich des Coalitionsrechtes bleibt so ziemlich alles beim Alten- einschneidende und bei richtiger Handhabung des Gesetzes sicher auch wohlthätige Neuerungen des Gesetzes betreffen im Wesentlichen nur die Einschränkungen der Frauen- und Kinderarbeit und die Sonntagsruhe.

In Preußen sind die Würfel über das neue Ein­kommensteuergesetz jetzt endgültig gefallen. Bekanntlich hatte das Herrenhaus den Steuersatz von 4% für die Einkommen von 100,000 Mk. an, den das Abgeordnetenhaus in den Taris der Regierungsvorlage eingefügt hatte, wiederum auf 3% er­niedrigt. Aber das Abgeordnetenhaus blieb bei seinem Be­schlüsse, so daß das Herrenhaus vor der unerfreulichen Alter­native stand, entweder nachzugeben oder einen bedenklichen Conflict zu beschwören. In dieser Verlegenheit übernahm es, entsprechend der Verhaltungen der Minister v. Caprivi und Miquel, die Rolle des Klügeren und fügte sich, obwohl der frühere Staatsminister v. Camphausen die Annahme des höheren Steuersatzes als einen ersten Schritt zur Beseitigung des Herrenhauses bezeichnet und ein Graf PfeillHausdors geäußert hatte, daß der Satz von 4% den Beginn einer Vermögens- confiscation bedeute, eine Uebertreibung, die den Minister­präsidenten zu der scherzhaften Versicherung veranlaßte: er könne erklären, daß die Staatsregierung keine Confiscation beabsichtige.

Was die Begebenheiten im Auslande anlangt, ist zu­nächst hervorzuheben, daß in Folge der Verwirrung der österreichischen Parteiverhältnisse des öster­reichischen Abgeordnetenhauses nicht ein Mal eine gemeinschaftliche Adresse des Hauses als Antwort auf die Thronrede zu Stande gekommen ist, obwohl schon Wochen lang die Friedensschalmeien aus allen Tonarten geblasen wurden. Man hat sich jetzt nach dem Anträge des Abgeordnetenhaus­präsidenten Dr. Smolka damit begnügt, eine anderweitige jedes politischen Charakters entkleidete Loyalitätskundgebung zu veranstalten. In Frankreich haben die parlamen­tarischen Verhandlungen über die bedauerlichen Blutscenen, die am 1. Mai in Fourmies stattfanden, noch eine Weile weiter gedauert. Es war eine Amnestie für alle Betheiligten geplant, die indessen nach den Reden der Minister Fal- lisres und Freycinet von der französischen Kammer nicht beschlossen wurde. Im Anschluß an diese Vorgänge regte auch Boulanger seine nfüben Glieder wieder einmal. In einemProtestmeeting" in Paris griffen boulangistische Abgeordnete die Regierung wegen der Vorfälle aufs hef­tigste an- der Minister des Innern Constans wurde neben anderen Liebenswürdigkeiten mit dem Titel Mörder beehrt und bergt mehr. Der Ausstand in Belgien, der im Anfang eine bedrohliche Ausdehnung zu gewinnen schien, hat offenbar feinen Höhepunkt bereits überschritten. Im Hinblick auf die Arbeiterbewegung hat die belgische liberale Vereinigung die Regierung ersucht, die Wahlreform im Sinne einer wei­teren Ausdehnung des Stimmrechtes möglichst zu beschleuni­gen. Großes Aufsehen hat das in der Nähe der japani­schen Stadt Kioto erfolgte Attentat eines japanischen Polizei­beamten auf den russischen Thronso lger erregt. Die That wird allseitig auf religiösen und nationalen Fanatismus zurückgeführt. Die Verwundung des Thronfolgers, dem Prinz Georg aus Griechenland bei dem Uebersalle sofort beisprang, ist nur unbedeutend. Die Judenausweisungen in Ruß­land nehmen immer noch ihren Fortgang, obwohl man nach­gerade das Verderbliche der sl> aßregel am eigenen Leibe zu spüren beginnt. Für eine ganze Anzahl von russischen Kauf­leuten waren nämlich die zum großen Theil den ärmeren Klaffen angehörigen Juden die einzigen Abnehmer ihrer minder- werthigen Waare, die sie pünktlich bezahlten und zum Hausir- handel verwandten. Infolge dessen ist die Erbitterung der Geschädigten über die Ausweisungen eine sehr große, auch der Finanzminister Whschnegradsky soll den Zaren in einer längeren Audienz umzustimmen versucht haben. Eine ähn­liche Bewegung, nur in noch brutalerer Form, richtet sich gegenwärtig auf den Inseln Korfu und Zante gegen die Juden. Die sanatisirte Bevölkerung wirft diesen gewiße Vergehen zum Zwecke ritueller Handlungen vor. Es ist be­

reits so weit gekommen, daß das Judenviertel von Korfu vollkommen belagert ist, Beerdigungen nur unter dem Schutze des Militärs möglich sind, Brandstiftungen drohen u. f. w. Die entsetzliche Noth der unglücklichen Juden hat die Mächte Oesterreich, Italien, England und Frankreich zu energischem Einschreiten veranlaßt.

provinzielles.

Ernennungen. Seine Königliche Hoheit der Groß­herzog haben Allergnädigst geruht: am 13. d. M. die Hauptsteueramtsassistenten bei dem Hauptsteueramte Mainz Wilhelm Stautz und Karl Schmidt zu Revisionscontrol- lenren bei diesem Amte zu ernennen- den Hauptsteueramts­assistenten bei dem Hauptsteueramte Darmstadt Heinrich Rühl zum Steueramtscontrolleur bei dem Steueramte Bensheim zu ernennen; den Hauptsteueramtsassistenten bei dem Steuer­amte Mainz Peter Joseph Nebel in gleicher Dienfteigenschaft an das Hauptsteueramt Worms zu versetzen- die Finanz­aspiranten Friedrich Kammer aus Gießen, Philipp Weiß aus Neustadt im Odenwald, Peter Jakob Karn aus Heubach, sowie den Steuerassessor Christian v. Grolman aus Darm­stadt zu Hauptsteueramtsassistenten bei dem Hauptsteueramte Mainz zu ernennen- die Finanzaspiranten Konrad Heinrich Zimmermann aus Eifa und Philipp Fornosf aus Ober- Kinzig zu Hauptsteueramtsassistenten bei den Hauptsteuer­ämtern Darmstadt, bezw. Offenbach zu ernennen.

Die Zahl bet Todesfälle, ausschließlich der Todtge- bnrenen, betrug in der Woche vom 26. April bis 2. Mai ik Mainz mit Castel 24, in Darmstadt 26, in Offenbach 17, irr Worms 20 und in Gießen 14, zusammen 101, darunter 26 int ersten Lebensjahre. Die Todesursache anlangend, ver- starben an Scharlach 1 (Worms), an Diarrhoe und Brech­durchfall 3 (Worms 2, Mainz 1), an Wochenbettkrankheiten 1 (Mainz), an Lungenschwindsucht 14 (Darmstadt 6, Mainz 3, Offenbach und Worms je 2, Gießen 1), an entzünd!. Krank­heiten der Athmungsorgane 15 (Mainz und Worms je 4, Darmstadt und Offenbach je 3, Gießen 1), an Gehirn-Apo­plexie 4 Personen (Worms 2, Mainz und Offenbach je 1).

Bohnenstangen werden gewöhnlich, noch mit der Rinde bekleidet, auf den Markt gebracht und auch so in Gebrauch genommen. Jrn ersten Jahr sitzt die Rinde fest an der Stange, im zweiten jedoch löst sie sich schon, und benutzen dies viele schädliche Jnsecten, um unter der abgelösten Borke und in den Rissen und Spalten der Stange ihre Eier unter­zubringen. Man untersuche nur einmal solche alten Stangen und mau wird zahlreiche Eier, Larven und Puppen darauf finden. Man löse also vor Gebrauch die Rinde von den Bohnenstangen.

Durch das Schulgesetz vom 16. Juni 1874 ist es bekanntlich den kirchlichen Behörden nicht gestattet, für kirchliche Functionen Schulkinder während der Schulzeit ztr beanspruchen. Nunmehr hat eine Anzahl katholischer Geist­lichen ein Gesuch an den Großherzog gerichtet, in dem die Aushebung der angeführten Bestimmung verlangt wird. Das Gesuch ging an das Ministerium, welches der­malen Erhebungen bei den einzelnen Kreisschulcommissionen und durch diese bei den Ortsvorständen anstellen läßt, um die Bedürsnißfrage feststellen zu können.

Scholten, 14. Mai. Das schöne DichterwortO lieb' so lang Du lieben kannst" hat ein biederer Bewohner unseres Kreises nach des Dichters kühnster Phantasie zur That ge­macht. Im vorigen Herbst starb dem 83 jährigen seine dritte Gattin, nach langem Krankenlager. Die süße Gewohnheit des Verheirathetseins scheint er jedoch nicht lange entbehren zu können, denn wiederum hat er sich ein liebendes Wesen er­koren, mit dem er in den hochzeitvorausgehenden Brautstand getreten. Zwar ist die Holde fein Kind mehr, die 74 Sommer nnb Winter haben aber ihr liebeglühendes Herz nicht zu er­kalten vermocht, und rüstig sind sie noch beide. Der glück­liche Bräutigam ist der Nachtwächter Müller in Eschenrod, der schon seit 52 Jahren und jetzt noch sein mühsames Amt jede Nacht bei geringem Lohne (200 Mk.) versieht, zu welchem knappen Einkommen seit diesem Jahre die Reichs-Altersrente getreten ist- die Braut ist vom nahegelegenen Burkhards. Des Ueberfluffes reichgefüllte Schale hat sich nie über den Hochbetagten ergossen, kärglich, wie sein Lohn ist, hat er sein langes Leben gefristet, ärmlich und beschränkt ist seine Wohn­ung, doch Raum ist in der kleinsten Hütte für ein glücklich liebend Paar.

Pas Dorkommen von Diehseuchen in Hessen

wahrend des Monats März 1891.

Milzbrand wurde sestaestellt im Kreise Friedberg in NeichelS- heknam 3., Büdesheim am 10., Okarben am 13., Ockstadt am 26.